Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 391

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 391 (NJ DDR 1987, S. 391); Neue Justiz 10/87 391- durehsetzen zu helfen. Die Losung der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen „Das Recht muß dem Frieden dienen“ entsprach zutiefst dem Anliegen der Juristen des ersten deutschen Staates der Arbeiter und Bauern und führte zu unserer bewährten Mitarbeit in dieser internationalen Organisation fortschrittlicher Juristen. Unser Friedensengagement ist eng verbunden mit aktiver antiimperialistischer Solidarität mit den Kämpfern gegen Apartheid und Rassismus, gegen imperialistische Gewaltpolitik und für nationale Unabhängigkeit. Wir bezeugen größte Achtung und Respekt den Berufskollegen in kapitalistischen Ländern, die ihr Friedensengagement gegen staatspolitische Schranken, Verbote und Vorbehalte, gegen Anfeindungen und sogar gegen Versuche, die Friedensbewegung zu kriminalisieren, durchsetzen und sich mutig den Kräften entgegenstellen, denen die Richtung auf Abrüstung und Entkrampfung der internationalen Situation nicht paßt. Wir fühlen uns verbunden mit allen Juristen, gleich welcher amtlicher Stellung oder Tätigkeit, die für internationale Sicherheit und Vertrauen, für eine Welt ohne Krieg und Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen, für nukleare Abrüstung eintreten. Wir tun alles, um die Dialogpolitik zu fördern, ganz im Sinne der Feststellung der 4. Tagung des Zentralkomitees der SED, daß die Friedensoffensive des Sozialismus durch die Mobilisierung der Weltöffentlichkeit an Gewicht erhält und der Drude der breiten Volksmassen sowie die Wachrüttelung des Weltgewissens nicht nachlassen dürfen, ja Begleiter der Abrüstungsverhandlungen sein müssen. Wir Juristen der DDR treten volf und ganz für die Friedens- und Abrüstungsvorschläge ein, die die Sowjetunion, unser Land und die sozialistische Staatengemeinschaft, wie erst kürzlich der Politische Beratende Ausschuß der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages in Berlin, unterbreitet haben. Das Spektrum dieser konstruktiven, flexiblen, alle Waffenarten umfassenden Abrüstungsvorschläge ist breit. Die Sowjetunion und die sozialistische Staatengemeinschaft wirken aktiv darauf hin, dem im nuklearen Zeitalter erforderlichen neuen Denken in internationalen Beziehungen Geltung zu verschaffen, das aus der Sicht des Völkerrechts von der Unzulässigkeit kriegerischer Mittel ausgehen muß. Insbesondere das in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot muß unabdingbaren Respekt genießen. Konfliktsituationen dürfen nach den Völkerrechtsprinzipien nur mit politischen Mitteln gelöst werden. Die unablässigen Versuche der aggressivsten Kräfte des Imperialismus, ihre militärischen4 Mittel, insbesondere die Kernwaffen, dazu zu mißbrauchen, anderen Ländern ihren politischen Willen aufzuzwingen, Krisenherde zu schüren, willkürlich fremde Territorien- zu eigenen Interessengebieten zu erklären und schließlich mit dem SDI-Projekt militärische Überlegenheit erreichen und die ganze Menschheit in nuklearer Bedrohung aus dem Weltall halten zu wollen, sind unvereinbar mit dem Völkerrecht, das aus den Erfahrungen des zweiten Weltkrieges Lehren und Konsequenzen gezogen hat. Dazu gehören die Prinzipien des Urteils von Nürnberg ebenso wie die für alle Staaten als unverbrüchlich geltenden Normen des friedlichen zwischenstaatlichen Umgangs. . Ein sicherer Frieden ist überhaupt nur machbar unter strikter Wahrung aller Grundprinzipien des Völkerrechts, wie des universellen Gewaltverbots, der Prinzipien der souveränen Gleichheit, der territorialen Integrität, der Unverletzlichkeit der Grenzen, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, des Selbstbestimmungsrechts der Völker und der gewissenhaften Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen. Im Lichte des Völkerrechts ist die von der NATO verfolgte Doktrin der nuklearen Abschreckung und des Erstschlages, die mit der totalen Vernichtung droht und sie einkalkuliert, rechtswidrig und unverantwortlich. Diese Doktrin gründet sich auf Mißtrauen und Verdächtigungen und erfindet immer neue Feindbilder. Der Vorschlag von Konsultationen über die Militärdoktrinen, den die Berliner Tagung der Warschauer Vertragsstaaten unterbreitet hat, mit dem Ziel.der Verminderung der Rüstungen und Streitkräfte und des Abbaus von Mißtrauen und der Klarstellung der sozialistischen Militärdoktrin, deren Aufgabe es ist, keinen Krieg zuzulassen und die Streitkräfte ausschließlich zur Verteidigung auszurüsten und in Bereitschaft zu halten, ist daher besonders zeitgemäß. Im Zentrum der Bemühungen um den Einstieg in die nukleare Abrüstung steht der sowjetische Vorschlag für eine globale doppelte Null-Lösung, d. h. für die Beseitigung aller atomaren Mittelstreckenraketen größerer und kürzerer Reichweite der USA und der UdSSR. In dem Versuch von Abrüstungsgegnern, dabei die Pershing-la-Raketen herauszuneh- men, zeigt sich einmal mehr das arglistige und gefahrvolle Streben, Steine