Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 487

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 487 (NJ DDR 1987, S. 487); Neue Justiz 12/87 487 r Beendigung von Kampfhandlungen obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Als Lehre aus der Mißachtung der Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung über die Pflichten einer Besatzungsmacht durch die faschistischen Okkupanten sind diese Verpflichtungen weitreichend im IV. Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten von 1949 niedergelegt. Der Aggressor, der mit Atomraketen statt mit Landstreitkräften angreift, ist physisch einfach nicht in der Lage, für das überfallene Territorium zu sorgen, wozu er aber nach Kriegsrecht verpflichtet ist. Die Schlußfolgerung kann nur sein, daß er diese Angriffsform nicht anwenden darf- Ein fünfter Aspekt ist, daß es ein nuklearer Krieg unmöglich machen würde, die Rechte neutraler Staaten zu respektieren. Nach dem V. Haager Abkommen von 1907, das die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs regelt, ist das Territorium neutraler Mächte unverletztlich. Die Folgen des vom Wind getragenen radioaktiven Niederschlags auf neutralem Gebiet wären für die betroffenen Staaten und ihre Bevölkerung weitaus verheerender als alle Neutralitätsverletzungen in den beiden Weltkriegen. Sechstens besteht die Gefahr eines zufälligen, unbeabsichtigten Atomkriegs. Die obersten Entscheidungsträger im Staat Staats- oder Regierungschef, militärischer Oberbefehlshaber haben ihre Befugnis, „auf den Knopf zu drücken“, sowohl bewußt und gewollt als auch unbeabsichtigt auf nachge-ordnete Dienststellen oder Personen delegiert; die Kompetenz, einen Atomkrieg auszulösen, ist also nicht auf eine einzelne, identifizierbare Autorität begrenzt geblieben. Die obersten wie die nachgeordneten Entscheidungsträger haben aber in Wirklichkeit die menschliche Urteilsfähigkeit auf immer kompliziertere und folglich auch störanfälligere Computer delegiert. Letzten Endes werden also Entscheidungen über die Auslösung eines Nuklearkriegs durch Roboter getroffen! Diese Lage ist völlig unvereinbar mit einer internationalen Ordnung, in der, wie die UN-Charta sagt, die Völker wie gute Nachbarn in Frieden Zusammenleben können. Schließlich verbietet ein siebentes und wahrhaft grundlegendes Argument das öffentliche Gewissen den nuklearen Erstschlag. Nach dem Plan der Verfasser der Haager Landkriegsordnung sollte dieses völkerrechtliche Abkommen alle Aspekte der Kriegführung erfassen. Aber sie kamen zu der Erkenntnis, daß dies unmöglich sei, da künftige Entwicklungen der Kriegsmethoden und der Kriegstechnik nicht im einzelnen voraussehbar waren. Gerade deshalb wollten sie derartigen Entwicklungen keine Hintertür offenlassen, weil damit das Abkommen, auf das sie sich geeinigt hatten, praktisch zerstört worden wäre. So wurde in die Präambel des IV. Haager Abkommens, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs, von 1907 dessen Anlage die Haager Landkriegsordnung ist eine allgemeingültige Bestimmung eingefügt, wonach in den Fällen, die nicht von der Haager Landkriegsordnung erfaßt werden, „die Bevölkerung und die Kriegführenden unter dem Schutz und der Herrschaft der Prinzipien des Völkerrechts bleiben, wie sie sich ergeben aus den zwischen zivilisierten Völkern begründeten Gewohnheiten, den Gesetzen der Menschlichkeit und den Geboten des öffentlichen Gewissens“. Diese als Martenssche Klausel bekannt gewordene Bestimmung verschlägt nun wirklich jedem, der einen Nuklearkrieg wegen angeblichen Nichtvorhandenseins eines vertraglich festgeschriebenen Verbots zu rechtfertigen versuchen wollte, die Argumentation. Denn es kann gar keinen Zweifel geben, daß das öffentliche Gewissen der Völker dieser Erde die Erstanwendung von Atomwaffen ächtet. Dem wahren Gewissen der Welt Gehör zu verschaffen ist doppelt wichtig geworden, seit es gewisse Kreise gibt, die einen nuklearen Krieg für führbar und gewinnbar halten. Die Verhinderung des Nuklearkriegs ist keine bloße Angelegenheit juristischer Abhandlungen. Es ist das öffentliche Gewissen, das Weltgewissen, das sich als mächtiger erweisen muß als die Strategen des nuklearen Erstschlags! Volksvertretung und Gesetzlichkeit Ständige Kommissionen Ordnung und Sicherheit prüfen die Verwirklichung des GöV HANS IBENDORF, Sekretär der Ständigen Kommission Ordnung und Sicherheit des Bezirkstags Schwerin Dr. JOSEF KLÖCKL, Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Schwerin ECKHARD KRÜGER, * Stellvertreter des Vorsitzenden für Inneres des Rates des Kreises Bützow