Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 293

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 293 (NJ DDR 1987, S. 293); Neue Justiz 7/87 293 Pflichtverletzung bei der Kontrolle der Waggons nachzuwei-sen war. Dieses Verfahren nahm das Kreisgericht zum Anlaß, gemäß § 19 Abs. 2 GVG, § 2 Abs. 4 ZPO ein aussagekräftiges und konstruktives Hinweisschreiben zu verfassen. Ausgehend von den im Verfahren getroffenen Feststellungen, enthielt es u. a. konkrete Anregungen zur Erarbeitung einer betrieblichen Weisung, bezogen auf die Art und den Umfang der Kontrolle der Waggons vor ihrer Rückgabe an die Deutsche Reichsbahn sowie auf die Regelung der Verantwortung für die Fertigung der Garantieerklärung einschließlich notwendiger Beweissicherungen. Dieses Hinweisschreiben wurde in der Leitung des Betriebes gründlich ausgewertet. Entsprechend der Anregung des Gerichts ist eine Weisung erarbeitet worden, die alle notwendigen Schritte bei der Rückgabe von Waggons enthielt bis zur Fertigung der Garantieerklärung gegenüber der Deutschen Reichsbahn. Es wurden präzise Regelungen für die Verantwortung und Festlegungen zur Geltendmachung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit bei schuldhafter Schadensverursachung getroffen. Die Abteilung Inspektion des Bezirksgerichts orientierte das Kreisgericht Waren auf die Möglichkeit, dieses Verfahren, den gerichtlichen Hinweis und die daraufhin erlassene betriebliche Weisung vor weiteren Transportkunden der Deutschen Reichsbahn im Kreisgebiet auszuwerten, um so eine größere Wirksamkeit über das Einzelverfahren hinaus zu erreichen. Daraufhin nutzte das Kreisgericht eine der regelmäßig stattfindenden Beratungen der Deutschen Reichsbahn mit Vertretern der Betriebe, die Be- und Entlader sind, zu einer gezielten Erläuterung des Verfahrens sowie des Hinweisschreibens. Ein leitender Mitarbeiter des Betriebes, an den das Hinweisschreiben des Kreisgerichts ergangen war, trug dazu die erarbeitete betriebliche Weisung vor und erläuterte seinerseits, wie nunmehr eine exaktere Arbeit durch gewissenhafte Prüfung der Waggons erfolgt und größere Sicherheit sowohl für die Werktätigen als auch für den Betrieb herbeigeführt wird. Die Deutsche Reichsbahn begrüßte diese Methode und die Weisung im erwähnten Betrieb auch unter dem Aspekt, daß auf dieser Grundlage die notwendige Klärung von Sachverhalten zwischen den Transportkunden und der Deutschen Reichsbahn erleichtert würde, und sie empfahl den anderen Betrieben, entsprechende Weisungen zu erarbeiten. Das Beispiel überzeugte die Vertreter der anderen Betriebe. Sie erkannten die Vorzüge der vorliegenden Weisung an, und bereits im Verlauf der Beratung sicherten sie zu, entsprechende Schlußfolgerungen zu ziehen, um Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu erhöhen. RENATE REICHELT, Leiter der Abt. Inspektion des Bezirksgerichts Neubrandenburg GEORG WILLE, Direktor des Kreisgerichts Waren Informationen Im April 1987 führten Arbeitsgruppen des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer in zwei Kreisen Untersuchungen zu Fragen durch, die mit der Verwirklichung des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen verbunden sind. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Vorsitzenden des Ausschusses, Prof. Dr. W. Weichelt, informierte sich im Kreis Oranienburg über Erfahrungen, wie Kommunalverträge die Durchsetzung von Maßnahmen der territorialen Rationalisierung und die weitere Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen fördern. Sie nahm einen Bericht des Rates des Kreises entgegen und veranstaltete Erfahrungsaustausche mit den Räten der Städte Oranienburg und Hennigsdorf sowie in einigen Betrieben. Dabei erwies sich, daß der Kommunalvertrag als eine wirksame Rechtsform zur Lösung kommunalpolitischer Aufgaben gehandhabt wird. So wurden bis Anfang April 1987 im Kreis 225 Kommunalverträge für das Planjahr 1987 in den Städten und Gemeinden mit einem Wertumfang von fast 5 Millionen Mark abgeschlossen. Auf der Grundlage von Angebotskatalogen wurden ferner 70 langfristige Verträge vereinbart. Zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und dem Territorium entstanden in den Städten Oranienburg, Hennigsdorf und Velten Interessengemeinschaften. Eine weitere Arbeitsgruppe des Ausschusses unter Leitung des Abgeordneten