Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 459

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 459 (NJ DDR 1987, S. 459); Neue Justiz 11/87 459 schaffenheit besonders zur Nutzung durch nahe Familienangehörige (Eltern, erwachsene Kinder) geeignet ist, oder das zwei selbständige Wohnungen enthält, soweit diese durch zwei Familien als Miteigentümer genutzt werden. Mit der Festlegung, daß der Neubau eines Eigenheims mit einer zweiten selbständigen Wohnung zum Zweck der Vermietung unzulässig ist, wird deutlich gemacht, daß sich der staatlich geförderte Neubau von Eigenheimen vorrangig auf die Lösung des Wohnbedarfs eines Bürgers und seiner Familie richtet und nicht der Schaffung von Mietwohnungen dienen soll. Soweit ein Zweifamilienhaus mit einer Mietwohnung bereits vorhanden ist, kann dessen Eigentümer entsprechend. § 16 Abs. 2 der DB zur Finanzierung der Modernisierung und Instandsetzung Kredite wie der Eigentümer eines Eigenheims erhalten. Nach § 1 Abs. 4 der DB werden künftig auch andere Reproduktionsformen, wie die Umgestaltung anderer Gebäude zu Eigenheimen, die Rekonstruktion und die Schaffung von Wohnräumen und Wohnnebenräumen durch Anbau, dem Neubau gleichgestellt. Um die Initiativen der Werktätigen durch die Betriebe zu fördern, wurden die bewährten Regelungen in die neue DB übernommen. Für die Bereitstellung von Baumaschinen durch die Betriebe sind den Eigenheimerbauern Entgelte zu berechnen, die diese aus dem Kredit bezahlen oder, soweit die Betriebe finanzielle Unterstützung gewähren, aus diesen Mitteln zu finanzieren sind. Eine gesonderte Zustimmung nach § 3 Abs. 1 der Eigen-heimVO für Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen ist nur in den in § 5 Abs. 1 der DB genannten Fällen erforderlich. Unberührt bleibt das Erfordernis einer Zustimmung nach der VO über Bevölkerungsbauwerke vom 8. November 1984 (GBl. I Nr. 36 S. 443). Bei Eigenheimen auf VKSK-Flächen ist ausschließlich der örtliche Rat zuständig. Eine Übertragung von Befugnissen an den Vorstand einer Sparte des VKSK ist hier nicht zulässig (§ 17 der VO über Bevölkerungsbauwerke). Die Aufwandsnormative für den Neubau von Eigenheimen wurden auf der Grundlage der Bestimmungen der 2. Eigen-heimVO neu festgelegt. In bestimmten Fällen kann der Vorsitzende des Rates des Kreises nunmehr Überschreitungen der Aufwandsnormative genehmigen. Präzisiert wurden die Bestimmungen über die Verwendung von zentral bestätigten Angebots- und Wiederverwendungsprojekten für Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser. Damit soll insbesondere die rationelle Nutzung des vorhandenen Baulands durchgesetzt werden. Für die Anwendung individueller Projekte wurde eine Genehmigungspflicht durch den Vorsitzenden des Rates des Kreises eingeführt. Entsprechend § 7 der EigenheimVO werden für den Neubau von Eigenheimen erschlossene Grundstücke auf der Grundlage der Rechtsvorschriften bereitgestellt. Die Kosten für die Erschließung von Eigenheimen werden wie beim komplexen Wohnungsneubau vom Staat getragen. Mit § 8 der DB wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Grundstücke und Standorte als erschlossen gelten. Die Bestimmungen über die Finanzierung des Eigenheimbaues wurden neu gefaßt und teilweise erweitert: Zu erwähnen ist insbesondere die Einbeziehung der Familien mit drei Kindern in den Personenkreis, der besondere finanzielle Vergünstigungen gemäß § 12 Abs. 2 der EigenheimVO erhält. Neu ist auch die Bestimmung des § 11 Abs. 3, wonach die finanziellen Vergünstigungen auch dann gewährt werden können, wenn nur ein Ehepartner zu dem Personenkreis gehört, dem diese Vergünstigungen gewährt werden (Arbeiter, Angestellte, Angehörige bewaffneter Organe, Mitglieder sozialistischer Genossenschaften). Die Bestimmungen über die Finanzierung der Modernisierung und Instandsetzung wurden präzisiert. In einigen Fällen werden weitere Vergünstigungen für die Bürger gewährt. So kann das Kreditinstitut den Eigenmittelanteil auf Antrag des Bürgers reduzieren. Für den gemäß § 12 Abs. 2 der EigenheimVO begünstigten Personenkreis bleibt die durch Modernisierung am Eigenheim eintretende Erhöhung des Vermögens unbegrenzt grundsteuerfrei. Bei Instandsetzungsmaßnahmen wird in Höhe der Baumaßnahmen eine 10jährige Grundsteuerermäßigung eingeführt. In § 17 ist nunmehr geregelt, welche Auswirkungen sich beim Eigentumsübergang auf die Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen ergeben. Neu gefaßt wurden auch die Regelungen über den Einsatz eines Bauberaters. Hierbei hat sich insbesondere die Verantwortung der Räte der Kreise erhöht. Die Bestätigung über die Eignung eines Bürgers als Bauberater erfolgt