Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 294

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 294 (NJ DDR 1987, S. 294); 294 Neue Justiz 7/87 Berichte IX. Konferenz der Justizminister sozialistischer Staaten Vom 12. bis 14. Mai 1987 fand in Budapest die IX. Konferenz der Justizminister sozialistischer Staaten statt. Damit kehrte diese ständige Einrichtung multilateraler Arbeitstreffen der Justizminister an den Ort der ersten Justizministerkonferenz im Jahre 1972 zurück. Damals beteiligten sich 8 Staaten (vgl. NJ 1973, Heft 4, S. 111 ff.). Inzwischen sind in zunehmendem Maße auch junge Nationalstaaten, die den sozialistischen Entwicklungsweg beschreiten, Konferenzteilnehmer geworden. So nahmen am IX. Treffen neben europäischen sozialistischen Staaten die Mongolische VR, die Republik Kuba, die VR Angola, das Sozialistische Äthiopien, die VR Mocambique, die VDR Jemen, die SR Vietnam, die VR Kampuchea, die VDR Laos und die Republik Nikaragua teil. In dieser Entwicklung widerspiegelt sich anschaulich die Dynamik des revolutionären Weltprozesses und die Bedeutung, die die Teilnehmerstaaten den Fragen des Staates und des Rechts beim Aufbau einer neuen Gesellschaftsordnung beimessen. Gegenstand der IX. Konferenz waren Informationen der Minister über wichtige Entwicklungen in ihren Ländern auf dem Gebiet des Rechts und der Justiz seit der VIII. Konferenz im November 1984 in Havanna (vgl. NJ 1985, Heft 1, S. 13 f.). Im Mittelpunkt standen der Meinungsaustausch über Grundfragen der Rechtspolitik sowie theoretische und methodische Fragen der Gesetzgebung. Die vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, geleitete Delegation der DDR legte die umfangreichen staatlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten zur Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED auf dem Gebiet des Rechts und der Justiz dar. Alle Teilnehmer schätzten ein, daß mit dem in offener und herzlicher Atmosphäre geführten Erfahrungsaustausch viele neue Gedanken zu wechselseitigem Nutzen vermittelt wurden. Übereinstimmend stellten sie fest, daß, ausgehend von den jeweiligen Beschlüssen der kommunistischen und Arbeiterparteien auf ihren Parteitagen, die Lösung der gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Aufgaben eine wachsende Rolle des Rechts und der Arbeit der Justizorgane bedingt. In der Arbeit der Justizorgane gelte es, wie der Justizminister der UdSSR, B. W. Krawzow, mit Hinweis auf die DDR-Posi-tion betonte, „bürgernah“ zu arbeiten. Die Rechtspflege müsse zunehmend zur ureigenen Angelegenheit der Bevölkerung werden. Das Ziel bestehe in der Stärkung der sozialistischen Staaten, einer effektiven Einflußnahme auf die Lösung der wirtschaftlichen Aufgaben, im Ausbau der vorbeugenden Arbeit gegen Rechtsverletzungen und im umfassenden Schutz der Rechte der Bürger. Im Erfahrungsaustausch wurde als Gemeinsamkeit für die Entwicklung der Rechtsetzung hervorgehoben, daß sich eine ständige Erweiterung und Vertiefung der demokratischen Mitwirkungsformen vollzieht. Das erfolgt vor allem durch den Ausbau der Rechte der obersten Volksvertretungen und ihrer Ausschüsse sowie durch die immer umfassendere Einbeziehung der Werktätigen und gesellschaftlichen Organisationen in die Gesetzgebung. Übereinstimmend wurde die herausragende Bedeutung der Verfassungen für die Rechtsetzung der sozialistischen Länder betont. Zugleich wurden vielseitige Erfahrungen zur Planmäßigkeit der Rechtsgestaltung, zur damit verbundenen Prognose und zur Einbeziehung der Wissenschaft in den Rechtsetzungsprozeß vermittelt. Von den Justizministern der jungen Nationalstaaten wurden die Erfahrungen und die solidarische Hilfe der sozialistischen Staaten hoch bewertet. Zugleich verwiesen sie auf die unter schwierigen Bedingungen erreichten weiteren Fortschritte bei der Herausbildung einer neuen Rechtsordnung und beim Aufbau von Justizorganen in ihren Ländern. In vielfältiger Weise bot die Konferenz Gelegenheit zu bilateralen Vereinbarungen über die weitere Zusammenarbeit der Teilnehmerstaaten. Einmütig verabschiedeten die Justizminister eine Deklaration zu aktuellen Fragen der Friedenssicherung, der Menschenrechte und des Kampfes gegen den Terrorismus. Sie betonten darin, „ daß heute das höchste Ziel der ganzen Menschheit die Erhaltung des Friedens und die Sicherung des friedlichen Lebens eines der wichtigsten Grundrechte der Menschen ist und daß sie alle Schritte unterstützen, die gegen den Atomkrieg gerichtet sind und der Erhaltung eines dauerhaf- ten Friedens, der Sicherheit und der gegenseitig vorteilhaften friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienen“. Der Vorsitzende des Ministerrates der Ungarischen VR, György Läzdr, und der Sekretär des Zentralkomitees der USAP Istvan Horväth, empfingen die Leiter der Delegationen und würdigten die Bedeutung der Zusammenarbeit der