Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 390

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 390 (NJ DDR 1987, S. 390); ,390 Neue Justiz 10/87 Die Juristen der DDR unterstützen den internationalen Aufruf der Juristen gegen Nuklearkrieg Erklärung der Juristen der DDR, verlesen vom Präsidenten der Vereinigung der Juristen, Dr. Günter Sarge Auf einem Friedensmeeting der Vereinigung der Juristen der DDR am 26. August 1987 in Berlin unterstützten namhafte Vertreter aller juristischen Tätigkeitsbereiche den in NJ 1987, Heft 9, S. 342, veröffentlichten internationalen Aufruf der Juristen gegen Nuklearkrieg. Eine entsprechende Zustimmungserklärung der Juristen der DDR, die wir nachstehend wiedergeben, wurde vom Präsidenten der Vereinigung der Juristen der DDR, Dr. Günter Sarge, Präsident des Obersten Gerichts, verlesen. Der Generalstaatsanwalt der DDR, Günter Wendland, wies darauf hin, daß die Lehren des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher nach wie vor von fundamentaler Aktualität sind. Wer heute irgendwo auf der Welt, von Menschenrechten spreche, der müsse zuerst über das Recht auf Frieden sprechen. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, betonte, daß man als Jurist in einem sozialistischen Land weder unpolitisch noch unparteilich sein könne. Daher sei es das dringlichste Anliegen der Juristen der DDR, alles zur Erhaltung und Festigung des Friedens zu tun. Ihre persönliche Zustimmung zu dem internationalen Aufruf gaben auf diesem Friedensmeeting auch das Mitglied des Zentralkomitees der SED Prof. Dr. Dr. h. c. Hilde Benjamin (Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR), Prof. Dr. Edith Oeser und Prof. Dr. Joachim Göhring (beide Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin) sowie Rechtsanwalt Dr. Friedrich Wolff (Vorsitzender des Kollegiums der Rechtsanwälte von Berlin). D. Red. Die Juristen unseres sozialistischen Landes setzen sich mit ganzer Kraft für das Friedensprogramm des Sozialismus ein, für die Ziele, die der Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, die wichtigsten Aufgaben unserer Zeit genannt hat: den Untergang der Menschheit in einer nuklearen Katastrophe verhindern und einen dauerhaften Frieden sichern. Der internationale „Aufruf der Juristen gegen Nuklearkrieg“ erfährt unsere volle Unterstützung. Es handelt sich um eine zeitgemäße Initiative, mit der Juristen weltweit an den Friedensaktionen der Völker teilnehmen und aus berufsethischer Verantwortung und mit juristischen Argumenten ihren spezifischen Beitrag leisten. Bekanntlich genügt es nicht, sich der Gefahren eines Nuklearkrieges bewußt zu sein und den hohen Stellenwert von Rechtsgarantien für eine internationale Friedensordnung zu kennen, sondern es ist für die Juristen aller Länder heute dringend notwendig, diese Erkenntnisse in ein Friedensengagement gemeinsamen öffentlichen Handelns umzusetzen, juristisches Fachwissen und Engagement für den Frieden zu verknüpfen sowie über unterschiedliche politische, weltanschauliche,' juristische oder religiöse Auffassungen und juristische Ämter und Funktionen hinweg in einer aktiv handelnden Koalition der Vernunft und des Realismus gemeinsam zu wirken. Wir gehen nach dem Beispiel der Ärzte, Künstler, Wissenschaftler und anderer Berufsgruppen davon aus, daß es unerläßlich ist, in der gegenwärtigen, für das Schicksal der Menschen so gefahrenvollen wie entscheidungsträchtigen Zeit die humanistischen Grundwerte des juristischen Berufs und sein auf die Rechte der Völker und der Menschen fixiertes Berufsanliegen herauszufordern, um sie in ein aktives und konstruktives Friedenshandeln überzuleiten, unabhängig davon, ob die Juristen in gleichartigen oder divergierenden Rechtssystemen tätig sind. Die Macht der Vernunft und die Kraft des Gewissens muß die Juristen aus allen Ländern zusammenführen, um dem überragenden Menschheitsinteresse, der dauerhaften Sicherung des Friedens und der Verhinderung eines Nuklearkrieges, dem grundlegenden Menschenrecht auf Frieden, zu dienen und der aus objektiven Zwängen nur gemeinsam zu erreichenden Sicherheit der Staaten gerecht zu werden. Die Zeit ist vorbei, in der man sein Gewissen durch abstrakte juristische Diskussionen beruhigen könnte, ohne aktiv für die konkreten Friedensziele einzutreten. Wie sich zeigt, rüttelt die elementare Erkenntnis weltweit auch unseren Berufsstand wach, daß die Menschheit heute in einer existentiellen Situation steht und ein neues Denken