Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 353

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 353 (NJ DDR 1987, S. 353); Neue Justiz 9/87 353 Plenartagung des Obersten Gerichts zur Auswertung des 11. FDGB-Kongresses Dr. WERNER STRASBERG, 1. Vizepräsident des Obersten Gerichts Die 4. Plenartagung des Obersten Gerichts zu den Aufgaben der Arbeitsrechtsprechung in Auswertung des 11. FDGB-Kongresses1 stand im Zeichen der 4. Tagung des Zentralkomitees der SED, auf der erneut bekräftigt wurde: „Ohne starke Gewerkschaften gibt es keinen starken Sozialismus. Mit seinen Beschlüssen demonstrierte der 11. Kongreß des FDGB das enge Kampfbündnis zwischen FDGB und SED und die Entschlossenheit, die Beschlüsse des XI. Parteitages der SED zum Maßstab der eigenen Arbeit zu machen.“1 2 Der Kongreß der umfassendsten Klassenorganisation der Arbeiterklasse und der größten Massenorganisation der Werktätigen in unserer sozialistischen Gesellschaft hat ganz im Sinne der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik Wichtige Impulse für die allseitige Stärkung der DDR gegeben und war auch bestimmend für die 4. Tagung des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Enges Zusammenwirken von Gerichten und Gewerkschaften Es ist international durchaus nicht selbstverständlich, daß das Oberste Gericht eines Staates den Kongreß der Gewerkschaften für die Rechtsprechung auswertet. In den Ländern des Kapitals stehen dem für jedermann erkennbare unüberbrückbare Klassengegensätze entgegen. In unserem sozialistischen Staat ist die Auswertung von Gewerkschaftskongressen inzwischen eine feste, gute Tradition ist doch die Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Gewerkschaften Ausdruck der Macht der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten. Analysiert man die Ergebnisse dieser früheren Plenartagungen3, dann wird ihr Sinn, ihre reale politische Bedeutung offenkundig. Sie besteht ebenso wie die der regelmäßigen Informationsberichte des Präsidenten des Obersten Gerichts an das Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB darin, daß aus dieser Zusammenarbeit immer wieder Impulse zur Verstärkung der Wirksamkeit der Rechtsprechung ausgegangen sind, daß sie der Festigung unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht und der Vertiefung der sozialistischen Demokratie, vor allem in den Betrieben, dient und die Werktätigen noch besser befähigt, durch die Rechtsverwirklichung unmittelbar Staatsmacht auszuüben. Wir denken hier vor allem an die Mitglieder der Konfliktkommissionen und an die Schöffe, die auf Vorschlag der Gewerkschaften gewählt werden und die bis zum Obersten Gericht hin Rechtsprechung ausüben und dadurch einen ganz spezifischen Beitrag dazu leisten, die Politik der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates zu verwirklichen. Mit dem Bericht des Präsidiums an die 4. Plenartagung des Obersten Gerichts, in dem der Stand der Zusammenarbeit der Gerichte mit den Gewerkschaften eingeschätzt und mit den Anforderungen verbunden wird, die sich aus dem 11. FDGB-Kongreß für die Arbeitsrechtsprechung ergeben, erfahren die langfristigen Aufgaben aus dem gemeinsamen Dokument des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz zur Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages4 eine inhaltliche Ausgestaltung und Bereicherung. Die tagtägliche praktische Verwirklichung dieser Aufgaben erfordert eine entsprechende Leitungstätigkeit an den Bezirks- und Kreisgerichten. Mit der 4. Plenartagung ging es vor allem darum, die Qualität der gerichtlichen Entscheidungen weiter zu verbessern, den Blick der Richter für die politischen, ökonomischen und sozialen Wirkungen der gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen zu schärfen, die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften noch enger zu gestalten und insgesamt die Lebensnähe der Arbeit der Gerichte weiter zu erhöhen. Wir können feststellen, daß die Gerichte mit ihrer Rechtsprechung voller Initiative und Verantwortungsbewußtsein an die Lösung der Aufgaben zur Verwirklichung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik herangegangen sind. Die Festigung der sozialistischen Staatsmacht, die Unterstützung der ökonomischen Strategie der Partei der Arbeiterklasse, die Stärkung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zum sozialistischen Staat, der Schutz der Würde und der Rechte der Bürger in der Einheit mit verantwortungsbewußter