Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 409

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 409 (NJ DDR 1987, S. 409); Neue Justiz 10/87 409 dern der Räte, ständigen Kommissionen oder Fachorganen Kopien von allen wesentlichen Gesetzlichkeitsaufsichtsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Arbeit mit verdichteten Informationen ist weiter auszubauen, um noch besser auf Schwerpunktaufgaben zu orientieren. Bewährt haben sich sog. vorsorgliche Informationen, die auf Erfahrungen über das Zustandekommen solcher Rechtsverletzungen hinweisen, durch die oft hohe Schäden zu bestimmten Jahreszeiten oder Anlässen verursacht werden, wie z. B. Während und nach Erntearbeiten in der Landwirtschaft oder auch vor Beginn und während der Saison in Urlauberzentren (Saisonkriminalität). Diese Informationen tragen dazu bei, rechtzeitig Aktivitäten zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen auszulösen. Gemäß § 56 Abs. 2 GöV beschließen die Kreistage langfristige Programme zur Festigung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit im Territorium. Die Vorbereitung solcher Programme oder ihre Aktualisierung wird durch konkrete Zuarbeiten der Justiz- und SicherheitsOrgane, durch Teilnahme an Diskussionen und Absprachen zu Entwürfen oder durch Mitwirkung in zeitweiligen Arbeitsgruppen unterstützt. Von sich aus verlangen die Räte der Bezirke, Kreise und Städte vor allem dann Informationen von der Staatsanwaltschaft, wenn sie Rechts- und Sicherheitskonferenzen im Territorium vorbereiten. Die Staatsanwälte nehmen an diesen ' Konferenzen regelmäßig teil und tragen mit gründlich vorbereiteten Diskussionsbeiträgen zu ihrem Gelingen bei. In Sitzungen der örtlichen Räte informieren die Staatsanwälte über Erkenntnisse aus Strafverfahren und aus der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht, besonders dann, wenn durch nicht wahrgenommene staatliche Verantwortung Rechtsverletzungen begünstigt wurden Vielerorts ist es Praxis, in Ratssitzungen Kriminalitätsanalysen auszuwerten. Gemäß § 9 Abs. 3 StAG sind die Staatsanwälte der Bezirke und Kreise berechtigt, an den Tagungen der örtlichen Völks-vertretungen und an den Sitzungen ihrer Räte teilzunehmen. Diese Möglichkeit wird weitgehend genutzt. Natürlich ist dem Staatsanwalt in Anbetracht seiner spezifischen Aufgaben eine Teilnahme nicht immer möglich. Ob er teilnimmt oder nicht, hat er in’ jedem Einzelfall verantwortungsbewußt zu prüfen. Kann er eine Tagung oder Sitzung nicht wahrnehmen, muß er sich auf andere Weise mit ihrem Inhalt vertraut machen. Das ist eine notwendige Voraussetzung, um auf der Höhe der Aufgaben zu bleiben, die sich aus der komplexen Entwicklung im Territorium ergeben. Stehen Aufgaben und Fragen der Festigung der Gesetzlichkeit, der Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit auf der Tagesordnung, dann ist die Teilnahme des Staatsanwalts an den Tagungen und Sitzungen der Volksvertretungen und Räte immer geboten. Zusammenarbeit und Eige.nverantwortung des Staatsanwalts Bewährt hat sich die verstärkte sachbezogene Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den ständigen Kommissionen der Bezirks- und Kreistage. Die Staatsanwälte nutzen ihr in §9 Abs. 3 StAG verankertes Recht, an den Sitzungen der Kommissionen teilzunehmen, in wachsendem Maße dazu, die Aufgaben zur Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen im unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben der sozialpolitischen Leitung des Territoriums zu planen und zu verwirklichen. Besonders ausgeprägt ist naturgemäß die Zusammenarbeit mit der Ständigen Kommission „Sozialistische Rechtspflege, Ordnung und Sicherheit“. Vielfach sind Staatsanwälte Mitglieder dieser Kommission. Zu anderen Kommissionen bestehen vor allem Informationsbeziehungen. Wenn es notwendig ist, nimmt der Staatsanwalt an Kommissionssitzungen teil und unterbreitet seine Erfahrungen, Erkenntnisse und Vorschläge. Von einer Mitgliedschaft des Staatsanwalts in diesen Kommissionen wird richtigerweise abgesehen. Das hängt mit seiner spezifischen Funktion zusammen: Der Staatsanwalt hat kraft Gesetzes darauf hinzuwirken, daß die Leiter der Staatsorgane, der wirtschaftsleitenden Organe, der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, der Vorstände der Genossenschaften sowie die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen ihre Verantwortung für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit wahrnehmen und die damit verbundenen Pflichten konsequent erfüllen (§2 Abs. 2 StAG). Er hat darauf zu achten, daß Verantwortungen nicht verwischt, sondern strikt wahrgenommen werden. Dazu soll er ggf. an Beratungen der jeweiligen ständigen Kommission teilnehmen oder deren Vorsitzenden durch schriftliche Mitteilungen, Kopien von Aufsichtsmaßnahmen usw. auf Erfordernisse und Erfahrungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen sowie ihrer Ursachen und Bedingungen hinweisen. Die Zusammenarbeit mit den ständigen Kommissionen ist also, von der Seite des Staatsanwalts aus gesehen, in erster Linie eine Angelegenheit der Gesetzlichkeit. