Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 453

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 453 (NJ DDR 1987, S. 453); Neue Justiz 11/87 453 Die Stärke der sozialistischen Gesellschaft verband Lenin unmittelbar mit der bewußten Teilnahme der Volksmassen an den Angelegenheiten des Staates, darunter auch an der Gesetzgebungstätigkeit. Er schrieb, daß . es die Bewußtheit der Massen (ist), die den Staat stark macht. Er ist dann stark, wenn die Massen alles wissen, über alles urteilen können und alles bewußt tun“.14 15 16 17 Deshalb besteht eines der höchsten Prinzipien der sozialistischen Demokratie darin, daß „jedem Vertreter der Masse, jedem Bürger die Bedingungen dafür gesi-diert sein müssen, sowohl an der Erörterung der Staatsgesetze als auch an der Wahl seiner Vertreter und ebenso an der Verwirklichung der Staatsgesetze teilzunehmen “.15 Als Lenin die sozialen und politischen Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der neuen, sozialistischen Gesetzgebung begründete, widmete er der Spezifik der Gesetzgebung, dem Prozeß der Rechtsetzling große Aufmerksamkeit; er warnte vor einer Unterschätzung der Wissenschaft, vor Dogmatismus, Bürokratismus, Übereilung bei der Verabschiedung neuer Gesetze. „Man muß endlich lernen“, schrieb Lenin, „die Wissenschaft zu schätzen, mit der ,kommunistisdhen‘ Hoffart von Dilettanten und Bürokraten aufzuräumen; man muß endlich lernen, systematisch zu arbeiten und dabei die eigene Erfahrung, die eigene Praxis auszuwerten !“i6 Und weiter unterstrich er, als er über das Recht zur gesetzgeberischen Bestätigung der Pläne sprach: „Legt man das jedoch bürokratisch aus, so bedeutet .Bestätigung' Willkür der Würdenträger, Papierkrieg, Spielerei mit Prüfungskommissionen, kurzum: rein bürokratisches Abwürgen einer lebendigen Sache.“47 Als Kriterium der Wissenschaftlichkeit und Effektivität eines Gesetzes diente Lenin die Praxis. In einem Brief an N. Ossinski schrieb er zum Resolutionsentwurf des XI. Parteitages über die Arbeit auf dem Lande, „daß folgende Aufgabe am wichtigsten ist: sich nicht die Hände binden (weder der Partei noch der Sowjetmacht) durch irgendwelche Vorschriften, Direktiven oder Anordnungen, solange wir nicht genügend Tatsachen aus dem Wirtschaftsleben im Lande draußen gesammelt haben, .solange wir nicht genügend die tatsächlichen Bedingungen und Bedürfnisse der heutigen bäuerlichen Wirtschaft untersucht haben“.18 Er empfahl, „bei der Umwandlung dieses Beschlusses in neue und ins einzelne gehende Gesetze so vorsichtig wie möglich zu sein, damit die erfolgreiche Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion nicht durch eine ungeschickte Einmischung erschwert wird“. Er forderte, „auf keinen Fall zulassen, was gegenwärtig äußerst gefährlich und schädlich wäre und worauf die örtlichen Organe leicht verfallen könnten, nämlich: eine unnütze und erfolglose, übereilte und durch die Praxis nicht überprüfte Reglementierung“.19 20 Und in einer Notiz Lenins für D. Kurski klingt diese Forderung so: „Gesetze erlassen muß man eben mit doppelter und dreifacher Vorsicht. Siebenmal messen.'“20 Ein großes Übel sah Lenin im Bürokratismus sowie in einer formalen Einstellung .zu den Belangen der Werktätigen. „Bürokratismus allgemein genommen“, schrieb er, „kann bedeuten Kanzleigeist, Verschleppung, Papierkram, Formalismus.“21 Eine bürokratische Einstellung den Werktätigen gegenüber ist als eine ernste Verletzung der sozialistischen Prinzipien'anzusehen, und er forderte, Personen, die formal-bürokratisch handeln, gerichtlich zu verfolgen. In einer seiner Reden fragte er: „Wo gibt es bei uns Urteile von Volksgerichten deswegen, weil ein Arbeiter oder Bauer, der gezwungen ist, vier- oder fünfmal in eine Behörde zu rennen, schließlich etwas ausgehändigt bekommt, was formal zwar richtig, aber im Grunde genommen eine Verhöhnung ist?“22 Wie aus den angeführten Zitaten zu sehen ist, hielt Lenin das Gesetz nicht für ein Dogma, stellte er es nicht über die Bedürfnisse des Menschen, wenn die Handlungen eines Funktionärs vom Standpunkt des Gesetzes aus „richtig“ sein können, aber ihrem Wesen nach nichts anderes als ein herabwürdigendes Verhalten gegenüber den Menschen ausdrücken. Das ist ein sehr wichtiger Leninscher Grundsatz, und er ist bis heute außerordentlich aktuell. Strikte Einhaltung der Gesetze Forderung für alle Die Verwirklichung der Gesetze hielt Lenin für eine erstrangige Aufgabe des gesamten Staatsapparats. „Was bereits dekretiert worden ist, haben wir bei weitem noch nicht genügend in die Tat umgesetzt, und die Hauptaufgabe besteht gegenwärtig gerade in der Konzentrierung aller Anstrengungen auf die sachliche, praktische Verwirklichung der Grundlagen jener Umgestaltungen, die bereits Gesetz (aber noch nicht Wirklichkeit) geworden sind.