Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 484

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 484 (NJ DDR 1987, S. 484); 484 Neue Justiz 12/87 und Bedingungen bei. Durch Aussprachen lösen sie eine Vielzahl von Konflikten, die im täglichen Leben der Bürger aus Verletzungen ihrer Rechte und Pflichten, insbesondere im Zusammenleben in der Haus- und Wohngemeinschaft, entstehen. Das sind vor allem kleinere Streitfälle, die jedoch oftmals die daran Beteiligten und ihre Familienangehörigen erheblich belasten, ihr Wohlbefinden und ihre Arbeitsfreude beeinträchtigen. Dadurch wird jährlich Zehntausenden von Bürgern bei der eigenverantwortlichen Gestaltung von Beziehungen, die durch gegenseitige Achtung, Hilfe und Zusammenarbeit gekennzeichnet sind, geholfen. Das gelingt vor allem deshalb, weil die Mitglieder der Schiedskommissionen die Probleme der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Tätigkeitsbereich kennen und wissen, welche Fragen die Bürger bewegen. Die Rechtsprechung der Schiedskommissionen hat an Qualität gewonnen. Sie wenden die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften entsprechend ihrem rechtspolitischen Inhalt an. Ihre Entscheidungen sind von Ausnahmen abgesehen politisch durchdacht, gesetzlich richtig, verständlich und überzeugend abgefaßt. Nur ca. 1,2 Prozent der Entscheidungen der Schiedskommissionen mußten auf Grund eines Einspruchs des Staatsanwalts oder eines der am Konflikt Beteiligten durch das Kreisgericht aufgehoben oder abgeändert werden. Kennzeichnend für die Wirksamkeit der erzieherischen Auseinandersetzung in den Beratungen ist, daß die ausgesprochenen Verpflichtungen zumeist freiwillig erfüllt werden. Die' im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, mit Empfehlungen an Leiter von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen, an Vorstände von Produktionsgenossenschaften sowie an Leitungen gesellschaftlicher Organisationen auf die Beseitigung festgestellter Ursachen und Bedingungen von Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen Einfluß zu nehmen, wird von den Schiedskommissionen nicht voll ausgeschöpft. Die Schiedskommissionen bereiten ihre Beratungen gründlich vor und führen sie überwiegend fristgemäß durch. Die gezielte Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte erhöht die Wirksamkeit der Beratungen. Die Beratungen wegen Vergehen betreffen vor allem nicht erheblich gesellschaftswidrige Straftaten gegen das sozialistische und persönliche Eigentum sowie Körperverletzungen. Verfehlungen sind insbesondere als Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch Gegenstand der Beratungen. In den Beratungen gelingt es überwiegend, den Beschuldigten das Rechtswidrige ihres Verhaltens bewußt zu machen. Die Schiedskommissionen wenden die ihnen übertragenen Möglichkeiten zum Ausspruch von Erziehungsmaßnahmen, wie Geldbußen, Verpflichtungen zur Schadenswiedergutmachung und Leistung unbezahlter gemeinnütziger Arbeit in der Freizeit, grundsätzlich richtig an. Dadurch erweisen sich Beratungen und Entscheidungen zusammen als geeignet, zur freiwilligen Einhaltung des sozialistischen Rechts anzuhalten, Rechtsverletzer zu erziehen und zur Überwindung von Konflikten beizutragen. In Beratungen wegen einfacher zivilrechtlicher Streitigkeiten geht es vor allem um Konflikte aus dem Zusammenleben der Bürger in den Haus- und Wohngemeinschaften. Die Schiedskommissionen lösen die überwiegende Zahl dieser Konflikte endgültig und dauerhaft und beugen so künftigen Störungen im Zusammenleben. vor. Dazu nutzen sie auch die Möglichkeit, einfache zivilrechtliche Streitigkeiten, die mit Verfehlungen wie Beleidigung, Verleumdung oder Hausfriedensbruch verbunden sind, in ihrer Gesamtheit in einer Beratung zu klären. Die in Vorbereitung dieser Beratungen durchgeführten Aussprachen führen nicht selten bereits zur Lösung des Konflikts. Das ist einer der Gründe dafür, daß die Anzahl der Beratungen auf diesen Tätigkeitsgebieten in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Nicht im erwarteten Maße nutzen die Bürger die Möglichkeit, vor der Schiedskommission zivilrechtliche Geldforderungen geltend zu machen. Hier wirken offensichtlich noch traditionelle Gewohnheiten und Vorstellungen, daß solche Ansprüche über die staatlichen Gerichte wirksamer durchgesetzt werden können. Die Übergabe von Strafsachen an Schieds- und Konflikt- kommissionen entspricht den gesetzlichen Anforderungen und den gesellschaftlichen Bedingungen. Das trägt unserer Strafpolitik der