Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 485

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 485 (NJ DDR 1987, S. 485); Neue Justiz 12/87 485 Unser aktuelles Interview Die Lehren von Nürnberg für die Verhinderung eines Nuklearkriegs Auf Einladung der Vereinigung der Juristen der DDR weilte Prof. Dr. jur. Dr. phil. John H. E. Fried, emeritierter Professor für politische Wissenschaften an der City University of New York, vom 26. September bis 3. Oktober 1987 in der DDR. Der 82jährige, aus Österreich stammende Völkerrechtler, der 1938 vor den faschistischen Okkupanten in die USA emigrierte, war nach dem zweiten Weltkrieg juristischer Sonderberater der Richter des US-amerikanischen Militärgerichts in Nürnberg sowie Mitherausgeber der offiziellen 14bändigen Sammlung der Urteile und anderer Dokumente in den Prozessen gegen die faschistischen Kriegsverbrecher. Während seines Aufenthalts in der DDR referierte Prof. Fried vor den Richtern des Obersten Gerichts über Bedeutung und Wirkungen des Nürnberger Juristenprozesses sowie vor dem Zentralen Arbeitskreis Friedensforschung an der Humboldt-Universität Berlin über die Lehren der Nürnberger Prozesse für die Friedenssicherung in der Gegenwart. In der Sektion Völkerrecht und Internationales Wirtscfaafts-recht beim Zentralvorstand der VdJ befaßte er sich ausführlich mit dem völkerrechtlichen Verbot des Ersteinsatzes von Kernwaffen. Mit Völkerrechtlern in Berlin und Potsdam-Babelsberg diskutierte er außerdem über den UNO-Entwurf eines Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit. Die Redaktion hatte Gelegenheit, mit Prof. Fried über einige der in seinen Vorträgen berührten Fragen zu sprechen. Verehrter Herr Professor Fried, in diesen Tagen erinnern wir uns daran, daß vor 40 Jahren, am 4. Dezember 1947, vom US-amerikanischen Militärgerichtshof im dritten der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse, im sog. Juristenprozeß, das Urteil gefällt wurde. Der 1954 verstorbene Hauptankläger der USA im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß, Robert H. Jackson, hat die historische Bedeutung der Nürnberger Prozesse einmal so charakterisiert: „Nürnbergs Wert für die Welt wird weniger davon abhängen, wie treu es die Vergangenheit interpretiert, als wie gewissenhaft es für die Zukunft' vorsorgt.“ Von Ihnen, Herr Professor, stammt der Satz: „Nürnbergs Galgen waren von sehr kurzer Dauer. Sie gehören der Vergangenheit an. Nürnbergs konstruktive Lehren gehören der Zukunft.“ Worin sehen Sie heute die aktuelle Bedeutung der Nürnberger Prozesse? Lassen Sie mich noch einmal die Aufgaben, die Ziele dieser Prozesse in Erinnerung rufen. Es waren mindestens drei: Erstens waren wie in jedem normalen Strafverfahren die Tatsachen festzustellen. Die Einmaligkeit der Nürnberger Prozesse lag aber in der Abscheulichkeit der von den Nazis begangenen Taten und darin, daß die Fakten durch eine ungeheure Menge geheimer Dokumente belegt waren, die niemals bekannt werden sollten. Zweitens war ebenfalls wie in jedem gewöhnlichen Prozeß die Rechtswidrigkeit der Taten festzustellen. Die Anklage warf den Hauptkriegsverbrechern vor, Angriffskriege geplant und geführt zu haben. Im Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs heißt-es hierzu eindrucksvoll: „Krieg ist seinem Wesen nach ein Übel. Seine Auswirkungen sind nicht allein auf die kriegführenden Staaten beschränkt, sondern treffen die ganze Welt. Die Entfesselung eines Angriffskriegs ist daher nicht bloß ein internationales Verbrechen; es ist das schwerste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, daß es in sich alle Schrecken der anderen Verbrechen einschließt und anhäuft.