Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 428

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 428 (NJ DDR 1987, S. 428); 428 Neue Justiz 10/87 Zeitraum von zwei bis vier Minuten bis zur Bewußtlosigkeit gewürgt. Aus dieser Art des Vorgehens und den tatbegleitenden Äußerungen des Angeklagten hat das Bezirksgericht den zutreffenden Schluß gezogen, daß er in Tötungsabsicht handelte. Die rechtliche Beurteilung der Tat als beendeter Versuch des Totschlags gemäß § 113 Abs. 1 Ziff. 3, Abs. 2 StGB ist unter den genannten Voraussetzungen nicht zu beanstanden. Nicht auseinandergesetzt hat sich das Bezirksgericht mit dem Vorbringen des Angeklagten zur Beatmung der bewußtlosen Geschädigten. Die Begründung des erstinstanzlichen Urteils läßt nicht erkennen, ob das Bezirksgericht die Einlassungen des Angeklagten auch insoweit für unwahr erachtet oder sie zwar als zutreffend unterstellt, ihnen aber keine Bedeutung für die zu treffende Entscheidung beigemessen hat. Damit wurde verkannt, daß es auch bezüglich der vom Angeklagten angegebenen Hilfemaßnahmen einer exakten Sachaufklärung bedarf, um das Ausmaß seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit richtig bestimmen und eine gerechte Strafe festsetzen zu können. Seine im bisherigen Verfahrensverlauf getätigten Aussagen zu Art und Umfang der Hilfeleistung nach Eintritt der Bewußtlosigkeit des Opfers laufen insgesamt darauf hinaus, daß er Handlungen mit dem Ziel einer Normalisierung der Atmung der Geschädigten vornahm (Absaugen von Blut aus der Nase und Einblasen von Luft in die Nasenlöcher, Bewegen der Arme der Geschädigten im Wechsel u. a.). Nach der Darstellung des Angeklagten habe sie danach mehrmals tief Luft geholt und „ganz normal“ ausgesehen, woraufhin er überzeugt gewesen sei, daß ihr „nichts mehr passieren“ könne. Hierzu ist mit Hilfe des bereits vom Bezirksgericht einbezogenen gerichtsmedizinischen Sachverständigen festzustellen, inwieweit sich aus den erhobenen Befunden Schlußfolgerungen hinsichtlich der Richtigkeit der Angaben des Angeklagten zur Hilfeleistung am bewußtlosen Opfer gewinnen lassen. Soweit danach von der Vornahme im einzelnen noch exakt zu klärender Hilfemaßnahmen auszugehen ist, wird zu prüfen und zu beurteilen sein, ob sie geeignet waren, zur Abwendung der durch die beendete Versuchshandlung heraufbeschworenen akuten Gefahr des Todeseintritts beizutragen. Ist dies den konkreten Umständen nach zu bejahen bzw. nicht auszuschließen, wird hinsichtlich des versuchten Totschlags, dessen Vorliegen auch durch nachträgliche Bemühungen zur Folgenabwendung nicht in Frage gestellt wird, infolge Vorliegens tätiger Reue von Strafe abzusehen sein (§ 21 Abs. 5 StGB). Der Angeklagte wäre in diesem Fall wegen der durch sein Handeln vollendeten schweren Körperverletzung nach Maßgabe des § 116 Abs. 1 und 2 StGB zu bestrafen. Erweist sich demgegenüber, daß zwar freiwillige und aktive, zur Folgenabwendung jedoch objektiv ungeeignete Bemühungen Vorlagen, sind die Anforderungen an das Vorliegen tätiger Reue nicht erfüllt. Derartige Bemühungen sind aber bei der Strafzumessung angemessen zu berücksichtigen (vgl. OG, Urteil vom 19. Oktober 1984 5 OSB 27/84 ). Dementsprechend wird in Abhängigkeit vom Ergebnis der erforderlichen erneuten erstinstanzlichen Beweisaufnahme selbst dann, wenn es bei einem Strafausspruch wegen Totschlagsversuchs verbleiben sollte, ein