Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 367

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 367 (NJ DDR 1987, S. 367); Neue Justiz 9/87 367 richtsaufbau in der UdSSR kann als Richter und Volksbeisitzer jeder Bürger der UdSSR gewählt werden, der bis zum Tage der Wahlen das 25. Lebensjahr erreicht hat. Man darf aber das Organisationssystem nicht als etwas Starres betrachten. Die im Lande begonnene Umgestaltung berührte alle Seiten des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Sie hat große Bedeutung für alle rechtschützenden Organe, darunter auch die Gerichte. Die Umgestaltung ist vor allem eine moralische Kategorie. Sie erfordert Veränderungen im Bewußtsein, eine anspruchsvolle Einstellung sich selbst und seiner Arbeit gegenüber. Nur unter dieser Voraussetzung ist es möglich, gerichtliche Fehler wirklich zu überwinden. Die Umgestaltung auf einem so wichtigen Gebiet wie der Rechtspflege ist unmöglich, ohne eine Reihe von organisatorischen Fragen zu klären; die wichtigste davon ist, für die Richterfunktion Menschen auszuwählen, die in vollem Umfang ihre Verantwortung gegenüber der Partei und dem Volk erkannt haben. Die Plenartagung des Zentralkomitees der KPdSU vom Januar 1987 betonte, daß es das Ziel der Umgestaltung ist, eine grundlegende Erneuerung aller Seiten des Lebens im Lande herbeizuführen. Die Erhöhung der Anforderungen an die Kader der rechtschützenden Organe wird von der Partei als selbständiges Glied der Vervollkommnung der Kaderpolitik betrachtet. Die Aktivierung des menschlichen Faktors erfordert es, die Anforderungen an das ideologischmoralische und berufliche Niveau der Richter zu erhöhen. Das seinerseits erfordert eine prinzipielle Einstellung zur Auswahl der Kader. Vielleicht ist es zweckmäßig, auf Erfahrungen der früheren Jahre zurückzugreifen, als der Gesetzgeber präzise die Kriterien formulierte, denen der Richterkandidat zu entsprechen hat (selbstverständlich müssen diese Kriterien den gegenwärtigen Bedingungen entsprechen). Aufmerksamkeit verdienen die Erfahrungen einer Reihe von sozialisti- schen Ländern, deren Gesetzgebung die Anforderungen nicht nur in bezug auf Richter, sondern auch in bezug auf Volksbeisitzer festlegt. Beispielsweise sieht das Gerichtsverfassungsgesetz der DDR vor, daß Richter nur sein kann, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt. Die Umgestaltung sieht eine Vervollkommnung des Wahlsystems vor, die als eine Richtung der Demokratisierung der Gesellschaft betrachtet wird. In letzter Zeit werden neue Tendenzen im Herangehen an die Ordnung für die Wahlen der Richter festgestellt. In der Diskussion, die sich über die Wege der Vervollkommnung der Rechtspflege entwickelt hat, wird z. B. der Vorzug der Wahlen der Richter durch die Obersten Sowjets der Unionsrepubliken geäußert, was die Unabhängigkeit der Richter gegenüber den örtlichen Organen erhöhen würde. Optimale Entscheidungen zu treffen ist nur unter der Bedingung möglich, daß Offenheit gewährleistet ist, wobei zur Diskussion dieser Fragen sowohl Juristen als auch eine breite Öffentlichkeit herangezogen werden. Die Umgestaltung in der Rechtspflege ist ein komplizierter Prozeß, der übereilte und ungenügend durchdachte Entscheidungen ausschließt. Die demokratischen Prinzipien des Aufbaus und der Tätigkeit der Gerichte in unserem Lande, die erstmals im Dekret Nr. 1 über das Gericht verankert wurden, haben also eine Weiterentwicklung erfahren und bestimmen heute die Besonderheiten unseres Gerichtssystems, dessen demokratischen Charakter, die Möglichkeit der Wahl der Richter, die sich des Vertrauens des Volkes erfreuen, und die Teilnahme seiner Vertreter an der Ausübung der Rechtspflege. (Aus: Sowjetskaja justizija 1987, Heft 6; S. 16 ff.; Übersetzung: Heinz W o s t r y , Berlin; von der Redaktion geringfügig gekürzt.) Staat und Recht im Imperialismus 200 Jahre USA-Verfassung Geschichte und Gegenwart Dr. sc. ROLF LÄMMERZAHL und Prof. Dr. sc. EKKEHARD