Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 461

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 461 (NJ DDR 1987, S. 461); Neue Justiz 11/87 461 Produktionen, u. a. Sammelobjekte wie z. B. bespielte Magnettonbänder, geführt. Die Benutzung der Staatlichen Allgemeinbibliotheken ist wie bisher kostenlos. Nur Sonderleistungen wie die Inanspruchnahme des Leihverkehrs mit anderen Bibliothekstypen oder der Reproduktionstechnik und die Vergabe von Informationsaufträgen sind zu vergüten: Kinder können sich mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten nunmehr mit vollendetem 6. Lebensjahr (bisher ab 7 Jahre) selbst anmelden. Erweitert wurden auch die Rechte der Bibliotheksbeiräte als Interessenvertreter der Benutzer. Diese ehrenamtlichen Gremien unterbreiten zum Beispiel Hinweise für den Bestandsaufbau und die Bestandserschließung sowie Vorschläge für di? Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Bibliotheken sowie die Beantwortung von Eingaben der Benutzer. Die Bibliothek kann durch Hausordnung oder in anderer geeigneter Weise Regeln für das Verhalten in ihren Räumlichkeiten treffen. Die Mitarbeiter der Bibliothek haben das Recht, zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit Benutzer aus der Bibliothek zu weisen, sie bei wiederholten Verstößen gegen die Verhaltenspflichten von der Benutzung der Bibliothek befristet auszuschließen und die Benutzerkarte einzuziehen. Für alle während der Ausleihe eingetretenen Schäden an der Bestandseinheit, einschließlich ihres Verlustes, ist der Benutzer verantwortlich, soweit nicht der Schaden oder Verlust auch in der Bibliothek eingetreten wäre. Über Art und Weise der Erfüllung der Schadenersatzpflicht sind geeignete Vereinbarungen zwischen Benutzer und Bibliothek abzuschließen. Präzisiert wurde auch die vereinfachte Berechnung etwaiger Verzugsgebühren für die Benutzer, die in der Anlage veröffentlicht wurden und auf dem ZGB basieren. Die der Bibliothek entstehenden Kosten und Gebühren sind auf dem Verwaltungsweg vollstreckbar. Zur weiteren Erhöhung der Ordnung beim Fischfang wurde die AO Nr. 6 über den Fischfang in der Fischereizone, den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der DDR Fischereiordnung vom 26. Mai 1987 (GBl. I Nr. 16 S. 186)8 erlassen. Sie enthält das ausdrückliche Verbot, andere Angelsportgeräte zu verwenden, als nach der Gewässerordnung des DAV der DDR zugelassen sind. Neu ist ebenfalls das Verbot, sich ohne Genehmigung mit fangfertigen Fischfang- oder Angelsportgeräten an oder auf Fischereigewässern aufzuhalten. Präzisierungen der speziellen Regelungen für die Ausübung des Angelsports betreffen u. a. das Erfordernis, neben dem Mitgliedsbuch die Jahresangelberechtigung des DAV zu besitzen und beide den Aufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen, die Einbeziehung von Aal in die Arten, von denen insge-, samt drei Feinfische pro Angeltag und Sportangler geangelt werden dürfen, und die Verkürzung des Abstands, in dem bei der Ausübung des Angelsports Fischfanggeräte und ständige oder zeitweilige Fischfangvorrichtungen aufzustellen sind, von 200 m auf 100 m. Für die Fangbetriebe wurde eine monatliche Meldepflicht über den Umfang des gefangenen Fisches eingeführt. Neu ist die Befugnis der Mitarbeiter des Fischereiaufsichtsamtes, Genehmigungen und Dokumente über die Ausübung des Fischfangs einzusehen sowie jetzt auch Wasserfahrzeuge und eingefriedete Grundstücke und Gebäude, von denen aus der Fischfang oder der Angelsport ausgeübt wird, zu betreten. Bei Verstößen gegen die AO dürfen sie zur Feststellung der Personalien den Personalausweis einsehen. Die Ordnungsstrafbestimmungen wurden erweitert, um Verstöße gegen das in der AO ausgesprochene Verbot der Herstellung und des Vertriebs verbotener Fanggeräte, gegen die Meldepflicht der Fangbetriebe über den Umfang des monatlichen Fanges, gegen die Pflicht, nach der AO erforderliche Genehmigungen bei sich zu führen, gegen das Verbot, sich ohne Genehmigung mit fangfertigen Fischfang- oder Angelsportgeräten an oder auf Fischereigewässern aufzuhalten. Ausgearbeitet von: JOACHIM LEHMANN, Dr. HANS-PETER BERGER, IRENE HABERECHT, ROLF KACHELMAIER und Dr. HANS TARNICK 8 Zur AO (Nr. 1) vom 5. Januar 1979 (GBl. I Nr. 4 S. 40) vgl. die Gesetzgebungsübersicht ln NJ 1979, Heft 5, S. 217. Informationen Am 2. September 1987 fand im Ministerium der Justiz eine Beratung mit den Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte statt. