Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 316

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 316 (NJ DDR 1987, S. 316); 316 Neue Justiz 8/87 Unser aktuelles Interview Oberstes Gericht der UdSSR festigt Gesetzlichkeit In der Zeit vom 9. bis 13. Juni 1987 hielt sich auf Einladung des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Günter Sarge, eine Delegation des Obersten Gerichts der UdSSR unter Leitung seines 1. Vizepräsidenten, Dr. Sergej Iwanowitsch Gus-j e w , zu einem Arbeitsbesuch ln der DDR auf. Über einige Aspekte gegenwärtiger Aufgaben des Obersten Gerichts der UdSSR und zu Ergebnissen seines Aufenthalts in der DDR sprachen wir mit Genossen Gusjew. Genosse Präsident, die Juristen in der DDR verfolgen mit Interesse die Bemühungen zur Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung, die in der Sowjetunion in Verwirklichung der Beschlüsse des XXVII. Parteitags der KPdSU unternommen werden. Welche Aufgaben erfüllt in dieser Phase das Oberste Gericht der UdSSR? Der XXVII. Parteitag der KPdSU schätzte die Lage und die Arbeit aller gesellschaftlichen Bereiche ein. Das traf auch zu auf die Tätigkeit der rechtschützenden Organe. Davon ausgehend hat im vergangenen Jahr das Oberste Gericht der UdSSR einen Fünfjahrplan erarbeitet, in dem Inhalt und Richtung unserer Arbeit, vor allem jedoch die thematische Tätigkeit des Plenums niedergelegt wurde. Vorrang haben in diesem Zusammenhang Fragen bekommen, die mit unserer Wirtschaft verbunden sind. Die geordnete und sinnvolle Wirtschaftsführung bedarf des Schutzes und der Sicherung. Das Oberste Gericht legte deshalb langfristig fest, zu welchen Komplexen die Rechtsprechung und ihre Wirksamkeit einzu-’ schätzen sind. Diese Planung ist zugleich eine inhaltliche Arbeitsorientierung für alle Gerichte. Und welche Fragen sind das insbesondere? Ich beschränke mich hier auf den strafrechtlichen Bereich. Im Vordergrund steht die Rechtsprechung zum Schutz des sozialistischen Eigentums. Aber auch die Rechtsprechung zur Bekämpfung der Falschmeldung, der Spekulation, der Wirtschaftsschädigung durch Brände oder andere Störungen verursachender Schädigungen gehört dazu. Im Augenblick behandeln wir mit besonderer Aufmerksamkeit die Fälle der Falschmeldung, denn mitunter sind deren Auswirkungen gefährlicher als beim Diebstahl. Wir wenden uns in diesem Zusammenhang gegen Tendenzen falscher Großzügigkeit. Man darf einfach nicht zulassen, daß vorgetäuscht wird, was nicht vorhanden ist, denn das kann volkswirtschaftlich zu verhängnisvollen disproportionalen Auswirkungen führen. Das Oberste Gericht der UdSSR schätzt z. B. auch ein, wie es bisher gelang, den Kampf gegen nicht durch Arbeit erworbene Einkünfte zu führen. Hierzu zählt u. a. die Rechtsprechung gegen Diebstahl, Raub und Bestechung. Die wirksame Tätigkeit der rechtschützenden Organe unter diesem Aspekt ist zugleich ein Beitrag zur Verwirklichung des Beschlusses des Zentralkomitees der KPdSU vom 15. Mai 1986, der Aktivitäten auch in dieser Richtung forderte. In den Bereich der Straftaten mit ökonomischen Auswirkungen beziehen wir auch den Diebstahl persönlichen Eigentums ein. Diese Straftatengruppe rangiert bei uns von der Häufigkeit her an erster Stelle, leider auch von der Seite her, daß die Aufklärung nicht befriedigen kann. Der Zusammenhang liegt auf der Hand, denn in diesen Fällen muß die Gesellschaft den Schaden tragen, und das ist eben auch eine ökonomische Frage. