Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 435

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 435 (NJ DDR 1987, S. 435); Neue Justiz 11/87 435 Bedingungen zur Verwirklichung der zentralen Beschlüsse schöpferisch beigetragen werden kann. Damit regte er die Notare und ihre Mitarbeiter an, eigene Möglichkeiten besser auszuloten und die dabei gewonnenen Erkenntnisse in verbindliche und abrechenbar gestaltete Vorhaben umzusetzen. Ausgelöst wurden vor allem Maßnahmen, die geeignet sind, die Bedingungen für eine allseitige verantwortungsbewußte Handhabung von Recht und Gesetz weiter zu verbessern. Sie betreffen die Verfahrensbearbeitung, den unmittelbaren Kontakt zwischen Staatlichem Notariat und Bürger zur Erledigung der einzelnen Rechtsangelegenheiten wie auch die Zusammenarbeit des Staatlichen Notariats mit anderen örtlichen Staatsorganen und die rechtspropagandistische Tätigkeit als Bestandteil der notariellen Aufgaben. Der Eisenacher Aufruf zeigt, wie notwendig es ist, daß sich der Notar regelmäßig mit der politischen, ökonomischen und sozialen Entwicklung im Kreisgebiet vertraut macht, um seine juristischen Kenntnisse und fachlichen Erfahrungen mit hohem Effekt für die kommunalen Vorhaben einsetzen zu können. Der Aufruf beweist aber auch, wie notwendig enge Beziehungen zwischen der Arbeit des Notars im Verfahren und in der rechtspropagandistischen Tätigkeit sind. Beide Bereiche müssen einander stets ergänzen und den hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden. Dazu gehört auch die Kenntnis der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte für die Unterstützung der Kommunalpolitik und die Umsetzung in der Arbeit der Notare. Andererseits tragen die Notare mit ihren spezifischen Kenntnissen zur qualifizierten Arbeit anderer Organe im Interesse der Klärung berechtigter Anliegen der Bürger bei. So erläutern sie z. B. Mitarbeitern örtlicher Räte, der Kreditinstitute, der Gebäudewirtschaftsbetriebe Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer. Dabei geht es ihnen um das breite Spektrum fachspezifischer Möglichkeiten von der Wirkungsweise zivilrechtlicher Normen über Fragen der staatlichen Leitung und Kontrolle des Grundstücksverkehrs bis hin zur Verantwortung der Grundstücksnutzer bei der Einhaltung der Stadt- bzw. Gemeindeordnung. In diesem Zusammenhang kommt der ständigen Qualifizierung der Notare im Prozeß ihrer Arbeit und dem systematischen Selbststudium zur Vertiefung der Ergebnisse zentral und bezirklich vermittelter organisierter Weiterbildung erstrangige Bedeutung zu. Damit werden die Notare immer besser befähigt, die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Erfordernisse zu erkennen und aus ihnen Schlußfolgerungen für ihre tägliche Arbeit abzuleiten. Zur Vervollkommnung ihrer materiell-rechtlichen Kenntnisse werten die Notare z. B. die Rechtsprechung des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte zu bodenrechtlichen und erbrechtlichen Streitigkeiten sorgfältig aus. Auch die Qualität der staatlichen Arbeit wird an den Ergebnissen gemessen. Politisch und juristisch richtige und überzeugende Entscheidungen, eindeutig und formell exakt gestaltete Niederschriften und Protokolle, die alle rechtlich erforderlichen Willenserklärungen der Beteiligten enthalten, richtige und verständliche Rechtsauskünfte, Verfahrenshinweise und sonstige Informationen zeugen von niveauvoller und den Ansprüchen gerecht werdender Notariatsarbeit. Die Bürger bewerten die Qualität notariellen Wirkens auch und zwar bekanntlich sehr kritisch daran, wie lange sie z. B. warten müssen, um den Notar sprechen zu können, und wie lange es dauert, bis ihr Anliegen von ihm erledigt wird. Dem zügigen Ablauf der Sprechtage, der weiteren Senkung der Wartezeiten der Bürger, dem Ausbau des Bestellsystems sowie der konzentrierten und kurzfristigen Bearbeitung der Verfahren hat sich das Staatliche Notariat der Stadt Leipzig in besonderem Maße gewidmet. Die guten Erfahrungen, die in diesem Notariat gesammelt wurden, sind beispielgebend. Das betrifft vor allem die geschaffenen innerbetrieblichen Bedingungen, um die gute und zügige Erledigung der Anliegen der Bürger zu ermöglichen. Hier ist insbesondere die Verantwortung des Leiters des Staatlichen Notariats hervorzuheben, der dafür zu sorgen hat, daß die Wartezeit an Sprechtagen zum Vorteil der Werktätigen auf ein Minimum gesenkt wird, daß die notariellen Verfahren kontinuier- lich bearbeitet und so die Rechtsangelegenheiten der Bürger zügig erledigt werden. Die