Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 434

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 434 (NJ DDR 1987, S. 434); 434 Neue Justiz 11/87 Wirken der Staatlichen Notariate zum Wohle der Bürger 35 Jahre Staatliches Notariat HANS BREITBARTH, Stellvertreter des Ministers der Justiz Als vor nunmehr 35 Jahren in der DDR die Staatlichen Notariate gebildet wurden1, begann eine spezifische staatliche Tätigkeit zur Ausprägung der sozialistischen Rechtspflege, die heute wohl niemand mehr missen möchte. In einer Vielzahl von Angelegenheiten des zivilen Rechtsverkehrs verwirklichen die in den Staatlichen Notariaten tätigen Notare mit ihren Mitarbeitern so mancher ist seit der Anfangszeit dabei die sozialistische Gesetzlichkeit. Richtschnur ihres politischen Handelns sind ihnen dabei die Beschlüsse des XI. Parteitages der SED zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Diese Beschlüsse sind auch für Inhalt und Ziel der notariellen Tätigkeit bestimmend. In ihrem Sinne ist die notarielle Tätigkeit auf die Unterstützung der Staatspolitik gerichtet, trägt sie dazu bei, die ökonomische Strategie zu unterstützen, dient sie der weiteren Erhöhung der Rechtssicherheit und fördert sie die qualifizierte und zügige Bearbeitung der Verfahren. Hauptfeld des notariellen Wirkens ist nach wie vor die Mitwirkung bei der rechtsgeschäftlichen Übertragung des Eigentums an Grundstücken und bei der inhaltlichen Gestaltung sonstiger Verträge und von Willenserklärungen der Bürger, vor allem, wenn sie nach den Rechtsvorschriften zu beurkunden oder zu beglaubigen sind. Weiter steht die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten aller Art und die Verwirklichung von Maßnahmen der notariellen Fürsorge, hauptsächlich im Rahmen von Pflegschaften, im Mittelpunkt der notariellen Tätigkeit. Hier wie auch bei der Erfüllung ihrer sonstigen Aufgaben haben die Notare als politisch verantwortungsbewußt handelnde, eng mit den Bürgern zusammenwirkende fachkundige Juristen Achtung und Anerkennung errungen. Die gesellschaftliche Bedeutung der Tätigkeit der Staatlichen Notariate bei der Klärung bodenrechtlicher Fragen ist sowohl in volkswirtschaftlicher Hinsicht als auch mit Blick auf die Durchsetzung gesetzlich garantierter Rechte und Interessen der Bürger unbestritten. So werden alljährlich viele Kaufverträge über Bodenflächen notariell beurkundet, um Baumaßnahmen für Wohnzwecke, für die Industrie und für den Verkehr bodenrechtlich abzusichern. Gegenwärtig bereitet z. B. das Staatliche Notariat Borna, Bezirk Leipzig, gemeinsam mit den beteiligten Bürgern etwa 120 Kaufverträge über Gartengrundstücke vor, die vom VEB Braunkohlenwerk Regis für bergbauliche Zwecke benötigt werden. Indem wie in diesen Fällen die Notare rechtzeitig die Grundbucheintragungen prüfen, die Verfügungs- und Vertretungsbefugnisse der Veräußerer klären und die rechtlichen Voraussetzungen für die lastenfreie Übertragung der Grundstücke in das Volkseigentum schaffen, helfen sie einerseits den Bürgern bei der Lösung von zum Teil komplizierten Rechtsfragen und tragen andererseits zur rechtzeitigen Bereitstellung der Grundstücke für wichtige Investitionsvorhaben und damit zur termingerechten Erfüllung volkswirtschaftlicher Planaufgaben bei. Die Mitwirkung der Staatlichen Notariate bei der Klärung zivilrechtlicher und bodenrechtlicher Fragen hat keine geringe Bedeutung für die Erfüllung des Wohnungsbauprogramms. Im engen Zusammenwirken mit den Bürgern und den Fachabteilungen der örtlichen Räte tragen die Notare dazu bei, durch Tod oder Verschollenheit des noch im Grundbuch eingetragenen Eigentümers ungewisse Eigentumsverhältnisse an solchen Grundstücken zu klären, die für komplexe Wohnungsbaumaßnahmen vorgesehen sind, oder sie sorgen für eine nach zivilrechtlichen Regelungen gebotene Vertretung des Eigentümers, damit Bauleistungs- und Kreditverträge zur Instandsetzung, Instandhaltung und Modernisierung von privaten Mietwohnhäusern abgeschlossen werden können. Sie beurkunden Kaufverträge über Bauland für den staatlichen Wohnungsbau und den Eigenheimbau und unterstützen die Bürger besonders in nicht selten auftretenden komplizierten Fragen, die sich aus ihren Rechten und Pflichten als Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksnutzer