Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 428

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 428 (NJ DDR 1987, S. 428); 428 Neue Justiz 10/87 Zeitraum von zwei bis vier Minuten bis zur Bewußtlosigkeit gewürgt. Aus dieser Art des Vorgehens und den tatbegleitenden Äußerungen des Angeklagten hat das Bezirksgericht den zutreffenden Schluß gezogen, daß er in Tötungsabsicht handelte. Die rechtliche Beurteilung der Tat als beendeter Versuch des Totschlags gemäß § 113 Abs. 1 Ziff. 3, Abs. 2 StGB ist unter den genannten Voraussetzungen nicht zu beanstanden. Nicht auseinandergesetzt hat sich das Bezirksgericht mit dem Vorbringen des Angeklagten zur Beatmung der bewußtlosen Geschädigten. Die Begründung des erstinstanzlichen Urteils läßt nicht erkennen, ob das Bezirksgericht die Einlassungen des Angeklagten auch insoweit für unwahr erachtet oder sie zwar als zutreffend unterstellt, ihnen aber keine Bedeutung für die zu treffende Entscheidung beigemessen hat. Damit wurde verkannt, daß es auch bezüglich der vom Angeklagten angegebenen Hilfemaßnahmen einer exakten Sachaufklärung bedarf, um das Ausmaß seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit richtig bestimmen und eine gerechte Strafe festsetzen zu können. Seine im bisherigen Verfahrensverlauf getätigten Aussagen zu Art und Umfang der Hilfeleistung nach Eintritt der Bewußtlosigkeit des Opfers laufen insgesamt darauf hinaus, daß er Handlungen mit dem Ziel einer Normalisierung der Atmung der Geschädigten vornahm (Absaugen von Blut aus der Nase und Einblasen von Luft in die Nasenlöcher, Bewegen der Arme der Geschädigten im Wechsel u. a.). Nach der Darstellung des Angeklagten habe sie danach mehrmals tief Luft geholt und „ganz normal“ ausgesehen, woraufhin er überzeugt gewesen sei, daß ihr „nichts mehr passieren“ könne. Hierzu ist mit Hilfe des bereits vom Bezirksgericht einbezogenen gerichtsmedizinischen Sachverständigen festzustellen, inwieweit sich aus den erhobenen Befunden Schlußfolgerungen hinsichtlich der Richtigkeit der Angaben des Angeklagten zur Hilfeleistung am bewußtlosen Opfer gewinnen lassen. Soweit danach von der Vornahme im einzelnen noch exakt zu klärender Hilfemaßnahmen auszugehen ist, wird zu prüfen und zu beurteilen sein, ob sie geeignet waren, zur Abwendung der durch die beendete Versuchshandlung heraufbeschworenen akuten Gefahr des Todeseintritts beizutragen. Ist dies den konkreten Umständen nach zu bejahen bzw. nicht auszuschließen, wird hinsichtlich des versuchten Totschlags, dessen Vorliegen auch durch nachträgliche Bemühungen zur Folgenabwendung nicht in Frage gestellt wird, infolge Vorliegens tätiger Reue von Strafe abzusehen sein (§ 21 Abs. 5 StGB). Der Angeklagte wäre in diesem Fall wegen der durch sein Handeln vollendeten schweren Körperverletzung nach Maßgabe des § 116 Abs. 1 und 2 StGB zu bestrafen. Erweist sich demgegenüber, daß zwar freiwillige und aktive, zur Folgenabwendung jedoch objektiv ungeeignete Bemühungen Vorlagen, sind die Anforderungen an das Vorliegen tätiger Reue nicht erfüllt. Derartige Bemühungen sind aber bei der Strafzumessung angemessen zu berücksichtigen (vgl. OG, Urteil vom 19. Oktober 1984 5 OSB 27/84 ). Dementsprechend wird in Abhängigkeit vom Ergebnis der erforderlichen erneuten erstinstanzlichen Beweisaufnahme selbst dann, wenn es bei einem Strafausspruch wegen Totschlagsversuchs verbleiben sollte, ein deutlich geringeres Strafmaß in Betracht zu ziehen sein. Dabei wird auch dem Umstand größere Bedeutung beigemessen werden müssen, daß die Folgen der Tat durch eine relativ kurzzeitige ärztliche Behandlung behoben werden konnten und keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Geschädigten zu verzeichnen sind. Bei der Vorbereitung der neuen Hauptverhandlung erster Instanz hat das Bezirksgericht zu beachten, daß ein Antrag des Arbeitskollektivs auf Zulassung eines gesellschaftlichen Verteidigers vorliegt. Dies wurde im bisherigen gerichtlichen Verfahren übersehen, und der insoweit beauftragte Bereichsleiter G. wurde als Kollektivvertreter geladen und vernommen. Damit blieb dem Kollektiv eine von ihm angestrebte und gesetzlich garantierte Form demokratischer Mitwirkung im Strafverfahren versagt. Es ist zu sichern, daß über den diesbezüglichen Antrag ordnungsgemäß entschieden und der gesellschaftliche Verteidiger bei der Wahrnehmung seiner Rechte unterstützt wird (§§ 54 Abs. 3, 197, 207 StPO). COÄEPHCAHME lOpHCTH rP ÜO;wep3KHBaiOT MejKayHapOflHHH npHSBIB lOpHCTOB npo-thb aflepHoä bohhh (3asBaeHne lopncrOB rflP) 390 B. BAHXEJIbT OicraSpbCKaa peBomopHs u coicnajiHCTncecKaa eino-KpaTHa 392 r. BEHflJlAHfl BceoSipaa aMHucrHa CBHfleTejiterrBo oBecneaemia npaB rpaataan h ryMaraoMa 396 3. EyxxOJIbq OTMeHa CMepfHoü Ka3Hn b TflP 398 B. nEJIJIEP KOHTOpCKHe KOMÜLlOTepM B fleaTeaLHOCTH eyflOB H HO-TapnaTOB 401 B. ®PAR PacTopjKCHiie aoroBopa o nanpaBJienKH no TpyflOBOMy npaßy (b cayaae BpeMeHHoä paßOTbt Tpyaamuxca Ha apyrOM npea-nppfHTHM) 403 JI. POHTEP/K. 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Lothar Reuter/ Karola Wille: Taking over criminal prosecution due to legal assistance sehernes between the GDR and other socialist States 405. People’s representative bodies and legality Harri H a r r 1 a n d : Cooperation of prosecutors and local govemment authorities 408 750 years of Berlin Law. and justice in Berlin history - A chronicle (Part 6) 410 State and law in imperialism Manfred Premssler: Trends of development in current bourgeois labour law (end) 414 For discussion Rolf Schroeder /Joerg Arnold : On the principle "in dubio pro reo” and the.inquiry into the offender’s Personality when taking evidence in court 416 Reports Horst Willamowski /Bernd Mittelstaedt : European Seminar on the employment of Computers in criminal Justice 419 Practical experiences Manfred B o e s e : Safeguarding high effectiveness of prevention and control of juvenile delinquency 420 Alwin Feuerstacke : Criticism from the bench regarding correct enforcement of material responsibility under labour law 421 Peter C. Schweizer: Notaries’ work in health and social service institutions 422 Jurisdiction in labour law, family, civil and criminal Matters Übersetzung: Angela Ballaschk, Berlin;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden als auch die Einwirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems unter dem Aspekt ihres Charakters, ihrer sich ändernden Rolle und Bedeutung für den einzelnen Bürger der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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