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit den Wiedereingliederungskommissionen der Räte, ohne daß die Staatsanwälte Mitglieder dieser Kommissionen sind. Es ist und bleibt die verfassungsmäßige Grundaufgäbe der Staatsanwaltschaft, „darüber zu wachen, daß sich eine wirklich einheitliche Auffassung von der Gesetzlichkeit in der gesamten Republik durchsetzt, ungeachtet aller örtlichen Unterschiede und entgegen allen wie auch immer gearteten örtlichen Einflüssen“.5 Der Staatsanwalt muß bei allen Formen der Zusammenarbeit stets Staatsanwalt bleiben und erforderlichenfalls konsequent von den Mitteln der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht Gebrauch machen. Rechtspropaganda und Qualifizierung der Mitarbeiter örtlicher Staatsorgane Auf dem Gebiet der Rechtspropaganda und Rechtserziehung hat sich das koordinierte Zusammenwirken der daran beteiligten Kräfte bewährt. Dadurch ist die planmäßige Einordnung in die massenpolitische Arbeit unter Führung der Partei der Arbeiterklasse besser gewährleistet. Stärker wird in der Öffentlichkeitsarbeit auf solche Anliegen und Fragen eingegangen, die die Bürger besonders bewegen und Grundprobleme unserer Zeit betreffen. Die Hauptwirkungsrichtung für den Staatsanwalt ist dabei das unmittelbare Gespräch mit Arbeits- und Leitungskollektiven, um Einfluß auf Haltungen zur Gesetzlichkeit zu nehmen und die Bereitschaft der Bürger zu fördern, sich selbst aktiv für die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung einzusetzen. Noch zielstrebiger sind dabei die Aktivitäten der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb für vorbildliche Ordnung und Sicherheit zu fördern und zu unterstützen. Es ist zu einer beständigen Praxis geworden, daß Staatsanwälte bei der Schulung von Abgeordneten, insbesondere von jungen Abgeordneten und Bürgermeistern, mitwirken. Sie sind auch an Qualifizierungsveranstaltungen für Mitarbeiter von Ratsbereichen oder Betriebsleiter aktiv beteiligt. Sie nutzen dabei zugleich ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus der Bearbeitung von Eingaben der Bürger und tragen so dazu bei, die Gesetzlichkeit in der Arbeit der örtlichen Organe zu stärken. Wiederholt waren Eingaben zur Arbeitsweise, zu Maßnahmen und Entscheidungen staatlicher Organe in Kreisen und Bezirken Ausgangspunkt kameradschaftlichen Zusammenwirkens zur Klärung der Anliegen der Bürger und zur Sicherung strikter Gesetzlichkeit. Mit verdichteten Informationen über Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Eingabenbearbeitung an die Ratsvorsitzenden geben Staatsanwälte Anregungen für Schulungs- und Qualifizierungsveranstaltungen. Sie helfen damit, die Tätigkeit der Mitarbeiter der örtlichen Staatsorgane zu qualifizieren, deren Kenntnisse" über Rechtsfragen zu erweitern und selbst an der Rechtspropaganda und Rechtserziehung mitzuwirken. Vor allem aber dient es der ständigen Befähigung, staatliche Entscheidungen strikt nach Recht und Gesetz zu treffen und den sozialistischen Grundsatz, daß alle Bürger vor dem Gesetz gleich Sind, zu verwirklichen. Das fördert die weitere Ausprägung eines bürgernahen Arbeitsstils der Staatsorgane, ihre „enge Verbundenheit mit den Werktätigen, Aufrichtigkeit, Konsequenz und Gerechtigkeit im Umgang mit den Menschen“.6 5 W. I. Lenin, „Ober .doppelte' Unterordnung und Gesetzlichkeit", in: Werke, Bd. 33, Berlin 1962, S. 350. 6 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 75.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 409 (NJ DDR 1987, S. 409) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 409 (NJ DDR 1987, S. 409)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Diesem bedeutsamen Problem - und das zeigt sich sowohl bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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