Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 284

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 284 (NJ DDR 1987, S. 284); 284 Neue Justiz 7/87 teilen,“ zu einem allgemeinen Rechtsgrundsatz erhoben. Da-mit hat es den Unternehmern Privilegien eingeräumt, die nach herrschender Hechtsauffassung auch nicht durch gesetzliche Streiks, d. h. Aktionen während der Tarifverhandlun-'gen, in Frage gestellt werden dürfen. Das „Recht, die Arbeit zu leiten und zu verteilen“, bedeutet u. a., daß die Unternehmer über die Einstellung und Entlassung von Werktätigen frei entscheiden können (sofern sie hierzu im speziellen Fall keine einschränkenden Vereinbarungen getroffen haben), daß sie Arbeitsordnungen, Kontroll-vorschriften u. ä. ohne Mitspracherecht der Beschäftigten erlassen können. Nicht zuletzt wurde durch Richterrecht aus dem sog. Leitungsrecht automatisch ein Auslegungsvorteil des Unternehmers im Falle von Differenzen über die Auslegung von Tarifabkommen abgeleitet und zwar solange, bis durch Schieds- bzw. Arbeitsgerichtsentscheidung darüber endgültig befunden wird.14 Diese Rechtsgrundsätze haben für die Stellung der Arbeiter im Produktionsprozeß ganz erhebliche Bedeutung: Mitbestimmungsrechte sind von vornherein eingeschränkt. * Die dänische Arbeiterklasse steht den Herausforderungen durch Unternehmerorganisationen, Staat und Arbeitsgericht nicht tatenlos gegenüber. Unter dem Druck zahlreicher Einzelgewerkschaften und ganzer Mitgliedsverbände der LO wurde die LO-Spitze veranlaßt, das geltende Hauptabkommen im März 1986 aufzukündigen und mit dem DA über ein neues Hauptabkommen zu verhandeln. Unter Berücksichtigung geringfügiger Zugeständnisse an die Gewerkschaften (u. a. Regelungen zum besseren Schutz der gewerkschaftlichen Vertrauensleute), jedoch unter Mißachtung der Forderungen nach einer grundlegenden Demokratisierung des arbeitsrechtlichen Systems vereinbarten die Führungen von DA und LO im Dezember 1986, das bisherige Hauptabkommen wiederum um zwei Jahre zu verlängern. Inwieweit danach erneute Verhandlungen zu einem arbeitsrechtlichen System führen werden, das den Arbeitern eine bessere Wahrnehmung ihrer kollektiven Rechte ermöglicht, wird auch in Zukunft maßgeblich davon abhängig sein, inwieweit das Herangehen der LO-Führung an diese Auseinandersetzungen von integra-tionistischen oder klassenkämpferischen Positionen aus bestimmt wird. Obwohl innerhalb der dänischen Gewerkschaften bisher noch nicht ausdiskutiert ist, welche Alternative zur Arbeitsgerichtsbarkeit in seiner jetzigen Form anzustreben ist, wird darauf hingewiesen, daß die Gewerkschaftsbewegung in Drucksituationen ihre Richter aus dem Arbeitsgericht zurückziehen kann.15 14 Vgl. O. Krarup, Arbejdsretten, Kopenhagen 1980, S. 91 If. 15 Vgl. O. Krarup, „Forslag til ny Hovedaftale“, a. a. O., S. 18. Fortsetzung von S. 281 richtung einer allgemeinen, von jedem Polizisten im Lande abrufbaren Datei ohne rechtliche Garantien für die Bürger gestatten durchaus auch eine Anwendung außerhalb der Terrorismusbekämpfung. Der Rückgriff auf Identitätskontrollen ist nunmehr bereits als vorbeugende Maßnahme gegen jede „Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ möglich geworden. Und der französische Innenminister ließ in der Parlamentsdebatte erkennen, daß für die Väter des Gesetzes die Bedrohung in erster Linie von Demonstrationen ausgeht.15 Die demokratischen Kräfte Frankreichs haben sich zusammengeschlossen, um den Mißbrauch dieser Regelungen für die weitere Einschränkung verfassungsrechtlich verbürgter Grundrechte und Freiheiten zu verhindern. Die untrennbare Einheit aller in der Deklaration verankerten Rechte und Freiheiten ist immanenter Bestandteil der Grundrechtskonzeption der FKP. Im Bericht zum Deklarationsentwurf verweist Charles Fiterman auf eine Grundlinie der Deklaration: Die volle Entfaltung dieser Rechte schließt die Beseitigung des Einflusses des Monopol- und Finanzkapitals ein.16 Diese Voraussetzung für die Realisierung der Grundrechte ist eng mit den beiden anderen Grundlinien der Deklaration verbunden: mit der Verteidigung und Erweiterung der Freiheiten des einzelnen sowie mit der Demokratisierung der Institutionen und des gesamten politischen Le-bens in Frankreich. 15 Vgl. „Votre papiers“, L’Humanitfi vom 4. Juli 1986, S. 7. 16 Vgl. „La lutte pour les libertcs ä l’ordre du Jour“, L’Humanitö vom 29. Januar 1987, S. 18. NEUEJUSTIZ vor 40 Jahren Entnazifizierung und Bestrafung der Kriegsverbrecher Der Befehl Nr. 201 der SMAD vom 16. 8. 