Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 505

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 505 (NJ DDR 1987, S. 505); Neue Justiz 12/87 505 sehr verschieden sein. So kann z. B. bei der Verletzung von §§ 115 und 180 StGB der Diebstahl so schwerwiegend sein, daß sich deswegen der Ausspruch einer Haftstrafe verbietet. An-dererseits kann aber auch der Diebstahl so geringfügig sein, daß er für sich allein sogar eine Strafe ohne Freiheitsentzug rechtfertigen würde, die Art und Weise der Tatbegehung und das Motiv der Körperverletzung hingegen eine unverzügliche und nachdrückliche Disziplinierung des Täters mit Haftstrafe erfordert. Deshalb ist der Schlußfolgerung Trochs nicht zu folgen, daß auf Haftstrafe nur dann erkannt werden dürfe, wenn sie in allen verletzten Gesetzen angedroht ist oder wenn neben dem Gesetz, das sie enthält, ausschließlich Gesetze verletzt sind, die keine Strafe mit Freiheitsentzug androhen. Vielmehr kann bei tateinheitlicher oder tatmehrheitlicher Verletzung mehrerer Gesetze auch dann auf Haftstrafe er-v kannt werden, wenn diese in einem der Verletzten Gesetze angedroht ist, die angedrohte Mindeststrafe in einem der Gesetze nicht unterschritten wird und diese Strafart dem gesamten strafbaren Handeln angemessen ist. Oberrichter Dr. ROLF SCHRÖDER, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen zur Festigung von Ordnung und Sicherheit im Wohngebiet In den letzten Jahren wurde in den Stadtbezirken der Großstädte und in den Kreisen durch staatliche Leitungstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit viel getan, um die demokratische Organisation unserer Gesellschaft noch bewußter zur Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Wohngebieten zu nutzen.1 Daran haben die Justiz- und Sicherheitsorgane ihren spezifischen Anteil.1 2 Im engen Zusammenwirken mit den örtlichen Staatsorganen auf der Grundlage des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen vom 4. Juli 1985 (GBl. I Nr. 18 S. 213) helfen sie den vielfältigen -ehrenamtlichen Gremien und Kräften in den Wohngebieten, die in spezieller oder allgemeiner Weise zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit beitragen, eine erkenntnis- und entwicklungsfördernde Anleitung und Unterstützung zu sichern und ihre Aktivitäten zum Erfolg zu führen. Im- Stadtbezirk Berlin-Lichtenberg mit 180 000 Einwohnern erweist sich, daß im Rahmen der gesamten Aktivitäten den Gesellschaftlichen Komitees für Ordnung und Sicherheit, die bei allen 17 Wahlkreisen bestehen, und den Kommissionen für Ordnung und Sicherheit bei den 66 Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front eine große Bedeutung zukommt. Gerade ihr qualifiziertes Handeln ist nötig, um auch eine größere Breite und Wirksamkeit in der vorbeugenden Tätigkeit der 3 850 Hausgemeinschaftsleitungen und der Leitungsorgane der 32 Kleingartenanlagen des VKSK zu erreichen. Im folgenden sollen einige ausgewählte Erfahrungen mitgeteilt werden, die die Arbeit dieser gesellschaftlichen Gremien beeinflußt haben. Bedeutungsvoll für die enge Verbindung der staatlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten sind die im jährlichen Programm der Bürgerinitiative3 enthaltenen Orientierungen zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in den Wohngebieten. Sie werden vom Kreisausschuß der Nationalen Front gemeinsam mit dem Rat des Stadtbezirks und den Justiz- und Sicherheitsorganen erarbeitet. Intensive Bemühungen der Beteiligten im eigenen Leitungsbereich um eine aussagekräftige Analyse des Zustandes der Vorbeugungsarbeit im Territorium haben dazu geführt, die Orientierungen immer besser auf die sachlichen und territorialen Schwerpunkte zu konzentrieren. Aus der Entwicklung unserer Zusammenarbeit erwuchs die Notwendigkeit, für den Stadtbezirk ein langfristiges Programm zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erarbeiten. Es wurde im März 1987 von der Stadtbezirksversammlung beschlossen. Die Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front leiten aus diesen Orientierungen solche Aufgaben ab, die örtliche Bedingungen unmittelbar zum Ausdruck bringen. Dadurch wird der zielgerichteten Initiative der gesellschaftlichen Kräfte der Wohngebiete und der aktiven Mitwirkung aller Bürger breiter Raum geschaffen, wird sie vorangebracht. Auf dieser gemeinsamen Grundlage haben sich bei uns insbesondere folgende Wege und Formen der Unterstützung bewährt. 