Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 270

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 270 (NJ DDR 1987, S. 270); 270 Informationen Neue Justiz 7/87 Insgesamt ergibt sich daraus, daß der im Weltraumvertrag von 1967 verwendete Begriff „friedliche Nutzung“ tatsächlich in der Bedeutung „ohne Waffen“ vereinbart wurde im Unterschied zum Seerecht, das bestimmte militärische Manöver auf dem Offenen Meer zuläßt.31 32 Angesichts der erklärten Zielstellung der US-amerikanischen Administration, den Weltraum in ihre Hodirüstungs-politik einzubeziehen und dadurch dessen friedliche Erforschung und Nutzung zum Wohle der gesamten Menschheit substantiell zu gefährden, ist es dringend geboten, dieses Waffenstationierungsverbot zu präzisieren und zu vervollständigen verbunden mit der weiteren Ausgestaltung der gegenseitig vorteilhaften Zusammenarbeit aller interessierten Staaten.33 Die UdSSR hat dazu weltweit unterstützte Initiativen unternommen. 1983 unterbreitete sie der UN-Vollversammlung den Vorschlag, das Verbot der Gewaltanwendung und -an-drohung dahingehend zu präzisieren, daß es für alle Aktivitäten im Weltraum und vom Weltraum gegenüber der Erde gilt. Zudem sieht der Vorschlag das vollständige Verbot der Erforschung, Erprobung und Stationierung aller Waffenarten im Weltraum vor und formuliert die Pflicht aller Teilnehmerstaaten, vorhandene Anti-Raketensysteme zu vernichten.33 In der Zwischenzeit hat die UdSSR diesen Vorschlag präzisiert: Während der Entwurf von 1983 als Kontröllmaßnahmen die „nationalen technischen Mittel“ vorsah, hat die UdSSR 1985 neue weitreichende Vorschläge für internationale Kontirolleinrichtungen bis zur Öffnung relevanter Labors unterbreitet.34 Auch zur weiteren Förderung der internationalen Zusammenarbeit der Staaten bei der Erforschung und friedlichen Nutzung des Weltraumes entwickelte die UdSSR Vorstellungen, die die Grundsatzbestimmung des Art. X des Weltraumvertrages bedeutend weiterentwickeln würde. So sieht das „Etappenweise Programm gemeinsamer Aktivitäten zur friedlichen Erschließung des Weltraumes“ u. a. vor, Hauptrichtungen für die Durchführung gemeinsamer komplexer Forschungsprogramme festzulegen und eine internationale Weltraumorganisation zu schaffen, die alle interessierten Staaten einschließen sollte.35 * Die UdSSR und die anderen sozialistischen Staaten unternehmen im Rahmen ihrer konstruktiven und flexiblen Friedenspolitik alle Anstrengungen, um die Nutzung souveränitätsfreier Räume zum Wohle der gesamten Menschheit sicherzustellen. Sie werden dabei von immer mehr Staaten aller Gesellschaftssysteme unterstützt. Der Erfolg dieser Politik ist jedoch nur dann garantiert, wenn alle Staaten ein Mindestmaß an Bereitschaft zeigen, souveränitätsfreie Räume vom Grundsatz her als eine Sphäre der friedlichen Zusammenarbeit anzuerkennen, in der die Durchsetzung ausschließlich eigener Interessen unmöglich ist. In jüngster Zeit mehren sich die Beispiele, daß sich die USA und ein Teil ihrer Verbündeten dieser Grundsatzverpflichtung zum Nachteil der gesamten Menschheit entziehen wollen. Dazu zählen sowohl die US-amerikanischen Versuche, die Hochrüstungspolitik auf den Weltraum auszudehnen, als auch die Weigerung der USA, Großbritanniens und der BRD, die UN-Seerechtskonvention von 1982 zu unterzeichnen, um für ihre Monopole unkontrolliert und unter Verletzung legitimer Interessen und Rechte der großen Mehrheit der Staaten die strategisch wichtigen Rohstoffe des Tiefseebodens auszubeuten. Bisher wurden derartige Bestrebungen jedoch von einer überwältigenden Mehrheit der Staaten abgelehnt. 31 In diesem Sinne H. Wünsche, „Das Völkerrecht Instrument im Kampf gegen die Weltraumaufrüstungspläne der USA“, in: Friedliche Nutzung statt Militarisierung des Weltraumes, Dresden 1986, S. 59. 32 Dazu ausführlich R. Müller, The prevention of an arms race in outer space the present international law and aspects of its neces-sary improvement, Beitrag zum 29. Kolloquium des Internationalen Instituts für Weltraumrecht, Innsbruck 1986. 33 Kommentiert bei B. Mayorski, „The USSR Initiative in the Struggle for Peace in Outer Space“, in: Maintaining Outer Space for Peaceful Uses, The Hague 1984, S. 273 ff. 84 Vgl. Die Presseerklärung M. S. Gorbatschows zu den Ergebnissen des sowjetisch-amerikanischen Gipfeltreffens in Genf vom 21. November 1985, in: Gipfeltreffen in Genf 1985, Berlin 1985, S. 17 ff. 35 Vgl. Brief des Vorsitzenden des Ministerrates der UdSSR, N. I. Ryshkow, an den UN-Generalsekretär vom 10. Juni 1986, Krasnaja Swesda vom 13. Juni 1986. S. 3. Der Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR beschäftigte sich in seiner Tagung am 27. März 1987 mit Erfahrungen und Erkenntnissen bei der Verwirklichung des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen. Im Mittelpunkt stand das GöV als Instrument zur weiteren Stärkung der sozialistischen