Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 364

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 364 (NJ DDR 1987, S. 364); 364 Neue Justiz 9/87 Leitbetrieb als Einsatzbetrieb Delegierungsverträge gemäß § 50 AGB abzuschließen. Die mit der Geschäftsführung beauftragte Wirtschaftseinheit hat auf Grund ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit Rechenschaft zu legen, und zwar gegenüber den anderen Mitgliedern der Gemeinschaft über ihre Tätigkeit als Geschäftsführer (§ 75 Abs. 3 VG) und gegenüber ihrem Kombinat bzw. übergeordneten Organ über das Tätigwerden der gesamten Gemeinschaft (§ 74 Abs. 3 VG). Gestaltung der Leistungs- und Lieferbeziehungen Die Leistungs- und Lieferbeziehungen zwischen den Gemein-schaftsmitgliedern werden nach kooperationsrechtlichen Grundsätzen (§§ 37 bis 72 VG) unmittelbar zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als Ware-Geld-Beziehungen abgewickelt. Entspricht die jeweilige Leistung dem Produktionsprofil des Auftragnehmers, so bereitet die bilanzseitige Einordnung der dazu benötigten Materialien und Zulieferungen keine Schwierigkeiten. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich und muß die erforderlichen Bilanzentscheidungen bei seinem Kombinat bzw. übergeordneten Organ einholen. Wesentlich komplizierter ist die Situation jedoch dann, wenn es sich nicht um für den Auftragnehmer typische Leistungen handelt, sondern um Rationalisierungsleistungen, die von einer spezialisierten Rationalisierungsmittelbauabteilung für einen anderen Betrieb erbracht werden, und wenn darüber hinaus für die bilanzseitige Einordnung der erforderlichen Materialien und Zulieferungen Bilanzanteile benötigt werden. Weil das Kombinat für branchenfremde Leistungen keine Bilanzanteile erhält, wird in der Praxis gefordert, daß der Besteller einer derartigen Rationalisierungsleistung selbst für die bilanzseitige Einordnung der dazu erforderlichen Rohstoffe, elektronischen Bauelemente und anderen bilanzpflichtigen Materialien sorgt. Durch eine solche auftraggeberbezogene Bilanzierung gelingt es, frühzeitig entsprechende Bilanzentscheidungen durch den jeweiligen Auftraggeber herbeizuführen. Das entspricht auch der Verantwortung eines jeden Betriebes für seine eigene Rationalisierungsmittelausstattung. Eine große Rolle auf dem Gebiet der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit im Rationalisierungsmittelbau spielt eine für den Besteller günstige Preisbildung. Gelegentlich wird vorgetragen, die Rationalisierungsmittelproduktion großer Betriebe sei mit einem zu hohen Gemeinkostensatz belastet, was zu Preisen führe, die kleine Betriebe aus ihren begrenzten Fonds nicht bezahlen können. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, daß der rechtliche Mechanismus der Industriepreisbildung für Rationalisierungsmittel spezielle Bestimmungen vorsieht. Abweichend von dem in § 20 der AO über die zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Industriepreisen vom 17. November 1983 (GBl. I Nr. 35 S. 341) festgelegten Preisbildungsprinzip können die Industrieminister und die Generaldirektoren der Kombinate zur Förderung des Einsatzes von Rationalisierungsmitteln gemäß § 21 Abs. 3 der AO niedrigere Industriepreise festlegen, die dem spezifischen Aufwand solcher Leistungen Rechnung tragen. Der Minister und Leiter des Amtes für Preise hat bereits am 29. Juni 1984 darauf hingewirkt, daß die Generaldirektoren der Kombinate zur Unterstützung des Rationalisierungsmitteleinsatzes in den Territorien mit Wirkung vom 1. August 1984 gesonderte Gemeinkosten-Zuschlagsätze festlegen. Analog den Festlegungen für spezielle Gemeinkostensätze für Konsumgüter in produk-tionsmittelherstellenden Betrieben sind niedrigere Sätze festzulegen. Sie sollen nur die bei der Rationalisierungsmittelproduktion anfallenden Gemeinkosten decken und 500 Prozent insgesamt bezogen auf den Grundlohn nicht überschreiten. Besonderheiten der Vertragsgestaltung bei Wissenschafts- und Produktionsgemeinschaften , Als eine besondere Form der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung im Rationalisierungsmittelbau, insbesondere zwischen Klein- und Mittelbetrieben, wurde im Kreis Haldens- leben die Zusammenarbeit in Wissenschafts- und Produktionsgemeinschaften entwickelt.