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einige weitere Problemkreise nennen, die in der Tätigkeit unseres Obersten Gerichts Aufmerksamkeit finden. Am 17. November 1986 beschloß z. B. der Oberste Sowjet der UdSSR das Gesetz über die individuelle Erwerbstätigkeit. Im Aprilheft 1987 der „Neuen Justiz“ haben Sie dazu einen erläuternden Aufsatz veröffentlicht. Jetzt geht es darum, dieses Gesetz in der Praxis zu verwirklichen. Und wir werden aus der Sicht des Obersten Gerichts einzuschätzen haben, welche Rechtsverletzungen auftreten. Sie haben gewiß von einigen grundsätzlichen Prozessen der Umgestaltung gehört, die gegenwärtig in der Staatsund Wirtschaftspraxis bei uns eingeleitet sind. Das trifft auch auf die Tätigkeit der Justizorgane zu. Würden Sie bitte darauf etwas ausführlicher eingehen? Wohin zielen die Vorhaben und Überlegungen? Ich kann das hier nur skizzenhaft ansprechen. Eine zentrale Stelle nimmt die sozialistische Demokratie ein. Das muß sich sichtbar in allen Gesetzen ausdrücken, und auch im Gerichtsverfahren ist sie nicht nur deklaratorisch zu gebrauchen, sondern spürbar zu verwirklichen. Das gerichtliche Verfahren soll der Öffentlichkeit zugänglich sein. Das heißt z. B., die Verfahren künftig unter größerer Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit, auch der Presse, durchzuführen. Dazu gehört aber auch, daß statistisches Material über die Kriminalität und Analysen der Rechtsprechung der Bevölkerung bekannt werden. Den Journalisten erwachsen in diesem Zusammenhang Aufgaben über die Fachzeitschriften hinaus, juristische Themen sollen breiter diskutiert werden als bisher. Wie weit die Überlegungen zur Verbesserung der Arbeit der rechtschützenden Organe gehen, verdeutlicht auch die Absicht, die Untersuchungsführung im Ermittlungsverfahren aus der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit herauszulösen. Hier geht es darum, zu erreichen, wie das bei Ihnen in der DDR Praxis ist, daß sich der Staatsanwalt auf seine Funktion der Leitung und Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit im Ermittlungsverfahren konzentriert. Und was den Rechtsanwalt betrifft, so soll er, ebenfalls nach dem bewährten Beispiel bei Ihnen und in anderen sozialistischen Ländern, bereits im frühesten Stadium der Ermittlungen seine Funktion als Verteidiger des Beschuldigten wahrnehmen. Auszubauen ist auch bei uns die inhaltliche Seite des Strafvollzuges, nach dem Richterspruch den Erziehungsprozeß zielgerichtet und wirksam zu gestalten. Hier geht es uns um die Einführung einer möglichen richterlichen Kontrolle über die Strafenverwirklichung. So etwas haben wir bisher nicht. Ich habe Ihnen damit die Richtung unserer derzeitigen Gedanken zur Veränderung der Praxis verdeutlicht. Der Prozeß ist vielschichtig. Er erfaßt auch die Strafpolitik. Künftige gesetzliche Regelungen werden von vornherein auch in dieser Frage klarer sein und die untere Strafgrenze bei Freiheitsstrafen höher bestimmen. In der Rechtsprechung spiegelt sich diese Tendenz bereits wider. So ging die Zahl der Freiheitsstrafen auf ca. 33 Prozent zurück. Sie betrug in früheren Jahren nahezu regelmäßig 50 Prozent. Welche spezifischen Aufgaben fallen in diesem Zusammenhang dem Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR zu? Wer gehört ihm an, und in welchem Verhältnis steht es zu den Obersten Gerichten der Unionsrepubliken? Die Beratungen und Beschlüsse des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR zählen wir zu den bedeutendsten Formen der Rechtsarbeit, und neben der gerichtlichen Entscheidung im Einzelfall ist es die wichtigste Tätigkeit des Obersten Gerichts. Das Plenum tagt mindestens 4mal im Jahr. Dabei werden jeweils 2 bis 3 Hauptfragen behandelt etwa derart, wie ich sie eingangs unseres Gesprächs charakterisierte. Mitunter ergibt sich dabei die Koppelung der Behandlung straf- und zivil- bzw. arbeitsrechtlicher Fragen. Dem Plenum gehören die Mitglieder des Obersten Gerichts der UdSSR und alle Vorsitzenden der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken an, also 38 Mitglieder. Die Beschlüsse des Plenums sind für alle Gerichte des Landes verbindlich. Die Beschlüsse der Plenartagungen der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken müssen darauf;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 316 (NJ DDR 1987, S. 316) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 316 (NJ DDR 1987, S. 316)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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