Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 370

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 370 (NJ DDR 1987, S. 370); 370 Neue Justiz 9/87 §202 des Civil Rights Act vom 2. Juli 1964 „das Recht aller Personen, frei zu sein von Diskriminierung und Trennung aus Gründen der Rasse, Farbe, Religion oder des nationalen Ursprungs“.16 Im übrigen fehlt es nicht an Festlegungen: „Die Regierung ist gehalten zu sichern, daß die Vorteile der Automatisierung nicht zu einer Bürde für die weit verbreitete Arbeitslosigkeit werden.“ „Das Problem der Sicherung genügender Arbeitsgelegenheiten in Verbindung mit dem rapiden Wachstum der Arbeitskräfte wird gesehen. “ „Es müssen . erweiterte Anstrengungen zur Ausbildung von itaännern, Frauen und Jugendlichen unternommen werden.“17 Wie das Millionenheer der Arbeitslosen in den USA zeigt, sind diese Festlegungen nicht realisiert worden. Der langjährige Kampf der Afroamerikaner hat zur Annahme gesetzlicher Bestimmungen geführt, die dazu beitrugen, einige Formen der Rassendiskriminierung zu mildern.16 Ein bekannter US-amerikanischer Jurist beurteilt die Entwicklung der letzten 20 Jahre folgendermaßen: „Seit 1964 haben die USA eine Reihe von verfassungsmäßig verbrieften und geregelten Maßnahmen ausgearbeitet oder vervollkommnet, die dem Bestehen und den Folgen der Rassendiskriminierung ein Ende bereiten sollen. Bis 1981 hat jeder unserer Präsidenten mehr oder weniger zu diesen Bemühungen beigetragen, selbst wenn er, wie z. B. Richard Nixon, keinen Enthusiasmus in dieser Hinsicht an den Tag legte. Die Reagan-Administration brach jedoch mit dieser Tradition. Die Lage der schwarzen Amerikaner bleibt nicht nur ernst, sondern sie verschlechtert sich in vieler Hinsicht. Das Wachstum der Arbeitslosigkeit bei den Schwarzen ist doppelt so hoch wie bei den Weißen Die Sterblichkeit der schwarzen Kinder ist fast doppelt so hoch wie die der weißen.“16 20 Bürgerliche Ideologen messen den sozialen Rechten eine geringere Wertigkeit zu als politischen Rechten, so daß sie nicht in der Verfassung verankert werden müßten. Nach ihrer Ansicht sind soziale Rechte im Prinzip nichts anderes als allgemeine Deklarationen und soziale Wünsche, während nur die politischen Rechte und Freiheiten ihrer Natur nach wahre Menschenrechte seien.26 Aber auch die politischen Rechte der Bill of Rights sind wieder stärker in das Schußfeld der Konservativen geraten, Bürgerrechtskämpfer in den USA meinen, die Bill of Rights befände sich „derzeit unter einem der größten Belagerungszustände in der Geschichte der amerikanischen Republik“.21 Kennzeichnend für die Situation ist z. B., daß USA-Justiz-minister Edwin M e e s e die große Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) als „Interessengruppe“ diffamiert, „die sich der Rechtsdurchsetzung entgegenstellt und die wegen ihres extremen Herangehens an die bürgerlichen Freiheiten ein Teil dessen sei, was als kriminelle Interessengruppe beschrieben werden könnte“.22 23 Danach hätten Organisationen, die konsequent für Bürgerrechte ein-treten, als „kriminelle Interessengruopen“ keinen Anspruch auf die politischen Rechte der Bill of Rights! Verfassungskrise im Jubiläumsjahr Die Reagan-Administration kann für sich in Anspruch nehmen, im 200. Jahr der USA-Verfassung wiederum nach der McCarthy-Ära der 50er Jahre, den Bürgerrechtskämpfen der 60er Jahre, der Affäre um die Pentagon-Papiere und dem Watergate-Skandal in den 70er Jahren eine Verfassungskrise ausgelöst zu haben: gemeint ist der Skandal um die Waffenlieferungen an den Iran, aus deren Erlösen von mindestens 40 Millionen Dollar die konterrevolutionären Kräfte in Nikaragua finanziert wurden, und zwar zu einer Zeit, da der Kongreß ausdrücklich deren militärische Unterstützung untersagt bzw. begrenzt hatte. Das, was bisher aus den Berichten der zur Untersuchung dieses Skandals eingesetzten Kommissionen an die Öffentlichkeit drang, zeigt, daß dem in der USA-Verfassung postulierten Prinzip der Gewaltenteilung neuerlich ein- schwerer Schlag versetzt wurde. Dieser Skandal ist Ausdruck der Tatsache, daß das die Verfassung durchziehende Prinzip der „Hemmungen und Gegengewichte“ heute brüchig geworden ist: Die Exekutive in der Hand des USA-Präsidenten setzt sich zunehmend immer wieder auch direkt über den Kongreß hinweg. Gus Hall konstatierte im Zusammenhang mit dem Iran-Contra-Skandal erneut „das Wirken einer unsichtbaren Regierung, über die sich ein aus Geheimdiensten und Militär bestehendes Netz spannt, das gegen grundlegende demokratische Strukturen, Gesetze und Prinzipien verstößt“.26 Auch die bürgerliche Presse muß einräumen: „Diese Affäre ist bedenklicher als der Fall Watergate nicht nur, weil sie mit der Täuschung des Volkes einher geht und der Glaubwürdigkeit der USA in der ganzen Welt einen Schlag versetzt hat, sondern auch, weil sie sich in das Bild einer anmaßenden Präsidentschaft einfügt, die das Gesetz häufig ignoriert und bedroht hat, wann immer