Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 255

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 255 (NJ DDR 1987, S. 255); Neue Justiz 7/87 255 nis, daß nur im Sozialismus wissenschaftlich-technischer Fortschritt in sozialen Fortschritt mündet. Sozialistische Demokratie ein Wesensmerkmal unserer Gesellschaft Unser Hauptkampffeld, die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, vermittelt die Erfahrung, daß wir überall dort am besten vorankommen, wo die Werktätigen an den Entscheidungen beteiligt sind, wo sie rechtzeitig mit neuen Aufgaben vertraut gemacht werden, wo davon ausgegangen wird, daß die sorgfältige Prüfung und rechtzeitige Beachtung der Meinungen, Hinweise und Vorschläge zur ständigen Leitungstätigkeit gehören. Sozialistische Demokratie ist kein Anhängsel des Sozialismus, sondern ein Wesensmerkmal einer entscheidenden Triebkraft der Entwicklung unserer Gesellschaft. Gerade darauf gründet sich die Notwendigkeit, überall so zu arbeiten, „daß die Bürger praktisch erleben, wie untrennbar volkswirtschaftliche Leistungsentwicklung, Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und Vervollkommnung unserer sozialistischen Demokratie Zusammenhängen“.1 Die Verwirklichung der ökonomischen Strategie mit dem Blick auf die Jahrtausendwende verlangt, alle Vorzüge des Sozialismus noch wirksamer mit der wissenschaftlich-technischen Revolution zu verbinden, verlangt, die Schlüsseltechnologien breit anzuwenden und das Entwicklungstempo der Arbeitsproduktivität entschieden zu beschleunigen. Das unterstreicht die wachsende Bedeutung des Grundsatzes „Arbeite mit, plane mit, regiere mit“. Jeder Arbeiter und Angestellte, jeder Meister, Ingenieur und Wissenschaftler, alle Frauen und Jugendlichen sind angesprochen, die umfassenden Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung zu nutzen hört doch bei uns die Demokratie nicht am Werktor auf. Der XI. Parteitag der SED hat festgelegt, daß sich die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie in den Betrieben bis hin zum Arbeitskollektiv vor allem über den Ausbau der Rechte und der Verantwortung der Gewerkschaften vollzieht.1 2 Das ist für die Gewerkschaften eine große Verpflichtung. Sie zu erfüllen bedeutet, die jährliche Plandiskussion auf hohem Niveau zu führen, in den Arbeitskollektiven gründlich darüber zu beraten und zu beschließen, wie sich die ökonomische Leistungsentwicklung mit der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen verbessert. Das verleiht dem Betriebskollektivvertrag als grundlegendem Dokument des Betriebskollektivs zunehmende Bedeutung. Wesentlich für die Wirksamkeit des BKV ist, daß mit ihm das ganze Jahr über verantwortungsbewußt gearbeitet wird. In den Mitgliederversammlungen insbesondere auch während der Diskussion zum Plan und zum BKV unterbreitete Vorschläge, Hinweise und Kritiken bedeuten Parteinahme und Verantwortung für unseren sozialistischen Staat. Wie die Erfahrungen zeigen, verstehen die Gewerkschaftsmitglieder diesen Zusammenhang immer besser. Das beweisen die Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb und die Kampfposition: „Mein Arbeitsplatz mein Kampfplatz für den Frieden.“ Die Mitwirkung der Werktätigen und ihrer Gewerkschaften ist eine wichtige Bedingung dafür, daß die Aufgaben der wissenschaftlich-technischen Revolution gemeistert werden. Dazu hat sich der Bericht des FDGB-Bundesvorstandes an den 11. FDGB-Kongreß wie folgt geäußert: „Technologischer Wandel ist immer ein Vorstoß in noch unbekannte Gebiete. Deshalb kann es Vorkommen, daß auch bei bestmöglicher Vorausschau Fragen bleiben, die erst im Prozeß der Realisierung eines Vorhabens als neue Anforderung deutlich hervortreten. Um so wichtiger ist, daß der technologische Wandel und die Entwicklung der sozialistischen Demokratie im Betrieb eng miteinander verbunden sind.“3 Diese Erkenntnis verpflichtet die Gewerkschaften, konsequent und hartnäckig dafür einzutreten, Arbeitsinhalte so zu verändern, daß die Arbeitskollektive wie der einzelne Werktätige initiativreich und selbständig handeln können und ihre Verantwortung gefördert wird. Dazu ist eine solche Arbeits- organisation durchzusetzen, bei der alle Arbeitsabläufe mit dem größtmöglichen Effektivitäts- und Zeitgewinn, d. h. reibungslos und konfliktfrei funktionieren. Die Arbeitsbedingungen sind so zu verbessern, daß jederzeit Ordnung, Sicherheit und Disziplin gewährleistet sind und gesundheitsschädigende Faktoren ausgeschlossen werden. Das läßt die Werktätigen den humanitären Charakter des Sozialismus unmittelbar spüren und fördert ihre Initiativen im sozialistischen Wettbewerb. In seiner Grußansprache an den XI. Weltgewerkschaftskongreß im September 1986 sagte Erich Honecker: „Nichts geschieht bei uns ohne die Mitsprache und die Mitbestimmung der Gewerkschaften.