ergeben. Nach wie vor spielt in der Notariatspraxis die Beurkundung der Veräußerung von Grundstücken zwischen Bürgern zur Befriedigung persönlicher Wohn- und Erholungsbedürfnisse eine hervorragende Rolle. Die Notare unterstützen die Initiativen der Erwerber zum Um- und Ausbau sowie zur Modernisierung ihrer Häuser. Im Zusammenhang mit den auf die Verbesserung der Wohnbedingungen auf dem Lande gerichteten umfangreichen staatlichen Maßnahmen1 2 3 4 sind Notare zunehmend auch damit befaßt, Rechtsangelegenheiten des Erwerbs und der Nutzung von Wohngebäuden in den Dörfern regeln zu helfen. Dementsprechend entwickeln sie auch auf diesem Gebiet beachtenswerte Aktivitäten. Allein im 1. Halbjahr 1987 führten z. B. die beiden Notare des Staatlichen Notariats Hagenow, Bezirk Schwerin, 22 Veranstaltungen zur Erläuterung von bodenrechtlichen und erbrechtlichen Fragen vor Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen, Mitarbeitern der örtlichen Räte, Genossenschaftsbauern und Mitgliedern des VKSK durch. Die Leiter und Notare der Staatlichen Notariate verstehen es, über den Einzelfall hinaus rechtspolitisch und rechtspropagandistisch zu wirken. Dabei ordnen sie ihre Tätigkeit immer wirkungsvoller in die politisch-ideologische Arbeit im Kreisgebiet ein und nutzen die ganze Breite der Möglichkeiten des Notars, um sozialistische Verhaltensweisen und die bewußte Wahrnehmung von Rechten und Pflichten als untrennbare Einheit bei den Bürgern weiter auszuprägen. Zum guten Gelingen einer solchen, das Vertrauensverhältnis zu den Bürgern festigenden Arbeitsweise trägt auch das konzentrierte und stabile Zusammenwirken der Leiter und Notare mit den Räten der Kreise und ihren Fachabteilungen sowie mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden bei (§ 56 GöV).3 Wie in einer ganzen Reihe von Kreisen üblich, haben auch die Bürgermeister im Kreis Angermünde Gelegenheit, anläßlich ihrer Dienstberatung beim Rat des Kreises mit dem Leiter des Staatlichen Notariats notarspezifische Fragen zur Verwirklichung von Aufgaben der sozialistischen Kommunalpolitik zu erörtern. Das betrifft nicht nur Grundstücksangelegenheiten und Erbschaftsabwicklungen, sondern auch Maßnahmen der zivilrechtlichen Hilfe für alleinstehende, vor allem psychisch kranke ältere Bürger, sowie für Bürger in Feierabend- und Pflegeheimen. Die zur Umsetzung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED in Gang gesetzten Bestrebungen der Staatlichen Notariate, noch wirkungsvoller als bisher die staatlichen Aufgaben im Kreisgebiet zu unterstützen, wurden wesentlich gefördert durch den Aufruf der Gewerkschaftsorganisation der Justizorgane des Kreises Eisenach vom 9. Mai 1986/* In ihm wird überzeugend verdeutlicht, wie unter konkreten territorialen 1 Vgl. W. Artzt, „Die Ausgliederung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Errichtung des Staatlichen Notariats“, NJ 1952, Heft 13, S. 517 ff. (521). 2 Vgl. z. B. die AO über die finanzielle staatliche Förderung des Neubaues, der Instandsetzung und der Nutzung von Wohnungen durch Betriebe und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft vom 22. Juni 1984 (GBl. I Nr. 21 S. 269) und die AO Nr. 2 dazu vom 10. Oktober 1985 (GBl. I Nr. 28 S. 323). 3 Vgl. hierzu z. B. H. Behnke/I. Gebert, „Staatliches Notariat Wittenberg mit bürgernaher Arbeit“, NJ 1985, Heft 10, S. 418. 4 Vgl. NJ 1986, Heft 7, S. 288 ff.; 1987, Heft 7, S. 293.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 434 (NJ DDR 1987, S. 434) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 434 (NJ DDR 1987, S. 434)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Ziele, Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentren, Personengruppen und Personen auf dem Gebiet der Auswertungsund Informationstätigkeit besitzt. Erwiesen hat sich, daß die Aufgabenverteilung innerhalb der Referate Auswertung der Abteilungen sehr unterschiedlich erfolgt. Das erfordert, daß die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der jeweils zu übertragenden Aufgabe, Funktion, Befugnis, Vollmacht zu erteilenden Erlaubnis oder Genehmigung, dem vorgesehenen Einsatzbereich und den jeweiligen Lagebedingungen ergebenden konkreten sicherheitspolitischen Anforderungen durchzuführen.

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