Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 454

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 454 (NJ DDR 1987, S. 454); 454 Neue Justiz 11/87 leitet werden konnte.25 * Er wies kategorisch jegliche Versuche zurück, das Gesetz zu verletzen, von wem diese Verletzung auch ausgegangen sein mag und womit sie auch begründet worden sein mag. Es ist „notwendig, die Gesetze und Anordnungen der Sowjetmacht gewissenhaft zu befolgen und darauf zu achten, daß sie von allen eingehalten werden“.28 Lenin war der Meinung, daß jeder „Vertreter der Sowjets“ verpflichtet ist, ein „Beispiel an Gewissenhaftigkeit und strenger Einhaltung der Gesetze zu geben“.27 In einem Telegramm an P. F. Winogradow schrieb er „ wenn wir die Arbeiter und Bauern mit gutem Gewissen Disziplin lehren wollen, sind wir verpflichtet, bei uns selbst anzufangen.“28 Lenin hielt es für unzulässig, den Kommunisten etwa unter Ausnutzung ihrer Stellung als herrschende Partei irgendwelche Vorrechte einzuräumen, die Augen davor zu verschließen, wenn sie ethische oder gesetzliche Normen verletzen. In seinem Brief an das Politbüro des Zentralkomitees der KPR (B) vom 18. März 1922 forderte er im Zusammenhang mit der Tatsache, daß anläßlich einer Revision festgestellte Unzulänglichkeiten bei der Zentralen Wohnungsabteilung des Moskauer Sowjets nicht ordnungsgemäß auf gedeckt und die Schuldigen nicht zur Verantwortung gezogen worden waren, ganz kategorisch, „allen Gouvernementskomitees mit Nachdruck mitzuteilen, daß das ZK bei dem geringsten Versuch, die Gerichte im Sinne einer .Milderung1 der Verantwortlichkeit von Kommunisten zu .beeinflussen1, Parteiausschlüsse aussprechen wird“.29 Zweifellos stellt diese Forderung nach strikter Einhaltung der Gesetzesnormen durch alle Kommunisten, vor allem durch die Führungskader, ein äußerst wichtiges Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit dar. Das Wesen sozialistischer Gesetzlichkeit und Voraussetzungen für ihre Gewährleistung Lenin betrachtete die sozialistische Gesetzlichkeit als wich- tigstes Mittel zum Schutz der sozialistischen Ordnung, als In- strument zur Gewährleistung der Organisiertheit und Disziplin unter den Bedingungen der neuen Gesellschaftsordnung, als Instrument des Kampfes für die Verwirklichung der sozia- listischen Umgestaltungen im Lande. Ihre materielle Grundlage bildet die geltende Gesetzgebung, und die Effektivität ihrer Wirkung wird durch die exakte und einheitliche Einhaltung dieser Gesetzgebung durch alle Staatsorgane, gesellschaftlichen Organisationen, Funktionäre und Bürger bestimmt. Lenin maß diesen untrennbar miteinander verbundenen Seiten der sozialistischen Gesetzlichkeit gleichermaßen große Bedeutung bei. In dem Entwurf von Thesen für einen Beschluß über die strikte Wahrung der Gesetze vom 2. November 1918 forderte er: „Die Gesetzlichkeit muß erhöht (bzw. strengstens gewahrt) werden, denn die Grundlagen der Gesetzgebung der RSFSR stehen fest.“30 Er teilte die Rechts-1 akte niemals in mehr oder weniger wichtige ein, sondern forderte in gleichem Maße die Erfüllung aller Gesetze. Hierbei müssen das Verstehen der Rechtsnormen und ihre Erfüllung übereinstimmen. Es kann „nicht eine Kalugaer und Ka-saner Gesetzlichkeit geben , sondern die Gesetzlichkeit (muß) für ganz Rußland und sogar für die gesamte Föderation der Sowjetrepubliken einheitlich sein“31, schrieb Lenin in seiner Arbeit „Über .doppelte' Unterordnung und Gesetzlichkeit“.32 Lenin berücksichtigte strikt den Rahmen des Wirkens der Gesetze und warnte nicht nur vor der Unterschätzung, sondern auch vor der Überbewertung ihrer Möglichkeiten. Wie groß die Rolie der sozialistischen Gesetzlichkeit beim Aufbau des Sozialismus auch sein mag, „mit Gesetzen allein ist es da nicht getan. Es bedarf einer Menge Erziehungs-, Organi-sations- und Kulturarbeit, und das kann nicht durch ein Gesetz binnen kurzer Zeit erreicht werden, das verlangt eine gewaltige, langwierige Arbeit“.33 Er schätzte ein, daß „die Sowjetgesetze sehr gut (sind), weil sie allen die Möglichkeit geben, gegen Bürokratismus und Schlendrian zu kämpfen.“ Die Gesetze im Kampf gegen solche Erscheinungen richtig einzusetzen ist nur möglich, „wenn die Volksmasse selbst mithilft“.34 Folglich ist es für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit notwendig, die breiten Schichten der Werktätigen einzubeziehen. Lenin sah gleichzeitig auch die Fragen und Probleme, die mit der Einbeziehung des Volkes in die Leitung des Staates verbunden sind. Vor allem war es erforderlich, das Bildungsniveau und das allgemeine Kulturniveau des Volkes zu erhöhen, es müßte zu sozialistischem Rechtsbewußtsein und zu Rechtskultur erzogen werden. „Der Staat, der jahrhundertelang ein Organ zur Unterjochung und Ausplünderung des Volkes war, hat uns als Erbe den größten Haß und das Mißtrauen der Massen gegen alles Staatliche hin- Informationen Am 7. Juli 1987 fand in der Karl-Marx-Universität Leipzig eine Beratung des Arbeitskreises LPG-Recht