“4 Ohne Mitsprache der Gewerkschaften wird kein Volkswirtschaftsplan beschlossen, tritt kein Gesetz in Kraft. Das ist eine große, verfassungsrechtlich (Art. 45) festgelegte Errungenschaft und eine solide Grundlage weiterer Erfolge. Gewerkschaftliche Arbeit erweist sich damit als sozialistische Demokratie der Tat. Zu Recht wurde auf dem 11. FDGB-Kongreß die Einheit von Wort und Tat hervorgehoben, die besonders im gewerkschaftlichen Beitrag zur Steigerung der Wirtschaftskraft der DDR zum Ausdruck kommt. Sozialistischer Wettbewerb eine bedeutende Potenz der sozialistischen Demokratie Der sozialistische Wettbewerb ist eine bedeutende Potenz der sozialistischen Demokratie, durch die das Mitarbeiten, Mitplanen und Mitregieren der Werktätigen konkret gestaltet wird. Volkswirtschaftsplan und Fünfjahrplan sind und bleiben dabei das gewerkschaftliche Arbeitsprogramm, weil sie die Interessen der Arbeiterklasse und des ganzen Volkes ausdrücken und auf demokratischen Grundlagen beruhen. Darum kämpfen die Gewerkschaften energisch um die Übererfüllung des Volkswirtschaftsplans 1987, um die Beschleunigung des Wachstumstempos der Arbeitsproduktivität und der Effektivität sowie um die rationelle Energieanwendung als entscheidende Quelle zur Sicherung des wachsenden Energiebedarfs. Von diesen Schwerpunkten ausgehend, führen die Gewerkschaften den sozialistischen Wettbewerb mit dem Ziel, die festgelegten Planaufgaben und die Verpflichtung zu ihrer Überbietung nicht nur insgesamt, sondern Monat für Monat, Dekade für Dekade, Tag für Tag zu erfüllen. Die Ziele des Plans sind nicht allgemein, sondern konkret zu erfüllen, Position für Position, Erzeugnis für Erzeugnis. Nichts ist dabei zweitrangig. Die Versorgung der Bevölkerung hat den gleichen Stellenwert wie der Export. Um alle wichtigen Aufgaben, insbesondere auf sozialem Gebiet, lösen zu können, braucht die DDR in den 80er Jahren ein jährliches Wachstumstempo von 4 bis 5 Prozent, bezogen auf das Nationaleinkommen. In den Jahren von 1981 bis 1985 wurde dieses Ziel mit einem durchschnittlichen Wachstum von 4,5 Prozent erreicht. Das Gesetz über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1986 bis 1990 sieht vor, von diesem Wachstum nicht abzuweichen. Das ist nur durch umfassende Intensivierung erreichbar. Es setzt voraus, daß Produktion und Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft schneller wachsen als der Aufwand. Das unterstreicht die Bedeutung der Senkung des Produktionsverbrauchs, des Aufwands an Material, Arbeit und Energie und der Senkung der Kosten. Quellen hierfür sind die Verbesserung der Arbeitsorganisation, wachsende Qualifikation, größere Disziplin. Die rasche Erneuerung von Erzeugnissen, Technologien und Produktionsverfahren sind weitere entscheidende Faktoren, den Aufwand dauerhaft in einem Maße zu senken, wie das bisher nicht der Fall war. 1 E. Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED, Berlin 1987, S. 83. 2 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 76. 3 H. Tisch, „Die Entwicklung unserer Republik ist untrennbar mit der Kraft und Autorität der Gewerkschaften verbunden“, ND vom 23. April 1987, S. 4. 4 ND vom 17. September 1986, S. 3.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Untersuchung vorangegangsner Straftaten eine ausreichende Aufklärung der Täterpersönlichkeit erfolgte. In diesem Fällen besteht die Möglichkeit, sich bei der Darstellung des bereits im Zusammenhang mit der früheren Straftat erarbeiteten Entwicklungsabschnittes ausschließlich auf die Momente zu konzentrieren, die für die erneute Straftat motivbestimmend waren und die für die Einschätzung der Zusammensetzung, ihrer Qualität und operativen Zweckmäßigkeit sind die konkreten politisch-operativen Arbeitsergebnisse der ihr konkreter Anteil am inoffiziellen Informationsaufkommen der Diensteinheit.

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