Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 264

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 264 (NJ DDR 1987, S. 264); 264 Neue Justiz 7/87 Erstens suchen die Bürger in Erbschaftsangelegenheiten vor allem den Rat der Gerichts, um ihre Rechtsstellung durch eigenverantwortliche Handlungen zu gestalten (sie fragen z. B. in erheblicher Zahl an, wie man ein Testament errichtet). Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang die vielfältigen rechtspropagandistischen Aktivitäten die sicher noch weiter ausgebaut werden könnten , so kann davon ausgegangen werden, daß heute ein Großteil der Bürger ganz bewußt seine letztwilligen Entscheidungen trifft. Dies geschieht insbesondere auch bei erbrechtlich schwierigen Familienverhältnissen, bedingt durch Wiederverheiratung, Kinder aus geschiedenen Ehen, außerehelich geborene Kinder usw. Zweitens wirkt sich die mit dem ZGB realisierte Begrenzung der gesetzlichen Erbfolge auf drei Erbordnungen positiv aus; dadurch entfallen Nachlaßauseinandersetzungen zwischen entfernten Verwandten des Erblassers. Eine gleiche Wirkung hat die Neugestaltung des Pflichtteilsrechts mit der Beschränkung des Kreises der Pflichtteilsberechtigten auf die Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Kinder. Auch die Straffung der Formvorschriften für die Abfassung von Testamenten hat größere Klarheit über die Rechtslage gebracht. Drittens kann festgestellt werden, daß die Bürger die Hilfe des Staatlichen Notariats bei der Abwicklung ihrer Erbschaftsanliegen in Anspruch nehmen. Mit dem ZGB wurde den Notariaten in dieser Hinsicht eine Reihe von Kompetenzen übertragen, die vorher ausschließlich bei den Gerichten lagen. Qualität und Wirksamkeit der gerichtlichen Rechtsauskunft Die Probleme und Fragen, mit denen die Bürger zum Gericht kommen, sind in bezug auf ihren rechtlichen Gehalt anspruchsvoller und hinsichtlich der Sachverhalte komplizierter geworden. Hierin spiegelt sich der generelle Trend wachsender Komplexität und Kompliziertheit des rechtlichen Regelungsgegenstandes wider, der angesichts der Dialektik von wissenschaftlich-technischem, ökonomischem und sozialem Fortschritt in der sozialistischen Gesellschaft zu beobachten ist. Zieht man dazu die jährlich wachsende Zahl der gerichtlichen Rechtsauskünfte in Betracht, erscheint es notwendig, Effektivität und Qualität der Rechtsauskunft weiter zu erhöhen und sie rationeller zu gestalten. Während der Inhalt der gerichtlichen Rechtsauskunft im Prinzip durch die gewünschte Auskunft zu einer bestimmten Problemstellung abgesteckt ist, hängt ihre Wirksamkeit wesentlich von der Qualität der Auskunft des Richters ab. Es ist also von großer Bedeutung, ob eine Norm abstrakt erläutert oder tatsächlich auf das in Rede stehende Problem angewendet wird, ob lediglich die bejahende oder verneinende Antwort auf eine vorgetragene rechtliche Möglichkeit der Lösung eines Problems gegeben wird oder ob auch das rechtspolitische Anliegen einer Norm, ihre Einbindung in einen rechtlichen und einen sozialpolitischen Zusammenhang dargestellt wird. Insgesamt sind die Anforderungen an den Richter bei der Erteilung von Rechtsauskünften gewachsen. Damit tritt auch die Verantwortung für die Richtigkeit der erteilten Auskunft schärfer hervor. Die Auskunft ist natürlich nicht mit einer gerichtlichen Entscheidung gleichzusetzen. Es ist schwierig, aus einem naturgemäß einseitig dargestellten Problem die der Wahrheit entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Der Bürger vertraut jedoch auf die Richtigkeit der Aussage und richtet im jeweils konkreten Fall auch sein weiteres Handeln danach aus. Beachtet werden muß, daß falsche Rechtsauskünfte u. U. nachteilige Rechtsfolgen für den Bürger nach sich ziehen können.7 Beeinflußt wird die Wirkung der Auskunft ebenfalls vom Niveau der Rechtskultur. Nicht unbedeutend für die Wirkung der Rechtsauskunft sind z. B. solche scheinbaren Nebensächlichkeiten wie die Wahl der Räumlichkeiten. Die Teilnahme von Schöffen an den Rechtsauskünften bringt, wie viele Erfahrungen an Kreisgerichten zeigen, wichtige Lebenserfahrungen in die Rechtsauskünfte ein, die die Auskunftsuchenden vor allem darin bestärken, ihre Probleme durch eigenverantwortliches Handeln zu lösen. Bei der weiteren Qualifizierung der gerichtlichen Rechtsauskünfte wäre zunächst die Frage nach dem gezielten Einsatz der Richter entsprechend ihrer fachlichen