Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 24

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 24 (NJ DDR 1987, S. 24); 24 Neue Justiz 1/87 Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit unmittelbar mit der sozialökonomischen Entwicklung und der Herausbildung der Persönlichkeit verbunden sind“.1,1 Die Menschen sind den größeren objektiven und subjektiven Anforderungen des künftigen Reproduktionsprozesses vor allem durch die eigenverantwortliche Aktivität der Kollektive und Individuen gewachsen. Dazu gehört auch die selbständige Auseinandersetzung mit Bedingungen von Rechtsverletzungen. Nur was in solche Prozesse gerät, wird stabil angeeignet, wird soziale Gewohnheit. Im Verlaufe bisheriger sozialistischer Entwicklung wurden bereits wesentliche Grundbedingungen für eine Aufhebung der Kriminalität gesetzt bzw. weitgehend entfaltet: Arbeitsplatzgarantie als Entwicklungsvoraussetzung einer Persönlichkeit, soziale Sicherheit als Gewähr der Befriedigung elementarer Bedürfnisse, weitgehende soziale Gleichheit und Gerechtigkeit, reiche Bildungschancen, Gemeinschaftlichkeit fordernde und fördernde soziale Beziehungen (Kollektivität), Möglichkeiten und Aufforderungen zur bewußten Mitgestaltung der eigenen und der gesamtgesellschaftlichen Verhältnisse (Demokratie). Für ihren Ausbau und die Niveauansprüche, die die Produktivkraftentwicklung in unserer Zeit stellt, hat der XI. Parteitag der SED Maßstäbe gesetzt. Es sind nunmehr erweiterte Verant-wortungs- und Entscheidungsräume für den einzelnen und anspruchsvollere Inhalte und Formen kollektiver Beziehungen gefordert, wie sie sich in den materiellen Grundprozessen bereits herauszubilden beginnen. Notwendig ist auch, die individuellen Anlagen, Eigenschaften und Fähigkeiten des einzelnen stärker zu berücksichtigen. 17 Es geht somit um höhere Individualisierung der gesellschaftlichen Tätigkeitsanforderungen, selbständigeres Agieren in diesen Tätigkeiten mit dem Effekt einer intensiveren gesellschaftlichen Bindung der Kollektive und Individuen. Diese Inhalte bestimmen die allgemeine Tendenz sozialistischer Rechtsewtwicklung, die juristische Normierung auf gesamtgesellschaftlich wichtige Regelhaftigkeiten zu konzentrieren (also auch quantitativ zu begrenzen) und die mikrosozialen und individuellen Rege-lungs- und Entscheidungsräume zu erweitern. Dabei werden das Wissen um und die Abstimmung von Interessen relativ selbständiger sozialer Einheiten untereinander bzw. mit gesamtgesellschaftlichen Interessen bedeutsamer. Die dafür nötige schöpferische Rechtsverwirklichung wird auch die Staatsanwaltschaft in höherer Weise beanspruchen. Strafverfahren und Bewältigung des sozialen Konflikts Alle diese Aspekte berühren die verfassungsmäßig (Art. 97) bestimmte Funktion der Staatsanwaltschaft, über die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu wachen. Die strafprozessuale Tätigkeit des Staatsanwalts ist ein wesentliches Feld dieser Gesamtverantwortung. Im Verständnis unserer Gesellschaft hat in den letzten Jahren, gefördert u. a. durch die Verwirklichung der Einheit von Strafverfolgung, Gesetzlichkeitsaufsicht und Öffentlichkeitsarbeit, das rechtliche Verfahren zur Lösung von in Rechtsverhältnisse gekleideten sozialen Konflikten an Bedeutung gewonnen: nicht nur im Hinblick auf die Rechtssicherheit und ihre Wirkung auf das Bürger-Staat-Verhältnis, sondern insbesondere auch im Hinblick auf seine wirklichkeitsgestaltende Funktion, die soziale Aktivierung aller Beteiligten. Juristische Ausbildung und Praxis belegen, daß die Beherrschung strafprozessualer Grundsätze von ihrer geistigen und tatsächlichen Einbindung in die historischen und aktuellen Gesamtzusammenhänge abhängt. Diese Gesamtzusammenhänge müssen über Rechtskenntnisse hinaus bekannt sein, in Ansatz gebracht und als Ziel konzipiert werden. Das bedeutet keine quantitative Ausdehnung von Verantwortungsfeldern, sondern ist einhergehend mit der Weiterentwicklung von Staat und Wirtschaft qualitative Entfaltung der Funktion des Staatsanwalts und deren intensive Wahmahme. Der Staatsanwalt ist gefordert, als „allseitig gebildeter Jurist, der mit politischem Weitblick das sich in unserer sozialistischen Gesellschaft neu Entwickelnde zu erkennen vermag und daraus Schlußfolgerungen für seine tägliche Arbeit zu ziehen in der Lage ist“.16 17 18 Aus der Spezifik des Strafverfahrens (vgl. §§ 1 Abs. 1 und 2 StPO) im Gesamtkomplex der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung ergibt sich, daß seine Aufgabe nicht darin besteht, die sich in der Straftat äußernden sozialen Konflikte zu