Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 358

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 358 (NJ DDR 1987, S. 358); 358 Neue Justiz 9/87 Jta Mittelpunkt der Resolution 41/35 B der Vollversammlung bei der die DDR Koautor war steht, ebenfalls die Forderung nach Verhängung umfassender Sanktionen gemäß Kapitel VII der UN-Charta. Die USA, Großbritannien und andere Staaten, die mit dem Apartheidregime kollaborieren, werden ausdrücklich aufgerufen, ihre destruktive Position in bezug auf umfassende Sanktionen zu überdenken und im UN-Sicherheitsrat ihren Widerstand gegen deren Verhängung aufzugeben. Der Sicherheitsrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur Verstärkung des geltenden Waffenembargos zu ergreifen. Gegen diese Resolution, die Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Bedrohung des Friedens und der internationalen Sicherheit charakterisiert, stimmten 14 Länder, vor allem NATO-Staaten. In der Menschenrechtskommission blieben die USA völlig isoliert, als sie als einzige gegen die Kennzeichnung der Apartheid als Form des Völkermordes votierten. Zugleich scheiterte der Versuch der USA, sich durch erstmalige Vorlage einer eigenständigen Resolution zu dieser Frage das imperialistische Konzept eines „friedlichen Wandels in Südafrika“ bestätigen zu lassen. Sie mußten den Entwurf zurückziehen. Der Erörterung des Kampfes gegen Apartheid lag eine auf den neuesten Stand gebrachte Studie des Spezialberichterstatters Khalifa vor.6 Darin wird anhand von Fakten nachgewiesen, daß bestimmte westliche Länder die Zusammenarbeit mit dem Apartheidregime ohne Rücksicht auf alle internationalen Appelle fortsetzen. Mit der von der DDR eingebrachten Resolution 41/103 der Vollversammlung wird dazu aufgerüfen, der Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Apartheid-Verbrechens von 1973 beizutreten. Zugleich wird die Kollaboration westlicher Staaten und transnationaler Monopole mit dem Rassistenregime als Ermunterung für den Ausbau der Apartheid bewertet und die Tätigkeit transnationaler Monopole in Südafrika und Namibia, als Komplizenschaft mit der Apartheid charakterisiert. Die Resolution wurde mit 128 Stimmen bei einer Gegenstimme (USA) angenommen. 2. In der Menschenrechtskommission wurden die Menschenrechtsverletzungen in den von Israel okkupierten arabischen Gebieten in scharfer Form verurteilt. Ausdrücklich wurde festgestellt, daß Israel kein friedliebender JVIitglied-staat der Vereinten Nationen ist und mit seiner Okkupa-tions-, Aggressions- und Besiedlungspolitik gegen die UN-Charta verstößt. 3. Eine große Rolle spielten auch die Menschenrechtsverletzungen in Chile. Entgegen den Bestrebungen westlicher Länder, diese Frage von der Tagesordnung abzusetzen, haben Vollversammlung und Menschenrechtskommission mit der Annahme entsprechender Resolutionen die Konsequenzen aus der Tatsache gezogen, daß in Ghile nach wie vor gefoltert wird, demokratische Kräfte in Lager verschleppt werden und die Militärjunta ein Klima der Gewalt und allgemeinen Unsicherheit erzeugt. So drückt z. B. die Resolution 41/161 der Vollversammlung „ ihre tiefe Besorgnis über die fortdauernden ernsten Menschenrechtsverletzungen in Chile “ aus. 4. Weiter verfolgt wurde auch die Söldnerproblematik, die 1986 von der Menschenrechtskommission als neues Element in die Diskussion zum Selbstbestimmungsrecht der Völker auf genommen worden war. Gegen den hartnäckigen Widerstand imperialistischer und reaktionärer lateinamerikanischer Staaten nahmen die Vollversammlung und die Menschenrechtskommission Entschließungen an, die gegen den „Gebrauch von Söldnern als Mittel zur Beeinträchtigung des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung“ gerichtet sind. Die von der VR Kongo eingebrachte und von der DDR als Koautor unterstützte Resolution 1987/16 der Menschenrechtskommission bestellt einen Spezialberichterstatter zu dieser Problematik, so daß abzusehen ist, daß die Menschenrechtsorgane der UNO dieses Thema in Zukunft systematisch auf-, arbeiten werden. 