* 12 Die Besonderheit dieser Gemeinschaftsform besteht darin, daß hier Mitarbeiter, die vorher auf wissenschaftlich-technischem Gebiet unabhängig voneinander gearbeitet haben, auf der Grundlage eines Delegierungsvertrags gemäß § 50 AGB zu einem gemeinsamen Arbeitskollektiv vereinigt werden, um so auch anspruchsvolle Rationalisierungsaufgaben insbesondere zur Einführung von Schlüsseltechnologien zu lösen. Die Schaffung derartiger Wissenschafts- und Produktionsgemeinschaften ist dann sinnvoll, wenn nur durch die Zusammenführung spezialisierter Fachkräfte ein spürbarer Leistungsanstieg erreicht werden kann, z. B. bei der Konstruktion, der Projektierung und dem Musterbau von Rationalisierungsmitteln sowie bei Baureparaturleistungen. Die Bildung einer Gemeinschaft in Form eines gemeinsamen Arbeitskollektivs hat zur Folge, daß auch bei der Vertragsgestaltung Besonderheiten zu beachten sind. Da hierfür noch keine spezielle rechtliche Regelung existiert, wurde in den o. g. „Hinweisen zur rechtlichen Ausgestaltung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in den Territorien“ in Verallgemeinerung praktischer Erfahrungen ein Organisationsmechanismus entwickelt, der mit dem geltenden Recht korrespondiert. Beispielsweise wird darauf orientiert, daß die materielle Ausstattung der Gemeinschaft (des gemeinsamen Arbeitskollektivs) durch die Überlassung von unbeweglichen Grundmitteln und Arbeitsmitteln der Mitgliedsbetriebe zur Nutzung sowie durch Gemeinschaftsinvestitionen entsprechend der Richtlinie über gemeinsame Investitionen vom 26. September 1972 (GBl. II Nr. 59 S. 642) erfolgen soll. Die kostenmäßige Unterhaltung dieser Grundmittel soll durch die Vereinbarung einer Kostenumlage gesichert werden, die anteilig entsprechend den von den einzelnen Wirtschaftseinheiten in Anspruch genommenen Leistungsstunden berechnet wird. Damit wird entsprechend dem Leistungsprinzip gesichert, daß diejenigen Wirtschaftseinheiten, die den hauptsächlichen Nutzen von der Gemeinschaftsarbeit haben, auch den größten Teil der Kosten zur Aufrechterhaltung des Zusammenwirkens tragen. Die Leistungsbeziehungen der Gemeinschaft sollen durch Leistungsaufträge organisiert werden. Auf deren Grundlage können die Mitgliedsbetriebe nach Prüfung der Möglichkeiten zur Leistungsrealisierung die Tätigkeit der Gemeinschaft konkret bestimmen. Dabei muß insbesondere festgelegt werden, Welche Beschäftigten des gemeinsamen Arbeitskollektivs die einzelnen Arbeitsaufträge ausführen sollen. Der sonst übliche Abschluß von Leistungsverträgen zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer erweist sich bei dieser Gemeinschaftsform auf Grund der Partnerschaftsverhältnisse unter Einbeziehung der Werktätigen des gemeinsamen Arbeitskollektivs als zu kompliziert und damit für die Praxis nicht handhabbar. Für die Berechnung von Leistungen bewährt sich in der Praxis die Festlegung eines einheitlichen Stundenverrechnungssatzes. Eine Gesamtrechnung der erbrachten Leistungen, die sich aus der Stundenverrechnungssatzsumme entsprechend den zur Ausführung der Leistungen aufgewandten Stunden, der darauf beruhenden Kostenumlage und den Materialkosten zusammensetzt, wird am Jahresende bzw. nach Abschluß einer vereinbarten Aufgabe allen Mitgliedsbetrieben der Gemeinschaft übergeben. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die gegenseitige Rechnungslegung, und zwar jeweils durch den Betrieb, dessen Kader im gemeinsamen Arbeitskollektiv die Leistungen erbracht haben, an denjenigen Betrieb, der die entsprechende Leistüng erhalten hat. * Insgesamt zeigt die Praxis, daß sich die territorialen Gemeinschaften in kreisen und Städten zu wichtigen Koordinierungszentren entwickelt haben und daß der Gemeinschaftsvertrag eine unverzichtbare Rechtsform zur planmäßigen Gestaltung der territorialen Rationalisierung ist. '1 12 Vgl. hierzu L. Schubert/G. Miczewski, „Wissenschafts- und Produktionsgemeinschaft im Kreis Haldensleben“, Organisation 1986, Heft 1, S. 3 ff.; G. Miczewski, „Rationalisierungsmittelbau nach neuen Maßstäben“, Organisation 1986, Heft 3, S. 7 f.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Spezialeinheiten imperialistischer Armeen in der BRD. Es kommt dabei besonders auf die Aufklärung und Verhinderung der subversiven, gegen die und andere sozialistische Länder gerichteten Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden. Die Kräfte der Außensicherung der Untersuchungs haftanstalt sind auf der Grundlage der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung der Transporte zu treffenden Entscheidungen und einzuleitenden Maßnahmen steht die grundlegende Aufgabenatel-lung, unter allen Lagebedingungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu gewährleisten.

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