Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 484

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 484 (NJ DDR 1987, S. 484); 484 Neue Justiz 12/87 und Bedingungen bei. Durch Aussprachen lösen sie eine Vielzahl von Konflikten, die im täglichen Leben der Bürger aus Verletzungen ihrer Rechte und Pflichten, insbesondere im Zusammenleben in der Haus- und Wohngemeinschaft, entstehen. Das sind vor allem kleinere Streitfälle, die jedoch oftmals die daran Beteiligten und ihre Familienangehörigen erheblich belasten, ihr Wohlbefinden und ihre Arbeitsfreude beeinträchtigen. Dadurch wird jährlich Zehntausenden von Bürgern bei der eigenverantwortlichen Gestaltung von Beziehungen, die durch gegenseitige Achtung, Hilfe und Zusammenarbeit gekennzeichnet sind, geholfen. Das gelingt vor allem deshalb, weil die Mitglieder der Schiedskommissionen die Probleme der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Tätigkeitsbereich kennen und wissen, welche Fragen die Bürger bewegen. Die Rechtsprechung der Schiedskommissionen hat an Qualität gewonnen. Sie wenden die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften entsprechend ihrem rechtspolitischen Inhalt an. Ihre Entscheidungen sind von Ausnahmen abgesehen politisch durchdacht, gesetzlich richtig, verständlich und überzeugend abgefaßt. Nur ca. 1,2 Prozent der Entscheidungen der Schiedskommissionen mußten auf Grund eines Einspruchs des Staatsanwalts oder eines der am Konflikt Beteiligten durch das Kreisgericht aufgehoben oder abgeändert werden. Kennzeichnend für die Wirksamkeit der erzieherischen Auseinandersetzung in den Beratungen ist, daß die ausgesprochenen Verpflichtungen zumeist freiwillig erfüllt werden. Die' im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, mit Empfehlungen an Leiter von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen, an Vorstände von Produktionsgenossenschaften sowie an Leitungen gesellschaftlicher Organisationen auf die Beseitigung festgestellter Ursachen und Bedingungen von Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen Einfluß zu nehmen, wird von den Schiedskommissionen nicht voll ausgeschöpft. Die Schiedskommissionen bereiten ihre Beratungen gründlich vor und führen sie überwiegend fristgemäß durch. Die gezielte Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte erhöht die Wirksamkeit der Beratungen. Die Beratungen wegen Vergehen betreffen vor allem nicht erheblich gesellschaftswidrige Straftaten gegen das sozialistische und persönliche Eigentum sowie Körperverletzungen. Verfehlungen sind insbesondere als Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch Gegenstand der Beratungen. In den Beratungen gelingt es überwiegend, den Beschuldigten das Rechtswidrige ihres Verhaltens bewußt zu machen. Die Schiedskommissionen wenden die ihnen übertragenen Möglichkeiten zum Ausspruch von Erziehungsmaßnahmen, wie Geldbußen, Verpflichtungen zur Schadenswiedergutmachung und Leistung unbezahlter gemeinnütziger Arbeit in der Freizeit, grundsätzlich richtig an. Dadurch erweisen sich Beratungen und Entscheidungen zusammen als geeignet, zur freiwilligen Einhaltung des sozialistischen Rechts anzuhalten, Rechtsverletzer zu erziehen und zur Überwindung von Konflikten beizutragen. In Beratungen wegen einfacher zivilrechtlicher Streitigkeiten geht es vor allem um Konflikte aus dem Zusammenleben der Bürger in den Haus- und Wohngemeinschaften. Die Schiedskommissionen lösen die überwiegende Zahl dieser Konflikte endgültig und dauerhaft und beugen so künftigen Störungen im Zusammenleben. vor. Dazu nutzen sie auch die Möglichkeit, einfache zivilrechtliche Streitigkeiten, die mit Verfehlungen wie Beleidigung, Verleumdung oder Hausfriedensbruch verbunden sind, in ihrer Gesamtheit in einer Beratung zu klären. Die in Vorbereitung dieser Beratungen durchgeführten Aussprachen führen nicht selten bereits zur Lösung des Konflikts. Das ist einer der Gründe dafür, daß die Anzahl der Beratungen auf diesen Tätigkeitsgebieten in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Nicht im erwarteten Maße nutzen die Bürger die Möglichkeit, vor der Schiedskommission zivilrechtliche Geldforderungen geltend zu machen. Hier wirken offensichtlich noch traditionelle Gewohnheiten und Vorstellungen, daß solche Ansprüche über die staatlichen Gerichte wirksamer durchgesetzt werden können. Die Übergabe von Strafsachen an Schieds- und Konflikt- kommissionen entspricht den gesetzlichen Anforderungen und den