notwendig ist, das dem nuklear-kosmischen Zeitalter gerecht wird und geeignet ist, ein nukleares Inferno zu verhindern. Das Wirkungsfeld der Juristen steht inmitten dieses Kampfes um Frieden und Sicherheit. Man kann sagen, daß im Aufruf „Juristen gegen Nuklearkrieg“ mit Realismus und Logik, wie sie gewöhnlich Juristen eigen sind, juristische Aspekte der Tatsache Umrissen werden, daß das vom Imperialismus forcierte Wettrüsten die Menschheit an den Punkt geführt hat, an dem ein Nuklearkrieg ihr keine Überlebenschance mehr lassen würde'. Das Wettrüsten selbst schon eine eigenständige Bedrohung verschlingt unübersehbare Ressourcen, die andererseits nötig sind, um Hunger, Armut, Rückständigkeit in vielen Ländern der Erde zu überwinden. Aber auch die Tatsache bewegt das Denken wie der Aufruf zeigt , daß die zunehmend komplizierter werdende Technologie der Kernwaffen und die Gefahren von Augenblicksentscheidungen über den Waffeneinsatz das Risiko des zufälligen Ausbruchs eines Nuklearkrieges erhöhen. Persönliche Überzeugungen für aktive Friedensarbeit leiten Juristen auch daraus ab, daß bereits die Gebote des humanitären Völkerrechts die Unzulässigkeit der Anwendung von Nuklearwaffen begründen, weil jene die unterschiedslose totale Vernichtung zum Ziele haben. So kommen die Initiatoren des Aufrufs zu der Folgerung, die auch die unsrige ist, daß die Verhinderung eines Nuklearkrieges die dringendste und vorrangigste Aufgabe unserer Zeit ist. Die Alternative zur Selbstzerstörung ist allein die friedliche Koexistenz oder wie der Aufruf es ausdrückt „die Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen“. Für die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik sind diese Forderungen Teil unseres umfassenden gesellschaftlichen Wirkens, welches das Friedens- und Abrüstungsprogramm des Sozialismus zur Grundlage hat und das mit unseren Traditionen aus dem Kampf gegen Faschismus und Krieg, mit unseren sozialistischen Gesellschafts- und Rechtsverhältnissen, mit unserer Staatsdoktrin, alles zu tun, damit von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgeht, zutiefst verbunden ist. Wir sind in der glücklichen Lage, daß unsere berufsethischen Grundsätze, unser politischer Wille und unsere Überzeugungen mit der Friedenspolitik der Partei- und Staatsführung unseres Landes voll übereinstimmen. Unsere Arbeit als Juristen gleich in welchem gesellschaftlichen Bereich ist bewußter Beitrag zu der in der Verfassung verankerten und in den Beschlüssen des XI. Parteitages der SED begründeten Politik zum Wohle des Volkes und zur Sicherung des Friedens. An dieser Stelle wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß das Friedensengagement unserer Juristenvereinigung schon mit ihrer Gründung im Jahre 1949 Substanz und Verpflichtung erhielt. Prinzipiell, einleuchtend, mahnend und immer wieder aktuell sind die Erkenntnisse im Referat des bekannten Rechtsphilosophen und Völkerrechtlers Arthur Baumgarten, des späteren Präsidenten unserer Vereinigung, auf der 1. Konferenz der Juristenvereinigung, daß die elementare Aufgabe des Rechts die Begründung des Friedens ist. Der Krieg, so wurde bereits damals betont, aber ist zu einem Anachronismus geworden,' der vielleicht die Fortexistenz der Menschheit in Frage stellen würde. Aus diesem „vielleicht“ ist heute Gewißheit geworden. Um so mehr wirkt die optimistische Überzeugung fort, daß der Friedenswille der Völker der Kriegsgefahr siegreich begegnen werde. Unabdingbar ist die Aufgabe, der wir uns nach wie vor verpflichtet sehen, nämlich die Friedensbestrebungen der Völker zu unterstützen, die „Rechtsscheinheiligkeiten und -maskierungen“ der aggressiven imperialistischen Kräfte zu entlarven und für die Achtung des Rechts in den internationalen Beziehungen einzutreten. Auch der Gedanke hat seine Kontinuität bewahrt, daß unsere juristische Verpflichtung darin besteht, die völkerrechtlichen Mittel zur Verhinderung eines Krieges entwickeln und;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 390 (NJ DDR 1987, S. 390) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 390 (NJ DDR 1987, S. 390)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungen gewissenhaft untersuchen, welche, wesentlichen Handlungen, Vorkommnisse und Erseheinungen - natürlich unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Erkenntnisse absehbaren Entwicklungen - auf den jeweiligen Transitstrecken auftreten können.

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