nunmehr durch den Rat des Kreises. Aus dem Kreis der bestätigten Bauberater schlägt der Rat der Gemeinde, des Stadtbezirks oder der Stadt einen Bauberater vor. Der Einsatz selbst erfolgt durch den Rat des Kreises. Mit der DB werden die 1. und 2. DB zur EigenheimVO außer Kraft gesetzt. Mit der VO über den Export von speziellen Chemikalien, die für friedliche Zwecke bestimmt sind, aber für die Herstellung von chemischen Waffen geeignet sind VO über den Export spezieller Chemikalien vom 25. Juni 1987 (GBl. I Nr. 16 S. 184) unterstützt die Regierung der DDR die Nichtweiterverbreitung von chemischen Waffen. Für die internationalen Wirtschaftsverträge zum Export von zehn speziellen Chemikalien (Liste in der Anlage zur VO) ist die schriftliche Genehmigung des Ministers für Außenhandel erforderlich. Sie wird nur erteilt, wenn der Verwendungszweck im Vertrag eindeutig bestimmt ist und die ausschließliche Verwendung für friedliche Zwecke gewährleistet erscheint. Außerdem ist eine Erklärung des zuständigen staatlichen oder gleichgestellten Organs des Importlandes über den ausschließlichen und vollständigen Einsatz dieser importierten Chemikalien für friedliche Zwecke erforderlich. Für den Reexport oder die anderweitige Weitergabe an Dritte gelten die gleichen Voraussetzungen. Wenn sich das Importland nachweislich völkerrechtlich bindend verpflichtet hat, chemische Waffen weder zu entwickeln, herzustellen oder anderweitig zu erwerben, weiterzugeben, zu lagern noch anzuwenden, kann auf diese Erklärung verzichtet werden. Zur weiteren Verbesserung der Dienstleistungen der Geld-und Kreditinstitute für die Bürger sowie zur Rationalisierung geldwirtschaftlicher Leistungen werden schrittweise Geldautomaten eingesetzt und Geldkarten ausgegeben. Gleichzeitig werden Voraussetzungen dafür geschaffen, daß Geldkarten für die Bezahlung von Warenkäufen und Leistungen verwendet werden können. Die immer breitere Nutzung der Geldkarte durch die Bürger und die Erweiterung ihrer Anwendungsmöglichkeiten erforderten den Erlaß der AO über die Bedingungen für die Nutzung der Geldkarte der Geld- und Kreditinstitute der DDR GeldkartenAO vom 7. Juli 1987 (GBl.-Sdr. Nr. 1288). Geldkarten werden ausgegeben an Inhaber von Spargiro- oder Postspargirokonten (nachstehend Spargirokonten genannt) sowie für die von den Kontoinhabern eingesetzten Verfügungsberechtigten, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und Inhaber eines Spargirokontos sind oder als Verfügungsberechtigte für ein Spargirokonto eine Geldkarte erhalten sollen, bedürfen dazu der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Geld- und Kreditinstitute sind berechtigt, die Ausgabe einer Geldkarte von den schrittweise zu schaffenden materiell-technischen Voraussetzungen sowie von der Einhaltung der Bestimmungen des Zahlungsverkehrs und der Kontoführung durch den Kontoinhaber abhängig zu machen. Die Geldkarte wird gegen Entrichtung einer Gebühr von 10 M ausgegeben. Kontoverfügungen sind nur im Rahmen eines bestehenden Guthabens zulässig, über Geldautomaten können bis zu 500 M täglich abgehoben werden. Die Geldkarte kann auch für die Bezahlung von Warenkäufen und Leistungen in den Betrieben und Einrichtungen angewendet werden, die über die erforderliche Gerätetechnik verfügen und in die Nutzung der Geldkarte einbezogen sind. Können Zahlungen mittels Geldkarte für Warenkäufe bzw. Leistungen nicht eingelöst werden, weil keine Deckung vorhanden ist, werden Rückverrechnungen vorgenommen. Bei Rückverrechnungen hat das kontoführende Geld- oder Kreditinstitut das Recht, dem betreffenden Betrieb oder der Einrichtung zur Durchsetzung der Forderung Name und Anschrift des Geldkarteninhabers mitzuteilen. Zur Gewährleistung der Sicherheit bei der Nutzung der Geldkarte wählen die Bürger einen nur ihnen bekannten persönlichen Bankcode, den sie bei Verfügungen mit der Geldkarte anzuwenden haben. Der persönliche Bankcode ist geheimzuhalten. Die Geldkarte ist sorgfältig aufzubewahren. Der Geldkarteninhaber hat den Verlust der Geldkarte unverzüglich seinem kontoführenden oder einem anderen Geldoder Kreditinstitut mitzuteilen. Bei mißbräuchlicher Verwendung der Geldkarte sind die Geld- und Kreditinstitute berechtigt, die Nutzung der Geldkarte zeitweilig zu untersagen oder zu sperren, die Geldkarte zurückzufordern oder sie einzuziehen. Für den Ersatz von Schäden, die durch Verstöße gegen die Bedingungen für die Nutzung der Geldkarte entstehen, gelten die Bestimmungen des Zivilrechts über die Verantwortlichkeit für Schadenszufügungen (§ 330 ff. ZGB).;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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