Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 264

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 264 (NJ DDR 1987, S. 264); 264 Neue Justiz 7/87 Erstens suchen die Bürger in Erbschaftsangelegenheiten vor allem den Rat der Gerichts, um ihre Rechtsstellung durch eigenverantwortliche Handlungen zu gestalten (sie fragen z. B. in erheblicher Zahl an, wie man ein Testament errichtet). Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang die vielfältigen rechtspropagandistischen Aktivitäten die sicher noch weiter ausgebaut werden könnten , so kann davon ausgegangen werden, daß heute ein Großteil der Bürger ganz bewußt seine letztwilligen Entscheidungen trifft. Dies geschieht insbesondere auch bei erbrechtlich schwierigen Familienverhältnissen, bedingt durch Wiederverheiratung, Kinder aus geschiedenen Ehen, außerehelich geborene Kinder usw. Zweitens wirkt sich die mit dem ZGB realisierte Begrenzung der gesetzlichen Erbfolge auf drei Erbordnungen positiv aus; dadurch entfallen Nachlaßauseinandersetzungen zwischen entfernten Verwandten des Erblassers. Eine gleiche Wirkung hat die Neugestaltung des Pflichtteilsrechts mit der Beschränkung des Kreises der Pflichtteilsberechtigten auf die Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Kinder. Auch die Straffung der Formvorschriften für die Abfassung von Testamenten hat größere Klarheit über die Rechtslage gebracht. Drittens kann festgestellt werden, daß die Bürger die Hilfe des Staatlichen Notariats bei der Abwicklung ihrer Erbschaftsanliegen in Anspruch nehmen. Mit dem ZGB wurde den Notariaten in dieser Hinsicht eine Reihe von Kompetenzen übertragen, die vorher ausschließlich bei den Gerichten lagen. Qualität und Wirksamkeit der gerichtlichen Rechtsauskunft Die Probleme und Fragen, mit denen die Bürger zum Gericht kommen, sind in bezug auf ihren rechtlichen Gehalt anspruchsvoller und hinsichtlich der Sachverhalte komplizierter geworden. Hierin spiegelt sich der generelle Trend wachsender Komplexität und Kompliziertheit des rechtlichen Regelungsgegenstandes wider, der angesichts der Dialektik von wissenschaftlich-technischem, ökonomischem und sozialem Fortschritt in der sozialistischen Gesellschaft zu beobachten ist. Zieht man dazu die jährlich wachsende Zahl der gerichtlichen Rechtsauskünfte in Betracht, erscheint es notwendig, Effektivität und Qualität der Rechtsauskunft weiter zu erhöhen und sie rationeller zu gestalten. Während der Inhalt der gerichtlichen Rechtsauskunft im Prinzip durch die gewünschte Auskunft zu einer bestimmten Problemstellung abgesteckt ist, hängt ihre Wirksamkeit wesentlich von der Qualität der Auskunft des Richters ab. Es ist also von großer Bedeutung, ob eine Norm abstrakt erläutert oder tatsächlich auf das in Rede stehende Problem angewendet wird, ob lediglich die bejahende oder verneinende Antwort auf eine vorgetragene rechtliche Möglichkeit der Lösung eines Problems gegeben wird oder ob auch das rechtspolitische Anliegen einer Norm, ihre Einbindung in einen rechtlichen und einen sozialpolitischen Zusammenhang dargestellt wird. Insgesamt sind die Anforderungen an den Richter bei der Erteilung von Rechtsauskünften gewachsen. Damit tritt auch die Verantwortung für die Richtigkeit der erteilten Auskunft schärfer hervor. Die Auskunft ist natürlich nicht mit einer gerichtlichen Entscheidung gleichzusetzen. Es ist schwierig, aus einem naturgemäß einseitig dargestellten Problem die der Wahrheit entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Der Bürger vertraut jedoch auf die Richtigkeit der Aussage und richtet im jeweils konkreten Fall auch sein weiteres Handeln danach aus. Beachtet werden muß, daß falsche Rechtsauskünfte u. U. nachteilige Rechtsfolgen für den Bürger nach sich ziehen können.7 Beeinflußt wird die Wirkung der Auskunft ebenfalls vom Niveau der Rechtskultur. Nicht unbedeutend für die Wirkung der Rechtsauskunft sind z. B. solche scheinbaren Nebensächlichkeiten wie die Wahl der Räumlichkeiten. Die Teilnahme von Schöffen an den Rechtsauskünften bringt, wie viele Erfahrungen an Kreisgerichten zeigen, wichtige Lebenserfahrungen in die Rechtsauskünfte ein, die die Auskunftsuchenden vor allem darin bestärken, ihre Probleme durch eigenverantwortliches Handeln zu lösen. Bei der weiteren Qualifizierung der gerichtlichen Rechtsauskünfte wäre zunächst die Frage nach dem gezielten Einsatz der Richter entsprechend ihrer