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, informierte über aktuelle politische Fragen, und der Stellvertreter des Ministers Dr. Siegfried Wittenbeck legte dar, wie in den Justizorganen die Durchführung der vom Staatsrat beschlossenen allgemeinen Amnestie aus Anlaß des 38. Jahrestages der Gründung der DDR vorbereitet wurde. Zur politischen Bedeutung der Tätigkeit des Rechtsanwalts als Verteidiger in Strafsachen referierte der Stellvertreter des Ministers Hans Breitbarth. Er hob den hohen Stellenwert des in der DDR gewährleisteten verfassungsmäßigen Grundrechts der Bürger auf Verteidigung hervor und verdeutlichte, wie die Rechtsanwälte noch wirksamer auch im Sinne der Regelungen des Gesetzes über die Kollegien der Rechtsanwälte ihre Verantwortung als Strafverteidiger wahrnehmen sollten. Auch bei sinkender Kriminalität und bei geringer Schwere der meisten Straftaten in der DDR bleibt die Strafverteidigung ein wichtiges rechtspolitisches Anliegen. Er wies nach, daß die-Nutzung der anwaltlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Recht und Gesetzlichkeit und speziell der Einsatz der Kollegiumsmitglieder für die gesetzlich garantierten Interessen ihrer Mandanten sowie deren qualifizierte juristische Beratung und Vertretung Zeugnis davon ablegt, daß die grundlegenden Menschenrechte in der DDR auch auf dem Gebiet der Strafrechtspflege konsequent verwirklicht werden. Die Diskussion entwickelte sich zu einem lebhaften Mei- -nungsaustausch darüber, welche Möglichkeiten bestehen, die Qualität der Strafverteidigung insgesamt und in jedem einzelnen Verfahren weiter zu verbessern. Minister Heusinger würdigte in seinem Schlußwort die interessante Aussprache. Die vielfältigen Aspekte der Tätigkeit eines sozialistischen Strafverteidigers, auch zu Fragen, zu denen teilweise unterschiedliche Meinungen dargelegt wurden, sollen weitergeführt werden, um die engagiert vorgetragenen Probleme im Interesse der weiteren Erhöhung der Rechtssicherheit erfolgreich zu lösen. Der Bereich Arbeitsrecht der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin und das Institut für Arbeitsrecht und Sozialpolitik der Fakultät für Staat und Recht der Universität Warschau führten vom 26. bis 28. Mai 1987 in Warschau ein gemeinsames Kolloquium durch. Dieses Kollo-qium, das dritte seiner Art, befaßte sich mit dem Beitrag, den die Entscheidung von arbeitsrechtlichen Konflikten für das effektive Wirken des Arbeitsrechts leistet. Grundlage für die Diskussion gaben Referate von Prof. Dr. sc. Wera Thiel (Leiter des Bereichs Arbeitsrecht), Dr. habil. Ludwig F1 o -r e k und Dr. Malgorzata Barzycka-Banaszyk (beide Institut für Arbeitsrecht und Sozialpolitik) sowie Dr. Jürgen P a w e 1 z i g (Bereich Arbeitsrecht). In den Referaten und den daran anschließenden Diskussionsbeiträgen wurden Forschungsergebnisse zu den Erscheinungsformen arbeitsrechtlicher Streitigkeiten vorgestellt. Übereinstimmend wurde auch die Notwendigkeit betont, tiefgründiger die Ursachen von arbeitsrechtlichen Konflikten zu analysieren, da die Entscheidung eines Streitfalls weit über die Regelung der Beziehungen der am Streitfall Beteiligten hinausreicht. Anliegen und Aufgabe der gesellschaftlichen und staatlichen Gerichte muß es sein, auch die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Entstehen von Arbeitsstreitigkeiten aufzudecken und durch geeignete gesellschaftliche und gerichtliche Einflußnahme auf ihre Beseitigung hinzuwirken, damit künftig entstehenden Streitfällen der Boden entzogen ist. Die besondere Stellung gerichtlicher Entscheidungen im gesamten System der Rechtsanwendung zeigt sich in ihrer orientierenden und leitenden Funktion gegenüber allen übrigen Rechtsanwendem. In der Beratung wurde auch eine Reihe unterschiedlicher Standpunkte vertreten. Dies betraf u. a. die Einschätzung der Rolle und der Wirksamkeit der Tätigkeit der Konfliktkommissionen (sie haben sich in der VR Polen nicht zu solchen geachteten Streitentscheidungsorganen entwickeln können wie in der DDR), Fragen der Rechtsanwendung durch die Richter, Formen der gewerkschaftlichen Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren u. a. Als Thema für das im kommenden Jahr stattfindende 4. Kolloqium wurde vereinbart: „Die Demokratie in der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse, insbesondere in der Rechtsanwendungspraxis der Betriebe.“ s;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Erlaß eines Haftbefehls. Es hat jedoch aufgrund seiner bereits geführten Ermittlungshandlungen, der dabei sichergestellten Beweismittel zur Straftat die umfassendsten Sachkenntnisse über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Untersuchungshandlungen stellen an die Persönlichkeit des Untersuchungsführers in ihrer Gesamtheit hohe und verschiedenartige Anforderungen. Wie an anderer Stelle dieses Abschnittes bereits ausgeführt, sind für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Aktivitäten gewährleisten. Biese Informationen können nur auf inoffiziellem Wege erarbeitet wer- den, weil der Feind seine Angriffe konspirativ vorträgt.

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