L1EBERAM, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR Im September 1987 ist die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika genau 200 Jahre alt. Bürgerliche Ideologen werden nicht müde, ?ie als die älteste und dauerhafteste geschriebene Verfassung der Welt zu preisen, „als lebendiges Vermächtnis der Freiheit, das die tiefen Veränderungen in der Gesellschaft überlebt hat“.1 Mit Blick auf die Verfassung erklärte USA-Präsident Ronald Reagan : „Wir leben in einem Land der Freiheit, gesichert durch unsere verfassungsmäßigen Rechte und geschützt durch die Herrschaft des Rechts. Die Grundlagen der Freiheit sind niemals fester gewesen.“2 Auch eine unter Leitung des ehemaligen Chefrichters des Obersten Gerichts der USA, Warren E. Burger, stehende Kommission zur Durchführung des Verfassungsjubiläums bemüht sich, das Bild einer stabilen und unverbrüchlichen Verfassung zu zeichnen. Realistisch denkende Politiker und Juristen in den USA haben da ihre Zweifel. Beispielsweise wies Thurgood Marshall, der einzige afroamerikanische Richter am Obersten Gericht der USA, darauf hin, daß „die ursprüngliche Verfassung die Sklaverei für Jahrzehnte festschrieb“, daß sie „von Anfang an mit Mängeln behaftet war, einige Ergänzungen erforderte, einen Bürgerkrieg und eine ungeheuere soziale Veränderung, bevor die Menschenrechte breit anerkannt wurden“.3 Rechten wir nicht mit ihm darüber, ob die Menschenrechte in den USA heute wirklich „breit anerkannt“ sind feststeht doch z. B., daß trotz des Verbots der Sklaverei der Rassismus in Geschichte und Gegenwart dieses Landes eine Realität war und ist, die tief im politischen System wurzelt. Der Generalsekretär der Kommunistischen Partei der USA, Gus Hall, beurteilt das so: „Die amerikanische Revolution von 1776, die Annahme der Verfassung vor 200 Jahren, die Bill of Rights, der Bürgerkrieg, die Legalisierung der Gewerkschaften, das Bürgerrechtsgesetz all das waren wichtige und progressive Verbesserungen. All das hat einen bestimmten Einfluß auf die Begrenzung und die Formen des Rassismus, . aber die Wurzeln des Rassismus wurden nicht ausgerottet. Nach wie vor existiert eine Kluft zwischen dem Wortlaut der Verfassung und der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Bei aller Anerkennung ihrer historischen Bedeutung entspricht die Verfassung nicht den Forderungen, die sich aus der gegenwärtigen sozialen und politischen Entwicklung des Landes ergeben. Im Unterschied zu vielen bürgerlichen Verfassungen von heute3 enthält sie weder soziale Rechte noch entsprechende Garantien. Das Werk der „Gründungsväter“ der USA Zweifellos war die Unterzeichnung des Textes der Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika am 17. September 1787 in Philadelphia ein politisches und verfassungsrechtliches Ereignis von historischer Bedeutung. Die Verfassung hatte dem bis dahin lockeren Zusammenschluß der 13 ehemaligen britischen Kolonien eine von diesen akzeptierte, flexible und effektive Staatsform gegeben. Und in den 200 Jahren, die diese Verfassung Bestand hat, entwickelten sich die Vereinigten Staaten von Amerika aus einem Agrarland mit etwa drei Millionen Bürgern und 700 000 rechtlosen Sklaven zum hochindustrialisierten, mächtigsten und volkreichsten Land des Monopolkapitals. 1 2 3 4 5 1 ü. S. News & World Report (Washington D. C.) vom 27. April 1987, S. 28. 2 Weekly Compilation of Presidentlai Documents (Washington D. C.) vom 21. April 1986, S. 497. 3 U. S. News & World Report vom 18. Mal 1987, S. 12. 4 People’s Daily World (New York) vom 19. Februar 1987, S. 12-A. 5 Vgl. dazu W. A. Tumanow, „Allgemeine Charakteristik der gegenwärtigen bürgerlichen Verfassungen“, NJ 1986, Heft 11, S. 455 ff.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung aller beabsichtigten Fahnenfluchten mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetzlichen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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