Spezialisierung auch für die Rechtsauskunft erneut8 zu stellen. Zwar wird dadurch nicht die Disponibilität der Richter gefördert, jedoch können sich die spezielleren Kenntnisse durchaus positiv auf die Qualität der Rechtsauskunft auswirken. Es könnte u. a. eine qualitative Verbesserung der Auskünfte in der Hinsicht erreicht werden, daß die Bürger mit den Rechtsvorschriften und auch mit anderen Normativakten (wie z. B. Beschlüsse örtlicher Volksvertretungen und ihrer Organe, betriebliche und genossenschaftliche Ordnungen und dgl.) konkreter vertraut gemacht werden und der Richter seine in der Rechtsprechung gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse weiter vermitteln kann. Das würde allerdings eine höhere Beanspruchung der Richter bedeuten, die insbesondere im Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht spezialisiert sind. Sie könnte aber bei der Leistungsbewertung berücksichtigt werden. An einigen Kreisgerichten hat es sich bewährt, wenn ein Fachrichter insbesondere zum Arbeitsrecht regelmäßig gesonderte Rechtsauskunft zu diesen Problemen erteilt. Das setzt voraus, daß die Bürger darüber informiert sind und gewährleistet ist, daß sich die Wartezeiten der Bürger nicht wesentlich verlängern. Auf der Grundlage der bisherigen Analysen und weiterer Auswertungen lassen sich die Schwerpunkte des Rechtsauskunftsbedarfs der Bürger recht genau feststellen. Insbesondere zu diesen Themen sollten regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt werden.9 Soweit einige Schwerpunkte der Rechtsauskunft nicht mit denen der Rechtsprechung im Territorium übereinstimmen, wären diese Veranstaltungen auch eine wichtige Erkenntnisquelle für die jeweiligen Fachrichter. Ein bedeutsamer Effektivierungsfaktor ist ebenfalls die gute Abstimmung der Gerichte mit den anderen Organen der Rechtspflege bzw. mit den gesellschaftlichen Organisationen zu den speziellen Auskunftsbedarfskomplexen. Und schließlich kommt es darauf an, vor allem auch die Bürger über die differenzierten Möglichkeiten der Rechtsauskunftserteilung und die Vorteile ihrer Inanspruchnahme stärker aufzuklären. Rechtsprechung, Rechtsauskunft, Rechtserziehung und Rechtspropaganda müssen eine Einheit in der gerichtlichen Tätigkeit bilden. Deshalb ist es auch erforderlich, die Rechtsauskunft stärker als bisher zum Gegenstand der Leitungstätigkeit der Gerichte zu machen. Bedeutung der Rechtsauskunft für die Rechtspropaganda und Rechtserziehung Die gerichtliche Rechtsauskunft ist eine rechtserzieherische Potenz, die es bei der Erfüllung des Auftrags des XI. Parteitages, Recht und Gesetz verantwortungsbewußt zu handhaben, voll zur Wirkung zu bringen gilt. Die Rechtsauskunft hat eine nicht zu unterschätzende rechtspropagandistische Wirkung, wobei auch der Multiplikationseffekt einzukalkulieren ist. Er entsteht dadurch, daß oftmals ein Bürger in Begleitung weiterer Personen den Richter konsultiert oder der Inhalt der Auskunft durch den Betreffenden anderen Bürgern in den Arbeitskollektiven und Familien weitervermittelt wird. Die Rechtsauskunft ist eine besondere Art der Rechtserläuterung, die von Einzelfallproblemen ausgeht und dazu beiträgt, die ideologische Basis des Wirkens des sozialistischen Rechts zu verbreitern. Die rechtserzieherische Potenz 7 Vgl. Stadtgericht Berlin, Urteil vom 16. Februar 1982 - 111 BAB 17/82 - (NJ 1982, Heit 9, S. 423). 8 Diese Frage wurde bereits von G. Riedel/'R. Mauck („Zur Tätigkeit der Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte“, NJ 1973, Heft 17, S. 510) diskutiert und insbesondere mit Hinweis auf die „Allseitigkeit und Disponibilität der Richter“ abgelehnt. 9 Diese Forderung erhebt auch U. Bettle, „Gerichtliche Rechtsauskunftstätigkeit“, NJ 1987, Heft 3, S. 114.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 264 (NJ DDR 1987, S. 264) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 264 (NJ DDR 1987, S. 264)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zuzusenden Weisungen der am Strafverfahren beteiligten Organe in Bezug auf die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges sind umgehend durchzusetzen, wenn sie nicht gegen die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. iC; Für den sauberen und ordentlichen Zustand der persönlichen Bekleidung Verhafteter sind die Mitarbeiter des operativen Vollzuges, Referat -Transport, verantwortlich.

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