Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 500

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 500 (NJ DDR 1987, S. 500); 500 Neue Justiz 12/87 rates geänderte Fassung des Art. 89 des Gesetzes8 könnte daher lediglich den Beginn einer weitergehenden Offensive gegen das Streikrecht markieren. Dem Kampfeswillen der Klassenorganisationen der französischen Arbeiter und Angestellten sollen künftig bei solchen machtvollen Aktionen wie Streiks finanzielle Zügel angelegt werden. Gesetzgebung und Rechtsprechung der Obergerichte ordnen sich damit ein in die Gesamtstrategie der derzeitigen französischen Regierung, die den Abbau sozialer Rechte und die Reglementierung der gewerkschaftlichen Tätigkeit einschließt. 8 Abgedruckt in: Journal officiel vom 31. Juli 1987, S. 8574 £1. (8582). USA: Anwendung der Todesstrafe in rassendiskriminierender Weise Am 21. April 1987 verwarf das Oberste Gericht der USA den Revisionsantrag des Afroamerikaners Warren McCleskey mit 5 zu 4 Richterstimmen. Damit bestätigte es das Urteil eines Geschworenengerichts des Bundesstaates Georgia, das McCleskey wegen der 1978 begangenen Tötung eines weißen Polizeibeamten zum Tode verurteilt hatte. Diesem Gericht hatten elf weiße und ein afroamerikanischer Geschworener angehört. Im Revisionsantrag hatten die Verteidiger McCleskeys anhand überzeugender Beweismaterialien dargelegt, daß bei Tötungsdelikten die Todesstrafe durch USA-Gerichte gegen afroamerikanische Angeklagte eindeutig öfter ausgesprochen wird als gegen weiße Angeklagte.* Nach einer Untersuchung der Rechtsprechung im Staate Georgia für die Jahre 1973 bis 1978 wurden 22 Prozent der Afroamerikaner, die Weiße getötet hatten, zum Tode verurteilt, aber nur 3 Prozent der weißen Täter, denen ein Afroamerikaner zum Opfer gefallen war. Richter Lewis Powell, der die Meinung der Mehrheit der an der Entscheidung des Obersten Gerichts beteiligten Richter schriftlich niederlegte, konstatierte, daß die statistische Studie des Todesstrafensystems in Georgia „höchstens eine Diskrepanz ergibt, die sich auf die Rasse zu beziehen scheint“. Diese Diskrepanz verletze jedoch nicht die Bestimmungen der amerikanischen Verfassung, die jedem gleichen Schutz garantiere. Diese Feststellung widerspricht der Realität. Frank Chap-man, Direktor der Bürgerrechtsorganisation „Nationale Allianz gegen rassistische und politische Unterdrückung“, verweist in der Zeitung „People’s Daily World“ vom 6. Mai 1987 darauf, daß „von 1900 bis 1967 50 Prozent der Exekutionen in den früheren Sklavenhalterstaaten vollzogen wurden, die im Süden der USA liegen. An der Spitze steht der Bundesstaat Georgia mit 300 Exekutionen, deren Opfer meistens Schwarze waren“. Nach Ansicht der fünf Richter des Obersten Gerichts, die sich für die Todesstrafe gegen McCleskey aussprachen, „gibt es natürlich ein gewisses Risiko, daß rassische Vorurteile eine Jury in einem Kriminalfall beeinflussen“, aber dieses Risiko sei nicht größer als bei „ähnlichen anderen Vorurteilen“. „Das Gericht räumt ein, daß Rassendiskriminierung in der Entscheidung darüber liegen kann, wer leben darf und wer sterben muß, aber es ist ihm gleich “, kommentierte Seth Waxman, ein Anwalt der Gruppe der afroamerikanischen Kongreßabgeordneten, das Urteil des Obersten Gerichts. Vier Richter des Obersten Gerichts William J. Brennan, Thurgood Marshall, Harry A. Blackmun und John P. Stevens lehnen die gegen McCleskey getroffene Entscheidung strikt ab. Richter Brennan sagte laut „People’s Daily World“ vom 1. Mai 1987: „Der Fall McCleskey konfrontiert uns mit dem Einfluß der Vergangenheit“, das sei besonders störend „für eine Gesellschaft, die den Rassismus formal in Abrede stellt“. Und Richter Stevens erklärte: „Die McCleskey-Ent-scheidung hat ein klares Muster der unterschiedlichen Behandlung nach der Rasse demonstiert. “ Das Urteil des Obersten Gerichts der USA im Fall McCleskey, das als eine der wichtigsten Entscheidungen des letzten Jahrzehnts bezeichnet wird, öffnet der Anwendung der Todesstrafe in rassendiskriminierender Weise