5. Zum Komplex der massenhaften und systematischen Menschenrechtsverletzungen hat die DDR wie in den vergangenen Jahren eine Resolution in der Vollversammlung eingebracht, mit der Maßnahmen gegen neofaschistische Aktivitäten gefordert werden. Die Resolution 41/160, die was im Vorjahr nicht möglich war im Konsensus bestätigt werden konnte, erinnert an den engen Zusammenhang zwischen dem Kampf der Völker gegen den Faschismus und der Gründung der Weltorganisation. Angesichts der vom Faschismus ausgehenden Gefahren für den Frieden, die internationale Zusammenarbeit und die Verwirklichung der Menschenrechte bringt die Vollversammlung darin ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, neofaschistischen Ideologien und Praktiken entgegenzuwirken. Alle Staaten werden aufgefordert, die Tätigkeit derartiger Gruppen und Organisationen und die Verbreitung von Rassenhaß und Kriegspropaganda zu unterbinden sowie ihre Verpflichtung zur Verfolgung und Bestrafung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wahrzunehmen. Annahme der Deklaration über das Recht auf Entwicklung Im Prozeß der Kodifikation der Menschenrechte gelang es auch im vergangenen Jahr, greifbare Resultate vorzulegenr" Eines der bedeutendsten ist die mit der Resolution 41/128 der Vollversammlung angenommene Deklaration über das Recht auf Entwicklung. Allein das Abstimmungsergebnis von 146 gegen eine Stimme (USA) bei 8 Stimmenthaltungen (Großbritannien, BRD, Israel, Japan, Dänemark, Finnland, Schweden, Island) deutet den antiimperialistischen Charakter des Dokuments an. Mit seiner Annahme hat der jahrzehntelange Kampf der nichtpaktgebundenen Staaten unterstützt von den sozialistischen Ländern seinen erfolgreichen Abschluß gefunden. Die Deklaration definiert das Recht auf Entwicklung als unveräußerliches individuelles und kollektives Menschenrecht. Gemäß der Deklaration haben Völker und Individuen das Recht auf eine solche wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Entwicklung, bei der alle Menschenrechte und Grundfreiheiten realisiert werden können. Hervorgehoben wird, daß das Recht auf Entwicklung auf dem Selbstbestimmungsrecht der Völker beruht und das darin enthaltene Prinzip der Souveränität der Völker über ihre Naturreichtümer ein wesentliches Element seines Inhalts darstellt. Für das Individuum umfaßt das Recht auf Entwicklung die Verwirklichung aller wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und Bürgerrechte. Bezogen auf die Völker, begründet es einen Anspruch auf gleiche Entwicklungschancen. Diesen gleichen Entwicklungsmöglichkeiten entspricht die Pflicht der Staaten, zur Herausbildung solcher internationaler Beziehungen beizutragen, die die Verwirklichung dieses Anspruchs ermöglichen. Dazu gehört, die Demokratisierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, der Kampf um Frieden, internationale Sicherheit und Abrüstung sowie die Beseitigung massenhafter Menschenrechtsverletzungen. Mit dieser Deklaration haben die Völker, vor allem die Entwicklungsländer, ein Instrument an der Hand, auf dessen Grundlage weitere Schritte zum Ausbau des antiimperialistischen Menschenrechtskonzepts der Vereinten Nationen denkbar sind. Der Kampf um eine Demokratisierung der internationalen Wirtschaftsordnung wird sicherlich beflügelt. Die hier dargestellten Ergebnisse kennzeichnen nur einen eingegrenzten wenn auch sehr wichtigen Teil des Wirkens der Menschenrechtskommission und des 3. Komitees der UN-Voll Versammlung. Sie verdeutlichen jedoch, welche nützlichen Aktivitäten von beiden Gremien im Interesse des Wohles der Völker und der friedlichen internationalen Zusammenarbeit zur Förderung der Menschenrechte ausgehen. Jedoch können solche positiven Ergebnisse oft nur im zähen Ringen mit gegenläufigen Tendenzen erreicht werden. Die sozialistischen Staaten haben alles von ihnen Abhängende getan, um auch bei der Beratung der Menschenrechtsprobleme dem Progressiven zum Durchbruch zu verhelften. * S. 6 E/CN.4/Sub.2/1987/8/Rev. 1. - Zum Khalifa-Report vgl. Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1985, Heft 1, S. 55 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 358 (NJ DDR 1987, S. 358) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 358 (NJ DDR 1987, S. 358)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit ist daher seit Gründung der fester Bestandteil der Gesamtpolitik der Partei und der staatlichen Leitungstätigkeit. Sie ist das Hauptziel auch der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtütigkeitf Vertrauliche Verschlußsache Die weitere Qualifizierung der Sicherheits- überprüfungen dos Staatssicherheit im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der sogenannten Notaufnahmelager zur Erlangung geheimzuhaltender und anderer interessierender Informationen auf militärischem, wirtschaftlichem und politischem Gebiet sowie aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens der DDR.

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