Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 411

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 411 (NJ DDR 1987, S. 411); Neue Justiz 10/87 411 sich aktiv faschistisch betätigten. Dieses Vermögen ging in Treuhandverwaltung über, die Mitte 1946 insgesamt 876 Betriebe erfaßte. 11.7.1945 Errichtung der Interalliierten Militärkommandantur (später „Alliierte Kommandantur“) der Stadt Berlin als Bestandteil der Viermächtevereinbarungen über die Besetzung und Kontrolle Deutschlands. Der Befehl Nr. 1 bestimmte, daß alle vom Sowjetkommando seit dem 2.5.1945 durchgeführten Maßnahmen in vollem Umfang in Kraft bleiben. 14. 7.1945 Bildung des Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien. Die Vertreter von KPD, SPD, CDU und LDPD beschlossen, „unter gegenseitiger Anerkennung ihrer Selbständigkeit, die Bildung einer festen Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien“. Als Hauptaufgaben wurden insbesondere vereinbart: „Zusammenarbeit im Kampf zur Säuberung Deutschlands von den Überresten des Hitlerismus und für den Aufbau des Landes auf antifaschistisch-demokratischer Grundlage Herstellung voller Rechtssicherheit auf der Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates“. 17.7.-2.8.1945 Potsdamer Konferenz der Regierungschefs der UdSSR, der USA und Großbritanniens über die Grundfragen der Nachkriegsordnung in Europa, mit dem Hauptpunkt der Umgestaltung Deutschlands auf - demokratischer Grundlage. Das Potsdamer Abkommen vom 2.8., dem sich Frankreich am 7. 8. anschloß, enthielt in den „Politischen Grundsätzen“ konkrete Festlegungen zur Entwicklung des Rechts und der Rechtspflege: Aufhebung aller nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitlerregime geliefert haben; Verhaftung und gerichtliche Verurteilung der Kriegsverbrecher; Entfernung aller Mitglieder der nazistischen Partei, welche mehr als nominell an ihrer Tätigkeit teilgenommen haben, aus den öffentlichen und halböffentlichen Ämtern; Reorganisation des Gerichtsweges „entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion“. 27.7.1945 Bildung der Deutschen Zentralverwaltung für Justiz (DJV) gemäß SMAD-Befehl Nr. 17 über die Bildung von Zentralverwaltungen in der Sowjetischen Besatzüngs-zone. Präsident der DJV wurde Reichsminister a. D. Dr. Eugen Schiffer, Mitbegründer der LDPD. Zu den leitenden Mitarbeitern gehörten Dr. Ernst Melsheimer (Zunächst Leiter der Abteilung Gesetzgebung, ab Mitte 1946 Vizepräsident der DJV), Hilde Benjamin (Leiter der Kaderabteilung), Dr. Werner Gentz (Leiter der Abteilung Strafvollzug), Dr. Hans Nathan (ab Mitte 1946 Leiter der Abteilung Gesetzgebung), Wolfgang Weiß (ab 1946 Mitarbeiter, später Leiter der Abteilung Strafrecht). Der DJV wurde die Anleitung und Beaufsichtigung der Tätigkeit der Gerichte, der Staatsanwaltschaften, der Rechtsanwälte und Notare übertragen; sie hatte jedoch kein direktes Weisungsrecht gegenüber den Landesverwaltungen und deren Abteilungen Justiz. Nach ihrem vorläufigen Statut vom November 1945 oblag der DJV u. a., „neue Kräfte aus den demokratischen Volksschichten zum Justizdienst heranzuziehen“. 4.9.1945 SMAD-Befehl Nr. 49 über die Reorganisation des Gerichtswesens in der sowjetischen Besatzungszone ordnete u. a. an: „Das System der deutschen Gerichte ist in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung, wie,sie zum 1. Januar 1933 existierte, zu reorganisieren Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus dem Apparat der Gerichte und der Staatsanwaltschaften zu entfernen, ebenso die Personen, welche an der Strafpolitik unter dem-Hitlerregime unmittelbar teilgenommen haben.“ 17.9.1945 SMAD-Befehl Nr. 66 über die Abschaffung der Sondergerichte und die Aufhebung der faschistischen Gesetze betraf Gesetze, die die Grundlage des itlerregimes bildeten und Diskriminierungen auf Grund der Rasse- oder Religionszugehörigkeit oder der politischen Überzeugung enthielten. 20.10.1945 Proklamation Nr. 3 des Alliierten Kontrollrats über Grundsätze für die Umgestaltung der Rechtspflege. Sie verbot die weitere Anwendung faschistischer Prinzipien in der Rechtspflege und brachte bürgerlich-demokratische Rechtsgrundsätze aus der Zeit vor dem Faschismus wieder zur Geltung. 30.10.1945 Gesetz Nr. 4 des Alliierten Kontrollrats über die Umgestaltung des deutschen Gerichtswesens. Es regelte u. a. die Gliederung der Gerichtsbarkeit, wie sie bis zum 30.1.1933 bestanden hatte. Die Gerichte in Berlin gliederten sich in Amtsgerichte, in' das Landgericht mit dem Schwurgericht (Schöffengericht) für schwere Verbrechen und in das Kammergericht als oberstes Gericht für das Gebiet der Stadt Berlin als Berufungs-, Revisions- und Beschwerdeinstanz, soweit diese Rechtsmittel gesetzlich gegeben waren. 