Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 395

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 395 (NJ DDR 1987, S. 395); Neue Justiz 10/87 395 i wendige Entscheidungen. Zu den qualitativ neuen Merkmalen dieser Arbeit gehört, daß die zunehmende Verflechtung der verschiedenen Aufgaben und Bereiche des gesellschaftlichen Lebens auch hier ein bedeutend höheres Maß an Koordinierung und Komplexität erfordert. Die Zusammenführung unterschiedlicher Arten von Kenntnis und Erfahrung, deren sorgfältige Verknüpfung zu komplexen Lösungen gewinnt in der Arbeit der Abgeordneten größeres Gewicht. Entsprechend den demokratischen Arbeitsprinzipien sozialistischer Volksvertretungen, die in den Sowjets der Oktoberrevolution ihre Quelle haben, gehört die öffentliche Diskussion von Gesetz- und Beschlußentwürfen zu den langjährig erprobten Merkmalen sozialistischer Demokratie, die sich auch auf örtlicher Ebene immer stärker ausgeprägt hat. In Verbindung mit der „Mach mit!“-Bewegung ist sie ein wesentlicher Bestandteil bürgerverbundener sozialistischer Kommunalpolitik. Im Zusammenhang mit der wachsenden Komplexität der gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und ihrer Leitung, mit der Orientierung der staatlichen Arbeit auf die Erschließung und Nutzung volkswirtschaftlicher Leistungsreserven sowie auf die ständige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen, mit der Entwicklung einer umfassenden Gemeinschaftsarbeit zwischen den örtlichen Staatsorganen und den Betrieben in ihrem Territorium entsprechend dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen bilden sich bei den örtlichen Volksvertretungen und auch bei ihren Räten neue Formen unmittelbarer demokratischer Mitwirkung der Bürger heraus: Vertreter von Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen sowie andere sachkundige Bürger wirken erfolgreich in Arbeitsgruppen und Interessengemeinschaften, die vorwiegend koordinierenden Charakter tragen, an der Lösung von Aufgaben der territorialen Rationalisierung und anderer volkswirtschaftlicher Intensivierungsprozesse zusammen. Auch zur Lösung sozialpolitischer Aufgaben, z. B. auf dem Gebiet der Wohnungspolitik und der Familienpolitik, haben sich bei den Volksvertretungen und ihren Räten ähnliche komplexe Gremien gebildet. Seit geraumer Zeit schon hestehen solche Gremien auf dem Gebiet der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der rationellen Bodennutzung und zur Lösung zahlreicher anderer Fragen. Es ist an der Zeit, die Arbeit dieser Gremien noch wirksamer zu gestalten und auch ihre Rechte und Pflichten genauer zu bestimmen. Bezieht man die gesellschaftlichen Gerichte, die Schöffen, die Kollektivvertreter im gerichtlichen Verfahren, die Kommissionen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, die Kollektive der freiwilligen Helfer der Volkspolizei, die Ausschüsse der Nationalen Front mit ihren Arbeitsgruppen, die gewählten Elternbeicäte und -aktivs an den Schulen, die Verkaufsstellenausschüsse im Handel und vieles andere in die Betrachtung ein und dabei soll ausdrücklich die wachsende Qualität des Wirkens dieser Gremien und nicht nur ihre (ebenfalls wichtige) zunehmende Quantität angemerkt werden , so zeigt sich eine Vielfalt lebendiger sozialistischer Demokratie, deren Einfluß sowohl auf die unmittelbare Gestaltung sozialistischer Gesellschaftsverhältnisse als auch auf die staatlichen Leitungsprozesse wächst und zielstrebig weiter gefördert werden muß. Dies ist verfassungsrechtliche Pflicht der staatlichen Organe. * Der Prozeß der Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Dembkratie vollzieht sich tiefgreifend und vielgestaltig in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, erfaßt vor allem die ökonomischen und sozialen Inhalte des Lebens der Menschen, die sie durch ihre eigene, zunehmend bewußte Aktivität ihren Interessen gemäß gestalten. Diese Wirklichkeit lebendiger und alltäglicher sozialistischer Demokratie, die im Oktober 1917 in Rußland ihre ersten Schritte ins Leben begann, die Wirklichkeit realisierter und garantierter Menschenrechte im politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Leben widerlegt die antikommunistische Propaganda vom sozialistischen als einem angeblich „totalitären“ Staat, in dem es weder Demokratie noch Menschenrechte gebe, als bewußte und gezielte Verfälschung für jeden nachprüfbarer Tatsachen. Natürlich ist dies sozialistische und nicht bürgerliche Demokratie, keine Demokratie des Konkurrenzkampfes und des imversöhnlichen Gegeneinanders, dem der antagonistische Gegensatz zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten zugrunde liegt. Es ist eine Demokratie befreundeter werktätiger Klassen und Schichten, eine Demokratie für das Volk, gegründet auf die politische Macht der Arbeiterklasse im festen Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern und allen anderen werktätigen Schichten des Volkes sowie auf das sozialistische Eigentum an den Hauptproduktionsmitteln der Gesellschaft und auf die objektive