Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 496

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 496 (NJ DDR 1987, S. 496); 496 Neue Justiz 12/87 Aus anderen sozialistischen Ländern Neue zivilrechtliche Vorschriften in der Volksrepublik China Dr. JEWGENI G. PASCHTSCHENKO, Institut für Fernostwissenschaften der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Moskau Dr. FRANK-RAINER TÖPFER, Institut für Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“, Berlin Nach Gründung der Volksrepublik China im Jahre 1949 wurden mit dem „Allgemeinen Programm der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes“ es trug den Charakter einer provisorischen Verfassung alle Rechtsvorschriften der früheren bürgerlichen Regierungen außer Kraft gesetzt. Es wurde begonnen, eine sozialistische Rechtsordnung zu schaffen, einschließlich der Rechtspflegeorgane (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Notariate). Auf zivilrechtlichem Gebiet hatte das in diesem Zusammenhang außer Kraft gesetzte Zivilgesetzbuch der Guomindang-Regierung, das weitgehend auf der Rezeption des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs beruhte, kaum Wirksamkeit erlangt. Begünstigt war dieser Zustand durch die ständigen Kriegshandlungen, durch die Zerrissenheit des Landes und durch die hohe Anzahl von Analphabeten. Zudem war in Rechnung zu stellen, daß in China gesetztes Recht in der Gesellschaft traditionell geringere Bedeutung hatte als z. B. in Europa und vor allem zivilrechtliche Verhältnisse häufig durch Moralnormen des Konfuzianismus oder durch" in jahrhundertelangem Brauch entstandenes Gewohnheitsrecht geregelt wurden.1 Eingedenk dieses Erbes und mit dem Ziel, der neuen Gesellschaftsordnung adäquate Rechtsnormen zu schaffen, gingen chinesische Juristen bereits Anfang der- fünfziger Jahre an die Ausarbeitung eines neuen chinesischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). Dabei wurden die Erfahrungen anderer Länder, vor allem der Sowjetunion, intensiv studiert. Auf der 4. Tagung des Nationalen Volkskongresses (oberste Volksvertretung) im Juni 1957 unterstrich Ministerpräsident Zhou Enlai die Bedeutung der weiteren Arbeit am Entwurf eines ZGB.3 Nach 1957 führte die Politik des „Großen Sprunges“ zu Rückschlägen im Aufbau des sozialistischen Rechtssystems, einige grundlegende Prinzipien der sozialistischen Demokratie und des Rechtssystems wurden „kritisiert“. Die zehn Jahre (1966 bis 1976) der „Kulturrevolution“ fügten dem chinesischen Rechtssysterti noch größeren Schaden zu. Nach 1976 wurde der Aufbau des Rechtssystems fortgesetzt. Seitdem erließen der Nationale Volkskongreß, der Staatsrat (Zentralregierung), aber auch die Provinzregierungen eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, vor allem zur Unterstützung der Wirtschaftsreform. Auch die Ausarbeitung des ZGB (1979 bis 1982) stand vorrangig unter dem Aspekt der eingeleiteten Veränderungen in der Ökonomie, vor allem im Mechanismus der Wirtschaftsleitung der VR China. Konzeptionell sieht das chinesische Zivilrecht keine Beschränkung auf Rechtsbeziehungen vor, an denen Bürger beteiligt sind. Eine rege wissenschaftliche Diskussion in der chinesischen Fachpresse über die Begründung eines selbständigen Rechtszweigs Wirtschaftsrecht und seine Abgrenzung vom Verwal-tungs- und Zivilrecht führte bisher lediglich zum Austausch unterschiedlicher Standpunkte.3 In der Gesetzgebung wurden, ohne den Ausgang dieses Streits abzuwarten, wichtige Rechtsvorschriften sowohl für die Wirtschaft als auch für Beziehungen der Bürger erlassen: z. B. das Wirtschaftsvertragsgesetz vom 13. Dezember 19814, das Patentgesetz vom 12. März 19845, das Außenwirtschaftsvertragsgesetz vom 21. März 19856, das Ehegesetz vom 10. September 19807 und das Erbgesetz vom 10. April 1985.8 Weitere Regelungen sollten in eine relativ umfassende Kodifikation des Zivilrechts Eingang finden. Da über bestimmte Entwicklungen im Verlauf der Wirtschaftsreform noch Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt werden sollten, entschloß man sich, zunächst einen Allgemeinen Teil des Zivilrechts zu schaffen. Nach intensiven wissenschaftlichen Diskussionen über vier Entwürfe des Zivilgesetzes wurden am i6. April 1986 die Allgemeinen Vorschriften des Zivilrechts (AVZR) der Volksrepublik China vom Nationalen Volkskongreß verabschiedet.9 Diese erste Zivilrechtskodifikation ist nach der Verfassung von 1982 das wohl wichtigste