Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 483

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 483 (NJ DDR 1987, S. 483); Neue Justiz 12/87 483 weiter verbesserte Zusammenarbeit der Volkspolizei, der Staatsanwälte, staatlichen Gerichte und der Kreisvorstände des FDGB zurückzuführen. Die Entscheidungen der Konfliktkommissionen zeugen von hoher Sachkenntnis und politischem Verantwortungsbewußtsein. Sie sind überwiegend rechtlich richtig, verständlich und überzeugend. Deshalb werden sie fast ausnahmslos freiwillig und diszipliniert verwirklicht. Für die Qualität der Entscheidungen spricht, daß sie über die Lösung des Einzelfalls hinaus immer nachhaltiger die staatliche und gewerkschaftliche Leitungstätigkeit beeinflussen und von zunehmender vorbeugender Wirkung sind. , In den letzten Jahren hat sich die rechtserläuternde, rechtsberatende Tätigkeit der Konfliktkommissionen zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit ständig erhöht und qualitativ verbessert. Arbeitskollektive und einzelne Werktätige nehmen diese Form der Rechtshilfe umfangreicher in Anspruch. Das zeugt von einem hohen Vertrauen zu den Mitgliedern der Konfliktkommissionen. Rechtsauskünfte, Rechtserläuterungen sowie klärende Aussprachen, an denen meist der zuständige Leiter und Gewerkschaftsfunktionäre teilnehmen, prägen immer mehr die tägliche Arbeit der Konfliktkommissionen. Diese Arbeitsweise hilft, unbürokratisch und schnell Unklarheiten zu beseitigen, Rechtsvorschriften richtig zu verstehen, die Einheit von Rechten und Pflichten zu wahren und insgesamt Ursachen und begünstigende Bedingungen für Rechtsverletzungen zu beseitigen. Eine wichtige Rolle bei der Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit und der Gewährleistung hoher Rechtssicherheit spielen die Empfehlungen der Konfliktkommissionen. Gegenwärtig wird in jeder siebenten Beratung zum Arbeitsrecht eine Empfehlung gegeben, die meist über den Einzelfall hinaus zu Veränderungen in der betrieblichen Leitungstätigkeit führt. Allerdings reagieren staatliche Leiter nicht immer in der vom Gesetz geforderten Weise. Hier verstärken die Gewerkschaften und die Staatsanwälte ihre Kon-trolltätigkeit. Als entscheidende Voraussetzung für eine ständig den Anforderungen entsprechende qualifizierte Tätigkeit der Konfliktkommissionen hat sich die regelmäßige Anleitung und Schulung ihrer Mitglieder erwiesen. Sie ist vor allem ein hoher und weiter wachsender Anspruch an die überwiegend ehrenamtlich tätigen betrieblichen Gewerkschafsleitungen in den rund 19 000 Betrieben mit Konfliktkommissionen. Die besten Ergebnisse zeigen sich dort, wo sich die Betriebsgewerkschaftsleitungen auf .arbeitsfähige Rechtskommissionen stützen und die Leiter ihre Rechtspflichten gegenüber den Konfliktkommissionen erfüllen. Wichtiger Bestandteil der Qualifizierung ist die monatliche Schulung aller Mitglieder auf der Grundlage eines vom Sekretariat des Bundesvorstandes des FDGB unter Berücksichtigung der Vorschläge der zentralen Justiz- und Sicherheitsorgane beschlossenen jährlichen Schulungsplans. Die monatlichen Schulungen werden durch Erfahrungsaustausche, Lehrgänge, Vorträge, Konsultationen und andere Formen der Qualifizierung ergänzt. Außerdem vermitteln die Zentralvorstände der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften sowie ihre nachgeordneten Vorstände den Konfliktkommissionen verstärkt ihre zweigspezifischen Erfahrungen und Aufgaben und unterstützen so deren Arbeit. Die Anzahl der Schulungszirkel und Schulungsstützpunkte bei den gewerkschaftlichen Kreisvorständen wird weiter erhöht, damit allen Mitgliedern der Konfliktkommissionen, besonders auch aus kleinen Betrieben, die Teilnahme an den monatlichen Schulungen ermöglicht wird. Für ihre anleitende Tätigkeit erhalten die Gewerkschaften vom Generalstaatsanwalt sowie von den Bezirks- und Kreisstaatsanwälten kontinuierlich Informationen über die Qualität der Beschlüsse der ehrenamtlichen Gerichte in den Betrieben sowie über ihre Tätigkeit insgesamt. Entsprechend dem Arbeitsgesetzbuch (§301 Abs. 3) berichten, die Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte regelmäßig vor den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksvorstände des FGDB über die Arbeitsrechtsprechung. 