Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 430

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 430 (NJ DDR 1987, S. 430); 430 Neue Justiz 11/87 Planmäßige Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung Dr. SIEGFRIED WITTENBECK, Stellvertreter des Ministers der Justiz Auf dem XI. Parteitag der SED wurde eingeschätzt, daß die DDR jetzt über „ein umfassendes Gesetzeswerk (verfügt), das allen Bürgern die gleichen Rechte und Freiheiten garantiert, die Würde des Menschen schützt und sein Handeln im Sinne des sozialen Fortschritts fördert“.1 Hierin kommt zum Ausdruck, wie die im Programm der SED gestellte Aufgabe realisiert wird, die sozialistische Rechtsordnung planmäßig entsprechend dem erreichten Entwicklungsstand der Gesellschaft auszubauen und eine hohe Rechtssicherheit zu gewährleisten.* 2 Insbesondere seit dem VIII. Parteitag der SED sind bedeutsame Schritte zur systematischen Vervollkommnung unserer Rechtsordnung getan worden. Die Durchführung der Politik der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschaftsund Sozialpolitik als Kern der ökonomischen Strategie hat auch für die Gesetzgebung qualitativ neue Bedingungen hervorgebracht. Diese finden ihren politischen Ausdruck in der im Programm der SED festgelegten und vom XI. Parteitag bestätigten Strategie der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Kennzeichnend für die erfolgreiche Verwirklichung der Rechtspolitik der Partei der Arbeiterklasse sind vor allem die Verfassung der DDR, das Jugendgesetz, das Arbeitsgesetzbuch, das Zivilgesetzbuch, das Vertragsgesetz, das LPG-Gesetz, das Gesetz über- die gesellschaftlichen Gerichte, das Grenzgesetz, das Wehrdienstgesetz, das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen sowie ein Komplex von Rechtsvorschriften zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie der SED. Mit dem Inkraftsetzen dieser und anderer grundlegenden Rechtsvorschriften ging es zugleich um die weitere Vervollkommnung des sozialistischen Rechtssystems als Ganzes. Auf dieser Grundlage prägen sich die Wesensmerkmale, Strukturen und Formen des Rechts der entwickelten sozialistischen Gesellschaft immer stärker aus. Die Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung ist nicht bloß als ein Prozeß der Ablösung alter durch neue Gesetze, also als Gesetzgebung im engeren Sinne, zu verstehen. Vielmehr schließt sie die gesellschaftlich wirksame Anwendung des geltenden Rechts und die Analyse der Rechtsanwendung ein. „Mit höchster staatsbürgerlicher Verantwortung und Weitsicht (ist) auf allen Ebenen Sorge dafür zu tragen, jedes beschlossene Gesetz auch umfassend zu höchster gesellschaftlicher Wirksamkeit zu führen. Es hleibt eine ständige Aufgabe, das Rechtsbewußtsein in allen Bereichen zu vertiefen und dem sozialistischen Recht in der Öffentlichkeit die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen.“3 Vervollkommnung der Rechtsordnung heißt auch, die Dialektik von Stabilität und Flexibilität der Rechtsetzung zu beherrschen, d. h. die Geltungsdauer der Rechtsvorschriften mit der Entwicklung der durch diese Vorschriften geregelten gesellschaftlichen Verhältnisse in Übereinstimmung zu bringen. Für die gesellschaftlich wirksame Rechtsanwendung ist es wesentlich, daß die Rechtsvorschriften übersichtlich gestaltet und für jeden Bürger verständlich abgefaßt sind. Das große Interesse, das z. B. das Zivilgesetzbuch und das Arbeitsgesetzbuch in der Bevölkerung gefunden haben, beweist, daß die Bürger diese Gesetze nicht nur zur Lösung von Konfliktfällen benötigen, sondern daß sie in wachsendem Maße das Recht freiwillig einhalten und es bewußt für die Gestaltung ihrer Beziehungen nutzen. Bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung sind dem Ministerium der Justiz weitreichende Aufgaben übertragen worden.4 Besondere Schwerpunkte sind die Vervollkommnung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Justizrechts und die Kontrolle ihrer Wirksamkeit; die Mitwirkung bei der Analyse und Prüfung der Wirksamkeit von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts ; die Unterstützung der'Ministerien und der anderen zentralen Staatsorgane bei der Qualifizierung der Rechtsarbeit und der