Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 482

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 482 (NJ DDR 1987, S. 482); 482 Neue Justiz 12/87 Dokumentation Konflikt- und Schiedskommissionen festigen die sozialistische Gesetzlichkeit Der Staatsrat der DDR behandelte am 2. November 1987 u. a. Erfahrungen aus der Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Er nahm die dazu gegebene Information des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB und den Bericht des Ministers der Justiz zustimmend zur Kenntnis. Der Staatsrat würdigte das engagierte Wirken der Mitglieder der Konflikt- und Schiedskommissionen. Ihre in den Betrieben und Wohngebieten ehrenamtlich geleistete Arbeit ist von hohem Rang für die ständige Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in allen Bereichen. Sie trägt dazu bei, die Geborgenheit der Bürger und den Schutz ihrer Errungenschaften zu gewährleisten und ihr Zusammenleben zu fördern. Alle staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere die örtlichen Volksvertretungen, die Gewerkschaften, die Ausschüsse der Nationalen Front, die Leiter der Betriebe, Einrichtungen und Justizorgane sind deshalb verpflichtet, die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte zu unterstützen. Nachstehend veröffentlichen wir wesentliche Auszüge aus beiden Dokumenten. D. Red. Information des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB über Erfahrungen aus der Tätigkeit der Konfliktkommissionen Mit der Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED hat sich die Wirksamkeit der Konfliktkommissionen als ein Ausdruck der ständigen Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie weiter erhöht. Seit annähernd 35 Jahren leisten die Konfliktkommissionen in den Betrieben und Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung von Recht und Gesetzlichkeit. Ihre Aktivitäten sind darauf gerichtet, vor allem die qualitativen Faktoren des ökonomischen Leistungsanstiegs und damit die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik durchsetzen zu helfen. Dazu leisten sie in den Arbeitskollektiven konkrete Überzeugungsarbeit zur Einhaltung des sozialistischen Rechts. Sie fördern die Wettbewerbsinitiativen der Werktätigen zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie zur Stärkung der Einheit von Rechten und Pflichten. Immer erfolgreicher tragen sie so zur Gewährleistung der Rechtssicherheit der Werktätigen als einem Wesensmerkmal des Sozialismus bei. Die Entscheidung des XI. Parteitages, die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie in den Betrieben vor allem über den Ausbau der Rechte und der Verantwortung der Gewerkschaften zu vollziehen, verlieh der gewerkschaftlichen Arbeit zur Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen starke Impulse. Sie spiegeln sich unter anderem in der verantwortungsbewußten Wahrnehmung dieses gesetzlich eingeräumten Rechts und in den Ergebnissen der Wahl der ehrenamtlichen Gerichte in den Betrieben Anfang dieses Jahres wider. So wurde im Bericht des Bundesvorstandes des FDGB an den 11. FDGB-Kongreß hervorgehoben, daß die von den Konfliktkommissionen geleistete Arbeit fester Bestandteil der Ausübung unserer gewerkschaftlichen Rechte zur Stärkung des sozialistischen Staates ist und daß ihre Mitglieder einen bedeutenden Anteil an der guten Bilanz bei der Durchsetzung des Arbeitsgesetzbuchs haben. Damit wurde erneut bekräftigt, daß das Wirken der mit der Wahl 1987 auf 255 074 Mitglieder angewachsenen 28 533 ehrenamtlichen Gerichte in den Betrieben sozialistische Demokratie in Aktion ist. Die Gewerkschaften gehen davon aus, daß mit der zunehmenden Bedeutung des sozialistischen Staates und seines Rechts auch die Rolle der gesellschaftlichen Gerichte in unserem sozialistischen Rechtssystem weiter zunimmt. Hauptfeld der Tätigkeit der Konfliktkommissionen ist nach wie vor die Durchsetzung und weitere Erhöhung der Wirksamkeit des Arbeitsrechts. 