differenzierten Anwendung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Rechnung. Seit Jahren wird im Durchschnitt jede 4. Strafsache einer Konflikt- oder Schiedskommission zur Beratung übergeben. In den letzten Jahren wurden den Schiedskommissionen jährlich gleichbleibend nur rund 600 Ordnungswidrigkeitssachen übergeben, zumeist durch die Deutsche Volkspolizei. Sie betrafen vor allem Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch Störungen des sozialistischen Zusammenlebens. Die Beratungen wurden mit hoher erzieherischer Wirksamkeit durchgeführt. Die Einordnung der Tätigkeit der Schiedskommissionen in die Anstrengungen zur Gewährleistung einer vorbildlichen Ordnung und Sicherheit in den Städten und Gemeinden läßt es zu, eine größere Anzahl von Ordnungswidrigkeitssachen an die Schiedskommissionen zu übergeben, vor allem solche, die das sozialistische Gemeinschaftsleben in der Stadt oder Gemeinde beeinträchtigen und Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit, gegen Rechtsvorschriften des Ar-beits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutzes sowie gegen Preisbestimmungen betreffen. Damit könnte zugleich die konsequente Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen gefördert werden. Die. Anleitung und Unterstützung der Schiedskommissionen ist wesentliche Voraussetzung für ihr Wirken und für das Engagement ihrer Mitglieder. Sie umfaßt die Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung, die Qualifizierung ihrer Mitglieder, die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit jeder Kommission und die Auswertung ihrer Erfahrungen zur Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. Dafür tragen die Justiz- und Sicherheitsorgane, die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte sowie die Ausschüsse der Nationalen Front gesetzlich bestimmte Verantwortung. In ihrer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit den Schiedskommissionen sind weitere Fortschritte erzielt worden. In den städtischen Wohngebieten sind oftmals die bei den Wohnbezirksausschüssen bestehenden Aktive für Ordnung und Sicherheit Partner der Schiedskommissionen. Bewährt hat sich auch die Einbeziehung von Vorsitzenden der Schiedskommissionen in die Arbeit der Wahlkreisaktive der Städte. Auf diese Weise erhalten sie aktuelle Informationen zu Fragen der territorialen Entwicklung und bringen zu deren Lösung ihre Erfahrungen ein. Für die Gemeinden ist charakteristisch, daß in der Regel Schiedskommissionen, Ausschüsse der Nationalen Front und Gemeindevertretungen eng Zusammenwirken. Vielfach sind Mitglieder der Schiedskommissionen zugleich Mitglieder des Rates der Gemeinde oder arbeiten im Ortsauschuß der Nationalen Front mit. Zum erfolgreichen Wirken der Schiedskommissionen hat auch beigetragen, daß in allen Bezirken mit der Wahl im Jahre 1984 mehr Schiedskommissionsbereiche in den Städten den Wahlkreisen angepaßt wurden sowie in den ländlichen Gebieten umfassender durchgesetzt wurde, daß für jede Gemeinde eine Schiedskommission gebildet wird. Dadurch wurde die Bürgernähe der Schiedskommissionen weiter verbessert. Noch nicht in allen Städten werden jedoch die sich aus der Übereinstimmung der Bereiche der Schiedskommissionen mit den Wahlkreisen ergebenden Vorzüge genutzt. Die Schulung der Mitglieder der Schiedskommissionen, die in der Regel von Richtern der Kreisgerichte durchgeführt wird, erfolgt auf der Grundlage eines vom Ministerium der Justiz erarbeiteten Planes. Die Themen werden praxisbezogen verbunden mit einer Auswertung der Rechtsprechung der Schiedskommissionen behandelt. Die Beiräte für Schiedskommissionen bei den Direktoren der Bezirks- und Kreisgerichte bewähren sich als Gremien für die Gestaltung einer effektiven Gemeinschaftsarbeit. In ihnen werden die für die Wirksamkeit der Schiedskommissionen bedeutsamen Fragen behandelt. Das hilft den in ihnen vertretenen Organen, ihrer Verantwortung für die Unterstützung der Schiedskommissionen umfassend gerecht zu werden. Noch nicht in allen Kreisen entspricht das Niveau der Beiratsarbeit den Anforderungen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 484 (NJ DDR 1987, S. 484) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 484 (NJ DDR 1987, S. 484)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gej sellschaftsordnung stützen, in denen auch die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die schrittweise Einengung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

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