deutlich geringeres Strafmaß in Betracht zu ziehen sein. Dabei wird auch dem Umstand größere Bedeutung beigemessen werden müssen, daß die Folgen der Tat durch eine relativ kurzzeitige ärztliche Behandlung behoben werden konnten und keine nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Geschädigten zu verzeichnen sind. Bei der Vorbereitung der neuen Hauptverhandlung erster Instanz hat das Bezirksgericht zu beachten, daß ein Antrag des Arbeitskollektivs auf Zulassung eines gesellschaftlichen Verteidigers vorliegt. Dies wurde im bisherigen gerichtlichen Verfahren übersehen, und der insoweit beauftragte Bereichsleiter G. wurde als Kollektivvertreter geladen und vernommen. Damit blieb dem Kollektiv eine von ihm angestrebte und gesetzlich garantierte Form demokratischer Mitwirkung im Strafverfahren versagt. Es ist zu sichern, daß über den diesbezüglichen Antrag ordnungsgemäß entschieden und der gesellschaftliche Verteidiger bei der Wahrnehmung seiner Rechte unterstützt wird (§§ 54 Abs. 3, 197, 207 StPO). COÄEPHCAHME lOpHCTH rP ÜO;wep3KHBaiOT MejKayHapOflHHH npHSBIB lOpHCTOB npo-thb aflepHoä bohhh (3asBaeHne lopncrOB rflP) 390 B. BAHXEJIbT OicraSpbCKaa peBomopHs u coicnajiHCTncecKaa eino-KpaTHa 392 r. BEHflJlAHfl BceoSipaa aMHucrHa CBHfleTejiterrBo oBecneaemia npaB rpaataan h ryMaraoMa 396 3. EyxxOJIbq OTMeHa CMepfHoü Ka3Hn b TflP 398 B. nEJIJIEP KOHTOpCKHe KOMÜLlOTepM B fleaTeaLHOCTH eyflOB H HO-TapnaTOB 401 B. ®PAR PacTopjKCHiie aoroBopa o nanpaBJienKH no TpyflOBOMy npaßy (b cayaae BpeMeHHoä paßOTbt Tpyaamuxca Ha apyrOM npea-nppfHTHM) 403 JI. POHTEP/K. 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Lothar Reuter/ Karola Wille: Taking over criminal prosecution due to legal assistance sehernes between the GDR and other socialist States 405. People’s representative bodies and legality Harri H a r r 1 a n d : Cooperation of prosecutors and local govemment authorities 408 750 years of Berlin Law. and justice in Berlin history - A chronicle (Part 6) 410 State and law in imperialism Manfred Premssler: Trends of development in current bourgeois labour law (end) 414 For discussion Rolf Schroeder /Joerg Arnold : On the principle "in dubio pro reo” and the.inquiry into the offender’s Personality when taking evidence in court 416 Reports Horst Willamowski /Bernd Mittelstaedt : European Seminar on the employment of Computers in criminal Justice 419 Practical experiences Manfred B o e s e : Safeguarding high effectiveness of prevention and control of juvenile delinquency 420 Alwin Feuerstacke : Criticism from the bench regarding correct enforcement of material responsibility under labour law 421 Peter C. Schweizer: Notaries’ work in health and social service institutions 422 Jurisdiction in labour law, family, civil and criminal Matters Übersetzung: Angela Ballaschk, Berlin;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Spezialeinheiten imperialistischer Armeen in der BRD. Es kommt dabei besonders auf die Aufklärung und Verhinderung der subversiven, gegen die und andere sozialistische Länder gerichteten Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise des konspirativen Zusammenwirkens mit anderen operativen Kräften, der Persönlichkeit seigenscha ten und Interessen dieser operativen Kräfte sowie der Bedingungen, unter denen dos Zusammenwirken gesichert werden muß.

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