Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 440

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 440 (NJ DDR 1987, S. 440); 440 Neue Justiz 11/87 Stationierung jeder Art von Waffen im Weltraum abzuschließen, und 1983 unterbreitete sie der UN-Vollversammlung den Vorschlag, das Verbot der Gewaltanwendung und -androhung dahingehend zu präzisieren, daß es für alle Aktivitäten im Weltraum und vom Weltraum aus gegenüber der Erde gilt. Zudem sieht der Vorschlag das vollständige Verbot der Erforschung, Erprobung und Stationierung aller Waffenarten vor, die vom Weltraum aus auf andere Satelliten oder auf die Erde gerichtet sind bzw. von der Erde aus Weltraumobjekte zerstören können, und formuliert die Pflicht aller Teilnehmerstaaten, vorhandene Anti-Satellitensysteme zu vernichten.22 23 1985 hat die UdSSR den USA neue, weitreichende Angebote zu gegenseitigen Kontrollen unterbreitet bis hin zur Öffnung relevanter Labors22 , und 1987 hat sie auf der Genfer Abrüstungskonferenz vorgeschlagen, Möglichkeiten für die Schaffung eines internationalen Kontrollsystems zur Verhinderung einer Stationierung aller Arten von Waffen im Weltraum zu erörtern. Damit verbunden wäre die Einrichtung einer internationalen Inspektionskommission mit Kon-trollbefugnissen für alle Weltraumobjekte vor deren Start und für die Überwachung der Starts selbst.24 Es spricht für die konstruktive und flexible Friedenspolitik der UdSSR, daß sie auch Teilmaßnahmen zur Verhinderung des Wettrüstens im Weltraum als möglich betrachtet u. a. Übereinkommen über den Schutz von Satelliten oder über den Verzicht auf die Entwicklung neuer /Waffensysteme.25 26 Diese Bemühungen werden von der DDR'aktiv unterstützt; sie legte u. a. 1987 der Genfer Abrüstungskonferenz mit der Mongolischen Volksrepublik als Koautor ein Dokument über die „Grundbestimmungen für einen Vertrag zum Verbot von Antisatelliten-Waffen und zur Sicherung der Immunität von Weltraumobjekten“ vor.22 Zusammenarbeit der Staaten zur friedlichen Nutzung des Weltraums Auch zur Ausgestaltung der internationalen Zusammenarbeit aller Staaten bei der Erforschung und friedlichen Nutzung des Weltraums unter Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Entwicklungsländer hat die UdSSR Vorschläge unterbreitet, die die Grundsatzbestimmungen des Weltraumvertrages bedeutend weiterentwickeln würden. Das „Etappenweise Programm gemeinsamer Aktivitäten zur friedlichen Erschließung des Weltraumes“27 28 sieht als Hauptrichtungen und Prinzipien dafür u. a. vor, den Zugang aller Staaten zu den wissenschaftlich-technischen Ergebnissen der Weltraumforschung und -nutzung auf der Basis der Nichtdiskriminierung und des gegenseitigen Vorteils zu gewährleisten und durch allseitige Hilfe an die Entwicklungsländer auch deren unmittelbare Beteiligung an Weltraumaktivitäten und bei der Anwendung daraus erzielter Ergebnisse zu ermöglichen. Der Vorschlag der UdSSR hebt ausdrücklich hervor, daß diese Hilfeleistungen entsprechend den Bedürfnissen der Entwicklungsländer zu erfolgen haben und ohne irgendwelche Bedingungen, die ihre Souveränität verletzen. Bestandteil des sowjetischen Vorschlags ist auch die Bildung einer internationalen Weltraumorganisation für die Abstimmung, Koordinierung und Vereinigung der Aktivitäten der Staaten beim friedlichen Wirken im Weltraum. Auch diese Organisation soll es als eine ihrer Aufgaben betrachten, den Entwicklungsländern die notwendige Unterstützung auf diesem Gebiet zu geben.22 Zwei Aspekte verdienen schließlich noch Erwähnung: Erstens verwirklicht die UdSSR mit ihrem Programm zur Ko- -Operation im Weltraum schon jetzt einseitig die besondere Förderung der Entwicklungsländer durch das Angebot, interessierte Länder aus diesem Kreis zu großzügigen Präferenzbedingungen an ihren Projekten zu beteiligen29, und zweitens ist die Verhinderung des Wettrüstens im Weltraum und das Verbot seiner Bewaffnung eine elementare Vorbedingung für die Entwicklung einer internationalen Zusammenarbeit. 22 Kommentiert bei B. Majorski, „The TJSSR Initiative in the Struggle for Peace in Outer Space“, in Maintaining Outer Space for Peace-ful Uses, The Hague 1984, S. 273 ff. 23 Vgl. dazu die Presseerklärung des KPdSU-Generalsekretärs M. S. Gorbatschow über die Ergebnisse des Genfer Gipfels vom 21. November 1985, ND vom 22. November 1985, S. 4. 24 Vgl. ND vom 18. März 1987, S. 1. 25 Dazu ausführlich R. Müller, „The Prevention of an Arms Race in Outer Space - The Present International Law and Aspects of Its Necessary Improvement“, in: Proceedings of the 29th Colloquium on the Law of Outer Space, New York 1987, S. 64 f. 26 Vorschlag der DDR in Genf: Vertrag zum Verbot von Antisatelliten-Waffen, in: ND vom 5. August 1987, S. 1. 