Das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen (GöV) überträgt den Bezirks- und Kreistagen sowie ihren Räten in Zusammenarbeit mit den Justiz- und Sicherheitsorganen und den Organen der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle eine spezifische Verantwortung zur Gewährleistung einer hohen Rechtssicherheit und strikten Einhaltung der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften (§§ 38, 56). Wie das u. a. wirksam durch operative Kontrolltätigkeit der Ständigen Kommissionen Ordnung und Sicherheit des Bezirkstags Schwerin und des Kreistags Bützow verwirklicht wird, soll am Beispiel nachstehend verdeutlicht werden. Zur Vorbereitung einer Sitzung des Bezirkstags, in der Maßnahmen zur weiteren Durchsetzung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit beschlossen werden sollten, führten die Ständigen Kommissionen Ordnung und Sicherheit des Bezirkstags Schwerin und des Kreistags Bützow gemeinsam einen operativen Einsatz in der Gemeinde Steinhagen, Kreis Bützow, durch. Das Hauptziel bestand darin, die in dieser Gemeinde gesammelten Erfahrungen der bewußten Beachtung und Nutzung des sozialistischen Rechts bei der Leitung gesellschaftlicher Prozesse zu studieren. An der Kontrolle nahmen Mitglieder und Mitarbeiter des Rates des Bezirks und des Rates des Kreises'teil. Berichterstatter und Gesprächspartner waren der Bürgermeister, weitere Ratsmitglieder, der Vorsitzende der Ständigen Kommission Ordnung und Sicherheit der Gemeindevertretung sowie die Vorsitzenden der in der Gemeinde vorhandenen drei LPGs und der Direktor des Kreisbetriebs für Landtechnik (KfL). Insbesondere sollte festgestellt werden, wie es die Volksvertretung der Gemeinde und ihr Rat auf der Grundlage der §§ 63 Abs. 2, 79 GöV verstanden haben, den bereits im November 1983 gefaßten Beschluß zur langfristigen Gestaltung einer komplexen Rechtsarbeit und zur Entwicklung einer leistungsorientierten bürgernahen Kommunalpolitik als Einheit bei gleichzeitiger Festigung von Ordnung, Disziplin, Sicherheit und Sauberkeit in die Praxis umzusetzen.* Bereits im Jahre 1986 hatten die Kreisleitung der SED und der Rat des Kreises Bützow den Beschluß gefaßt, die bemerkenswerten Steinhagener Erfahrungen in weiteren acht Gemeinden des Kreises zu verallgemeinern. Der nunmehrige Einsatz sollte weitergehend dazu führen, die Steinhagener -Erfahrungen im Bezirksmaßstab zu nutzen und sie deshalb in die Bezirkstagssitzung einfließen zu lassen. Gleichzeitig ging es darum, eine Sitzung des Kreistages Bützow inhaltlich mit diesen Erfahrungen anzureichem, in der Aufgaben der Ordnung und Sicherheit zu beraten waren und ein langfristiges Programm (§ 56 Abs. 2 GöV) für die Arbeit auf diesem Gebiet beschlossen werden sollte. Die Volksvertreter nahmen zu Beginn des Einsatzes einen Bericht des Stellvertreters für Inneres des Vorsitzenden des Rates des Kreises Bützow entgegen. Aus ihm ging hervor, welche Bedeutung der Rat des Kreises der Gestaltung der langfristigen komplexen Rechtsarbeit in der Gemeinde Steinhagen beimißt, wie der Kreistag, der Rat des Kreises und die Fachorgane diesen Prozeß unterstützen, welche wesentlichen Leitungserfahrungen bisher in der Gemeinde Steinhagen gesammelt wurden, wie daran gearbeitet wird, diese Erfahrungen auf weitere ausgewählte acht Gemeinden zu übertragen und worauf vorrangig die Leitungsaktivitäten gerichtet werden, um noch schneller und wirkungsvoller Ordnung, Disziplin und Sicherheit und damit die sozialistische * Über das Anliegen dieser Arbeiten ln der Gemeinde Steinhagen, das sich auf die Erfahrungen zur Entwicklung einer komplexen Rechtsarbeit im Kreis Annaberg stützt (vgl.' NJ 1985, Heft 2, S. 52 ff.), hatte Bürgermeister Hans TelChmann inhaltlich bereits ln einem Rundtischgespräch Informiert (vgl. NJ 1985, Heft 11, S. 430 ff). Ein besonderes Kennzeichen der Initiativen von Steinhagen besteht darin, daß ausgehend von den Beschlüssen der Kreisleitung der SED - der Rat des Kreises und die Justiz- und Sicherheitsorgane des Kreises sie gezielt unterstützen.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der Die Bewältigung der von uns herausgearbeiteten und begründeten politisch-operativen und Leitungsaufgaben der zur Erhöhung ihrer operativen Wirksamkeit im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben zu unterstützen; sind die Möglichkeiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe des Ministeriums des Innern weiter zu erschließen und optimal zu nutzen, besonders für die operative Vorgangsbearbeitung, die operative Personenaufklärung und -Kontrolle; ist die.

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