“23 24 Die Durchführung der Gesetze des sozialistischen Staates ist nicht nur eine Forderung des Rechts, sondern auch eine Bei anderen gelesen BRD: Keine Chancen für entlassene Strafgefangene ; : ■ . Wer einmal im Gefängnis war, dem traut man so schnell nicht wieder über den Weg. Vor allem die Arbeitgeber nicht, und schon gar nicht zu Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Eine schlimme Erfahrung, wenn man wie der 35jährige Manfred Z. von sich sagt „mit den besten Vorsätzen* aus dem Gefängnis entlassen wird. Vor acht Monaten kam Z. auf freien Fuß, und seither sucht er nach einer Arbeitsstelle. Bei 45 Betrieben hat er sich insgesamt vorgestellt, nirgends hat es geklappt „Der Gipfel waren einmal fünf Absagen an einem Tag“, erinnert er sich. Z. hat je anderthalb Jahre Ausbildung als Schreiner und als Zimmermann hinter sich. Eine abgeschlossene Ausbildung hat er nicht, aber er kann Berufserfahrung nachweisen. Gerne würde er irgendeinen Aushilfsjob annehmen, „über die Uriaubszeit irgendwo eine Weile Lückenbüßer spielen", sagt er in der Hoffnung, auf diese Weise ln einen Betrieb hineinzurutschen. Doch bei allen Betrieben, bei denen er sidi persönlich vorgestellt und auch von seiner Inhaftierung erzählt hat „ich spiele da mit offenen Karten* , konnte er keine Stelle finden. „Ich will doch wirklich wieder rein in die Gesellschaft*, sagt Z., „aber man läßt mich nicht*. Z. ist einer von Millionen von Arbeitssuchenden. „Er gehört zum Bewerberkreis wie alle anderen auch*, erklärt sein Betreuer vom Arbeitsamt, „und genauso wird er auch vermittelt". Eine spezielle Stelle, die sich um Haftentiassene kümmert gibt es beim Arbeitsamt nicht Die Arbeitsberaterin für Strafgefangene, Christiane Iwer-sen, vom Arbeitsamt ist vor allem für Freigänger zuständig. Sie kann Z. nur raten, regelmäßig ins Arbeitsamt zu kommen und sich an den Datensichtgeräten die aktuellen Stellenangebote herauszusuchen. . Auch unter die Zuständigkeit des Sozialamtes fällt Z. nicht dort können sich Strafentlassene innerhalb von vier Wochen hinwenden, wenn sie obdachlos sind. Doch obdachlos ist Z. zum Glück nicht er wohnt bei seinem Vater. Erst recht nicht zuständig ist die Bewährungshilfe, denn Z. ist „auf Endstrafe* entlassen, also ohne Bewährung. „Ich fühlte mich richtig rausgekickt aus dem Knast", sagt Z., „um mich hat sich keiner gekümmert*. Einmal hätte es beinahe geklappt mit einem Job. In einer Verpackungsfirma hatte sich der Personalchef mit ihm zusammengesetzt, um den Bewerbungsbogen gemeinsam auszufüllen. Z. hatte Hoffnung. Doch dann machte der Chef nicht mit, seine Sekretärin bestätigt: „Wer aus dem Gefängnis kommt, hat bei uns von vornherein keine Chance." In diesem Fall hätte Z. vielleicht der Verein „Aktion Soziale Hilfe“ weiterhelfen können. Die Initiative kümmert sich zwar eigentlich darum, daß Strafgefangene während ihres Gefängnisaufenthaltes nicht ihre Wohnung verlieren. Aber die Mitarbeiter sind auch bereit, in konkreten Fällen einen Strafgefangenen zu Terminen zu begleiten und mit dem Arbeitgeber zu sprechen so ist der arbeitsuchende Haftentlassene nicht ganz sich selber überlassen. „Aber Arbeit vermitteln können wir natürlich nicht“, so Lisa Jagemann von der Aktion Soziale Hilfe, „das ist Sache des Arbeitsamtes". Aus: Frankfurter Rundschau (Frankfurt am Main) vom 4. August 1987 Forderung der Politik und der Partei. „Die geringste Ungesetzlichkeit, die geringste Verletzung der Sowjetordnung ist schon eine Lücke“, schrieb Lenin, „die sofort von den Feinden der Werktätigen ausgenutzt wird .‘,24 Ein wichtiger, charakteristischer Leninscher Grundsatz besteht darin, daß absolut von allen die strikte und unbedingte Einhaltung der Staatsgesetze gefordert wird. In diesem Punkt ging Lenin niemals auf irgendwelche Kompromisse ein. Vor dem Gesetz waren für ihn alle gleich, ohne jegliche Ausnahme. Weder eine hohe Dienststellung noch ein besonderer Charakter der Tätigkeit noch andere Ursachen waren für ihn ein Grund, aus dem ein Anspruch auf auch nur die geringste Abweichung von den Forderungen des Rechts herge- 14 Ebenda, Bd. 26, Berlin 1961, S. 246. 15 Ebenda, Bd. 27, Berlin 1960, S. 2011. 16 Ebenda, Bd. 32, Berlin 1961, S. 137. 17 Ebenda, S. 137 f. 18 Ebenda, Bd. 33, Berlin 1971, S. 313. 19 Ebenda. 20 W. I. Lenin, Briefe, Bd. IX, Berlin 1974, S. 197. 21 W. I. Lenin, Werke, Bd. 8, Berlin 1958, S. 300. 22 Ebenda, Bd. 32, Berlin 1961, S. 449. 23 Ebenda, Bd. 27, Berlin 1960, S. 242. 24 Ebenda, Bd. 29, Berlin 1961, S. 548 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 453 (NJ DDR 1987, S. 453) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 453 (NJ DDR 1987, S. 453)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und zur Gewährleistung innerer Stabilität beizutragen.

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