Arbeit in diesem Notariat ist so organisiert, daß hohe Leistungen und gute Arbeitsergebnisse auch in Belastungssituationen erzielt werden, wie sie durch kurzfristigen Ausfall von Mitarbeitern, z. B. wegen Erkrankung, eintreten können. Die Erfahrungen, die zu ausgewählten Leitungsaufgaben im Staatlichen Notariat Leipzig zu guten Ergebnissen führten, bieten für die Leiter anderer Staatlicher Notariate Anregungen zur Aufdeckung noch vorhandener Reserven und sind Grundlage für entsprechende Maßnahmen. Dazu gehört z. B. die gute Organisation der Sprechtage, die Durchführung von Sondersprechstunden z. B. zur Beurkundung objektgebundener Verträge für Investitionsmaßnahmen ebenso wie die teilweise erprobte Ausgabe von Besucherkarten und die qualifizierte Vorbereitung der Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, für die keine langen Wartezeiten benötigt werden. Die Leiter der Staatlichen Notariate haben das Anliegen des Leipziger Staatlichen Notariats verstanden und nehmen die Leipziger Erkenntnisse zum Anlaß kritischer Wertung eigener Arbeitsmethoden. In Stützpunkttagungen und anderen Zusammenkünften beraten Leiter und Notare verantwortungsbewußt darüber, was in der eigenen Dienststelle zu verändern ist, um in der Rechtsarbeit sowie im technisch-organisatorischen Bereich zu noch besseren Ergebnissen zu kommen. Nach dem Leipziger Beispiel werden zum Abbau von Wartezeiten und zur konzentrierten Verfahrensbearbeitung Reserven .aufgespürt, und die Mitarbeiter legen Schritte fest, um Schwächen und Mängel zu überwinden. So hoben die Leiter der Staatlichen Notariate des Bezirks Dresden in einer ersten Aussprache zur Umsetzung der Leipziger Erfahrungen hervor, daß es auch in ihren Dienststellen darauf ankommt, durchgängig, also auch bei Spitzenbelastungen, zu sichern, daß die Bürger nicht länger als zumutbar und unabdingbar warten müssen. Ein bürgernaher Arbeitsstil komme z. B. darin zum Ausdruck, daß der Notar die Beteiligten so umfassend über die rechtlichen Anforderungen informiert, daß sie aktiv bei der Vorbereitung des Verfahrens und im Verfahren selbst mitwirken und somit ihre Rechte und Pflichten nach § 9 Notariatsgesetz in vollem Umfang wahrnehmen. Die Leiterin des Staatlichen Notariats Dresden-Land wies nach, daß es das Vertrauen der Bürger zum Staatlichen Notariat und die Bereitschaft zur Mitwirkung fördert, wenn ihnen der Notar gerade auch unter dieser Sicht die Zusammenhänge erklärt und die verfahrensrechtlichen Bestimmungen anschaulich und überzeugend erläutert. Die durch das Leipziger Beispiel ausgelöste Diskussion setzt, das zeigt sich nachdrücklich, konstruktive Beiträge der Notare und ihrer Mitarbeiter zur weiteren Ausprägung einer den Bürgern verpflichteten stabilen und qualifizierten Notariatsarbeit frei. Diesen schöpferischen Prozeß zu fördern ist eine vordringliche Leitungsaufgabe. Die Bestrebungen der Leiter, Notare und Mitarbeiter der Staatlichen Notariate, alles zu tun, um wirkungsvoll, zur Erfüllung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED beizutragen, sind Ausdruck eines politischen Reifegrades, der in 35jähriger erfolgreicher Praxis im Dienste der sozialistischen Rechtspflege erreicht wurde. Wir können heute feststellen: Das mit der Errichtung der Staatlichen Notariate im Jahre 1952 verfolgte Anliegen, im gesamten Bereich des zivilen Rechtsverkehrs die Gesetzlichkeit zu festigen, der Bevölkerung die Gesetze zu erläutern und den Werktätigen bei der Sicherung ihrer Rechte zur Seite zu stehen, war und ist stets Grundprinzip der notariellen Tätigkeit. Seine Verwirklichung trägt wesentlich zur Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zum sozialistischen Staat bei. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv (Leitung: Prof. Dr. sc. Günter Lehmann): Kriminalitätsvorbeugung in großen Städten (Erfahrungen und Probleme) 158 Seiten; EVP (DDR): 7,50 M In 7 Kapiteln werden die für eine wirksame Kriminalitätsvorbeugung in der Großstadt wesentlichen Praktiken der örtlichen Staatsorgane, der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der Volkspolizei analysiert. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung von Erfahrungen für ihre Zusammenarbeit untereinander und mit gesellschaftlichen Gremien und Kräften im Wohngebiet.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 435 (NJ DDR 1987, S. 435) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 435 (NJ DDR 1987, S. 435)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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