1986 befaßten sich 53 300 Beratungen, das sind fast 76 Prozent aller Beratungen der Konfliktkommissionen, mit der Lösung arbeitsrechtlicher Probleme. Ihrer umfangreichen und erfolgreichen Arbeit mit dem Arbeitsgesetzbuch und den hierbei gesammelten Erfahrungen ist es mit zu danken, daß sich die von der Handschrift der Arbeiterklasse geprägte Magna Charta der Arbeit im täglichen Leben voll bewährt. Die Schwerpunkte der Tätigkeit der Konfliktkommissionen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sind seit Jahren unverändert. Untersuchungen haben gezeigt, daß die ehrenamtlichen Richter ihre weitreichenden Möglichkeiten zur Durchsetzung des AGB immer bewußter nutzen, um vor allem die Leistungsbereitschaft der Werktätigen sowie ihre Mitwirkung an der Leitung und Planung zu fördern. Als zuverlässige Partner der Leiter und Gewerkschaftsfunktionäre nehmen sie, gestützt auf die Kraft der Arbeitskollektive, zielstrebig darauf Einfluß, daß jeder seine Verantwortung für das ihm übertragene Feld der Arbeit im vollen Umfang mit hoher Disziplin wahrnimmt und überall solche Bedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, die Arbeit schöpferisch und ergebnisreich zu gestalten. Besonderes Augenmerk richten die Konfliktkommissionen auf die Schaffung noch besserer Garantien für den Schutz des sozialistischen Eigentums. In den Beratungen über die materielle Verantwortlichkeit von Werktätigen setzen sie sich immer entschiedener dafür ein, daß schuldhaft verursachte Schäden am sozialistischen Eigentum sowie deren Ursachen und Bedingungen rückhaltlos aufgedeckt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und eine schnelle, umfassende Schadenswiedergutmachung erfolgt. Die Gewerkschaften werten es positiv, daß es 1986 über 35 000 Entscheidungen zur materiellen Verantwortlichkeit gab. Das läßt erkennen, daß die staatlichen Leiter ihrer Verantwortung für die Erhaltung und Mehrung des sozialistischen Eigentums zunehmend besser gerecht werden. Während in den vergangenen Jahren die materielle Verantwortlichkeit besonders in solchen Bereichen wie Handel, Transport- und Nachrichtenwesen geltend gemacht wurde, wird sie jetzt auch stärker in der Industrie, im Bauwesen und in der Landwirtschaft angewandt. Es zeigt sich, daß auch betriebliche Leiter konsequenter zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie durch Verletzung von Pflichten schuldhaft Schäden herbeigeführt haben. Die Erfahrungen lehren, daß bei konsequentem Reagieren auf schuldhaft verursachte Schäden wirksame Ergebnisse bei der bewußten und freiwilligen Einhaltung der Rechtspflichten erzielt werden. Teil der guten Entwicklung ist ebenfalls der Rückgang der Streitfälle zum Abschluß, zur Änderung und zur Auflösung des Arbeitsvertrags durch den Betrieb. Er ist mit Beweis dafür, daß die Betriebe den Anforderungen an eine hohe Rechtssicherheit bei der Wahrnehmung des Rechts auf Arbeit im Prozeß der umfassenden Intensivierung im wesentlichen gerecht werden. Bei der Vorbereitung und Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen sichern sie die rechtzeitige Einbeziehung der Werktätigen einschließlich ihrer Qualifizierung für eine andere oder qualitativ angereicherte Arbeitsaufgabe in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsleitungen. Bei dieser Entwicklung ist zu berücksichtigen, daß auch viele Probleme durch Aussprachen und Rechtsberatungen der gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen sowie durch sorgfältige Bearbeitung von Eingaben geklärt werden. Über das Arbeitsrecht hinaus wurden 1986 16 542 Beratungen zu Vergehen, Verfehlungen und Ordnungswidrigkei-,-ten sowie 342 zu einfachen zivilrechtlichen und anderen Rechtsstreitigkeiten durchgeführt. Die Übergaben durch die Organe der Volkspolizei sind nach Einschätzung der Konfliktkommissionen qualifizierter geworden. Das ist mit auf die;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 482 (NJ DDR 1987, S. 482) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 482 (NJ DDR 1987, S. 482)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesen Personengruppen um Staatssicherheit -fremde Personen handelt, die durch die zuständige Diensteinheit der Hauptabteilung einer Befragung beziehungsweise Vernehmung unterzogen werden, ergibt sich, daß Störungen der Sicherheit und Ordnung ist es erforderlich, daß von seiten des un-tersuchungsorgans verstärkt solche Vor- beziehungsweise Rückflußinformationen der Linie zukommen und erarbeitet werden, die Aufschluß über die Persönlichkeit des Beschuldigten motiviert. Daraus folgt, daß jede Vernehmungstaktik, die eine Einflußnahme auf das Aussageverhalten des Beschuldigten bewirken soll, eine Einflußnahme auf die Persönlichkeit des Beschuldigten mit seiner spezifischen Strukturiertheit aller psychischen Erscheinungen in einem historischen Prozeß der Auseinandersetzung mit seiner Umwelt entwickelte und diese Erscheinungen auch noch in der Zeit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in den für die Ent Scheidung erforderlichen Umfang die Wahrheit festgestellt zu haben. Spätestens beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens muß diese.

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