Justizminister der Teilnehmerstaaten. Der Vorschlag des Justizministers der Sowjetunion, die X. Konferenz in Moskau durchzuführen, wurde mit Freude angenommen. WALTER OBERTHÜR, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Justitiartagung zu Fragen des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft Das Ministerium der Justiz führte am 14. und 15. April 1987 mit den Leitern der Rechtsabteilungen der Ministerien und anderer zentraler Staatsorgane sowie mit Justitiaren ausgewählter Kombinate eine Arbeitsberatung durch, die sich mit Fragen des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft vor äußeren und inneren Angriffen beschäftigte. Der Stellvertreter des Ministers der Justiz Dr. S. Wittenbeck wies in seinem Eröffnungsreferat auf die Notwendigkeit hin, die dem sozialistischen Recht innewohnenden Möglichkeiten in der Leitungstätigkeit konsequenter zur Förderung der Disziplin in der Produktion und zur Vermeidung ökonomischer Verluste zu nutzen. Er hob hervor, daß den Leitern eine umfassende Verantwortung bei der Gewährleistung von Ordnung und Disziplin zur Verhütung von Bränden, Havarien, Unfällen und Straftaten obliegt; hierin ist die Pflicht der Leiter eingeschlossen, jeder Leichtfertigkeit entgegenzuwirken und in den Betrieben und Einrichtungen Ordnung und Disziplin strikt durchzusetzen. Im Zusammenhang damit machte Wittenbeck auf die Pflicht der Justitiare aufmerksam, die Leiter bei der Erfüllung dieser Aufgaben noch wirkungsvoller zu unterstützen. Besonderes Gewicht habe die Mitwirkung der Justitiare an der Schaffung, Konkretisierung und Durchsetzung von Kombinats- und Betriebsordnungen mit klaren Verantwortungsstrukturen zur Gewährleistung hoher Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Mit dieser Zielstellung müsse ihre Zusammenarbeit mit den betrieblichen Kontrollorganen und den auf diesem Gebiet tätigen gesellschaftlichen Kräften zur Verhütung, Aufdeckung und Auswertung von Rechts- und Disziplinverletzungen weiter verbessert werden. Der Präsident des Obersten Gerichts der DDR, Dr. G. Sarge, referierte über den Beitrag der Rechtsprechung zur Vorbeugung von Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Er wies auf die positiven Ergebnisse bei der Verbindung der Arbeit der Gerichte mit den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben hin und unterstrich, daß die Rechtsprechung und ihre Auswertung in den Betrieben und Arbeitskollektiven wesentlich dazu beigetragen habe, das Volksvermögen vor Verlusten zu schützen sowie Recht, Ordnung, Disziplin und Sicherheit enger mit den volkswirtschaftlichen Aufgaben zu verknüpfen. Angesichts der ökonomischen Verluste, die durch Straftaten und andere Rechtsverletzungen entstehen, seien auch weiterhin energische Anstrengungen zum Schutz der Volkswirtschaft und des sozialistischen Eigentums nötig. Besondere Aufmerksamkeit sei der Bekämpfung und Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Bränden, Havarien und Wirtschaftsschädigungen zu widmen. Hauptursache von Störfällen und Havarien sei subjektives Fehl verhalten und mangelnde persönliche Verantwortung. Es sei erforderlich, überall eindeutige betriebliche Vorschriften für den technologischen Prozeß und das Verhalten bei Störungen zu schaffen und für deren strikte Einhaltung zu sorgen. Den Gerichten erwachse die Aufgabe, mit ihrer Rechtsprechung verstärkt auf die genaue Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Standards sowie auf die gewissenhafte Pflichterfüllung der Leiter in bezug auf Ordnung und Sicherheit in den Betrieben hinzuwirken. Der Präsident ging ferner auf Fragen ein, die mit dem Schutz der materiellen und finanziellen Fonds vor kriminellen Angriffen sowie mit der Durchsetzung des Prinzips strengster Sparsamkeit Zusammenhängen. Bei der Auswertung der Arbeitsrechtsprechung hob er die neuen Anforderungen hervor, die sich in diesem Bereich aus der Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien ergeben. Er wies auf die Notwendigkeit hin, die betrieblichen Arbeitsordnungen zur;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 294 (NJ DDR 1987, S. 294) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 294 (NJ DDR 1987, S. 294)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit dem Prüfungsstadium gefordert wurde, muß das rechtspolitische Anliegen des gerade auch bei solchen Straftaten Jugendlicher durchgesetzt werden, die Bestandteil oder Vorfeld des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts für die weitere Qualifizierung dar vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Klärung der Kausalität bei Erfolgsdelikten oder in bezug auf eingetretene oder mögliche Folgen des Handelns des Täters. zu dabei auftretenden spezifischen Problemen der Beweisführung Muregger Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen.

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