Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 419

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 419 (NJ DDR 1987, S. 419); Neue Justiz 10/87 419 Berichte Europäisches Seminar über die Anwendung von Computern in der Strafrechtspflege Vom 18. bis 22. Mai 1987 fand in Popowo bei Warschau ein europäisches Seminar zum Thema „Computerisierung von Informationssystemen der Strafrechtspflege Tatsachen, Perspektiven, Methoden und Auswirkungen“ statt. Diese Veranstaltung, an der Vertreter von 25 Staaten Europas sowie Experten aus mehreren Ländern teilnahmen, wurde gemeinsam vom Ministerium der Justiz' der VR Polen insbesondere von seinem Institut für Gerichtsrecht im Zusammenwirken mit dem Institut für Kriminalitätsprobleme beim'Generalstaatsanwalt der VR Polen und vom Helsinki-Institut für Kriminalitätsvorbeugung und -kontrolle bei den Vereinten Nationen organisiert. Als erste gesamteuropäische Beratung zu dieser Thematik war sie zugleich eine regionale Vorbereitungskonferenz für den VIII. UNO-Kongreß zu Fragen der Kriminalitätsvorbeugung und der Behandlung, von Strafrechtsverletzern, der voraussichtlich im Jahre 1988 durchgeführt werden wird. An der Beratung nahmen daher auch Repräsentanten der UNO-Sekretariate in New York (R. John-ston, Statistisches Amt) und Wien (S. Redo, Abteilung für Kriminalitätsvorbeugung und Strafrechtspflege) teil. Auf Einladung des Ministeriums der Justiz der VR Polen haben aus der DDR an dem Seminar je zwei Vertreter des Ministeriums der Justiz (die Verfasser dieses Berichts) und des Ministeriums des Innern (J. Sturm und J. Meyer) mitgewirkt. Zur Eröffnung betonte der Minister der Justiz der VR Polen, L. Domeradei, das Anliegen des Seminars sei die Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Einführung und Anwendung von Computern in der Strafrechtspflege der europäischen Staaten. Er wies auf die juristischen und technischen Probleme hin, die bei der Bewältigung dieser aktuellen Aufgabe zu lösen sind, und sprach den Wunsch aus, daß der Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen den Vertretern der Staaten und der UNO-Organe sowie den Experten zu weiteren Fortschritten auf diesem Gebiet, insbesondere zur Verringerung der insoweit noch bestehenden Unterschiede zwischen den Staaten,, beitragen möge. Weitere Begrüßungsworte sprachen die Vertreter der UNO-Sekretariate in New York und Wien sowie der amtierende Direktor des Helsinki-Instituts, M. Joutsen. Die Stellvertreterin des UNO-Generalsekretärs und Generaldirektors des Büros der Vereinten Nationen in Wien, M. J. Anstee, richtete eine Grußadresse an die Teilnehmer. Nach der Wahl der Vorsitzenden für die einzelnen Sitzungen B. Svensson (Schweden), A. K. Karakanjan (UdSSR), P. Adamides (Zypern), G. Pfenosil (CSSR), R. Scherpenzeel (Niederlande), J. R. Kubiak (VR Polen) und M. Joutsen (Helsinki-Institut) sowie des Rapporteurs J. van Dijk (Niederlande) und seiner Assistenten R. Grupinski (VR Polen) und A. Lazovic (Jugoslawien) folgten Vorträge von acht Experten, die, zusammen mit einem in Vorbereitung auf das Seminar von den Veranstaltern übermittelten umfangreichen Diskussionsleitfaden, die Grundlage für die Beratungen bildeten. Dabei wurden folgende vier Themen behandelt: Computerisierung sowie Messung der Kriminalität und "Tier Effektivität des Systems der Strafrechtspflege (J. van Dijk und R. Grupinski); Computerisierung und Leitung des Systems der Strafrechtspflege (D. McLean, Großbritannien, und J. Petry-kowski, VR Polen); Computerisierung, Datenschutz und Persönlichkeit (V. Greve, Dänemark); Computerisierung und internationaler Austausch von Informationen über die Kriminälitätsvorbeugung und Strafrechtspflege (M. Joutsen, S. Redo und R. Johnston). Von den Experten aus den Niederlanden und Großbritannien sowie von den Vertretern der UNO-Sekretariate wurden Beispiele für die Nutzung von Computern auf verschiedenen Gebieten der Strafrechtspflege (z. B. in der Kriminalstatistik und im Strafvollzug) demonstriert. Im Rahmen des Informationsaustauschs befaßte sich das Seminar auch mit der Einführung und Anwendung von Computern in der Strafrechtspflege der einzelnen europäischen Länder, den bisherigen