Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 257

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 257 (NJ DDR 1987, S. 257); Neue Justiz 7/87 257 ' stoffen aller Art zu schützen und die Sicherheit an herkömmlicher Technik zu erhöhen. Die bisherigen Ergebnisse auf diesem Gebiet fordern geradezu die Neuerer heraus und berechtigen zu der Feststellung, daß die Neuererbewegung sich als konkrete Form der schöpferischen Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft bewährt und Ausdruck lebendiger sozialistischer Demokratie ist. Die Teilnahme an der Neuererbewegung trägt maßgeblich zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten bei, und die Ergebnisse ihrer Arbeit sind das beste Argument dafür, daß die Neuerer durchaus in der Lage sind, die wachsenden Ansprüche zu meistern. In solchen Kombinaten wie dem VEB Carl Zeiss JENA und solchen Betrieben wie dem VEB Büromaschinenwerk „Ernst Thälmann“ Sömmerda haben die Neuerer besonders in der vereinbarten kollektiven Neuerertätigkeit gezeigt, daß die bewußte organisierte Auseinandersetzung mit der modernen Technik zu Rationalisierungslösungen mit überdurchschnittlichen Ergebnissen führt. Deshalb kommt es in allen Kombinaten und Betrieben darauf an, die Neuerertätigkeit langfristig zu planen und auf konkrete Aufgaben aus dem Plan Wissenschaft und Technik zu konzentrieren. Die Lösung dieser Aufgabe verlangt, jede Idee, jeden Vorschlag und jeden Hinweis genau zu prüfen und dann zu entscheiden, durch wen und in welcher Weise er zu realisieren ist. Lassen sich Vorschläge nicht oder erst später verwirklichen, ist das den Werktätigen zu begründen. So zu verfahren erfordert die Achtung vor dem Arbeiterwort und die Wahrung der Rechte der Werktätigen. Der verantwortungsvolle Umgang mit Vorschlägen, Eingaben und Kritiken ist für die Gewerkschaften keine Aufgabe unter vielen, sondern Prüfstein für die politische Reife und Kampfkraft ihrer Leitungen und Vorstände, da sich hier wichtige Fragen der gewerkschaftlichen Interessenvertretung mit der Wirksamkeit unserer sozialistischen Demokratie verflechten. Aktivitäten gewerkschaftlicher Kommissionen zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts Daß gewerkschaftliche Arbeit sozialistische Demokratie der Tat ist, kommt u. a. darin zum Ausdruck, daß viele Gewerkschaftsmitglieder in ehrenamtlichen Kommissionen mitarbei-ten. Gegenwärtig bestehen rund 163 100 solcher Kommissionen, und die Zahl der Mitglieder, die in ihnen wirken, übersteigt bei weitem 1 Million. Die Zahl der Mitglieder, die als Funktionäre in den Betriebsgewerkschaftsleitungen, in den Abteilungsgewerkschaftsleitungen und als Vertrauensleute der Gewerkschaftsgruppen tätig sind, beträgt über 2,5 Millionen. Damit nimmt jedes dritte Gewerkschaftsmitglied aktiv an der Organisierung des gewerkschaftlichen Lebens teil. Das ist in der Verfassung (Art. 44, 45) und im Arbeitsgesetzbuch (speziell §§ 22 ff.) umfassend garantiert. An der erfolgreichen Verwirklichung des sozialistischen Rechts, insbesondere des Arbeitsrechts, haben die Konfliktkommissionen bedeutenden Anteil. Durch ihre sachkundige und umsichtige Arbeit erwarben sie sich bei den Werktätigen großes Vertrauen. Diese hohe Wertschätzung wurde durch die jüngsten Wahlen der gesellschaftlichen Gerichte bekräftigt. Zu ihrem Ergebnis gehört, daß sich die Zahl der Mitglieder der Konfliktkommissionen gegenüber der vorangegangenen Wahl um 4 507 auf 255 074 erhöhte. Damit können sich über eine viertel Million Vertrauensleute in der täglichen Gewerkschaftsarbeit auf das Mitglied einer Konfliktkommission stützen. Zunehmende Bedeutung erlangt die rechtserläuternde und rechtsberatende Tätigkeit der Konfliktkommissionen. Die Kommissionen insgesamt oder einzelne ihrer Mitglieder haben im Jahre 1986 über die Beratung und Entscheidung von rund 70 000 Anträgen oder Übergabeentscheidungen