1947 trägt die Überschrift: „Richtlinien zur Anwendung der Direktiven Nr. 24 und Nr. 38 des Kontrollrats über die Entnazifizierung“. Er ist ergänzt durch 3 Ausführungsbestimmungen Der Befehl Nr. 201 beweist, wie verschieden die Wege sind, auf denen die Zonenbefehlshaber das gemeinsam gesteckte Ziel der „Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten, Militaristen und Industriellen, welche das nationalsozialistische Regime gefördert und gestützt haben“, und der „vollständigen und endgültigen Vernichtung des Nationalsozialismus und Militarismus“ erreichen wollen. Das Verfahren des in der amerikanischen Zone geltenden Gesetzes zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus, dem insoweit auch das für die britische Zone vorgesehene System der Entnazifizierung entspricht, erfaßt auf Grund eines besonderen Meldesystems die gesamte Bevölkerung. Alle, die nach der Auswertung dieser Meldebogen unter eine der Kategorien der Direktive 38 fallen, werden durch besondere Spruchkammern überprüft, in die einzelnen Kategorien eingeordnet und den entsprechenden Sühnemaßnahmen unterworfen. Dabei hat sich gezeigt, daß die Zahl der Erfaßten so groß ist, daß ihre Überprüfung durch die Spruchkammern Jahre dauern würde. Es hat sich weiter gezeigt, daß die dort geübte Praxis, zunächst die Verbrecher der ersten Kategorien abzuurteilen, zu einer unbilligen Beschwer der geringer Belasteten führt, da gerade diese am längsten auf ihre Wiedereinreihung in das allgemeine Leben warten müssen. Beide Fehler vermeidet der Weg, der jetzt in der Sowjetzone beschritten wird. Getroffen, und zwar hart getroffen, werden in erster Linie die Kriegsverbrecher, die Mitglieder der verbrecherischen Naziorganisationen und die führenden Persönlichkeiten des Hitlerregimes. Sie werden erfaßt, registriert und zur Verantwortung gezogen, während eine allgemeine gerichtliche Überprüfung der nominellen, nicht aktiven Mitglieder der Nazipartei, die sich keinerlei Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit anderer Völker oder gegen das deutsche Volk selbst schuldig gemacht haben, ausdrücklich für unzulässig erklärt ist Für die nach der Direktive Nr. 38 einzuleitenden Verfahren sind nicht besondere Spruchkammern eingeführt, sondern durch den Befehl Nr. 201 die Gerichte für zuständig erklärt worden Die Prozesse gegen Hauptverbrecher (= Hauptschuldige) werden vor Strafkammern verhandelt, die sich aus 2 Berufsrichtern und 3 Schöffen zusammensetzen. Die übrigen Prozesse kommen vor kleine Strafkammern, die aus 1 Berufsrichter und 2 Schöffen bestehen Für das Verfahren vor dem Gericht gilt grundsätzlich die deutsche Strafprozeßordnung Sowohl der Staatsanwalt wie der Ange- klagte können gegen die Urteile der Strafkammern Revision ein-legen. Der Staatsanwalt muß dies tun, wenn ein Urteil nicht den Anforderungen der Direktive Nr. 38 entspricht Hilde Benjamin (Direktor in der Deutschen Justizverwaltung), „Zum SMAD-Befehl Nr. 201“, NJ 1947, Heft 7, S. 150 f. Auswahl und Ausbildung der Volksrichter Das Institut der Volksrichter steht und fällt mit der Auswahl und Ausbildung der Bewerber. Sie müssen politisch und moralisch einwandfrei sein und die Gewähr bieten, daß sie sich für eine Demokratisierung der Rechtspflege einsetzen Jeder Bewerber muß sich einer schriftlichen und mündlichen Prüfung vor einer besonderen Kommission unterziehen. In dieser Prüfung werden selbstverständlich keine juristischen Kenntnisse verlangt. Das Augenmerk wird besonders darauf gerichtet, ob der Betreffende eine richtige Einstellung zu seinem künftigen Beruf als Richter oder Staatsanwalt zeigt, ob er die erforderliche Auffassungsgabe besitzt und eine klare Vorstellung von den dringenden Aufgaben der Gegenwart hat Die Auswahl ist immer strenger geworden; es wird jeweils nur ein Bruchteil der vorgeschlagenen Bewerber zum Lehrgang zugelassen. Als günstigste Form der Ausbildung hat sich die Durchführung des Unterrichts in Internaten erwiesen Die Kurse sollten ursprünglich 6 Monate dauern. Bald zeigte sich aber, daß diese Zeit nicht ausreichte, um die Schüler mit den unbedingt erforderlichen Kenntnissen für die Praxis zu versehen. Schon der erste Lehrgang ist deshalb auf 8 Monate verlängert worden, und durch Befehl Nr. 193 hat die Sowjetische Militär-Administration in Deutschrand die Dauer der Lehrgänge nunmehr auf 12 Monate bemessen Nach Beendigung eines jeden Lehrgangs findet eine Prüfung statt . Die erfolgreich Geprüften werden einem Gericht überwiesen, bei dem die Gewähr besteht, daß sie die wünschenswerte Anleitung und Unterstützung durch erfahrene Volljuristen erhalten Dr. Otto Hartwig (Direktor in der Deutschen Justizverwaltung), „Die Ausbildung der Volksrichter“, NJ 1947, Heft 7, S. 157 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 284 (NJ DDR 1987, S. 284) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 284 (NJ DDR 1987, S. 284)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin einleiten und durchführen zu können. Darüber hinaus sind entsprechend der politisch-operativen Lage gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Informationen über neue zu erwartende feindliche Angriffe sowie Grundkenntnisse des Feindbildes entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen; Einflüsse und Wirkungen der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindliehen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und DurchführungsbeStimmungen zum Befehl,ist von der in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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