lösen. Im Strafverfahren müssen aber zur Überwindung dieser Konflikte von dem oben skizzierten Grundwissen Impulse ausgelöst, Verantwortungen festgestellt, Verantwortliche angesprochen und Lösungswege gewiesen werden. Die eigentliche Bewältigung des Konflikts ist nur in einem längeren Prozeß tätiger Auseinandersetzung im Alltag der Menschen möglich, die von ihm betroffen sind. Angesichts der spezifischen Zwecke des Strafverfahrens ist eine den künftigen Erfordernissen entsprechende Wirkung u. E. insbesondere von folgendem abhängig: 1. Das Strafverfahren setzt durch eine zügige, streng gesetzliche, alle Beteiligten achtende und kulturvolle Gestaltung, durch eine überzeugende Beweisführung und Schulbegründung sowie durch eine gerechte Entscheidung die entscheidenden Bedingungen, um soziale Aktivitäten derjenigen auszulösen, die den sich in der Straftat geäußerten sozialen Konflikt zu bewältigen haben. Wahrheit und Gerechtigkeit sind der entscheidende Beitrag des Strafverfahrens, um soziale Veränderungen außerhalb des Verfahrens in Gang zu bringen. 2. Das Strafverfahren muß seine schon den Zwecken der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Art. 2 StGB) verpflichtete Eigenwirkung dadurch erhöhen, daß es die Konfliktbeteiligten bereits im Verfahren selbst aktiviert, sich den Konflikt bewußt zu machen, ebenso seine Ursachen und Bedingungen sowie die notwendigen, von ihnen außerhalb des Verfahrens zu erreichenden sozialen Lösungen. Daraus schöpft die formelle Norm ihren sozialen Inhalt. Das gehört z. B. auch zum Anliegen von Verfahrenskonzeptionen. 3. Weiter zu erhöhen ist die Qualität der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte, insbesondere der Arbeitskollektive, im Strafverfahren und darüber hinaus an der tätigen Auseinandersetzung mit Bedingungen von Rechte Verletzungen. 4. Die Wahrung der Subjektrolle des Beschuldigten und Angeklagten von Beginn des Verfahrens an (z. B. Mitwirkung an der Aufklärung, frühzeitig beginnende Wiedergutmachung19 20) bis hin zur Verwirklichung der Strafe und anschließender Vorgänge (so der Wiedereingliederung) schafft wichtige Bedingungen für die Konfliktlösung. 5. Die Gewährleistung der Rechte des Beschuldigten und des Angeklagten und die Achtung seiner Würde ist als sozialistisches Grundrecht und historisch gewachsener Wert der Individualität für eine aktive Gestaltung der Gesellschaft zu begreifen und zu verwirklichen. 6. Die Sicherung einer hohen Individualisierung der Bewertung und Entscheidung des Konflikts im Rahmen der rechtlich vorgegebenen gleichen Maßstäbe ermöglicht insbesondere die wirksame inhaltliche Ausgestaltung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit29 Leitung des Ermittlungsverfahrens Die strafprozessuale Tätigkeit des Staateanwalts vollzieht sich schwerpunktmäßig im Zusammenhang mit der ihm übertragenen Aufgabe, das Ermittlungsverfahren in Strafsachen zu leiten und die Aufsicht über die Ermittlungen der Untersuchungsorgane auszuüben. Die hier im einzelnen wahrzunehmenden Aufgaben haben R. Müller /H. P. Hofman n21 erst kürzlich in dieser Zeitschrift ausführlich erläutert Hier 16 A. M. Rekunkow, „Wichtige Probleme der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der UdSSR", NJ 1985, Heft 6, S. 235. 17 Das schließt z. B. die für die Kriminalitätsvorbeugung wichtige Forderung ein, soziale Anforderungen. Bedingungen und Beziehungen (beginnend im Arbeitsprozeß) für diejenigen persönlichkeitsgerechter zu gestalten, die aus verschiedensten Gründen durchschnittliche Normen nicht zu erreichen vermögen. (Vgl. zur notwendigen Individualisierung von Arbeitsplätzen H. Nick, „Umfassende Intensivierung und sozialistische Lebensweise“, Einheit 1985, Heft 3, S. 244.) 18 J. Streit, „35 Jahre erfolgreiche Arbeit der Anwälte des Staates“, NJ 1984, Heft 10, S. 390. 19 Vgl. J. Streit, „Die Qualität der Arbeit der Staatsanwaltschaft weiter erhöhen!“, NJ 1984, Heft 3, S. 81 f. 20 Vgl. W. Müller, Die Verwirklichung sozialistischer Gesetzlichkeit bei der Strafzumessung, Diss. B„ Jena 1986. 21 R. Müller/H. P. Hofmann, „Die Leitung des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt“, NJ 1986, Heft 4, S. 149 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 24 (NJ DDR 1987, S. 24) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 24 (NJ DDR 1987, S. 24)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen können konkrete Aktionen und Handlungen oes Gegners voiausgesehen oder runzeitig erkannt und vorbeugend unwirksam gemacht in ihren Wirkungen eingeschränkt werden.

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