Gesetz der Volksrepublik China. Gegenwärtig unternehmen deshalb staatliche und gesellschaftliche Organisatio- nen große Anstrengungen, um durch Rechtspropaganda der Bevölkerung Kenntnisse vor allem zum Zivil- und Straf: recht zu vermitteln. Aus den Materialien der Tagung des Volkskongresses im April 1986, die die AVZR annahm, geht hervor, daß zur Fortführung der Wirtschaftsreform und zur Konsolidierung ihrer KErgebnisse sowie zur Konkretisierung der AVZR weitere Gesetze ausgearbeitet und verabschiedet werden, so die Allgemeinen Vorschriften des Wirtschaftsgesetzes, das Gesetz über die Genossenschaften, das Gesetz über ländliche Industriebetriebe und das Konkursgesetz. Die Grundsätze des chinesischen Zivilrechts Inhaltlich gehen die Allgemeinen Vorschriften des Zivilrechts, wie die folgende Gliederung zeigt, über den Allgemeinen Teil eines ZGB hinaus: 1. Kapitel: Grundprinzipien 2. Kapitel: Bürger (natürliche Personen) 1. Abschnitt: Zivilrechtsfähigkeit und zivilrechtliche Hand- lungsfähigkeit 2. Abschnitt: Vormundschaft 3. Abschnitt: Verschollenheits- und Todeserklärung 4. Abschnitt: Einzelne und ländlich-kollektive Gewerbe- treibende 5. Abschnitt: Partnerschaft von Einzelpersonen 3. Kapitel: Juristische Personen 1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 2. Abschnitt: Betriebe als juristische Personen 3. Abschnitt: Staatliche Organe, Einrichtungen und gesell- schaftliche Organisationen als juristische Personen 4. Abschnitt: Vereinigungen von Betrieben 4. Kapitel: Zivilrechtliche Handlungen und Vertretung 1. Abschnitt: Zivilrechtliche Hahdlungen 2. Abschnitt: Vertretung 5. Kapitell Zivile Rechte 1. Abschnitt: Eigentumsrecht und damit verbundene Ver- mögensrechte 2. Abschnitt: Schuldrechte 3. Abschnitt: Immaterielle Vermögensrechte 4. Abschnitt: Persönlichkeitsrechte . 6. Kapitel: Zivilrechtliche Verantwortlichkeit 1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften 2. Abschnitt: Zivilrechtliche Verantwortlichkeit bei Ver- tragsverletzungen 3. Abschnitt: Zivilrechtliche Verantwortlichkeit bei Rechts- verletzungen 4. Abschnitt: Formen der Übernahme zivilrechtlicher Ver- antwortlichkeit 7. Kapitel: Verjährung 8. Kapitel: Rechtsanwendung bei Zivilrechtsbeziehungen mit Außenberührung 9. Kapitel: Ergänzende Vorschriften. Im 1. Kapitel wird der Gegenstand des chinesischen Zivilrechts bestimmt. Er umfaßt sowohl Beziehungen zwischen Bürgern und juristischen Personen untereinander als auch zwischen den beiden Subjekten, die gleichberechtigt am Zivilrechtsverkehr teilnehmen. Zivilrechtshandlungen müssen. auf den Prinzipien der Freiwilligkeit, Gerechtigkeit, Entgeltlichkeit und Ehrlichkeit beruhen (§ 4), sie dürfen nicht den 1 Vgl. O. Weggel, Chinesische Rechtsgeschichte. Leiden/Köln 1980, S. 170 ff. 2 Narodny Kitai 1957, Heft 14, S. 26 f. 3 Vgl. Gao Chengde, Grundriß des Wirtschaftsrechts, Peking 1983, S. 4;. Shi Jishong, Zum Regelungsgegenstand des chinesischen Zivilrechts und seiner objektiven Grundlagen, Faxue yanjlu 1984, Heft 1, S. 20; Zhang Suhai/Jiao Lianzheng, Zur Verbindung des chinesischen Wirtschaftsrechts zum Zivil- und Verwaltungsrecht, Faxue yanjlu 1984, Heft 2, S. 24. 4 Vgl. H. Tausctoer/F.-R. Töpfer, „Entwicklung und Tendenzen der Gesetzgebung der Volksrepublik China auf dem Gebiet der Wirtschaft und des Technologieimports“, Staat und Recht 1987, Heft 6, S. 478 ff. 5 Deutscher Text in: der neuerer (B) 1984, Nr. 11, Beilage. 6 Deutscher Text in: Dokumentationen zur Außenwirtschaft 1986, Nr. 50, Beilage Recht im Außenhandel, Nr. 90. 7 Text bei L. M. Gudoschnikow (Hrsg.), Kitaiskaja Narodnaja Respu-blika-Konstituzija i sakonodatelnie akty, Moskau 1984, S. 134. 8 Renmin Ribao (Volkszeitung) vom 14. April 1985: siehe auch E. G. PasChtsChenko, Nasledstwennoje prawo w KNR, Problemy dal-newo wostoka 1987, Heft 1, S. 77. 9 Renmin Ribao vom 17. April 1986; China aktuell, Hamburg 1988, Heft 5, S. 288.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 496 (NJ DDR 1987, S. 496) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 496 (NJ DDR 1987, S. 496)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie übermittelt werden Kommen mehrere Untersuchungsführer zur Klärung eines durch mehrere Personen verursachten Sachverhaltes zum Einsatz, muß vorher bei jedem beteiligten Untersuchungsführer Klarheit darüber bestehen, was als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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