Ergebnissen und Fortschritten, Erfahrungen und Erkenntnissen sowie den dabei sichtbar gewordenen Problemen und Schwierigkeiten. Hierüber berichteten Teilnehmer aus Bulgarien, der DDR, Griechenland, den Niederlanden, Zypern, der UdSSR (Unionsforschungsinstitut für Sowjetgesetzgebung beim Ministerium der Justiz und Unionsforschungsinstitut für Kriminalitätsursachen und Methoden der Kriminalitätsvorbeugung beim Generalstaatsanwalt), der BRD und der VR Polen. Vertreter weiterer Staaten legten schriftliche Berichte zu dieser Thematik vor. Die Vorträge und Berichte sowie die Diskussion darüber vermittelten einen umfassenden Überblick über den Stand der Computernutzung in der Strafrechtspflege und gaben zahlreiche Anregungen für den Einsatz der Mikroelektronik auf diesem Gebiet. Es wurde deutlich, daß in den europäischen Staaten Computer im Bereich der Strafrechtspflege vor allem eingesetzt werden zur Einrichtung von Rechtsinformationssystemen (Datenbanken), zur schnelleren und besseren Bewältigung von standardisierungsfähigen Arbeiten bei der Leitung und Verwaltung in der Justiz sowie bei der Vorbereitung und Auswertung von Strafverfahren, zur Textverarbeitung auf der Grundlage von Textprogrammen und zur statistischen Erfassung der Kriminalität und von Arbeitsergebnissen der Organe der Strafrechtspflege. In technischer Hinsicht vollzog und vollzieht sich der Computereinsatz in europäischen Staaten etwa in folgenden drei Etappen: Nach dem Einsatz von Großrechnern (zentralen Systemen), z. B. auf dem Gebiet der Statistik, wurden im Zuge der Entwicklung von Mikrorechnern zunehmend Personal- und Arbeitsplatzcomputer (dezentrale Systeme) eingeführt, deren Leistungsbreite sich ständig erweitert (zunächst 8-Bit-Prozessoren, jetzt Übergang zu 16-Bit-Prozessoren); zugleich wurden Mehrplatzsysteme eingesetzt. Schließlich wurden integrierte komplexe Systeme geschaffen, die im Datenverbund stehen und mit Großrechnern gekoppelt werden können (Vereinigung von dezentralen und zentralen Systemen). Im Grunde befassen sich alle europäischen Staaten ernsthaft mit Fragen des Einsatzes von Computern in der Rechtspflege. Der Entwicklungsstand in den einzelnen Ländern ist jedoch noch sehr unterschiedlich. So gibt es Staaten, die bereits Mikrocomputer (8-Bit und 16-Bit) sowie Mehrplatzsysteme im Einsatz haben, die an ein Datenverbundnetz angeschlossen sind. Andere Staaten nutzen Mikrocomputer (8-Bit) als Einplatzsysteme, bereiten den Einsatz von Mikrocomputern auf der Grundlage von Einsatzkonzeptionen vor (bzw. arbeiten theoretisch an solchen Einsatzkonzeptionen) oder setzen nur zentrale Großrechnertechnik ein. Im Ergebnis der Diskussion wurde ein Abschlußdokument erarbeitet, das die Teilnehmer des Seminars im Konsens angenommen haben. Es enthält Empfehlungen zu den Zielen sowie zur Planung und Realisierung des Computereinsatzes, zur Nutzung von Computern bei der Planung der Strafrechtspflege, zur Anwendung von Computern beim internationalen Austausch von wissenschaftlichen Informationen und zu Fragen der Geheimhaltung und Sicherheit beim Computereinsatz. Das Seminar beauftragte das Helsinki-Institut, das Abschlußdokument an das UNO-Komitee für Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung weiterzuleiten mit dem Ziel, es für die Vorbereitung des VIII. UNO-Kongresses zu Fragen der Kriminalitätsvorbeugung und der Behandlung von Strafrechtsverletzern zu verwerten. In seinem Schlußwort würdigte der Minister der Justiz der Volksrepublik Polen das Abschlußdokument des Seminars und verwies auf die große Bedeutung und Nützlichkeit dieses internationalen Erfahrungsaustauschs. HORST WILLAMOWSKI und BERND MITTELSTADT, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 419 (NJ DDR 1987, S. 419) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 419 (NJ DDR 1987, S. 419)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Inhaftiertenbewegung, Aufenthalt im Freien, Besucherverkehr., Postkontrolle Unterbringung Inhaftierter. Für den Inhaftierten ist zur Erfüllung des Zweckes der Untersuchungshaft und zur Gewährteistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen.

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