“ Anders ausgedrückt: Wäre der zweite Weltkrieg nicht angezettelt worden, hätten die durch ihn verursachten Grausamkeiten nicht geschehen können. Um wie vieles mehr wahr wäre dies für einen Atomkrieg! Drittens schließlich wurde von den Nürnberger Prozessen erwartet, daß es vor dem Hintergrund dessen, was dort dokumentiert war, nun keine Sympathie oder Unterstützung für die Schuldigen mehr geben würde. Leider muß ich sagen, daß diese Ziele der Nürnberger Prozesse nicht in allen Teilen der Welt als Mahnung und Lehre dienen, daß sie mancherorts in Vergessenheit geraten sollen, ja, schon in Vergessenheit geraten sind! Beispielsweise behauptet eine international verbreitete Haßliteratur immer Foto: B. Prusowskl noch, daß die Massen Vernichtung jüdischer Menschen durch die Nazis gar nicht stattgefunden hätte, daß Auschwitz eine „jüdische-kommunistische Erfindung“ sei. Es gibt in westlichen Ländern auch Juristen, die das Nürnberger Juristenurteil heute als glattes Fehlurteil bezeichnen. Und die Nürnberger Urteile haben ja offenbar für die Juristen der Bundesrepublik Deutschland keinen Präzedenzcha-rakter. Anders läßt es sich nicht erklären, daß der Bundesgerichtshof sich 1968 im Urteil gegen den Richter am Volksgerichtshof Rehse auf den Standpunkt stellte, der Beisitzer an diesem Terrorinstrument der Nazis sei „Mitglied eines Kollegialgerichts“ gewesen und bei der Abstimmung „nach dem auch damals geltenden Recht unabhängig, gleichberechtigt, nur dem Gesetz unterworfen und seinem Gewissen verantwortlich“; als Täter könne er daher für die von ihm mitgetragenen rechtswidrigen Todesurteile nur dann wegen Mordes verurteilt werden, wenn er selbst „aus niedrigen Beweggründen“ für die Todesstrafe gestimmt hätte. Folgerichtig kam das Westberliner Schwurgericht zu dem Ergebnis, der Volksgerichtshof sei ein „nur dem Gesetz unterworfenes Gericht“ gewesen, und man habe nicht feststellen können, daß es sich bei den Prozessen um „Scheinverfahren“ handelte, deren eigentlicher Zweck die Vernichtung politischer Gegner des Naziregimes gewesen sei. Rehse wurde freigesprochen. Genau 18 Jahre nach dem Rehse-Urteil Ende 1986, stellte die Westberliner Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Richter und Staatsanwälte am Volksgerichtshof endgültig ein. Das ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtfertigung der Verbrechen von Nazijuristen, bei denen wie das Nürnberger Juristenurteil prägnant formulierte „der Dolch des Mörders unter der Robe des Juristen verborgen“ war. Bedauerlicherweise wurden aus der Anfang 1985 verabschiedeten Resolution des Bundestages der BRD, in der festgestellt wurde, „daß die als ,Volksgerichtshof“ be-zeichnete Institution kein Gericht im rechtsstaatlichen Sinne, sondern ein Terrorinstrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft war“, bisher keinerlei juristische Konsequenzen gezogen. Kommen wir auf die positiven Lehren von Nürnberg zurück. Sie haben schon gesagt, Herr Professor, daß im Nürnberger Urteil die Entfesselung eines Angriffskriegs als das schwerste internationale Verbrechen bezeichnet wurde. Ja, vor allem hat Nürnberg unwiderlegbar gezeigt, daß ein Krieg nicht wie ein Vulkan ausbricht, sondern nur stattfindet, wenn bestimmte Kreise beschließen, ihn zu beginnen. Erstmals in der Geschichte war es den Nürnberger Richtern möglich, Geheimdokumente heranzuziehen, aus denen hervorging, welche Personen zu welcher Zeit zusammengesessen hatten, um die Angriffe auf die verschiedenen Länder zu planen. Außerdem ein anderer Vorgang ohne Beispiel konnten Beteiligte dieser Kriegsplanung, die nun vor ihren Richtern standen, ihre Meinung zu den Geheimdokumenten sagen. Wenn es je einen Atomkrieg geben sollte, wäre dies kaum wiederholbar.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 485 (NJ DDR 1987, S. 485) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 485 (NJ DDR 1987, S. 485)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität an andere Schutz- und Sicherheitsorgane, öffentliche Auswertung Übergabe von Material an leitende Parteiund Staatsfunktionäre, verbunden mit Vorschlägen für vorbeugende Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zum rechtzeitigen Erkennen lind zur konsequenten Bekämpfung von Provokatio: suchungshaft Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit -Gemeinsame Legungen der Hauptabteilung und Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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