das ihren Zwecken diente“.24 Verfassungsinterpretation nach „der ursprünglichen Absicht“ Ein in den USA viel diskutiertes Problem ist, inwieweit ein vor 200, Jahren angenommenes Dokument den heutigen sozialen Realitäten überhaupt entsprechen kann, ob es nicht grundsätzlicher Reform bedarf. Die Reagan-Administration und die sie umgebenden extrem konservativen Kreise vertreten den Standpunkt, daß diese Verfassung der heutigen Wirklichkeit in den USA dann entspricht, wenn sie gemäß den „ursprünglichen Absichten“ der Verfassungsväter interpretiert wird. USA-Justizminister Edwin M e e s e forderte in seiner Rede vor der Vereinigung amerikanischer Rechtsanwälte (American Bar Association) am 9. Juli 1985 die Wende zu einer „Rechtsprechung der ursprünglichen Absicht“ und sägte in diesem Zusammenhang, daß „zu viele Gerichtsentscheidungen mehr politische Optionen als Artikulationen von Verfassungsprinzipien seien“.25 Auf der gleichen Linie liegt der Chefrichter des Obersten Gerichts der USA, William Rehnquist, der verkündete, daß „die Bundesrichter dem Recht nicht ihre persönlichen Ansichten auferlegen sollen und nicht über die Absicht der Schöpfer der Verfassung dadurch hinausgehen sollen, daß sie eine zu breite Bedeutung in die Verfassung hinein interpretieren“.26 Robert H. Bork, Bundesappellationsrichter in Washington, ging noch weiter, als er feststellte, „die ursprüngliche Absicht ist die einzige legitime Grundlage für Entscheidungen, die der Verfassung entsprechen“.27 28 Diese Art der Verfassungsbetrachtung wurde schon in der Vergangenheit recht drastisch glossiert. So schrieb z. B. der ehemalige stellvertretende USA-Justizminister James E. Beck: „Die Männer jener Zeit waren starke Trinker. Wenn später der konstitutionelle Konvent die Möglichkeit des 18. Amendments vermutet hätte, so hätte der Konvent sich wahrscheinlich sine die (auf unbestimmte Zeit D. Verf.) vertagt. “26 Auch gegenwärtig stößt die Position der Verfassungsinterpretation nach der „ursprünglichen Absicht“ in weiten Kreisen der USA-Juristen auf heftige Kritik ist sie doch ein Vehikel, um extrem konservativen politischen Konzepten auch im Verfassungsrecht zum Durchbruch zu verhelfen. Richter William J. Brennan vom Obersten Gericht der USA be-z'eichnete sie als „doktrinär, arrogant und als Produkt eines zerbrechlichen Historismus“. Er betonte, daß „das Messen der gegenwärtigen Fragen an den ursprünglichen Absichten der Verfassungsväter die Richter auffordert, dem sozialen Fortschritt ein blindes Auge züzuwenden und sich nicht dem Wechsel der sozialen Umstände anzupassen“. Er stellte weiter fest, daß „die Welt der Schöpfer (der Verfassung) tot und vergangen ist“ und „der Genius der Verfassung in der Anwendung ihrer Prinzipien liegt, um mit den gegenwärtigen Problemen und gegenwärtigen Notwendigkeiten fertig zu werden“.29 Laurence H T r i b e , Professor für Verfassungsrecht an der Harvard Law School, wandte gegen die Verfechter der Verfassungsinterpretation nach der „ursprünglichen Absicht“ ein, daß „die Verfassung kein Kochbuch ist, das die Zutaten für die Freiheit oder den gleichen Schutz der Rechte. für immer spezifiziert“. Er wies darauf hin, daß sich „die 16 Zitiert nach: United States Qode 1970 Edition, vol. 9, Title42 - The Public Health and Welfare, Washington 1971, S. 10287. 17 Zitiert nach: ebenda, S. 10404. 18 Zum Verhältnis von Rassismus und Grundrechten vgl.: Das politische System der USA a. a. O., S. 301 fl. 19 H.'Schwarte, zitiert nach: Der Imperialismus wird angeklagt, Moskau 1985, S. 19. 20 Vgl. W. A. Tumanow, a. a. O., S. 457. 21 Liberties in the balance, Boston 1982, S. 3. 22 Zitiert nach: Human Events (Washington D. C.) vom 4. Februar 1984. 23 People’s Daily World vom 29. Dezember 1986. 24 International Herald Tribüne (Paris) vom 19. Dezember 1986. 25 Zitiert nach: Human Events vom 9. November 1985, S. 17. 26 Zitiert nach: Time (New York) vom 30. Juni 1986. 27 Zitiert nach: Dialogue (Washington D. C.) 1987, Heft 1, S. 30. Anzumerken ist hier, daß Präsident Reagan am 2. Juli 1987 Robert H. Bork als Nachfolger für den aus Altersgründen aus dem Obersten Gericht der USA ausgeschiedenen Richter Powell nominiert hat. Borks Nominierung - er vertritt erzkonservative Rechts-ansichten im Sinne der Reagan-Administration - ist heftig umstritten. vgl. International Heräld Tribüne (The Hague) vom 3. Juli 1987, S. 3. 28 J, M. BeCk, a. a. O., S. 84. 29 Zitiert nach: Commentary (Washington D. C.), Februar 1986, S. 22.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 370 (NJ DDR 1987, S. 370) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 370 (NJ DDR 1987, S. 370)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Mitarbeitern nicht unterschätzt werden. In der Kontroll- und Oberwachungstätigkeit Verhafteter in der Untersuchungshaftanstalt darf weder eine Uber- noch Unterschätzung technischer Sicherungsmittel zugelassen werden.

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