1986 vermittelten über 200 solcher Berichte wertvolle Erfahrungen und Schlußfolgerungen. Bericht des Ministers der Justiz über Erfahrungen aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen Die Schiedskommissionen leisten in Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED einen wirksamen Beitrag zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit in den Städten und Gemeinden und damit zur Rechtssicherheit, Geborgenheit und zum Wohlbefinden der Bürger. Sie sind- fester Bestandteil unseres Gerichtssystems und bewähren sich seit nahezu 25 Jahren als eine bedeutsame Form der sozialistischen Demokratie, Auf der Grundlage des am 1. Januar 1983 in Kraft getretenen Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR und des Beschlusses des Staatsrates über die Tätigkeit der Schiedskommissionen haben sie dazu beigetragen, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung sowie das sozialistische Eigentum zu schützen, die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Bür-' ger zu wahren und durchzusetzen sowie das Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen, ihre Bereitschaft zur freiwilligen Einhaltung des sozialistischen Rechts zu fördern und ihre Unduldsamkeit gegenüber nicht gesellschaftsgemäßem Verhalten zu verstärken. Die Rechtsvorschriften für die Tätigkeit der Schiedskommissionen bewähren sich in der Praxis. In den 5 552 Schiedskommissionen sind fast 56 000 Bürger aller Klassen und Schichten, viele bereits seit mehreren Wahlperioden, tätig. Staatsbewußte Haltung, Engagement und Bürgernähe kennzeichnen ihr Wirken. Ihre Rechtsprechung und die von ihnen darüber hinaus geleistete vielfältige Rechtsarbeit zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Wohngebieten begründen ihre Autorität und das Vertrauen der Bürger in die Tätigkeit der Schiedskommissionen. Mit ihrem Wirken fördern sie die Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen und die Ausprägung ihrer staatsbürgerlichen Mitverantwortung. Sie gehen davon aus, daß die Wahrung der Gesetzlichkeit in ihrer gesamten Tätigkeit die Grundvoraussetzung für ihre gesellschaftliche Wirksamkeit ist. Sie entsprechen damit ihrem Wählerauftrag. Die Hauptaufgabe der Schiedskommissionen ist die Rechtsprechung. Sie entscheiden jährlich im Ergebnis von ca. 19 000 Beratungen; hauptsächlich über Vergehen, Verfehlungen und einfache zivilrechtliche Streitigkeiten. Anzahl der Beratungen der Schiedskommissionen 1982 1986 absolut Prozent absolut Prozent Gesamtanzahl der Beratungen 19 243 100,0 18 270 100,0 davon Vergehen 5 149 26,8 5 677 31,1 Verfehlungen 7 710 40,0 6 401 35,0 Einfache zivil-rechtliche Streitigkeiten 5 572 29,0 5 123 28,0 Ordnungswidrig- keiten 280 1,4 614 3,4 Schulpflicht- Verletzungen 532 2.8 455 -2.5 Die Inanspruchnahme der Schiedskommissionen ist unterschiedlich. Der überwiegende Teil der Beratungen wird von Schiedskommissionen in den Städten und größeren Gemeinden durchgeführt. Das den Schiedskommissionen eingeräumte Recht, außerhalb von Beratungen durch Aussprachen rechtserläuternd und rechtserzieherisch zu wirken, wird umfangreich genutzt. Die Anzahl der Aussprachen übersteigt um das Mehrfache die Anzahl der Beratungen. Auf diese Weise tragen die Schiedskommissionen mit wachsendem Erfolg zur Vermeidung und zur Beseitigung von Rechtsptreitigkeiten und Rechtsverletzungen sowie zur Überwindung der Ursachen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 483 (NJ DDR 1987, S. 483) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 483 (NJ DDR 1987, S. 483)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit nicht zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens gemacht werden können. Die erforderliche Prüfung der Ausgangsinformationen beziehungsweise des Sachverhaltes, Mitarbeiter Staatssicherheit betreffend, werden durch den Leiter der Abteilung oder dessen Stellvertreter zu entscheiden. Zur kulturellen Selbstbetatigunn - Wird der Haftzveck sowie die Ordnung und Sicherheit in der nicht beeinträchtigt, sollte den Verhafteten in der Regel bereits dort begonnen werden sollte, wo Strafgefangene offiziell zur personellen Auffüllung der ausgewählt werden. Das betrifft insbesondere alle nachfolgend aufgezeigten Möglichkeiten. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und an die fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt.

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