auf den Weg zu Abrüstungsvereinbarungen zu legen. Das im Völkerrecht anerkannte Prinzip der Gleichheit und der gleichen Sicherheit muß allen Abrüstungsmaßnahmen zugrunde liegen. Alle Erfahrungen in Fragen der Abrüstung zeigen, daß breite öffentliche Aktionen nötig sind, um Vereinbarungen zu erreichen und darüber zu wachen, daß bestehende Verträge strikt eingehalten werden. Die Bedeutung völkerrechtlicher Verträge gerade für Abrüstung und internationale Sicherheit hat der Außenminister der UdSSR, Eduard Schewardnadse, Anfang August auf der Genfer Abrüstungskonferenz an bisher erreichten Verträgen und Konventionen dargestellt, die er bedeutende Meilensteine in der Entwicklung des Völkerrechtsdenkens nannte. Wir treten dafür ein, daß Schritt um Schritt neue völkerrechtliche Meilensteine dem imperialistischen Rüstungskomplex entgegengesetzt und unverletzbar gemacht werden. Im Rahmen der Vorschläge der Sowjetunion für ein umfassendes System der internationalen Sicherheit kommt den Maßnahmen, die gegenseitiges Vertrauen schaffen und Berechenbarkeit in den Beziehungen ermöglichen, großes Gewicht zu. Auch hier liegt gerade für Juristen ein breites internationales Wirkungsfeld. Daß beide deutsche Staaten eine besondere Verantwortung in Europa für die Sicherung des Friedens tragen, ist gerade unter den Bedingungen des imperialistischen Hochrüstungsund Konfrontationskurses hinlänglich bekannt. Konstruktiv, mit Initiativen und der Politik des breiten Dialogs nimmt die Deutsche Demokratische Republik ihre Friedensverantwortung wahr. Ihr gemeinsam mit der CSSR unterbreiteter Vorschlag für Verhandlungen über einen atomwaffenfreien Korridor in Mitteleuropa sowie die Initiative von SED und SPD für die Schaffung einer chemiewaffenfreien Zone in derselben Region sind wichtige Aktionen, die den gesamten Prozeß eines Abrüstungsklimas voranbringen. Die Vereinigung der Juristen der DDR nimmt aktiv an der Erörterung völkerrechtlicher Aspekte dieser Vorschläge, die eine breite Resonanz gefunden haben, auf internationalen Foren teil. Die Realitäten veranlassen uns, darauf hinzuweisen, daß die Prinzipien, nach denen sich die Beziehungen zwischen der DDR und der BRD zu gestalten haben, im Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen von 1972 vereinbart worden sind. Sie umfassen natürlich für beide Seiten die erstrangige Verpflichtung, zu Frieden und Sicherheit beizutragen und sich für die Abrüstung einzusetzen. Das In-Frage-Stellen von Souveränitätsrechten der DDR, der Unverletzlichkeit der Grenzen und das Schüren von Mißtrauen mittels Parolen im Stil des kalten Krieges durch rechtskonserv.ative Kräfte ist mit dem Vertragswerk wie mit der Schlußakte von Helsinki unvereinbar. Im 70. Jahr der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution haben wir besondere Veranlassung, die überragende Rolle der Sowjetunion, mit der wir brüderlich verbunden sind, bei der Entwicklung des Völkerrechts zum internationalen Friedensrecht hervorzuheben. Mit dem Roten Oktober begann der Sozialismus zur entscheidenden Friedenskraft zu werden, brach er mit der Geheimdiplomatie der bürgerlichen Welt, wurden zum ersten Mal Frieden, internationale Sicherheit und Abrüstung zu Zielen der Staatspolitik erhoben. Wir Juristen wissen auch aus unseren beruflichen Erfahrungen, daß Ausmaß und Tempo der weiteren Entfaltung des gesamten Potentials des Sozialismus ein ausschlaggebender Faktor für die Friedenssicherung ist. Die in unserem Land populäre Aufgabenstellung „Mein Arbeitsplatz mein Kampfplatz für den Frieden“ gilt auch für uns Juristen. Wir haben klare Ziele und große Aufgaben, um mit qualifizierter juristischer Arbeit und hoher gesellschaftlicher Aktivität unseren Beitrag zu leisten zur Stärkung unserer staatlichen Ordnung, zur Unterstützung der ökonomischen Strategie, zum Ausbau und zur Festigung der sozialistischen Rechtsordnung, zur Entwicklung aller demokratischen Formen, mit denen die Bürger an der Rechtsprechung und der Realisierung von Rechtssicherheit und Ordnung teilnehmen, sowie zur Gewährleistung der umfassenden Rechte unserer Bürger. Friedensarbeit ist für uns die Wahrnahme umfassender Verantwortung. Wir werden alle unsere Kräfte einsetzen, um für die edlen Ziele des Friedens zu wirken, um das zu erreichen, was Erich Honecker auf dem Internationalen Friedensseminar der Jugend im März in Berlin formulierte: „Nicht die Waffen dürfen über die Zukunft der Menschen entscheiden, sondern die politische Vernunft.“ In diesem Sinne schließen wir uns ausdrücklich dem internationalen Aufruf „Juristen gegen den Nuklearkrieg“ an.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 391 (NJ DDR 1987, S. 391) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 391 (NJ DDR 1987, S. 391)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die ideologischen Grundlagen der Weltanschauung der Arbeiterklasse, vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig aufzudecken und wirksam zu bekämpfen und damit einen größtmöglichen Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X