Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 408

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 408 (NJ DDR 1987, S. 408); 408 Neue Justiz 10/87 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den örtlichen Staatsorganen Dr. HARRI HARRLAND, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR In Verwirklichung des Beschlusses des Sekretariats des Zentralkomitees der SED vom 24. Oktober 1984 zum Bericht der Kreisleitung Annaberg1 und auf der Grundlage des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen (GöV) vom 4. Juli 1985 (GBl. I Nr. 18 S. 213) hat sich die Zusammenarbeit der Justiz-und Sicherheitsorgane mit den örtlichen Staatsorganen zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung, Disziplin und Sicherheit gut entwickelt. Das zunehmend komplexe Wirken dieser Organe bringt die Integration der Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen in die gesamte territoriale Entwicklung sichtlich voran. Dabei festigt sich die Erkenntnis, daß diese Aufgaben nur als fester Bestandteil der politischen, ökonomischen und geistig-kulturellen Prozesse zu lösen sind. Seit dem XI. Parteitag der SED hat besonders die vorbeugende Arbeit weitere Impulse erfahren. „Das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger hat sich gefestigt. Gewachsen ist ihre Aktivität zur freiwilligen Einhaltung der Rechtsnormen, zur Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen Rechtsverletzungen. Die demokratische Einbeziehung der Bürger in alle Formen der Rechtspflege hat einen hohen Stand erreicht. Es ist gerade die Einheit von konsequenten, ausgewogenen staatlichen Maßnahmen und bewußt entwickelter gesellschaftlicher Aktivität, durch die sich eine Atmosphäre der Rechtssicherheit und sozialen Geborgenheit dauerhaft ausprägt. An diesen Gedanken knüpft auch der Bericht des Bürgermeisters von Ringleben in der Sitzung des Staatsrates der DDR vom 29. Juni 19871 2 3 an, der beredter Ausdruck dafür ist, daß breite demokratische Mitwirkung der Bürger und stabile Rechtsordnung sich wechselseitig bedingen. Effektive Nutzung aller Möglichkeiten des Zusammenwirkens Weitere Fortschritte auf diesem Wege in notwendiger gesellschaftlicher Breite zu erreichen, das erfordert insbesondere, das Zusammenwirken der örtlichen Staatsorgane mit den Justiz- und Sicherheitsorganen sowie mit den Organen der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle noch stärker auf Schwerpunkte zu richten, es inhaltlich zu konkretisieren und die jeweiligen Verantwortungen präzise festzulegen und abzugrenzen. Die Staatsanwaltschaft hat, ausgehend von ihrer spezifischen Verantwortung, die Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen weiter zu vervollkommnen. Das ist eine der Voraussetzungen, um die Wirksamkeit der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit bei der Lösung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, im Territorium zu erhöhen. Selbstverständlich ist dazu das stetige enge Zusammenwirken der Justiz- und Sicherheitsorgane' untereinander zu gewährleisten. Hierbei bewährt sich die Leiterberatung als Instrument der Abstimmung und Koordinierung. In der staatsanwaltschaftlichen Arbeit gilt es, die vielfältigen Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen effektiv zu nutzen. Das betrifft vor allem die ständige Vervollkommnung der Informationsbeziehungen, den Erfahrungsaustausch auf verschiedenen Gebieten oder Beratungen, um abgestimmtes und kooperatives Vorgehen zu sichern, etwa zur Arbeit mit Führungsbeispielen. Das gilt auch für die Teilnahme der Staatsanwälte an den Tagungen der Bezirks- und Kreistage und Sitzungen der Räte der Bezirke und Kreise sowie für die Zusammenarbeit mit ständigen Kommissionen. Planmäßig, kontinuierlich und mit hoher Qualität sind Informationen und Schlußfolgerungen aus der staatsanwaltschaftlichen Arbeit zu vermitteln, um die staatlichen Leitungsprozesse zur Gewährleistung von Gesetzlich- keit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Territorium zu unterstützen. Zutreffend gehen die Justizorgane wie das Beispiel im Kreis Eisenach zeigt4 davon aus, daß eine hohe Qualität, Gesetzlichkeit und gesellschaftliche Wirksamkeit der eigenen Arbeit eine wichtige Voraussetzung dafür ist, daß die Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in die territorialen Führungsprozesse eingeordnet werden. Die dabei gewachsenen und wachsenden Beziehungen der Zusammenarbeit sind entsprechend der Verschiedenartigkeit der Aufgaben vielgestaltig und zweckgerichtet. Es besteht weder die Notwendigkeit noch das Bedürfnis, Einzelheiten zentral zu reglementieren. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft müssen aber grundsätzlich zwei immerwährende, wechselseitig miteinander verbundene Ansprüche erfüllt werden: Erstens hat der Staatsanwalt dafür zu sorgen, daß er seine Aufgaben und Verantwortungen in voller Kenntnis und unter Berücksichtigung aller wesentlichen politischen, ökonomischen und kulturellgeistigen wie überhaupt der sozialen Prozesse im Territorium wahrnehmen kann. Zweitens hat der Staatsanwalt Verantwortung dafür, daß die zuständigen örtlichen Staatsorgane stets über diejenigen Feststellungen und Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft unterrichtet sind, die sie zur Lösung ihrer Aufgaben zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Territorium benötigen. Der Staatsanwalt hat mit dazu beizutragen, daß in der Zusammenarbeit Eigenverantwortung und abgestimmtes Vorgehen gesichert werden. Von diesen Ausgangspunkten her lassen sich alle wesentlichen Einzelfragen der Zusammenarbeit beantworten. Ständige Vervollkommnung der Informationsbeziehungen Ein Hauptkettenglied sind die wechselseitigen Informations-beZiehungen. Ein differenziertes Informationssystem, das dem Informationsbedarf der beteiligten Organe entspricht, gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen effektiven Zusammenwirkens. Die Staatsanwälte der Bezirke und Kreise nehmen ihre Auskunfts- und Informationspflichten gemäß §§ 38, 56 GöV und §§ 4, 9 StAG engagiert und verantwortungsbewußt wahr. Durch analytische Tätigkeit, durch Übermittlung der für die Leitung im Territorium wichtigen Arbeitsergebnisse der Staatsanwaltschaft an die Räte der Bezirke und Kreise, die Räte der Städte und die Leiter der wichtigsten Betriebe der Territorien tragen sie dazu bei, daß die örtlichen Staatsorgane ihre Aufgaben zur Stärkung der Rechtsordnung umfassend wahrnehmen können. Es erweist sich als ein großer Vorzug, daß die Justiz- und Sicherheitsorgane alle Informationen an die örtlichen Staatsorgane vorher gewissenhaft untereinander abstimmen. Meistens wird dazu die Leiterberatung genutzt. Diese Praxis ist weiterzuführen, weil dadurch der Informationsgehalt angereichert wird und Einseitigkeiten der Informationsvermittlung und -Verarbeitung von vornherein vermieden werden. Informationen komplexen Charakters über die Entwicklung und Bekämpfung der Kriminalität werden unter Federführung der Staatsanwaltschaft gemeinsam erarbeitet. In der Regel erhalten die Räte der Bezirke und Kreise jährlich oder auf besondere Anforderung Kriminalitätsberichte. Bewährt haben sich verdichtete Informationen und Dokumentationen zu Schwerpunkten der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen. Verstärkt werden Erfahrungen aus der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht übermittelt, insbesondere werden den Vorsitzenden oder anderen Mitglie- 1 Neuer Weg 1984, Heft 22, S. 857 ff.; zur Rechtsarbeit im Kreis Annaberg vgl. auch NJ 1985, Heft 2, S. 52 ff.; Heft 9, S. 367 ff.; Heft 11, S. 430 ff ; NJ 1986, Heft 10, S. 392 ff.; Heft 11, S. 451 f. 2 Aus der Begründung zum Beschluß des Staatsrates der DDR über eine allgemeine Amnestie aus Anlaß des 38. Jahrestages der Gründung der DDR vom 17. Juli 1987, ND vom 18./19. Juli 1987, S. 1. 3 Vgl. ND vom 30. Juni 1987, S. 4 f. 4 Vgl. „Justizorgane des Kreises Eisenach verwirklichen die Beschlüsse des XI. Parteitages der SED“, NJ 1986, Heft 7, S. 288 f.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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