Tür und Tor. Es ist deshalb auf den energischen Protest der demokratischen Kräfte in den USA gestoßen. R. L. * Vgl. „Rassistisch motivierter Doppelstandard im USA-Strafrecht“, NJ 1987, Heft 4, S. 153. USA: Das Krebsgeschwür der Korruption In der Mitte der 70er Jahre schlug der Lockheed-Skandal hohe Wellen in der US-amerikanischen Presse: dieser USA-Rü-stungskonzern hatte von 1970 bis 1975 sowohl an Empfänger in verschiedenen Ländern als auch an Regierungsangestellte in den USA mehr als 38 Millionen Dollar als Bestechung für die Vermittlung von Aufträgen und für andere „Gefälligkeiten“ gezahlt. Der mit der Untersuchung dieser Affäre befaßte Senator Frank Church konstatierte damals: „Ein Krebsgeschwür frißt an der westlichen Gesellschaft, und das heißt Korruption. “* In diesem Jahr lieferte der Korruptionsskandal um die New-Yorker Wedtech Corporation die Schlagzeilen. Das Nachrichtenmagazin „U. S. News & World Report“ vom 15. Juni 1987 (S. 22 ff.) bezeichnete die amtlichen Untersuchungen des Geschäftsgebarens dieses Maschinenbaukonzerns „als die größte Korruptionsermittlung in der Geschichte der Nation“. Der die Untersuchungen führende New-Yorker Staatsanwalt Rudolph Giuliani meinte: „Die Ermittlung wirft ernsthafte Fragen über den Weg auf, wie wir Politik in dieser Stadt, in diesem Staat und in dieser Nation praktizieren.“ In der Tat: hier haben wir ein Lehrbeispiel für kriminelle Machenschaften der USA-Konzerne. Zum Kreis derjenigen, die verdächtig sind, von der Wedtech Corporation hohe Schmiergelder für die Vermittlung von Lieferverträgen bzw. für gezielte lobbyistische Unternehmungen entgegengenommen zu haben, zählen u. a. Justizminister Edwin Meese1 2, der New-Yorker Spitzenpolitiker Mario Biaggi und Lyn Nofziger, der frühere politische Berater von Präsident Reagan. Diese und andere Politiker haben Wedtech „geholfen“, 250 Millionen Dollar Profit aus den „vermittelten“ Verträgen zu schlagen. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen wurde bei den Wedtech-Aktionen ein 1968 auf der Grundlage des Small Business Act eingeleitetes Programm für die Vergabe von Lieferverträgen durch die Regierung mißbraucht. Wedtech steht dabei nicht allein. Auch Univox California Inc. hat Spitzenpolitiker „geschmiert“, und bei Amex Systems Inc. wurden 1983 ganze Wagenladungen von Beweismaterialien für derartige kriminelle Machenschaften beschlagnahmt. Daß es sich bei diesen Schmiergeld-Affären nicht um Einzelfälle handelt, verdeutlicht ein Bericht in „U. S. News & World Report“ vom 24. August 1987 (S. 10): „Allein im Bundesstaat New York wurde 1987 gegen 40 Inhaber öffentlicher Ämter Anklage wegen Korruption erhoben. Ein neuer Bericht des USA-Justizministeriums -zeigt einen Rekord : 1986 wurden im Zuge der Bundesstrafverfolgung 1192 korrupte Beamte des öffentlichen Dienstes angeklagt, und 1 027 wurden verurteilt mehr als das Doppelte als vor zehn Jahren.“ Der Soziologe Edward Feigenbaum vom Hudson Institute bemerkte zu dieser Entwicklung: „Wir sind zurückgekehrt in die .guten, alten Tage“ der .Provisionen' und Bestechungsgelder.“ Erneut bestätigt sich: Korruption ist ein Wesenselement einer Gesellschaftsordnung, in der Profit über alles geht. R.L. 1 Zitiert nach: D. Boulton, Die Loekheed-Papiere, Politik und Geschäft der Rüstungsgiganten, Oldenburg 1979, S. 338. 2 Vgl. „Ermittlungen gegen den Justizminister der USA“, NJ 1987, Heft 10, S. 379.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 500 (NJ DDR 1987, S. 500) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 500 (NJ DDR 1987, S. 500)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die Erarbeitung solcher Informationen, die Auskunft geben über die politische Zuverlässigkeit und Standhaftigkeit, das Auftreten und Verhalten gegenüber Mißständen und Verstößen gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften die Peindtätigkeit begünstigenden Bedingungen zu erkennen und zu beseitigen sowie die Stabilität der Volkswirtschaft fördernde Maßnahmen einzuleiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X