Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 458

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 458 (NJ DDR 1987, S. 458); 458 Neue Justiz 11/87 Neue Rechtsvorschriften Überblick über die Gesetzgebung im III. Quartal 1987 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 16 bis 22 sowie in den GBl.-Sonder-drucken Nr. 1285, 1287 und 1288 veröffentlichten Rechtsvorschriften Mit dem Ziel, durch das Zusammenwirken aller Mitgliedsbetriebe in den Agrar-Industrie-Vereinigungen (AIV) den wissenschaftlich-technischen Fortschritt wirksam durchzusetzen und dadurch dauerhaft Höchstleistungen in Produktion und Effektivität zu erreichen!, wurde mit dem Beschluß über die Mustersatzung der Agrar-Industrie-Vereinigungen (AIV) vom 1. April 1987 (GBI.-Sdr. Nr. 1285) die Mustersatzung für die AIV in Kraft gesetzt. Damit werden spätestens ab 1. März 1988 die von den Räten der Bezirke bestätigten vorläufigen Ordnungen für die Tätigkeit der AIV abgelöst. Diese Mustersatzung bildet die Grundlage für die Ausarbeitung der Satzungen der jeweiligen AIV entsprechend ihrer konkreten Struktur und ihrem gesellschaftlichen Entwicklungsstand. Die AIV ist eine entwickelte Form der territorial organisierten Kooperation. In ihr arbeiten auf der Grundlage des § 15 LPG-G LPGs, GPGs, VEGs und andere am einheitlichen arbeitsteilig organisierten landwirtschaftlichen Reproduktionsprozeß beteiligte Betriebe und Einrichtungen des Vorleistungsbereichs sowie solche der Aufbereitung, Lagerung, Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf freiwilliger Grundlage kooperativ gleichberechtigt und zum gegenseitigen Vorteil zusammen. Die juristische Selbständigkeit der LPGs und VEGs wie auch die ihnen übertragene Verantwortung für die Durchführung ihrer betrieblichen Reproduktionsaufgaben bleiben bestehen. Die Tätigkeit der AIV ist darauf gerichtet, durch die Vertiefung der Kooperation, die umfassende Intensivierung, die beschleunigte Anwendung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie die Erfahrungen der Besten dauerhaft Höchstleistungen in der Produktion und bei ihrer effektiven Gestaltung zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie zu erreichen und einen wachsenden Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und der Industrie mit Agrarrohstoffen zu leisten. Mit der Realisierung dieser Zielstellung werden zugleich günstige Voraussetzungen für die planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und für die weitere sozialistische Gestaltung der Dörfer geschaffen. Die an der AIV beteiligten Betriebe und Einrichtungen bilden gemeinsame Leitungsorgane. Das höchste Organ ist die Delegierten-versammlung; sie berät und beschließt alle Grundfragender Tätigkeit und Entwicklung der AIV. Ihre Beschlüsse werden einstimmig gefaßt und sind für alle beteiligten Betriebe und Einrichtungen verbindlich. Das ausführende kollektive Leitungsorgan der Delegiertenversammlung ist der Beirat. Der Leiter der AIV ist zugleich Vorsitzender der Delegiertenversammlung und des Beirates. Ihm obliegt insbesondere die Organisation aller erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung des Planes der AIV, die Koordinierung des kooperativen Zusammenwirkens und die Organisation des sozialistischen Wettbewerbs. Zur Unterstützung der Leitungsorgane der AIV und zur Gewährleistung der demokratischen Mitwirkung der Genossenschaftsbauern und Arbeiter werden Kommissionen, Arbeitsgruppen und Aktivs gebildet. Die AIV werden auf der Grundlage eines entsprechenden Vorschlags des Rates des Kreises durch den Rat des Bezirks registriert. Damit erhalten sie den Status einer juristischen Person. Der Leiter der AIV vertritt sie im Rechtsverkehr. Mit dem steigenden Lebensniveau der Bürger unseres Landes wachsen auch die Bedürfnisse nach Vorsorge für Schäden an ihrem persönlichen Eigentum durch Unfälle und andere nicht vorhersehbare Ereignisse. Damit sind auch die Anforderungen an die Arbeit der Staatlichen Versicherung gestiegen. Davon ausgehend wurde auf der Grundlage der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED ein neues Statut der Staatlichen Versicherung der DDR Beschluß des Ministerrates vom 10. Juli 1987 (GBl. I Nr. 18 S. 193) erarbeitet und bestätigt. Erstmals werden die Aufgaben der Mitarbeiter der Staatlichen Versicherung im Außendienst geregelt, die darin bestehen, die Bürger an ihrem Wohnort in allen Versicherungsangelegenheiten