des Rates für Btaats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Akademie der Wissenschaften der DDR statt, in der die Konzeption zum Thema „Die Rolle des Rechts bei der Ausschöpfung der Potenzen des genossenschaftlichen Eigentums durch die Vertiefung der Kooperation im arbeitsteilig organisierten landwirtschaftlichen Reproduktionsprozeß“ verteidigt wurde. Prof. Dr. sc. R. H ä h n e r t (Karl-Marx-Universität) wies einleitend auf einige Aspekte dieses Forschungsvorhabens hin, das auch kooperationsrechtliche Fragen und Rechtsfragen $ler Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Dorf erfaßt. Zu klären sind dabei z. B. der Rechtscharakter der Entwicklungskonzeption der Kooperation, die Rechtsstellung des Vorsitzenden des Kooperationsrates sowie die Einbeziehung der Kooperationsverbände in den staatlichen Leitungsprozeß und die planungsrechtliche Einordnung der kooperativen Einrichtungen. Hinsichtlich des genossenschaftlichen Eigentums geht es u. a. um die rechtliche Gestaltung des Leistungsprinzips unter den Bedingungen des genossenschaftlichen Eigentums, die Rolle des Rechts bei der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie die rechtliche Ausgestaltung der persönlichen Hauswirtschaft. Auf dem Gebiet der staatlichen Leitung ist die rechtliche Gestaltung der Zusammenarbeit der LPGs und der Kooperationen mit den Räten der Gemeinden/Gemeindeverbände zu untersuchen. In der Diskussion wurde Übereinstimmung darüber erzielt, daß die Themenstellung ein komplexes Herangehen erfordert. Daher müssen Fragen der genossenschaftlichen Demokratie, der Verwirklichung des Leistungsprinzips, der Gestaltung der Kooperation und der staatlichen Leitung themenbezogen bearbeitet werden. Stärker in den Mittelpunkt zu rücken ist die einzelne LPG (ihre Eigentümerstellung, die Rechtsstellung der inneren Strukturglieder). Die Zusammenarbeit mit Agrarökonomen und Kulturwissenschaftlern wird als vorteilhaft angesehen. Über die ökonomische Analyse des landwirtschaftlichen Produktionsprozesses können die Potenzen des genossenschaftlichen Eigentums sichtbar gemacht werden. Die Kulturwissenschaft untersucht, wie unter den Bedingungen der Intensivierung die Dörfer eine aktive Rolle in der Kulturentwicklung spielen können. Dabei ergeben sich z. B. Fragen zum Einsatz nichtproduktiver Fonds der LPGs zur Entwicklung einer kulturellen Infrastruktur und zur Erhaltung von Kulturdenkmälern. terlassen. Das zu überwinden ist eine sehr schwierige Aufgabe, der nur die Sowjetmacht gewachsen ist, die aber auch von ihr längere Zeit und gewaltige Beharrlichkeit fordert.“35 Lenin unterstrich wiederholt, daß der Prozeß der Erziehung der Massen zu einem neuen Bewußtsein, einer neuen Mentalität sehr lang ist, daß hier Beharrlichkeit, Ausdauer, Zähigkeit und mühsame Erziehungsarbeit notwendig sind. Die „Mentalität kann man nicht rasch ändern“, sagte er, „das ist ein langer und schwieriger Prozeß des Kampfes“36 Zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist es aber auch wichtig, bei den Bürgern das Gefühl der Verantwortung für die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber der Gesellschaft herauszubilden: „Man kann nicht zugleich in der Gesellschaft leben und frei von ihr sein.“37 * Diese Leninschen Grundsätze über das Wesen, den Inhalt und die Anforderungen an das neue, sozialistische Recht und die sozialistische Gesetzlichkeit sind grundlegend für die Praxis des Aufbaus der neuen, sozialistischen Gesellschaft. Das gründliche Studium des Leninschen Erbes ist eine Aufgabe von erstrangiger Wichtigkeit für alle Wissenschaftler der sozialistischen Länder. (Übersetzung aus dem Russ. von Erika H of f m ann, Berlin) 25 Vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 36, Berlin 1962, S. 492; ders., Briefe, Bd. V, Berlin 1968, S. 75 f. u. a. 26 W. I. Lenin, Werke, Bd. 29, Berlin 1961, S. 548. 27 Ebenda, Bd. 36, Berlin 1962, S. 492. 28 W. I. Lenin, Briefe, Bd. V, Berlin 1968, S. 61. 29 W. I. Lenin, Werke, Ergänzungsband 1917-1923, Berlin 1971, S. 428 f. 30 Vgl. ebenda, S. 88 f. 31 Ebenda, Bd. 33, Berlin 1966, S. 350. 32 Vgl. hierzu auch F. Müller, „Leninsche Prinzipien der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft“, NJ 1970, Heft 8, S. 232 ff. 33 Ebenda, Bd. 29, Berlin 1961, S. 164. 34 Ebenda, Bd. 33, S. 56. 35 Ebenda, Bd. 27, Berlin 1960, S. 244. 36 Ebenda, Bd. 29, Berlin 1961, S. 354. 37 Ebenda, Bd. 10, Berlin 1958, S. 33.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 454 (NJ DDR 1987, S. 454) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 454 (NJ DDR 1987, S. 454)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der Untersuchungstätigkeit zu orientieren. Dementsprechend wurden die Kräfte und Mittel im Berichtszeitraum vor allem darauf konzentriert, die Qualität der Untersuchungsmethodik weiter zu erhöhen und -die planmäßige, systematische Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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