1. In den Gesellschaftlichen Komitees für Ordnung und Sicherheit bei den Wahlkreisaktivs, die von einem verantwortlichen Ratsmitglied geleitet werden, arbeiten Vertreter der Sicherheits- und Justizorgane mit. Den Komitees gehören weiter an: Beauftragte des Rates des Stadtbezirks, Vertreter der Betriebe, Schulen, Wohnbezirksausschüsse, Volks-kontrollaussdhüsse, Jugendhilfeausschüsse, die Vorsitzenden der Schiedskommissionen u. a. Die Justiz- und Sicherheitsorgane unterstützen die koordinierende Aufgabenstellung der Komitees auf Wahlkreisebene in vielfältiger Weise. So informieren sie über aufgetretene Konzentrationspunkte sowie über Ursachen und Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, damit entsprechend gezielt gesellschaftliche Aktivitäten zur Vorbeugung in den Wohngebieten eingeleitet werden. Die Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane fördern die regelmäßigen Erfahrungsaustausche der Leiter der Komitees, die unter Verantwortung des Rates durchgeführt werden, durch Wissensvermittlung zu grundlegenden Fragen der Sicherheits- und Rechtspolitik. 2. Eine wichtige Form der Qualifizierung der gesellschaftlichen Kräfte der Wohngebiete bildet im Stadtbezirk der Erfahrungsaustausch der Kommissionen für Ordnung und Sicherheit bei den Wohnbezirksausschüssen. Er wird vom Kreisausschuß der Nationalen Front in Zusammenarbeit mit dem Rat bereits seit mehreren Jahren vierteljährlich durchgeführt. Von diesen Veranstaltungen gehen sehr wichtige Impulse auch durch die Mitwirkung der Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane aus. Ein solches Zusammenwirken gewährleistet den Kommissionen eine allseitige Betrachtungsweise der von ihnen zu lösenden Probleme. Die Erfahrungsaustausche umfassen alle wichtigen Fragen der Rechtsverwirklichung, die der Einflußnahme der gesellschaftlichen Kräfte unterliegen, und schaffen damit zugleich Bedingungen, Erfahrungen der Besten zu verallgemeinern. Hier wie auch bei anderen Maßnahmen, die unmittelbar der Qualifizierung der Vorbeugungsarbeit im Wohngebiet dienen wird der Verbreiterung des Kampfes um den Ehrentitel „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ große Aufmerksamkeit beigemessen. Zur Führung dieser Bewegung wurde in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem langfristigen Programm zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit eine neue Ordnung bestätigt, die wesentlich zur Aktivierung beitrug. Durch den Rat des Stadtbezirks und den Kreisausschuß der Nationalen Front konnten bereits acht Wohnbezirksausschüsse mit dem Ehrentitel ausgezeichnet werden. In zwei Wohnbezirksausschüssen werden gegenwärtig die beispielhaften Arbeitsergebnisse analysiert und für die Verallgemeinerung aufbereitet. Die Justiz- und Sicherheitsorgane tragen aus dem laufenden Leitungs- und Tätigkeitsprozeß heraus dazu bei, daß spezifische Erfordernisse dieser Bewegung erkannt werden und sich in den konkreten Vorhaben widerspiegeln. 3. Im Stadtbezirk ist es bewährte Praxis, daß die Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane regelmäßig in den von der Kreisleitung der SED bzw. vom Kreisausschuß der Nationalen Front organisierten Schulungen der Sekretäre der Wohn-parteiorganisationen, der Vorsitzenden der Wohnbezirksausschüsse und anderer Funktionäre mitwirken, um Probleme zu erläutern und zu beraten, die im Zentrum der Vorbeugungsarbeit im Wohngebiet stehen. 4. Die Unterstützung der Vorbeugungsarbeit der ehrenamtlichen Kräfte im Wohngebiet ist schließlich auch durch die rechtspropagandistische Einflußnahme der Richter, Staatsanwälte und Angehörigen der Volkspolizei sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen aus ihrem Tätigkeitsprozeß heraus gewährleistet. Sie wird von ihnen vor allem danr unmittelbar als Voraussetzung .für Rechtssicherheit betrachtet, wenn Straf- und Zivilrechtsverfahren oder andere. Anlässe zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen in besonderem Maße das Zusammenleben der Bürger im Wohngebiet berühren. 1 Vgl. hierzu auch Autorenkollektiv, Kriminalitätsvorbeugung in großen Städten Erfahrungen. und Probleme, Berlin 1987, insb. S. 33 ff., 114 ff. 2 Vgl. hierzu H. Harrland, „Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den örtlichen Staatsorganen“, NJ 1987, Heft 10, S. 408 ff. 3 Vgl. hierzu S. Metten, „Bürgerinitiative trägt zur Festigung unserer Rechtsordnung bei“, NJ 1987, Heft 9, S. 350 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 505 (NJ DDR 1987, S. 505) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 505 (NJ DDR 1987, S. 505)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung Maßnahmen zur Sicherung der Prozeßräume treffen. Bie Eauptverhandlung kann der politlaohen Bedeutung des Untersuchungsvorganges entsprecysMad auf verschiedene Art in üeriohtsgebäudan durohafülirt irdea.

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