zu beraten und zu betreuen, für den Abschluß freiwilliger Versicherungen zu werben, Versicherungsverträge abzuschließen, die Zahlung der Beiträge zu sichern, Versicherungsleistungen im Rahmen ihrer Vollmachten festzustellen und auszuzahlen und auf die Schadensverhütung Einfluß zu nehmen. Die demokratische Mitwirkung der Bürger und Betriebe bei der Gestaltung der Versicherungsbeziehungen und bei der Durchführung der Versicherungstätigkeit wird durch Beiräte unterstützt. Neu aufgenommen wurde der Beirat für die Versicherung der Bürger sowie die Durchführung der Altersversorgung der Intelligenz und weiterer Versorgüngen. Neben der Gewährleistung einer ständigen und umfassenden Beratung und Betreuung der Bürger werden als wichtige Aufgaben geregelt: die Sozialversicherung für den bei der Staatlichen Versicherung versicherten Personenkreis, die Versicherung der Kombinate und Betriebe mit dem Ziel, diese gegen die finanziellen Folgen unvorhersehbarer Schadensfälle zu sichern und die Eigenerwirtschaftung der Mittel zu gewährleisten, die aktive Einflußnahme auf die Verhütung von Unfällen, Bränden, Havarien und anderen Schadensereignissen sowie die sozialistische Rationalisierung der Arbeit der Staatlichen Versicherung, insbesondere durch die Nutzung moderner Rechentechnik., Die Versicherungsbeziehungen sind grundsätzlich als freiwillige Versicherungen auf der Grundlage von Versicherungsverträgen zu gestalten. Pflichtversicherungen können wie bisher nur auf der Grundlage von Gesetzen oder Verordnungen durchgeführt werden. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind in Übereinstimmung mit § 46 ZGB als Rechtsvorschriften vom Minister der Finanzen zu erlassen. * Seit dem Erlaß der ersten Bestimmungen über die Förderung des Baues von Eigenheimen durch die Bürger im Jahre 19712 hat sich der individuelle Eigenheimbau von 2 198 Eigenheimen auf nunmehr 11400 laut Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1987 entwickelt und ist damit zu einem wichtigen Faktor bei der Lösung der Wohnungsfrage geworden. Mit der DB zur VO über den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen vom 18. August 1987 (GBl. I Nr. 21 S. 215) werden die Rechtsvorschriften über den Eigenheimbau weiter vervollkommnet. Die DB berücksichtigt die langjährige Praxis auf dem Gebiet des Eigenheimbaues und auch die mit der 2. VO vorgenommenen Veränderungen bei der Preisgestaltung.3 Erstmals wird eine Legaldefinition des Begriffs „Eigenheim“ für-die Rechtsvorschriften über den Eigenheimbau eingeführt. Die Definition lehnt sich an die 2. DB zum Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime, Miteigentumsanteile und Gebäude für Erholungszwecke vom 9. April 1985 (GBl. I Nr. 10 S. 109) an. Eigenheime sind Wohngebäude, die als persönliches Eigentum für den Wohnbedarf einer Familie bestimmt sind. Als Eigenheim gilt auch ein Wohngebäude, das eine zweite Wohnung enthält, die nach ihrer baulichen Be- 1 Zu den ln dieser Übersicht nicht erwähnten Beschlüssen des Staatsrates vom 17. Juli 1987 über eine allgemeine Amnestie aus Anlaß des 38. Jahrestages der Gründung der DDR und über die Abschaffung der Todesstrafe ln der DDR (GBl. I Nr. 17 S. 191, 192) vgl. G. Wendland, „Allgemeine Amnestie Ausdruck von Rechtssicherheit und Humanismus“, NJ 1987, Heft 10, S. 396 ff.; E. Buchholz, „Abschaffung der Todesstrafe ln der DÖR“, NJ 1987, Heft 10, S. 398 ff. 1 E. Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED, Berlin 1987, S. 6. 2 Vgl. VO über die Förderung des Baues von Eigenheimen vom 24. November 1971 (GBl. II Nr. 80 S. 709), die nunmehr geltende EigenheimVO vom 31. August 1978 (GBl. I Nr. 40 S. 425) und die dazu erlassenen Folgeregelungen. 3 Zur 2. VO über den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen - EigenheimVO - vom 25. Februar 1937 (GBl. I Nr. 7 S. 64) vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1987, Heft 5, S. 196, und zur AO über die Anwendung von Preisen für Materialien und Ausrüstungsgegenstände sowie Bauleistungen zur Errichtung von Eigenheimen vom 23. Aoril 1987 (GBl. I Nr. 13 S. 155) vgl. die Gesetzgebüngsüberslcht ln NJ 1987, Heft 8, S. 329.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit auszurichten und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte Beschuldigter ein. Diese Faktoren dürfen nicht voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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