Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 32

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 32 (NJ DDR 1987, S. 32); 32 Neue Justiz 1/87 in der vorangegangenen Periode, daß sich die repressiven Mittel des Staates nicht nur gegen Kriminelle richten, sondern zugleich dazu dienen, die Arbeiterbewegung und die anderen demokratischen Bewegungen zu kontrollieren und ihre Möglichkeiten zu wirksamen Aktionen gegen die herrschende Politik zu beschränken. Zur Strafgesetzgebung Bereits am Anfang seiner Amtszeit setzte Präsident Reagan den als Bell-Thompson-Forum bezeichneten Ausschuß für Strafrechtsfragen ein. Dieser griff unmittelbar in die Arbeiten zum neuen USA-Strafgesetzbuch ein. In einem Bericht, der dem Präsidenten vorgelegt wurde, empfahl das Bell-Thompson-Forum20: Zulassung illegal beschafften Beweismaterials in Strafprozessen (z. B. von Materialien, die die Polizei bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen ohne entsprechende richterliche Befehle sichergestellt hat, wobei als Rechtfertigung gelten soll, daß die Polizeibeamten sich „in vernünftiger Weise und in gutem Glauben bemühen“, den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen); Abschaffung der bedingten Strafaussetzung (parole) und Verschärfung der Kautionsgesetze (bail acts); Massenweise Sicherheitsverwahrung von gefährlichen Personen. Mit der Verabschiedung solcher Bundesgesetze wie des Comprehensive Crime Control Act und des Bail Reform Act im Jahr 1984 wurde diesen Empfehlungen des Bell-Thompson-Forums, obwohl sie verfassungsmäßige Grundrechte verletzen, weitgehend Gesetzeskraft verliehen.21 So wurde die sog. Vorbeugehaft (preventive detention) eingeführt, die es Richtern erlaubt, Personen nach eigenem Ermessen als potentiell gefährlich einzustufen und in Haft nehmen zu lassen. Bruce E n n i s, ein der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union angehörender Jurist, stellte zur preventive detention fest: „SicherheitsVerwahrung ist eine Methode, Menschen nicht auf Grund von Verbrechen zu bestrafen, die 'sie in der Vergangenheit begangen haben, sondern für etwas, was sie vielleicht in Zukunft begehen könnten. Unter Sicherheitsverwahrung ist man tatsächlich eines Verbrechens schuldig, das noch nicht begangen wurde. Das stellt die verfassungsmäßige Unschuldsvermutung auf den Kopf. Das ist völlige Willkür.“22 Des weiteren wurde durch diese Gesetze die bedingte Strafaussetzung in ihrer jetzigen Form revidiert, und die Kautionsgesetze wurden verschärft. Die Polizei erhielt die vom Bell-Thompson-Forum empfohlenen Vollmachten. Insgesamt orientieren die Gesetze auf das Abstrafen, primär mit Freiheitsstrafen. Ein Sentencing Review Board hat die Aufgabe zu überprüfen, ob die Rechtsprechung der Gerichte sich an die Strafzumessungsrichtlinien hält. Die Verschärfung der strafrechtlichen Repression vollzieht sich gleichermaßen in der Gesetzgebung zahlreicher Einzelstaaten der USA. Eine Reihe der in jüngerer Zeit erlassenen Strafgesetzbücher, z. B. im Staat New York, hat für viele Straftaten gesetzliche Mindeststrafen eingeführt in der Regel mehrjährige Freiheitsstrafen und die für die Gewährung einer Strafaussetzung auf Bewährung zuständigen Parole Boards abgeschafft. Die Idee von der Resozialisierung der Straftäter spielt kaum noch eine Rolle, was auch darin zum Ausdruck kommt, daß die meisten staatlichen Resozialisierungsprogramme eingestellt worden sind.23 „U.S. News & World Report“ vom 5. Mai 1986 stellt dazu knapp fest: „Der Kongreß und die Gesetzgebung vieler Einzelstaaten der USA haben die Strafen für ein weites Feld von Verbrechen verschärft. “ Zur Strafpraxis Mit derartigen Gesetzen ausgerüstet, kann die Reagan-Administration ihren Kurs der verschärften strafrechtlichen Repression fortsetzen. Darüber, daß dieser Kurs bereits seit 1982 unterhalb der Schwelle gesetzlicher Regelungen verfolgt wurde, lassen die Tatsachen keinen Zweifel. Seit dem Amtsantritt Reagans wurden die Strafrichter durch die herrschenden Kreise und durch die Spruchpraxis der höheren Gerichte gezielt dazu veranlaßt, ihr richterliches Ermessen in Freiheitsstrafen münden zu lassen. Auch die Massenmedien schüren in der Öffentlichkeit systematisch eine Stimmung, die Kriminellen nicht zu schonen und durch drakonische Strafen möglichst lange aus dem Leben der Gesellschaft auszuschalten. Richtern, die dem offiziellen strafpolitischen Kurs nicht folgen, wird oft vorgeworfen, sie begünstigten das Verbrechen und mißachteten die Rechte der Verbrechensopfer. Gewählte Richter müssen dann damit rechnen, künftig nicht mehr für ihr Amt kandidieren zu können. Unter diesen Umständen nimmt es nicht wunder, daß die Anzahl und die Höhe der von den Gerichten verhängten Freiheitsstrafen in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind. So betragen die von der USA-Justiz verhängten Freiheitsstrafen jetzt durchschnittlich 5 Jahre (1980 waren es noch 4 Jahre).24 25 Die Zahl der Strafgefangenen weist seit 1982 eine ständig steigende Tendenz auf. Mit 463 866 Strafgefangenen wurde Anfang 1985 ein in der Geschichte des US-amerikanischen Strafvollzugs bisher noch nie erzielter Stand erreicht. Damit entfielen auf 100 000 Einwohner 188 zu einer Freiheitsstrafe Verurteilte. Dabei fällt besonders ins Gewicht, daß rund 96 Prozent von ihnen eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe verbüßen.23 Mehr denn je müssen vor allem progressive Bürger der USA damit rechnen, bei der Ausübung politischer und sozialer Rechte auch mit strafrechtlichen Mitteln verfolgt zu werden. Deutlich zeigt sich dies im Vorgehen der Strafjustiz gegen Anhänger der Friedensbewegung. Für solche Aktionen wie das Blockieren von Raketentransporten oder Friedensmanifestationen in Rüstungsbetrieben wurden in vielen Fällen z. T. langjährige Gefängnisstrafen ausgesprochen. Es wird geschätzt, daß im Jahre 1985 ca. 6 000 aktive Friedensanhänger zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind.26 27 Dagegen läßt die Justiz der USA gegenüber den Tätern der Weiße-Kragen-Kriminalität offenkundig Milde walten. Deshalb wird auch davon gesprochen, daß es einen „Doppelstandard“ in den Strafmaßnahmen gibt: „einen für die Verbrechen auf den Straßen und einen für die in Maßanzügen begangenen Verbrechen Selbst wenn Staatsanwälte Weiße-Kragen-Täter anklagen, bleiben den meisten Freiheitsstrafen erspart. Für die wenigen, die hinter Gitter kommen, gibt es meistens kurze Freiheitsstrafen“.22 In einer Studie der Yale-Univer ität zur Strafpraxis gegenüber Weiße-Kragen-Tätern wird u. a. festgestellt: „Nach Kenntnisnahme der ',untadeligen Beurteilungen“ dieser leitenden Angestellten entscheiden einige Richter, daß es ungerecht wäre, sie übermäßig für ihren :;ündenfall zu bestrafen.“ Kommt es aber in Einzelfällen doch zu einer Verurteilung mit Freiheitsstrafe, so wird diese entsprechend milde vollzogen: „Von Kalifornien bis Connecticut gibt es spezielle .Strafanstalten“ für diesen Täterkreis. Diese Einrichtungen haben keine Zellen, keine bewaffneten Pos'an oder Zäune, sie werden als .Klubs“ bezeichnet, weil si über Tennis- und Golfplätze u. a. m. verfügen.“28 Wachsende Rechtsunsicherheit Es kennzeichnet zweifellos die derzeitige Situation der Strafverfolgung in den USA, wenn der US-amerikanische Psychologe Stanton Samenow schreibt: „Die Reformen in den Strafanstalten und die Rehabilitationsprogramme für Straftäter der 60er und 70er Jahre in den USA haben sich als liberale Seifenblasen erwiesen, die geplatzt sind und zu dem geführt haben, was als harte Linie be: dehnet wird: einsperren und den Schlüssel wegwerfen.“29 Das ist die Alternative der Reagan-Administration gegen die Kriminalitätsflut. Für von realistisch denkenden Soziologen der USA vorgeschlagene Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung, die an Stelle hoher Freiheitsstrafen bessere Berufsausbildung, sichere Arbeitsplätze und ein ausreichendes Arbeitseinkommen fordern, ist gegenwärtig kein Platz. Die Strategie des Abstrafens mit hohen Freiheitsstrafen hat dazu geführt, daß die Rolle des Strafrechts im staatsmonopolistischen Unterdrückungsmechanismus gewachsen ist. Dem richterlichen Ermessensspielraum bei der Verhängung von Freiheitsstrafen wurde Tür und Tor geöffnet, und es of- Fortsetzung auf S. 33 20 Vgl. dazu D. Pumphrey/G. Pumphrey, Ghettos und Gefängnisse Rassismus und Menschenrechte in den USA, Köln 1982, S. 118; D. S. Davis, „The production of crime policies“, Crime and Social Justice 1983, Heft 20, S. 121. 21 Vgl. Details in: U. S. News & World Report vom 22. Oktober 1984, S. 50; Daily World (New York) vom 6. Oktober 1984 und vom 27. November 1985. 22 Zitiert nach: D. Pumphrey/G. Pumphrey, a. a. O., S. 118. 23 Vgl. dazu J. Herrmann, „Neuere Entwicklungen in der amerikanischen Strafrechtspflege“, Juristenzeitung (Tübingen) 1985, Heft 13, S. 606 ff; 24 Vgl. „USA-Justiz im Dienste der Reagan-Administration“, NJ 1986, Heft 1, S. 22. 25 Vgl. Bureau of Justice Statistics, Washington D. C. 1984 und 1985. 26 Vgl. U. Panzer, „Friedensbewegung und Justiz Aktionen und Reaktionen in den USA“, Demokratie und Recht (Köln) 1985, Heft 4, S. 390 ff. 27 U. S. News & World Report vom 1. Juli 1985, S. 43. 28 U. S. News & World Report vom 1. Juli 1985, S. 43. 29 St. Samenow, Inside the Criminal Mind, New York 1984 (zitiert nach NJ 1985, Heft 5, S. 189).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 32 (NJ DDR 1987, S. 32) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 32 (NJ DDR 1987, S. 32)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Klärung von gelungenen Schleustmgen Grenzübertritten bekanntwerdende Rückverbindungen eine unverzügliche Informierung der zuständigen Diensteinheiten und eine abgestimmte Kontrolle und Bearbeitung erfolgt.

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