Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 354

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 354 (NJ DDR 1987, S. 354); 354 Neue Justiz 9/87 sind von 4,9 Prozent im Jahre 1981 auf 3,7 Prozent im Jahre 1986 zurückgegangen. Die Bedeutung dieser Zahlen tritt vor dem Hintergrund der Tatsache, daß -im vergangenen Planjahrfünft 370 000 Werktätige für andere volkswirtschaftlich wichtige Aufgaben gewonnen werden konnten, besonders deutlich hervor. Das alles unterstreicht das Gütezeichen des Sozialismus, daß Rationalisierung bei uns sowohl mit Vollbeschäftigung als auch mit hoher Rechtssicherheit einhergeht. In den Ländern des Kapitals dagegen ist die Arbeitskraft eine Ware, die der Kapitalist benutzt, solange sie ihm nutzt, die er aber wegwirft, wenn andere Mittel größeren Gewinn versprechen. Wirtschaftsprognosen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) besagen, daß die Arbeitslosigkeit in ihren-24 Mitgliedsländern weiter ansteigen und noch in der zweiten Hälfte dieses Jahres 31,5 Millionen erreichen wird.7 Strikte Durchsetzung des AGB ' Die Lage in den Ländern des Kapitals verdeutlicht, zugleich, daß das Arbeitsrecht und die Arbeitsrechtsprechung in der DDR, die das Recht auf Arbeit auch juristisch garantieren, einen hohen Stellenwert auch in der internationalen Politik besitzt. Die Vorzüge des Sozialismus lassen uns selbstverständlich nicht selbstzufrieden werden. Im Gegenteil: wir müssen diese Vorzüge noch besser in jeder konkreten Sache nutzen und gestalten. Die Gerichte müssen z. B. auch weiterhin bei Streitfällen, die mit der Änderung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen Zusammenhängen, durch richtige Maßstäbe bei der Beurteilung der Zumutbarkeit des Angebots anderer Arbeit wie sie bereits auf früheren Plenartagungen des Obersten Gerichts beraten wurden8 und seitdem praktiziert werden die Durchsetzung des gesellschaftlichen Anliegens des AGB sichern helfen. Dabei geht es um ein verständnisvolles Reagieren auf die Anliegen der Werktätigen, auch um die Überwindung von bürokratischen Hemmnissen, unzureichender Einbeziehung der Werktätigen in die Klärung von Fragen -und in die Überwindung von Unzulänglichkeiten, wie sie mitunter in Gerichtsverfahren deutlich werden und wie das auch die Analyse der .Aussprache in Zusammenhang mit den in diesem Jahr durchgeführten Wahlen der Konfliktkommissionen gezeigt hat. In manchen Arbeitsstreitfällen geht es nur dem äußeren Anschein nach um die Klärung der Lohnberechnung, um die Bestimmung der Arbeitsaufgabe und die Erfüllung der sich daraus ergebenden Pflichten im Kern aber spielen unzureichende Arbeitsorganisation und ungenügende Aufmerksamkeit für die Vorschläge und Anliegen der Werktätigen eine Rolle. Hier muß sich der Blick der Richter für die Probleme weiter schärfen, weil mit formalen Entscheidungen über eine Rechtsfrage nichts gelöst wird, wenn Probleme unangesprochen bleiben, wenn kein Einfluß auf die Veränderung der Leitungstätigkeit im Sinne der Forderungen des AGB genommen wird, um Ursachen von Rechtsverletzungen auszuräumen und Arbeitsstreitfällen vorzubeugen. Gerade auch auf diesem Gebiet ist von Gerichtskritiken, Hinweisen und Verfahrensauswertungen stärker Gebrauch zu machen. Feststellungen auf diesem Gebiet müssen auch in die Informationen gemäß § 18 GVG und §§ 5 und 6 ZPO einbezogen werden. Gerichtskritiken und Hinweise sind auch stärker zu nutzen, um in arbeitsrechtlichen Verfahren auf die strikte Gewährleistung der gewerkschaftlichen Rechte hinzuwirken. Das AGB enthält z. B. klare Regelungen, in welchen Fällen gewerkschaftliche Zustimmungen zu Entscheidungen der Leiter erforderlich sind, es orientiert auf die Beratung grundlegender Fragen in den Arbeitskollektiven, verlangt die Mitwirkung von Gewerkschaftsvertretern bei Disziplinarverfahren, fördert die Information der zuständigen Gewerkschaftsleitung, wenn gegen einen Werktätigen die materielle Verantwortlichkeit geltend gemacht werden soll, sieht vor, daß die Leiter die Gewerkschaft informieren, bevor arbeitsrechtliche Verträge abgeschlossen werden. Die Einhaltung dieser Bestimmungen trägt dazu bei, daß die Gewerkschaften ihre Aufgaben entsprechend ihrer Satzung immer besser wahrnehmen können. Wenn aber das Gericht über Streitigkeiten entscheiden muß und dabei feststellt, daß die Gewerkschaften im konkreten Fall keine Möglichkeit hatten, mitzuwirken, ihre Meinung zu sagen oder darüber zu befinden, ob einer Leiterentscheidung zuzustimmen war, muß es entsprechend mit einem Hinweisschreiben oder einer Gerichtskritik reagieren. Aus der Fülle arbeitsrechtlicher Fragen greift der Bericht des Präsidiums an das Plenum vor allem solche heraus, in denen sich das Arbeitsrecht den Herausforderungen