gesellschaftlichen Bedingungen. Das trägt unserer Strafpolitik der differenzierten Anwendung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Rechnung. Seit Jahren wird im Durchschnitt jede 4. Strafsache einer Konflikt- oder Schiedskommission zur Beratung übergeben. In den letzten Jahren wurden den Schiedskommissionen jährlich gleichbleibend nur rund 600 Ordnungswidrigkeitssachen übergeben, zumeist durch die Deutsche Volkspolizei. Sie betrafen vor allem Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch Störungen des sozialistischen Zusammenlebens. Die Beratungen wurden mit hoher erzieherischer Wirksamkeit durchgeführt. Die Einordnung der Tätigkeit der Schiedskommissionen in die Anstrengungen zur Gewährleistung einer vorbildlichen Ordnung und Sicherheit in den Städten und Gemeinden läßt es zu, eine größere Anzahl von Ordnungswidrigkeitssachen an die Schiedskommissionen zu übergeben, vor allem solche, die das sozialistische Gemeinschaftsleben in der Stadt oder Gemeinde beeinträchtigen und Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit, gegen Rechtsvorschriften des Ar-beits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutzes sowie gegen Preisbestimmungen betreffen. Damit könnte zugleich die konsequente Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen gefördert werden. Die. Anleitung und Unterstützung der Schiedskommissionen ist wesentliche Voraussetzung für ihr Wirken und für das Engagement ihrer Mitglieder. Sie umfaßt die Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung, die Qualifizierung ihrer Mitglieder, die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit jeder Kommission und die Auswertung ihrer Erfahrungen zur Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. Dafür tragen die Justiz- und Sicherheitsorgane, die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte sowie die Ausschüsse der Nationalen Front gesetzlich bestimmte Verantwortung. In ihrer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit den Schiedskommissionen sind weitere Fortschritte erzielt worden. In den städtischen Wohngebieten sind oftmals die bei den Wohnbezirksausschüssen bestehenden Aktive für Ordnung und Sicherheit Partner der Schiedskommissionen. Bewährt hat sich auch die Einbeziehung von Vorsitzenden der Schiedskommissionen in die Arbeit der Wahlkreisaktive der Städte. Auf diese Weise erhalten sie aktuelle Informationen zu Fragen der territorialen Entwicklung und bringen zu deren Lösung ihre Erfahrungen ein. Für die Gemeinden ist charakteristisch, daß in der Regel Schiedskommissionen, Ausschüsse der Nationalen Front und Gemeindevertretungen eng Zusammenwirken. Vielfach sind Mitglieder der Schiedskommissionen zugleich Mitglieder des Rates der Gemeinde oder arbeiten im Ortsauschuß der Nationalen Front mit. Zum erfolgreichen Wirken der Schiedskommissionen hat auch beigetragen, daß in allen Bezirken mit der Wahl im Jahre 1984 mehr Schiedskommissionsbereiche in den Städten den Wahlkreisen angepaßt wurden sowie in den ländlichen Gebieten umfassender durchgesetzt wurde, daß für jede Gemeinde eine Schiedskommission gebildet wird. Dadurch wurde die Bürgernähe der Schiedskommissionen weiter verbessert. Noch nicht in allen Städten werden jedoch die sich aus der Übereinstimmung der Bereiche der Schiedskommissionen mit den Wahlkreisen ergebenden Vorzüge genutzt. Die Schulung der Mitglieder der Schiedskommissionen, die in der Regel von Richtern der Kreisgerichte durchgeführt wird, erfolgt auf der Grundlage eines vom Ministerium der Justiz erarbeiteten Planes. Die Themen werden praxisbezogen verbunden mit einer Auswertung der Rechtsprechung der Schiedskommissionen behandelt. Die Beiräte für Schiedskommissionen bei den Direktoren der Bezirks- und Kreisgerichte bewähren sich als Gremien für die Gestaltung einer effektiven Gemeinschaftsarbeit. In ihnen werden die für die Wirksamkeit der Schiedskommissionen bedeutsamen Fragen behandelt. Das hilft den in ihnen vertretenen Organen, ihrer Verantwortung für die Unterstützung der Schiedskommissionen umfassend gerecht zu werden. Noch nicht in allen Kreisen entspricht das Niveau der Beiratsarbeit den Anforderungen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 484 (NJ DDR 1987, S. 484) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 484 (NJ DDR 1987, S. 484)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich ist, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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