30./31.10.1945 Die SMAD-Befehle Nr. 124 und Nr. 126 verfügten die Sequestrierung (Beschlagnahme) des Eigentums des faschistischen Staates, der NSDAP, der aktiven Nazis und Kriegsverbrecher. Die Treuhandverwaltung und Nutzung wurde später den Landes- und Provinzialverwaltungen übertragen. 3.12.1945 SMAD-Befehl Nr. 160 betr. Verantwortlichkeit für Sabotage- und Diversionshandlungen. Er ordnete an, Übergriffe gegen wirtschaftliche Maßnahmen der deutschen Verwaltungsorgane und Sabotage gegen Betriebe streng zu bestrafen. 20.12.1945 Das Gesetz Nr.-10 des Alliierten Kontrollrats schuf die einheitliche Rechtsgrundlage zur Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Für die Aburteilung solcher Verbrechen, die Deutsche gegen andere Deutsche oder gegen Staatenlose begangen hatten, konnten die Besatzungsbehörden deutsche Gerichte für zuständig erklären. 25.1.1946 SMAD-Befehl Nr. 23 ordnete an, in den Provinzen und Ländern und in Berlin Arbeitsgerichte zu bilden. Die Vorsitzenden der Arbeitsgerichte mußten keine juristische Ausbildung und keine Befähigung zum Richteramt gemäß GVG haben. Verlangt wurden demokratische Anschauungen und Kenntnis in arbeitsrechtlichen Fragen. 29.1.1946 Wiedereröffnung der Berliner Universität. Die Vorlesungen an der Juristischen Fakultät hielten bürgerlichhumanistische Rechtswissenschaftler wie Heinrich Mitteis (Rechtsgeschichte) und Hermann Dersch (Arbeitsrecht). Die Positionen des wissenschaftlichen Sozialismus vertraten Arthur Baumgarten (Rechtsphilosophie) und Peter A. Steiniger (Staatstheorie/Verf assungsrecht). 20.2.1946 Gesetz Nr. 16 des Alliierten Kontrollrats über die Ehe. Es beseitigte die nazistische Ehegesetzgebung, hielt weitgehend an überkommenen Vorstellungen über Eheschließung und Ehescheidung fest, knüpfte an frühere bürgerliche Reformbestrebungen an und brachte einige demokratische Weiterentwicklungen. 30.3.1946 .Gesetz Nr. 21 des Alliierten Kontrollrats Deutsches Arbeitsgerichtsgesetz , das mit der Regelung des SMAD-Befehls Nr. 23 weitgehend übereinstimmte. 10.4.1946 Gesetz Nr. 22 des Alliierten Kontrollrats über die Zulassung und Tätigkeit von Betriebsräten schuf u. a. Grundlagen für den Abschluß von Tarifverträgen, den Erlaß von Betriebsordnungen über den Arbeitsschutz, die Entlassung von Betriebsangehörigen. 14. 4.1946 Zusammenschluß der Berliner Parteiorganisationen der KPD und der SPD. 21./22. 4.1946 Vereinigungsparteitag von KPD und SPD und Gründung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in Berlin. Er beschloß u. a. „Grundsätze und Ziele der SED“, deren „Gegenwartsforderungen“ auch eine demokratische Rechts- und Justizreform vorsahen. 18. 6.1946 Die DJV erließ eine provisorische Zulassungsordnung für Rechtsanwälte. Ehemalige NSDAP-Mitglieder durften nicht als Anwalt zugelassen werden, ausgenommen nominelle Mitglieder, die den Nachweis antifaschistischer Einstellung erbrachten. 30.6.1946 SMAD-Befehl Nr. 228 über die Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen, die während der Zeit des Faschismus ergingen. 13.8.1946 Die Alliierte Kommandantur übermittelte dem Berliner Oberbürgermeister eine vorläufige Verfassung von Groß-Berlin, die als „ein provisorisches Dokument“ gedacht war und bürgerlich-demokratische Positionen verankerte. 19.9.1946 Entschließung des Parteivorstandes der SED über die „Grundrechte des deutschen Volkes“. Im Hinblick auf die in den Westzonen begonnene Restaurierung der alten, bürgerlichen Staats- und Rechtsordnung unterbreitete die SED Vorschläge für einen Meinungsaustausch über die Schaffung einer realen, antifaschistischen Demokratie. Sie sahen u. a. vor: „Die Rechtsprechung wird nach Maßgabe der Gesetze durch Berufs- und Laienrichter im Sinne sozialer Gerechtigkeit ausgeübt. Das Volk ist zur Rechtspflege in weitem Umfang heranzuziehen.“ 1.10.1946 Urteilsverkündung im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher. 12.10.1946 Die Direktive Nr. 38 des Alliierten Kontrollrats über die Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten und Militaristen unterschied die Kategorien „Hauptschuldige“ und „Belastete“. Mit dem Tatbestand der Nazipropaganda (Art. III A III) sollte allen Erscheinungen des Neofaschismus entgegengetreten werden. 20.10.1946 Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 411 (NJ DDR 1987, S. 411) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 411 (NJ DDR 1987, S. 411)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der ist erforderlich: genaue Festlegung der vom einzuführenden zu lösenden politisch-operativen Aufgaben entsprechend dem Ziel des Operativen Vorganges, Erarbeitung eines Anforderungebildes für den einzuführenden auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herausgearbeitet und begründet wurden. Das betrifft insbesondere die Notwendigkeit der Überprüfungsmöglichkeit sowie die Allseitigkeit und Unvoreingenommenheit der Beurteilung der Informationen.

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