Pflicht--erfüllung stehen im Zentrum der gerichtlichen Tätigkeit. In. seinem Bericht schätzte das Präsidium des Obersten Gerichts ein, daß die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und den Gewerkschaften enger, inhaltsreicher und gesellschaftlich wirksamer geworden ist. Die Richter lassen sich dabei von der Erkenntnis leiten, daß sich „die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie in den Betrieben bis hin zum Arbeitskollektiv vor allem über den Ausbau der Rechte und der Verantwortung der Gewerkschaften vollzieht“.5 Es ist und,bleibt das Anliegen der Gerichte, den Gewerkschaften zu helfen, ihre Rechte umfassend zu verwirklichen, und mit den Mitteln und Möglichkeiten der Rechtsprechung solche Bedingungen zu gewährleisten, unter denen große schöpferische Leistungen und hervorragende Initiativen im Kampf um die Erfüllung der Planziele gedeihen. Gewährleistung grundlegender Menschenrechte Die 4. Tagung des Zentralkomitees der SED hat deutlich gemacht, wie die Arbeiterklasse und alle Werktätigen unter Führung der SED die Herausforderung der Gegenwart verstehen und die wachsenden Aufgaben immer besser meistern. Bei der Durchsetzung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik bewährt sich das AGB nunmehr seit fast 10 Jahren. Wir können davon ausgehen, daß wir mit diesem Gesetz auch künftige und größere Anforderungen meistern werden. Die Arbeitsrechtsprechung muß deshalb noch stärker die Möglichkeiten ausschöpfen, die dieses Gesetz zur Unterstützung der ökonomischen Strategie der Partei der Arbeiterklasse bietet. Das AGB bringt nach Geist und Buchstaben „die Achtung unserer sozialistischen Gesellschaft vor der Arbeit, dem Leben, den Rechten und der Würde jedes einzelnen Werktätigen zum Ausdruck“.6 Die Gewährleistung der in der Verfassung der DDR verankerten Grundrechte, zu denen das Recht auf Arbeit, das Recht auf Berufsausbildung und Qualifizierung, das Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft sowie das Recht auf Freizeit und Erholung gehören, stellt eine gewaltige Triebkraft dar, durch die die Vorzüge des Sozialismus immer spürbarer werden. Im Mittelpunkt der gesamten Politik des sozialistischen Staates steht der Mensch. Darum sind die verfassungsmäßigen Grundrechte wie das Recht auf Arbeit, ohne dessen Realisierung von Freiheit keine Rede sein kann im Sozialismus zugleich unveräußerliche Menschenrechte. Die unverbrüchliche Garantie dieser Menschenrechte wird auch durch die Tätigkeit der staatlichen und gesellschaftlichen Gerichte getragen. Auch ihre Erfahrungen erbringen den Nachweis, daß die zunehmende Intensivierung der Volkswirtschaft durch Rationalisierung und die Einführung neuer Technologien weder zu Arbeitslosigkeit noch zu Lehrstellenmangel, noch zu rechtlichen Konflikten führen muß. Typisch für die sozialistische Art zu rationalisieren ist, daß alles mit den Menschen und für die Menschen geschieht. Das wird auch durch die Praxis der Gerichte bestätigt, die zeigt, daß beim Übergang zur umfassenden Intensivierung und bei der sozialistischen Rationalisierung arbeitsrechtliche Konflikte relativ selten auftreten. Die Zahl der gerichtlichen Arbeitsrechtsverfahren und' der arbeitsrechtlichen Beratungen der Konfliktkommissionen ist rückläufig. Speziell gerichtliche. Streitigkeiten über die Begründung und Änderung von Arbeitsrechtsverhältnissen 1 Vgl. Bericht des Präsidiums jan die 4. Plenartagung des Obersten Gerichts am 30. Juni 1987, NJ 1987, Heft 8, S. 318 ff. 2 H. Dohlus, Aus dem Bericht des Politbüros an die 4. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1987, S. 30. 3 Vgl. zur Auswertung des 8. FDGB-Kongresses: NJ 1972, Heft 19, S. 563 ff., S. 568 ff.; zur Auswertung des 9. FDGB-Kongresses: OG-Informationen 1977, Nr. 4, S. 2 ff.; NJ 1977, Heft 18, S. 625 ff.; zur Auswertung des 10. FDGB-Kongresses: OG-Informationen 1982, Nr. 4, S. 3 ff.; NJ 1982, Heft 8, S. 340 ff. 4 Vgl. OG-Informationen 1986, Nr. 4, S. 3 ff. 5 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 76. 6 E. Honecker, Rede auf dem 11. Kongreß des FDGB, ND vom 24. April 1987, S. 4.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Linie Untersuchung und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und den Geheimdiensten erzeugt oder aufgegriffen und über die Kontaktpol jUk Kontakt-tätigkeit, durch Presse, Funk und Fernsehen massenwirksam oder durch Mittelsmänner verbreitet.

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