Justitiartätigkeit in ihren Bereichen; die Ausarbeitung des Planes für die Gesetzgebung in Zusammenarbeit mit den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen sowie die Koordinierung der Durchführung der sich daraus ergebenden Aufgaben; die einheitliche methodische Anleitung bei der Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften und die Koordinierung der Zusammenarbeit der beteiligten Organe. Planung der Rechtsetzung Die langfristige Planung der Gesetzgebung hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Seit 1976 vollzieht sich die Rechtsetzung auf der Grundlage eines vom Ministerrat beschlossenen, für den Zeitraum von fünf Jahren geltenden Planes.5 Der Gesetzgebungsplan für die Jahre 1981 bis 1985 enthielt 43 Positionen, die insgesamt ordnungsgemäß erfüllt wurden. Neben den im Plan vorgesehenen 12 Gesetzen und 15 Verordnungen wurden 11 Analysen zur Wirksamkeit von Rechtsvorschriften erarbeitet. Es kann eingeschätzt werden, daß sich der Plan des Ministerrates als Instrument zur Gewährleistung einer systematischen, langfristigen Vorbereitung von Maßnahmen der Rechtsetzung bewährt hat. Die Ministerien und die anderen zentralen Staatsorgane haben auf seiner Grundlage ihre Verantwortung für die Gesetzgebung gewissenhaft wahrgenommen und bei der Vorbereitung von Entwürfen für Rechtsvorschriften wirksam zusammengearbeitet. Insgesamt sind folgende Ergebnisse erreicht worden: 1. Die Rechtsentwi(klung vollzog sich in Übereinstimmung mit den Zielstellungen für die gesellschaftliche Entwicklung. Die Komplexität der Rechtsentwicklung wurde weitgehend gesichert. 2. Der Ministerrat hat in seinem Verantwortungsbereich die einheitliche Leitung der Rechtsentwicklung durchgesetzt, die Aufgaben seiner Organe auf diesem Gebiet langfristig festgelegt und deren planmäßige Verwirklichung koordiniert. 3. Die Ausarbeitung von Konzeptionen zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und die Tätigkeit von Gesetzgebungskommissionen haben sich bewährt. 4. Zur Vorbereitung der Entscheidung über künftige Rechtsetzungsmaßnahmen wurde die analytische Tätigkeit weiterentwickelt. Es wurde eine größere Aussagekraft der Analysen zur Wirksamkeit von Rechtsvorschriften erreicht. 5. Die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft bei der Vorbereitung von Rechtsetzungsmaßnahmen wurde planmäßiger und effektiver gestaltet. 6. Durch die langfristige Planung der grundlegenden Rechtsetzungsmaßnahmen wurde bewirkt, daß die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane qualifizierter entscheiden konnten, welche Nachfolgeregelungen (Anordnungen und Durchführungsbestimmungen) für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich erforderlich wurden. X Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 74. 2 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 43. 3 E. Krenz, Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft (Referat auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz am 26. und ' 27. Juni 1985 ln Berlin), Berlin 1985, S. 36. 4 Vgl. §§ 1 Abs. 2, 11 und 12 des Statuts des Ministeriums der Justiz Beschluß des Ministerrates vom 25. März 1976 (GBl. I Nr. 12 S. 185) und den Beschluß des Ministerrates zur „Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften“ vom 25. Juli 1980 (GBl.-Sdr. Nr. 1056). 5 Vgl. St. Supranowitz, „Langfristige Planung der Rechtsetzung“, NJ 1981, Heft 3, S. 98 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 430 (NJ DDR 1987, S. 430) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 430 (NJ DDR 1987, S. 430)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader weiter zu qualifizieren und sie in ihrer Persönlichkeit sent wie klung noch schneller vqran-zubringen., In Auswertung der durchgeführten Anleitungsund Kontrolleinsätze kann eingeschätzt werden, daß bei strikter Wahrung jeweiligen Verantwortung und im kameradschaftlichen Miteinander weitere Fortschritte beim Finden effektiver Lösungen erzielt wurden. Hauptinhalte der Unterstützung durch die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen EinzelneSnahmen zur Identitätsfest-stellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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