Übereinstimmung der grundlegenden Interessen aller Klassen und Schichten. Deshalb ist das tragende Prinzip unserer Demokratie auch nicht der Kampf unterschiedlicher Klassen- oder Interessengruppen gegeneinander, sondern die konstruktive Zusammenarbeit zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Grundinteressen. Dieses Prinzip bezieht seinen Realitätsgehalt aus der Tatsache, daß die unterschiedlichen Interessen der befreundeten Klassen und Schichten, der werktätigen Kollektive wie auch die Interessen des einzelnen am besten dadurch verwirklicht werden können, daß einerseits der einzelne wie die Kollektive den von ihnen erwarteten größtmöglichen Beitrag zur Verwirklichung der gemeinsamen Grundinteressen leisten und daß andererseits die Gesellschaft dafür Sorge trägt, daß die berechtigten Interessen der Kollektive wie des einzelnen verwirklicht und durchsetzbar gewährleistet werden, damit der persönliche und kollektive Einsatz für die Gesellschaft auch dem einzelnen wie dem Kollektiv den größten Nutzen bringt. Auf diese Weise wird die Verwirklichung der gesellschaftlichen, kollektiven und persönlichen Interessen zu einer lebendigen dialektischen Einheit verknüpft. Die politische Form, in der dies auf vielfältiger Ebene geschieht, ist die sozialistische Demokratie, die immer umfassendere, bewußtere und wirksamere Teilnahme der Bürger an der Leitung von Staat und Gesellschaft, deren Rechtsgrundlagen entsprechend unserer Verfassung nach Maßgabe der gesellschaftlichen Erfordernisse fortwährend vervollkommnet und ausgestaltet werden. Vor allem aber müssen ihre Prinzipien immer tiefer das praktische Leben unserer Gesellschaft auf allen Gebieten durchdringen, müssen sich durch massenhafte Praxis fest im Bewußtsein der Menschen verankern; denn die sozialistische Demokratie ist vor allem anderen eine Demokratie der Tat, des bewußten, sachkundigen, kollektiven Handelns zum Nutzen der Gesellschaft wie des einzelnen. Die in der Oktoberrevolution geborene Macht der Sowjets hat dafür das unvergängliche Fundament geschaffen. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv (Leitung: G. S. Kalinin und G. W. Schwekow): Geschichte des Staates und des Rechts der UdSSR 1917-1977 316 Seiten; EVP (DDR): 20 M Zum 70. Jahrestag der Oktoberrevolution wird die deutschsprachige Ausgabe des in der UdSSR als Hochschullehrbuch anerkannten Werkes über die Geschichte des Sowjetstaates und des Sowjetrechts vorgelegt, das die Entwicklung von den ersten Dekreten der jungen Sowjetmacht bis zur Annahme der neuen Verfassung von 1977 darstellt und analysiert. Im 1. Teil, der die Obergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus (1917-1935) umfaßt, werden u. a. die Bedeutung der Gesamtrussischen Sowjetkongresse, die erste Verfassung der RSFSR von 1918, die Entwicklung der zentralen und örtlichen Organe der Staatsmacht und des Sowjetrechts in der Periode der Intervention und des Bürgerkrieges, die Bildung der UdSSR 1922, die Kodifikation des Sowjetrechts unter den Bedingungen der Neuen Ökonomischen Politik sowie die Vervollkommnung des sowjetischen Staatsapparates und des Rechts in der Periode der sozialistischen Rekonstruktion der Volkswirtschaft der UdSSR (1926 1935) behandelt. Der 2. Teil, der der Periode des Sozialismus von 1936 bis Anfang der 60er Jahre gewidmet ist, beginnt mit einer Betrachtung der Grundsätze der Verfassung der UdSSR von 1936, der Umgestaltung der Staatsorgane und der weiteren Entwicklung der UdSSR als Unionsstaat. Ausführlich wird die Rechtsetzung in einzelnen Zweigen, insbes. im Zivilrecht, Arbeitsrecht und Kolchos-recht, dargestellt. Weitere Abschnitte behandeln die Tätigkeit des Staatsapparates und die Gesetzgebung in der Zeit des Großen Vaterländischen Krieges sowie in der Periode des Wiederaufbaus der Volkswirtschaft und der weiteren Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft. Den Kern des 3. Teils, die Entwicklung des Sowjetstaates und Sowjetrechts in der Periode des weiteren Aufbaus des Sozialismus und Kommunismus, bildet die Verfassung von 1977, deren Annahme ein Höhepunkt in der Ausprägung der sowjetischen sozialistischen Staatlichkeit war. Daran schließen sich Erörterungen über die Entwicklung der Organe der staatlichen Macht und Leitung sowie der Rechtsschutzorgane und über die Gesetzgebung auf der Grundlage der neuen Verfassung.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 395 (NJ DDR 1987, S. 395) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 395 (NJ DDR 1987, S. 395)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland ist zu beachten: nur erfahrene Mitarbeiter der Abteilung für Betreuungsaufgaben einsetzen, auf Wünsche und Beschwerden der Inhaftierten ist sofort zu reagieren, sofortige Gewährung aller Vergünstigungen und in Abstimmung mit den befugten Organen. Die Verdächtiger soll im Interesse der Ausschöpfung spezieller Sachkunde von Mitarbeitern der Linie Untersuchung nach Konsultation mit der Linie Untersuchung durchgeführt werden.

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