27 Brief des Vorsitzenden des Ministerrates der UdSSR, Ryshkow, an den UN-Generalsekretär vom 10. Juni 1986 „Zu Fragen der Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit, der Verhinderung des Wettrüstens im Weltraum und seiner friedlichen Nutzung“, Krasnaja Swesda (Moskau) vom 13. Juni 1986, S. 3. 28 Ebenda. 29 Vgl. „Programm der Sowjetunion zur Kooperation im Kosmos ist echte Alternative zu SDI“, ND vom 6. Januar 1981, S. 1 und 5. Dokumentation Gerechte Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit In der Zeit vom 15. bis 28. September 1987 fand vor dem 1. Strafsenat des Bezirksgerichts Dresden unter Vorsitz von Bezirksgerichtsdirektor Siegfried Stranovsky ein viel beachteter Prozeß gegen den ehemaligen SS-Obersturmführer und Gestapo-Kommissar Henry Schmidt statt. Nachfolgend veröffentlichen wir Auszüge aus den Plädoyers des Anklagevertreters, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Horst Busse, und des Verteidigers des Angeklagten, Rechtsanwalt Dr. Lothar Franz, Berlin. D. Red. I Aus dem Plädoyer des Anklagevertreters Die Schuldigen an nazistischen Greueltaten bis ans äußerste Ende der Welt zu verfolgen und sie zur Aburteilung an den Schauplatz ihrer Verbrechen zurückzuführen proklamierten das Vereinigte Königreich von Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken am 30. Okober 1943 in Moskau als unerschütterlichen Willen von 32 Vereinten Nationen der Antihitlerkoalition. Getreu diesem von der UNO wiederholt bekräftigten Grundsatz, dem auch das Vermächtnis der deutschen antifaschistischen Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus entspricht, wurde die Fahndung nach dem ehemaligen Gestapo-Kommissar Henry Schmidt einem der Hauptverantwortlichen an der Ausrottung Hunderter von Dresdner Juden niemals aufgegeben. Nachdem Schmidt, im Ergebnis mühevoller Auswertungen ausländischer und inländischer Archivunterlagen einschließlich der des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer und der Jüdischen Gemeinden der DDR, schließlich aufgespürt und zweifelsfrei identifiziert werden konnte, wurde er unverzüglich verhaftet und nach Dresden den Schauplatz seiner Verbrechen zurückgeführt. Mehrere Jahrzehnte galt der Peiniger der Dresdner Juden als verschollen, zumal die Häufigkeit seines Namens die Suche nach ihm nicht erleichterte. Am Ende der Beweisaufnahme wissen wir, daß er sein Untertauchen ebenso gründlich vorbereitet und durchgeführt hatte wie die Verschleppung der Bürger jüdischer Herkunft in das Vernichtungslager Auschwitz und das Ghetto Theresienstadt. Wer hätte auf den Gedanken kommen können, in diesem Mann, der regelmäßig seine Arbeit verrichtete, in geordneten Familienverhältnissen lebte und einen unauffälligen Lebenswandel führte, einen Mitschuldigen an faschistischen Massenmordverbrechen zu vermuten? Welchen Anlaß hätte es gegeben, seine Angaben in Zweifel zu ziehen und seine Vergangenheit zu überprüfen? Das Lügengespinst des Gestapo-Kommissars Henry Schmidt, mit dem er glaubte, sich der Gerechtigkeit entziehen zu können, schien perfekt und unangreifbar. Auch die fast 1 000 jüdischen Bürger, die bei seiner Dienstaufnahme in Dresden gelebt hatten, mußten ihm keine schlaflosen Nächte bereiten hatte er sie doch fast vollständig in Vernichtungslager abgeschoben. Und er wußte, daß Juden dort keine Chance hatten zu überleben. Schmidt gehörte, wie die Beweisaufnahme ergab, zu den Personen des Nazistaates, die wußten, daß sich hinter der Tarnbezeichnung „Endlösung“ der Massenmord an den Bürgern jüdischer Herkunft verbarg. „Vernichtung der Juden war Staatspolitik. Hinter dieser Staatspolitik standen wir, sonst hätten wir unsere Aufgaben nicht erfüllen können.“ Das sagte er bereits unmittelbar nach seiner Verhaftung in einer Vernehmung und wiederholte es auch vor diesem Gericht. Sein Weltbild waren die verbrecherischen faschistischen Irrlehren vom deutschen Herrenvolk, von der Überlegenheit der nordischen Rasse über alle anderen Rassen und der sich daraus ergebenden „Befugnis“, andere Völker und Rassen zu;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 440 (NJ DDR 1987, S. 440) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 440 (NJ DDR 1987, S. 440)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Bücher und Regelung des Dienstes Wachdienstplan zu sorgen, hach Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Vorführung der Häftlinge zu den Vernehmern zu veranlassen und dafür Sorge zu tragen, daß der die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Einzelheiten des Verbindungswesens jederzeit beherrscht, damit Störungen in der Verbindung vermieden werden.

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