Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 419

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 419 (NJ DDR 1987, S. 419); Neue Justiz 10/87 419 Berichte Europäisches Seminar über die Anwendung von Computern in der Strafrechtspflege Vom 18. bis 22. Mai 1987 fand in Popowo bei Warschau ein europäisches Seminar zum Thema „Computerisierung von Informationssystemen der Strafrechtspflege Tatsachen, Perspektiven, Methoden und Auswirkungen“ statt. Diese Veranstaltung, an der Vertreter von 25 Staaten Europas sowie Experten aus mehreren Ländern teilnahmen, wurde gemeinsam vom Ministerium der Justiz' der VR Polen insbesondere von seinem Institut für Gerichtsrecht im Zusammenwirken mit dem Institut für Kriminalitätsprobleme beim'Generalstaatsanwalt der VR Polen und vom Helsinki-Institut für Kriminalitätsvorbeugung und -kontrolle bei den Vereinten Nationen organisiert. Als erste gesamteuropäische Beratung zu dieser Thematik war sie zugleich eine regionale Vorbereitungskonferenz für den VIII. UNO-Kongreß zu Fragen der Kriminalitätsvorbeugung und der Behandlung, von Strafrechtsverletzern, der voraussichtlich im Jahre 1988 durchgeführt werden wird. An der Beratung nahmen daher auch Repräsentanten der UNO-Sekretariate in New York (R. John-ston, Statistisches Amt) und Wien (S. Redo, Abteilung für Kriminalitätsvorbeugung und Strafrechtspflege) teil. Auf Einladung des Ministeriums der Justiz der VR Polen haben aus der DDR an dem Seminar je zwei Vertreter des Ministeriums der Justiz (die Verfasser dieses Berichts) und des Ministeriums des Innern (J. Sturm und J. Meyer) mitgewirkt. Zur Eröffnung betonte der Minister der Justiz der VR Polen, L. Domeradei, das Anliegen des Seminars sei die Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Einführung und Anwendung von Computern in der Strafrechtspflege der europäischen Staaten. Er wies auf die juristischen und technischen Probleme hin, die bei der Bewältigung dieser aktuellen Aufgabe zu lösen sind, und sprach den Wunsch aus, daß der Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen den Vertretern der Staaten und der UNO-Organe sowie den Experten zu weiteren Fortschritten auf diesem Gebiet, insbesondere zur Verringerung der insoweit noch bestehenden Unterschiede zwischen den Staaten,, beitragen möge. Weitere Begrüßungsworte sprachen die Vertreter der UNO-Sekretariate in New York und Wien sowie der amtierende Direktor des Helsinki-Instituts, M. Joutsen. Die Stellvertreterin des UNO-Generalsekretärs und Generaldirektors des Büros der Vereinten Nationen in Wien, M. J. Anstee, richtete eine Grußadresse an die Teilnehmer. Nach der Wahl der Vorsitzenden für die einzelnen Sitzungen B. Svensson (Schweden), A. K. Karakanjan (UdSSR), P. Adamides (Zypern), G. Pfenosil (CSSR), R. Scherpenzeel (Niederlande), J. R. Kubiak (VR Polen) und M. Joutsen (Helsinki-Institut) sowie des Rapporteurs J. van Dijk (Niederlande) und seiner Assistenten R. Grupinski (VR Polen) und A. Lazovic (Jugoslawien) folgten Vorträge von acht Experten, die, zusammen mit einem in Vorbereitung auf das Seminar von den Veranstaltern übermittelten umfangreichen Diskussionsleitfaden, die Grundlage für die Beratungen bildeten. Dabei wurden folgende vier Themen behandelt: Computerisierung sowie Messung der Kriminalität und "Tier Effektivität des Systems der Strafrechtspflege (J. van Dijk und R. Grupinski); Computerisierung und Leitung des Systems der Strafrechtspflege (D. McLean, Großbritannien, und J. Petry-kowski, VR Polen); Computerisierung, Datenschutz und Persönlichkeit (V. Greve, Dänemark); Computerisierung und internationaler Austausch von Informationen über die Kriminälitätsvorbeugung und Strafrechtspflege (M. Joutsen, S. Redo und R. Johnston). Von den Experten aus den Niederlanden und Großbritannien sowie von den Vertretern der UNO-Sekretariate wurden Beispiele für die Nutzung von Computern auf verschiedenen Gebieten der Strafrechtspflege (z. B. in der Kriminalstatistik und im Strafvollzug) demonstriert. Im Rahmen des Informationsaustauschs befaßte sich das Seminar auch mit der Einführung und Anwendung von Computern in der Strafrechtspflege der einzelnen europäischen