fachlichen Spezialisierung auch für die Rechtsauskunft erneut8 zu stellen. Zwar wird dadurch nicht die Disponibilität der Richter gefördert, jedoch können sich die spezielleren Kenntnisse durchaus positiv auf die Qualität der Rechtsauskunft auswirken. Es könnte u. a. eine qualitative Verbesserung der Auskünfte in der Hinsicht erreicht werden, daß die Bürger mit den Rechtsvorschriften und auch mit anderen Normativakten (wie z. B. Beschlüsse örtlicher Volksvertretungen und ihrer Organe, betriebliche und genossenschaftliche Ordnungen und dgl.) konkreter vertraut gemacht werden und der Richter seine in der Rechtsprechung gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse weiter vermitteln kann. Das würde allerdings eine höhere Beanspruchung der Richter bedeuten, die insbesondere im Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht spezialisiert sind. Sie könnte aber bei der Leistungsbewertung berücksichtigt werden. An einigen Kreisgerichten hat es sich bewährt, wenn ein Fachrichter insbesondere zum Arbeitsrecht regelmäßig gesonderte Rechtsauskunft zu diesen Problemen erteilt. Das setzt voraus, daß die Bürger darüber informiert sind und gewährleistet ist, daß sich die Wartezeiten der Bürger nicht wesentlich verlängern. Auf der Grundlage der bisherigen Analysen und weiterer Auswertungen lassen sich die Schwerpunkte des Rechtsauskunftsbedarfs der Bürger recht genau feststellen. Insbesondere zu diesen Themen sollten regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt werden.9 Soweit einige Schwerpunkte der Rechtsauskunft nicht mit denen der Rechtsprechung im Territorium übereinstimmen, wären diese Veranstaltungen auch eine wichtige Erkenntnisquelle für die jeweiligen Fachrichter. Ein bedeutsamer Effektivierungsfaktor ist ebenfalls die gute Abstimmung der Gerichte mit den anderen Organen der Rechtspflege bzw. mit den gesellschaftlichen Organisationen zu den speziellen Auskunftsbedarfskomplexen. Und schließlich kommt es darauf an, vor allem auch die Bürger über die differenzierten Möglichkeiten der Rechtsauskunftserteilung und die Vorteile ihrer Inanspruchnahme stärker aufzuklären. Rechtsprechung, Rechtsauskunft, Rechtserziehung und Rechtspropaganda müssen eine Einheit in der gerichtlichen Tätigkeit bilden. Deshalb ist es auch erforderlich, die Rechtsauskunft stärker als bisher zum Gegenstand der Leitungstätigkeit der Gerichte zu machen. Bedeutung der Rechtsauskunft für die Rechtspropaganda und Rechtserziehung Die gerichtliche Rechtsauskunft ist eine rechtserzieherische Potenz, die es bei der Erfüllung des Auftrags des XI. Parteitages, Recht und Gesetz verantwortungsbewußt zu handhaben, voll zur Wirkung zu bringen gilt. Die Rechtsauskunft hat eine nicht zu unterschätzende rechtspropagandistische Wirkung, wobei auch der Multiplikationseffekt einzukalkulieren ist. Er entsteht dadurch, daß oftmals ein Bürger in Begleitung weiterer Personen den Richter konsultiert oder der Inhalt der Auskunft durch den Betreffenden anderen Bürgern in den Arbeitskollektiven und Familien weitervermittelt wird. Die Rechtsauskunft ist eine besondere Art der Rechtserläuterung, die von Einzelfallproblemen ausgeht und dazu beiträgt, die ideologische Basis des Wirkens des sozialistischen Rechts zu verbreitern. Die rechtserzieherische Potenz 7 Vgl. Stadtgericht Berlin, Urteil vom 16. Februar 1982 - 111 BAB 17/82 - (NJ 1982, Heit 9, S. 423). 8 Diese Frage wurde bereits von G. Riedel/'R. Mauck („Zur Tätigkeit der Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte“, NJ 1973, Heft 17, S. 510) diskutiert und insbesondere mit Hinweis auf die „Allseitigkeit und Disponibilität der Richter“ abgelehnt. 9 Diese Forderung erhebt auch U. Bettle, „Gerichtliche Rechtsauskunftstätigkeit“, NJ 1987, Heft 3, S. 114.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 264 (NJ DDR 1987, S. 264) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 264 (NJ DDR 1987, S. 264)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen fprozessuale Verdachtshinweisp rüfungen im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat Ausgewählte Probleme der Offizialisierung inoffizieller Beweismittel im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben auszuschöpfen. Zu beachten ist jedoch, daß es den Angehörigen Staatssicherheit nur gestattet ist, die im Gesetz normierten Befugnisse wahrzunehmen.

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