Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 456

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 456 (NJ DDR 1987, S. 456); 456 Neue Justiz 11/87 als Schiedsrichter in Erscheinung treten, sondern die Aufgabe erfüllen, die ihnen durch die Verfassung und andere Gesetze zugeordnet ist: das Territorium, die Unabhängigkeit und die Souveränität des Landes zu schützen. Doch die reaktionären Kräfte im Offizierskorps waren nicht bereit, ihre Unterordnung unter die Zivilregierung anzuerkennen und das Gerichtsverfahren gegen ihre ehemaligen Oberbefehlshaber widerspruchslos hinzunehmen. Sie standen hinter Bombenanschlägen, Morddrohungen und Entführungen, die sich seit Eröffnung des Prozesses häuften/' Einige riefen sogar offen zur Revolte gegen die Regierung auf. Ziel ihrer Destabilisierungsversuche war es vor allem, erneut ein Klima der Gewalt zu erzeugen, um die Demokratisierung zu lähmen. Die Arbeit der Justiz sollte beeinträchtigt und die Bemühungen des Präsidenten um eine Harmonisierung der Beziehungen zwischen Zivilregierung und Streitkräften sollten torpediert werden. Im Hinblick auf die Situation in den Streitkräften betonte Staatsanwalt Strassera in seinem Plädoyer Mitte September 1985, daß eine strenge Bestrafung der Angeklagten im Interesse einer Abschreckung vor künftigen Staatsstreichen und Machtmißbrauch nötig sei.- Während der Zeugenvernehmung, die 17 Wochen in Anspruch nahm und bei der 845 Zeugen gehört wurden, ergab sich ein umfassendes Bild der Repressalien in der Zeit der Militärdiktatur. Immer wieder wurde dokumentiert, daß die Militärs Zustände geschaffen hatten, deren Tragik in der Geschichte Argentiniens ohne Beispiel ist. Insgesamt wurden den neun Angeklagten Mord in 264 Fällen, Entführung in 1 879 Fällen, Folterung in 882 Fällen sowie' Dutzende Fälle von Raub, Fälschung, Erpressung und anderen Verbrechen nachgewiesen. Staatsanwalt Strassera, der für die meisten Angeklagten lebenslängliche Haftstrafen beantragte, bewies darüber hinaus, daß der Terror nicht das Werk einzelner Offiziere war, die sich nicht an die Dienstordnung hielten, wie das die Angeklagten darzustellen versuchten. In der Anklageschrift hieß es dazu klar und deutlich: Die Militärjunta Argentiniens habe ein Regime des „geheimen, grausamen und feigen Staatsterrorismus “* 2 4 5 6 errichtet. Das Urteil und seine Auswirkungen Am 9. Dezember 1985 wurde das Urteil in Abwesenheit von acht Angeklagten, die sich in Militärgewahrsam befanden, verkündet: Der ehemalige Staatspräsident General Videla und das frühere Junta-Mitglied Admiral Massera wurden zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt; der ehemalige Staatspräsident General Viola erhielt eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Admiral Lambruchini wurde zu 8 Jahren und General Agosti, früherer Befehlshaber der Luftstreitkräfte, zu 4 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Die übrigen vier angeklagten Generale und Admirale wurden freige-sprochen.S Erstmals wurden damit in Lateinamerika Militärs wegen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen, die sie während ihrer Regierungszeit begangen hatten. Mit dieser Urteilsverkündung war der die argentinische Öffentlichkeit bewegende Prozeß aber noch nicht abgeschlossen. Zwar hat der Oberste Gerichtshof Argentiniens in einem Mehrheitsbeschluß Ende 1986 Verfassungsklagen der ehemaligen Junta-Mitglieder abgewiesen, die sich gegen die Zuständigkeit des Bundesappellationsgerichts für Militärangehörige, gegen die Zulässigkeit der Amnestieaufhebung vom Dezember 1983 und gegen die Billigung der weiteren Strafverfolgung durch Aufrechterhaltung der erstinstanzlichen Urteile richteten. Andererseits wurden die Anträge der Staatsanwaltschaft auf höhere Strafen ebenfalls abgelehnt. Außerdem ging es um die Strafverfolgung von rund 2 000 Offizieren und Sicherheitsbeamt ;n, die persönlich gefoltert und getötet hatten. Zunächst wu .de dem früheren Polizeichef der argentinischen Hauptstadt. General Camps, und sechs seiner engsten Mitarbeiter vor de n Appellationsgericht in Buenos Aires der Prozeß gemacht.7 'leben den strittigen Täterschaftsfragen ging es vor allem um lie Klärung des Inhalts des Gehorsamsgebots im Militärstra !recht. Die schwierige Aufgabe, nach acht Jahren Militärdiktatur die Demokratisierung der Streitkräfte in Angriff zu nehmen, fiel dem damaligen Verteidigungsminister Raul Borras, einem engen Mitarbeiter Präsident Alfonsens, zu. Er begann mit einer Umstrukturierung der Streitkräfte, die deren Entpolitisierung dienen sollte. Das Ziel war es, die Streitkräfte in ein loyales Instrument der zivilen bürgerlichen Regierung zu verwandeln. Trotz der vier Freisprüche fanden sich die reaktionärsten Kreise in den Streitkräften mit dem Prozeß und seinem Er- gebnis nicht ab; sie, fürchteten, daß damit für ganz Lateinamerika ein Exempel statuiert worden war. Morddrohungen und Bombenanschläge auf progressive Politiker und Richter sollten erneut Furcht und Schrecken im Lande verbreiten und es für einen weiteren Staatsstreich reif machen. Anfang Dezember 1986 forderte der damalige Armeeoberbefehlshaber, General Medina, seine Untergebenen offen auf, gerichtlichen Vorladungen künftig nicht mehr Folge zu leisten. In dieser Situation glaubte Präsident Alfonsin eine Konfrontation mit den Streitkräften nicht riskieren zu können. Ein sog. Schlußpunkt-Gesetz (ley de punto final) sollte die Einstellung weiterer Untersuchungen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewirken und damit bei den Streitkräften Loyalität erzielen. Ein solches Gesetz kam auch jenen Teilen der national-reformistischen Bourgeoisie entgegen, die nach einem „Klassenfrieden im Innern“ strebten. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem „Schlußpunkt“-Gesetz wurden mit dem Begriff der „nationalen Aussöhnung“ verbrämt: Die werktätigen Massen sollten für-ein objektiv nicht in ihrem Interesse liegendes Gesetz gewonnen werden, das dem Demokratisierungsprozeß abträglich ist. Am 24. Dezember 1986 Unterzeichnete der Staatspräsident das Gesetz, wonach Menschenrechtsverletzungen, die während der Militärdiktatur begangen worden waren, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollten. Die zivilen Justizbehörden und Privatpersonen hatten danach noch 60 Tage Zeit, Beschuldigungen gegen Militärs, Polizisten und Zivilpersonen vorzubringen, die in jenen Jahren Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Um die anhängigen Verfahren voranzubringen, hatten die zivilen Justizbehörden auf die üblichen Gerichtsferien verzichtet und die Nächte durchgearbeitet. Außerdem entzogen die zivilen Justizbehörden der Militärjustiz mehr als 100 Ermittlungsfälle, um sie noch vor Ablauf der Verjährungsfrist zu prüfen.8 Offiziersrevolte und Suche nach Kompromißlösungen zur Amnestierung Doch dieser Balanceakt zwischen Versöhnung und Verurteilung fnißlang. Einerseits waren die Opfer der Juntadiktatur und deren Angehörige nicht bereit, die Verbrechen zu vergeben und zu vergessen; andererseits ließen sich die reaktionären Militärs durch eine Teilamnestie nicht beschwichtigen. Über zweihundert neue Anklagen, die die Zivilgerichte bis zum festgelegten Stichtcg jetzt auch, gegen noch im aktiven Dienst stehende Offizien erhoben, mündeten schließlich im April 1987 in einer Offiziersrevolte. Deren Anführer forderten die Regierung ultimativ auf, alle Verfahren gegen Armeeangehörige einzustellen und die bereits Verurteilten freizulassen. In dieser gespannten Situaiion, die gewaltige Massenaktionen für die Demokratisierung des Landes auslöste, entstand eine breite Einheitsfront, die von Parteien und Gewerkschaften mit Masseneinfluß über das bürgerliche Regierungslager bis zu verfassungstreuen Militärs reichte. Ihr Ziel war es, einen Rückfall in die Militärdiktatur zu verhindern. Auf der Suche nach Kompromißlösungen traf Präsident Alfonsin am 22. April 1987 mit dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs Argentiniens, Jose Severo Caballero, zusammen. Einen Tag später wies der Oberste Gerichtshof die vorinstanzlichen Gerichte an, ihm Einzelheiten über die laufenden Menschenrechtsprozesse gegen Offiziere mitzuteilen, und stoppte auf diese Weise den Fortgang dieser Verfahren. Die fünf Richter des Obersten Gerichtshofs begannen danach mit Beratungen, ob für die beschuldigten Militärs ein Befehlsnotstand geltend gemacht werden könnte. Auf parlamentarischer Ebene setzten gleichzeitig Bemühungen um die Verabschiedung eines weitergehenden Amnestiegesetzes ein. Mitte Mai 1987 stimmten nach knapp 30 Stunden Debatte im Abgeordnetenhaus 119 Abgeordnete dem von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf über den Befehlsnotstand zu; 59 Abgeordnete votierten dagegen. Auch im Senat gab es Widerstand. Doch am 8. Juni 1987 trat das Gesetz in Kraft: Es räumt Armee- und Polizeiangehörigen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben, generell ein, unter Befehlsnotstand gehandelt zu haben. Es erachtet sie als Befehlsempfänger, die an die militärische Ge- 4 Vgl. ND vom 8. Januar 1986, S. 6, und vom 21. Mai 1986, S. 5. 5 Vgl. Neue Zeit (Moskau) 1985, Heft 52, S. 11. 6 Vgl. ND vom 10. Dezember 1985, S. 1. 7 Vgl. ND vom 6. Dezember 1986, S. 6. 8 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung (Frankfurt am Main) vom 5. Januar 1987, S. 2.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 456 (NJ DDR 1987, S. 456) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 456 (NJ DDR 1987, S. 456)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen von ihrem momentanen Aufenthaltsort zu einer staatlichen Dienststelle gebracht wird. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die. Des t-nahme auf der Grundlage eines Haftbefehls durchführen zu können. Die Durchfülirung von Befragungen Verdächtiger nach im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Maßnahmen konkret festgelegt. Bei der weiteren Durchsetzung der für das Zusammenwirken qinsbesondere darauf an, - den Einfluß zu erhöhen auf.

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