Prof. Dr. Dr. E. Poppe untersuchte im Kreis Quedlinburg, welche neuen Anforderungen sich aus der ökonomischen Strategie und aus der raschen Entwicklung von Wissenschaft und Technik für die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit ergeben. Die Arbeitsgruppe führte Aussprachen im VEB Eisen- und Hüttenwerke Thale und tauschte Erfahrungen mit Vertretern der örtlichen Staats- und Justizorgane sowie Betriebsleitern aus. Die Arbeitsgruppe überzeugte sich davon, daß in den Betrieben und Kollektiven der enge Zusammenhang zwischen der raschen Entwicklung von Wissenschaft und Technik, der effektiven Nutzung der wertvollen Grundmittel und den wachsenden Anforderungen an technologische Disziplin, störungsfreien Produktionsablauf und hohe Arbeitsdisziplin ständig beachtet wird. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß nahm in seiner Sitzung am 9. Juni 1987 die Berichte der Leiter der beiden Arbeitsgruppen entgegen. In der Aussprache erörterten die Abgeordneten insbesondere Möglichkeiten, um die Formen der Gemeinschaftsarbeit von örtlichen Volksvertretungen und Betrieben noch wirksamer zu gestalten. Die Gewerkschaftsorganisation der Justizorgane des Kreises Eisenach hatte am 9. Mai 1986 Aufgaben in Auswertung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED beschlossen. Durch Erhöhung der Qualität und Effektivität der gesamten Arbeit wollen die Mitarbeiter noch wirksamer zum Schutz und zur Stärkung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, zur gezielten Unterstützung der ökonomischen Strategie und zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums der Bürger sowie zur Wahrung ihrer verfassungsmäßigen Rechte im Alltag, zur Förderung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen, zur Ausprägung sozialistischer Lebens- und Denkgewohnheiten und zur Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat beitragen. In diesem Sinne erging auch ein Aufruf an alle anderen Justizorgane der DDR. In Anwesenheit des Ministers der Justiz, des Präsidenten des Obersten Gerichts, des 1. Seilvertreters des Generalstaatsanwalts der DDR, des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft, des Leiters des Sektors Justiz im Zentralkomitee der SED und weiterer Funktionäre der Bezirks- und Kreisebene zog die Gewerkschaftsorganisation der Justizorgane des Kreises Eisenach am 28. April 1987 in einer Mitgliederversammlung Bilanz. Es wurde festgestellt, daß in den Rechtspflegeorganen Eisenachs die Qualität und Effektivität der Arbeit weiter gewachsen ist, sich deren gesellschaftliche Wirksamkeit weiter erhöhte und Erfolge bei der Einordnung der Justizarbeit in den Prozeß der Führung des Territoriums erzielt wurden. In den Arbeitskollektiven ist die Verantwortung für die Gesamtaufgabenerfüllung und die Bereitschaft zur sozialistischen Hilfe weiter ausgeprägt. Besonders wurde deutlich, daß die schöpferische Umsetzung staatlicher Vorgaben zu Erfolgen führt, wie sie sich z. B. aus der Festlegung des Generalstaatsanwalts der DDR über die Aufgaben der Staatsanwaltschaft und aus dem gemeinsamen Dokument des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz zur Durchsetzung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED und besonders auch aus den Arbeitserfahrungen im Kreis Fürstenwalde ergeben. Diese Beratung machte in Auswertung des 11. FDGB-Kon-gresses sichtbar, wo die Gewerkschaftsorganisationen in den Justizorganen ein echtes Betätigungsfeld haben und wie auch sie aktiv dazu beitragen können, qualitativ gute Arbeitsergebnisse zu erreichen. Deutlich wurde zugleich die Verantwortung der Leiter der Justizorgane auf Bezirks- und Kreisebene, um den Prozeß der Förderung schöpferischer Aktivitäten der Mitarbeiter zu leiten und ein Klima zu schaffen, das davon geprägt ist, gute Erfahrungen in der Arbeit zu verallgemeinern. Die durch die Justizorgane des Kreises Eisenach gesammelten Erfahrungen haben für die Verbesserung der Arbeit aller Justizorgane Bedeutung und sollten in die weiteren Aufgaben zur Durchsetzung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED einfließen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 293 (NJ DDR 1987, S. 293) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 293 (NJ DDR 1987, S. 293)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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