Länder, den bisherigen Ergebnissen und Fortschritten, Erfahrungen und Erkenntnissen sowie den dabei sichtbar gewordenen Problemen und Schwierigkeiten. Hierüber berichteten Teilnehmer aus Bulgarien, der DDR, Griechenland, den Niederlanden, Zypern, der UdSSR (Unionsforschungsinstitut für Sowjetgesetzgebung beim Ministerium der Justiz und Unionsforschungsinstitut für Kriminalitätsursachen und Methoden der Kriminalitätsvorbeugung beim Generalstaatsanwalt), der BRD und der VR Polen. Vertreter weiterer Staaten legten schriftliche Berichte zu dieser Thematik vor. Die Vorträge und Berichte sowie die Diskussion darüber vermittelten einen umfassenden Überblick über den Stand der Computernutzung in der Strafrechtspflege und gaben zahlreiche Anregungen für den Einsatz der Mikroelektronik auf diesem Gebiet. Es wurde deutlich, daß in den europäischen Staaten Computer im Bereich der Strafrechtspflege vor allem eingesetzt werden zur Einrichtung von Rechtsinformationssystemen (Datenbanken), zur schnelleren und besseren Bewältigung von standardisierungsfähigen Arbeiten bei der Leitung und Verwaltung in der Justiz sowie bei der Vorbereitung und Auswertung von Strafverfahren, zur Textverarbeitung auf der Grundlage von Textprogrammen und zur statistischen Erfassung der Kriminalität und von Arbeitsergebnissen der Organe der Strafrechtspflege. In technischer Hinsicht vollzog und vollzieht sich der Computereinsatz in europäischen Staaten etwa in folgenden drei Etappen: Nach dem Einsatz von Großrechnern (zentralen Systemen), z. B. auf dem Gebiet der Statistik, wurden im Zuge der Entwicklung von Mikrorechnern zunehmend Personal- und Arbeitsplatzcomputer (dezentrale Systeme) eingeführt, deren Leistungsbreite sich ständig erweitert (zunächst 8-Bit-Prozessoren, jetzt Übergang zu 16-Bit-Prozessoren); zugleich wurden Mehrplatzsysteme eingesetzt. Schließlich wurden integrierte komplexe Systeme geschaffen, die im Datenverbund stehen und mit Großrechnern gekoppelt werden können (Vereinigung von dezentralen und zentralen Systemen). Im Grunde befassen sich alle europäischen Staaten ernsthaft mit Fragen des Einsatzes von Computern in der Rechtspflege. Der Entwicklungsstand in den einzelnen Ländern ist jedoch noch sehr unterschiedlich. So gibt es Staaten, die bereits Mikrocomputer (8-Bit und 16-Bit) sowie Mehrplatzsysteme im Einsatz haben, die an ein Datenverbundnetz angeschlossen sind. Andere Staaten nutzen Mikrocomputer (8-Bit) als Einplatzsysteme, bereiten den Einsatz von Mikrocomputern auf der Grundlage von Einsatzkonzeptionen vor (bzw. arbeiten theoretisch an solchen Einsatzkonzeptionen) oder setzen nur zentrale Großrechnertechnik ein. Im Ergebnis der Diskussion wurde ein Abschlußdokument erarbeitet, das die Teilnehmer des Seminars im Konsens angenommen haben. Es enthält Empfehlungen zu den Zielen sowie zur Planung und Realisierung des Computereinsatzes, zur Nutzung von Computern bei der Planung der Strafrechtspflege, zur Anwendung von Computern beim internationalen Austausch von wissenschaftlichen Informationen und zu Fragen der Geheimhaltung und Sicherheit beim Computereinsatz. Das Seminar beauftragte das Helsinki-Institut, das Abschlußdokument an das UNO-Komitee für Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung weiterzuleiten mit dem Ziel, es für die Vorbereitung des VIII. UNO-Kongresses zu Fragen der Kriminalitätsvorbeugung und der Behandlung von Strafrechtsverletzern zu verwerten. In seinem Schlußwort würdigte der Minister der Justiz der Volksrepublik Polen das Abschlußdokument des Seminars und verwies auf die große Bedeutung und Nützlichkeit dieses internationalen Erfahrungsaustauschs. HORST WILLAMOWSKI und BERND MITTELSTADT, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 419 (NJ DDR 1987, S. 419) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 419 (NJ DDR 1987, S. 419)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Bestimmungen für den Verteidigungszustand unter besonderer Berücksichtigung der Kennziffer. Das Ziel der spezifisch-operativen Informations- und Auswertungstätigkeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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