hinaus annähernd die sechsfache Anzahl von Aussprachen zur Klärung rechtlicher Angelegenheiten, vor allem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, geführt. Das beweist, daß Konfliktkommissionen auch in den Bereichen notwendig sind, in denen es keine Beratungen und Entscheidungen über Streitfälle gibt. Rechtskommissionen der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen 1980 1985 1986 Kommissionen 2 583 3 626 6 454 Mitglieder 13 668 18 448 29 269 Gewerkschaftliche Prozeßvertretung und Mitwirkung ' * Prozeßvertretung Mitwirkung 1975 1 427 4917 1980 2 640 5 827 1985 3 235 7180 Zur Interessenvertretung der Werktätigen auf dem Gebiet des sozialistischen Rechts gehört auch, den Gewerkschaftsmitgliedern kostenlose Rechtshilfe in arbeitsrechtlichen Fragen zu gewähren. Sie beginnt mit der Beteiligung des Vertrauensmannes und der gewerkschaftlichen Leitung an der Vorbereitung der Beratung der Konfliktkommission und setzt sich mit der Darlegung des gewerkschaftlichen Standpunktes und der sachlichen Unterstützung des Werktätigen auseinander. Hinzu kommt die Auswertung der Beratungen im Arbeitskollektiv und die Prozeßvertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor staatlichen Gerichten. In den vergangenen fünf Jahren haben über 17 000 Gewerkschaftsmitglieder kostenlose Rechtshilfe erhalten. Im gleichen Zeitraum wirkten Gewerkschaftsfunktionäre an rund 260 000 Beratungen der Konfliktkommissionen zur Lösung arbeitsrechtlicher Probleme mit. Es entspricht dem gewerkschaftlichen Auftrag, keine Seite der Interessenvertretung hintanzusetzen. So wenden die Leitungen und Vorstände für die kostenlose Rechtshilfe immer mehr Zeit und Kraft auf. Allein im Jahre 1986 waren die Gewerkschaften an über 8 000 arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren beteiligt, davon in 34 Prozent mit unmittelbarer Prozeßvertretung. Auf Beschluß des Bundesvorstandes des FDGB waren bei den Gewerkschaftswahlen 1986/87 in allen gewerkschaftlichen Grundorganisationen, in deren Bereich Konfliktkommissionen bestehen, auch Rechtskommissionen bei der BGL zu bilden. Gegenwärtig existieren 6 454 gewerkschaftliche Rechtskommissionen mit 29 269 Mitgliedern. Vor fünf Jahren waren es erst 2 836 Kommissionen mit 14 769 Mitgliedern. Die Zahl ehrenamtlicher Werktätiger, die unmittelbar dazu beitragen, Recht und Gesetzlichkeit zu wahren und die Einheit von Rechten und Pflichten durchzusetzen, hat sich damit mehr als verdoppelt. Das erhöht die Kraft derjenigen, die sich in der Arbeit wie in ihrer Freizeit dafür engagieren, daß sich im täglichen Leben mehr und mehr gesellschaftliche Unduldsamkeit gegenüber Unachtsamkeit, Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit ausprägt. Mitglieder der Konfliktkommissionen wie der gewerkschaftlichen Rechtskommissionen tragen wirksam dazu bei, Rechtssicherheit und hohe Ordnung und Disziplin zu garantieren. Von den gewerkschaftlichen Leitungen und Vorständen wie auch von den Justiz- und Sicherheitsorganen erhalten sie dazu jegliche Unterstützung. Eine bedeutende gesellschaftliche Kraft stellen auch die unter gewerkschaftlicher Verantwortung tätigen 112 000 Arbeiterkontrolleure dar. Ihr Wirken trägt wesentlich dazu bei, daß strikt nach Gesetzen und gewerkschaftlichen Beschlüssen gehandelt wird und bedeutende volkswirtschaftliche Reserven erschlossen werden. Das wurde mit den Ergebnissen der 2,4 Millionen Kontrolleinsätze, die in den letzten fünf Jahren stattfanden, überzeugend bewiesen. Deshalb unterstrich der Bundesvorstand des FDGB in seinem Bericht an den 11. Kongreß, daß eine starke Kontrolle eine bedeutende politische und ökonomische Kraft zum Wohle aller Bürger ist. Sie voll zu nutzen gehört zu den Schlußfolgerungen der Gewerkschaften aus dem 11. FDGB-Kongreß.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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