Staatsmacht, als Grundlage für die Durchsetzung der qualitativ neuen Anforderungen an die staatliche Leitung und als Instrument bürgemaher sozialistischer Kommunalpolitik. Im Hauptreferat legte Prof. Dr. G. S c h u 1 z e (1. Prorektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) zunächst Grundanliegen und Grundtendenzen des GöV dar und beschäftigte sich dann mit den wichtigsten Erfahrungen und Problemen bei der Verwirklichung des Gesetzes sowie mit Schlußfolgerungen für die Forschungsarbeit auf diesem Gebiet. Er wies nach, daß im GöV die neuen Anforderungen an die staatliche Leitungstätigkeit entsprechend den Aufgaben der örtlichen Staatsorgane zur Leistungs- und Effektivitätsentwicklung der Volkswirtschaft und zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger ihre rechtliche Ausgestaltung erfahren haben. Mit dem GöV wurde die ökonomische und soziale Rolle der örtlichen Volksvertretungen verstärkt, indem noch wirksamer die zentrale staatliche Leitung mit der Eigenverantwortung der Wirtschaftseinheiten und der örtlichen Staatsorgane sowie der schöpferischen Initiative der Werktätigen verbunden wurde. Weitere Referate befaßten sich mit rechtlichen Aspekten der territorialen Gemeinschaftsarbeit zur Erschließung territorialer Ressourcen für die Leistungs- und Effektivitätsentwicklung der Volkswirtschaft und zum Wohle der Bürger (Prof. Dr. L. P e n i g, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) sowie mit Erfahrungen bei der Anwendung der VO über die Lenkung des Wohnraumes (Prof. Dr. H. Pohl, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR). Die Diskussion konzentrierte sich auf die Rolle staats- und verwaltungsrechtlicher Regelungen in der Leitungstätigkeit der örtlichen Staatsorgane sowie auf Konsequenzen für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf diesem Gebiet, vor allem unter dem Aspekt der Gestaltung moderner Leitungsprozesse und der damit verbundenen Anforderungen an die Qualität rechtlicher Regelungen. Im Schlußwort hob der Vorsitzende des Rates, Prof. Dr. W. Weichelt (Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR), Aufgaben für die künftige wissenschaftliche Arbeit auf diesem Gebiet hervor. Dazu zählen z. B. die koordinierende Funktion der örtlichen Räte als neue Qualität ihrer Arbeit im Sinne einer komplexen Leitung, die weitere Ausprägung der Rolle des Rechts als wichtiges Leitungsinstrument in der Arbeit der örtlichen Staatsorgane sowie der Charakter der heutigen Entscheidungsprozesse. Die 15. Jahresversammlung der Gesellschaft für Seerecht der DDR fand am 19. März 1987 in Rostock statt. Der vom Präsidenten der Gesellschaft, Prof. Dr. R. Richter (Wilhelm-Pieck-Universität Rostock), erstattete Bericht des Vorstandes über die Ergebnisse der Tätigkeit der Gesellschaft im Jahre 1986 belegte überzeugend die konstruktive Mitarbeit an der Weiterentwicklung des nationalen und internationalen See-rechts einschließlich des Fischereirechts (vgl. auch NJ 1985, Heft 10, S. 405 f.). Die Gesellschaft befaßte sich mit aktuellen Problemen des Seerechts, wie z. B. der Regelung der Durchfahrt ausländischer Handelsschiffe durch die Territorialgewässer der DDR und der Revision der Konvention über Bergung und Hilfeleistung in Seenot. Sie nahm aktiv teil an internationalen Diskussionen über die Ersetzung des Konnossements durch einen Seefrachtbrief sowie über Schiffshypotheken, Schiffsgläubigerrechte und Arrest in Seeschiffe. Die Vielseitigkeit des Wirkens der Gesellschaft zeigt sich auch in der Erörterung von Rechtsfragen des maritimen Umweltschutzes sowie von rechtlichen Konsequenzen der neuen Kommunikationsmöglichkeiten, u. a. der Voraussetzungen zur Registrierung von Schiffsgläubigerrechten, der Speicherung aller mit dem Schiff in ursächlichem Zusammenhang stehenden Daten und Fakten und der Abwicklung internationaler Geschäftstransaktionen. Im Anschluß an den Tätigkeitsbericht referierten Dr. H. Frühauf (Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) über die UN-Seerechtskonvention und aktuelle Fragen des Meeresbergbaues sowie Dozent Dr. R. Müller (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) über die Rechtslage in der Antarktis.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 270 (NJ DDR 1987, S. 270) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 270 (NJ DDR 1987, S. 270)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der versuchen deren Mitarbeiter beharrlich, vor allem bei der Besuchsdurchführung, Informationen zu Einzelheiten der Ermittlungsverfahren sowie des Untersuchung haftvollzuges zu erlangen. Das anfangs stark ausgeprägte Informationsverlangen der Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von VerdächtigenbefTagungen und Zuführungen zu diesem Zwecke sollten nach Auffassung der Autoren mit der Neufassung der nicht beseitigt, aber erweitert werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X