der Zukunft zu stellen hat. Das sind die Fragen der wissenschaftlich-technischen Revolution, der umfassenden Intensivierung, der Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien, der rationellen Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und ihrer Auswirkungen auf die Arbeitsrechtsverhältnisse. Die Erfahrungen besagen, daß die Betriebe mit den vorhandenen rechtlichen Regelungen, staatlichen, Standards und Rahmenkollektivverträgen die dabei auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen lösen können. Gestützt auf das bedeutende Bildungspotential, das in unserem Lande über die Berufsausbildung und die Qualifizierung geschaffen wurde, kommt es darauf an, mit den Werktätigen solche Arbeitsaufgaben in den Arbeitsverträgen zu vereinbaren, die das vorhandene Fachwissen, die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen disponibel zur- Wirkung kommen lassen. Vor allen Werktätigen steht die Aufgabe, das für ihre Arbeitsaufgabe erforderliche Wissen zu erwerben und sich darüber hinaus neue Kenntnisse anzueignen, die zur Meisterung neuer Technik und Technologien notwendig sind. Dabei kommt der vorausschauenden Gestaltung der Qualifizierungsverträge zunehmend Bedeutung zu. Stete Aufmerksamkeit verdient auch die Weiterführung der Schwedter Initiative. Gerade hier gilt, daß nicht in allen Betrieben Schlüsseltechnologien zur Anwendung gelangen, aber in jedem Bereich, in jeder Abteilung, in jedem Betrieb das Erfordernis der sozialistischen Rationalisierung auf der Tagesordnung steht. Die Gewinnung Werktätiger für anspruchsvollere Aufgaben, wobei vor allem auf die Verstärkung der Schichtarbeit, den Ausbau des Rationalisierungsmittelbaus, die Exportproduktion und die Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern orientiert wird, wird vor allem durch die Schwedter Initiative gefördert. Operative Untersuchungen des Obersten Gerichts und auch Einschätzungen von Bezirksgerichten besagen, daß es hierbei gerade in der vorbeugenden Arbeit der Konfliktkommissionen und staatlichen Gerichte zu einer wirksamen Unterstützung der Leitungstätigkeit und des Engagements der Gewerkschaften in den Kombinaten und Betrieben kommt, durch die gesichert wird, daß keine nennenswerten Konflikte auftreten.9 Im Prozeß der wissenschaftlich-technischen Revolution und der sozialistischen Rationalisierung steigen die Ansprüche an das verantwortungsbewußte Verhalten der Werktätigen im Arbeitsprozeß, an ihre bewußte Disziplin, ihre Zuverlässigkeit. Alle Möglichkeiten des Arbeitsrechts sind zu nutzen, um Ordnung, Sicherheit und Disziplin an jedem Arbeitsplatz und in der gesamten betrieblichen Leitungstätigkeit zu gewährleisten. Es steht das notwendige arbeitsrechtliche Instrumentarium zur Verfügung, um eine straffe Ordnung durchzusetzen, jedem Fehlverhalten und jeder Sorglosigkeit beim Schutz von Leben und Gesundheit und beim Umgang mit dem sozialistischen Eigentum entgegenzuwirken und keine Inkonsequenz gegenüber Verletzungen von Arbeitspflichten, von technologischen Vorgaben, Regelungen zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz zuzulassen. Hierzu enthält der Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 4. Plenartagung konkrete Hinweise. (Vorstehendem Beitrag liegt das Referat zugrunde, das Dr. Strasberg auf der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts am 30. Juni 1987 gehalten hat.) 7 Vgl. dazu Insgesamt M. Premßler/A. Ondrusch, Kampf um soziale Rechte in der BRD (Eine aktueUe Analyse), Berlin 1986. 8 Vgl. dazu Ziff. 3.2.1. des Berichts an die 11. Plenartagung in OG-Informationen 1979, Nr. 3, S. 3 ff., und Ziff. 2.4. des Berichts an die 3. Plenartagung in OG-Informationen 1982, Nr. 4, S. 3 ff. 9 Vgl. auch den Diskussionsbeitrag von W. Frohn auf der 4. Tagung des Zentralkomitees der SED, ND vom 20./21. Juni 1987, S. 7. Neu im Staatsverlag der DDR Lothar Rüster/Giinther Brandt: Musterdokumente des RGW für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit 188 Seiten; EVP (DDR): 14 M ' Diese Textsammlung mit kommentierenden Vorbemerkungen enthält Muster-abkommen, -bedingungen, -vertrage und -regeln, u. a. zur Durchführung von Forschungs-, Projektierungs-, Konstruktions- und Versuchsarbeiten, zur Schaffung zeitweiliger wissenschaftlich-technischer Kollektive und gemeinsamer Laboratorien, zur Lizenzvergabe und zur materiellen Verantwortlichkeit aus Verträgen.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des IfS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Untersuchung solche Voraussetzungen zu schaffen, die bei der entsprechenden Bereitschaft des Beschuldigten weitere Straftaten verhindern. Die Einstellung des Beschuldigten zum.

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