Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 237

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 237 (NJ DDR 1987, S. 237); Neue Justiz 6/87 Informationen 237 82 Mitglieder der Kooperation Beesenstedt als gewählte Volksvertreter in den Territorien aktiv mit, führen im Rahmen der Kommissionsarbeit Kontrollen durch und geben Hinweise für die weitere Verbesserung der Arbeit sowie der Ar-beits- und Lebensbedingungen. In der Kooperation gibt es 14 Kommissionen mit 64 Genossenschaftsmitgliedern, darunter die Kommission Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, die Schutzgütekommission und das Verkehrssicherheitsaktiv. Von ihnen wie auch von den Sicherheitsinspektoren gehen viele Impulse aus, und die Leitungen der Produktionsbereiche erhalten unschätzbare Hilfe und Unterstützung Im Ergebnis ihrer Tätigkeit konnten in letzter Zeit betriebliche Regelungen aktualisiert oder neu erarbeitet werden, der öffentliche Leistungsvergleich, gleichsam als Erfahrungsaustausch, wurde auf ein höheres Niveau gehoben. Das trug wesentlich mit dazu bei, noch vorhandene Differenziertheit und ungerechtfertigte Niveauunterschiede zwischen den Kollektiven und Betrieben weitgehend abzubauen. Alle Kommissionen und ihre Mitglieder sind mit gesonderten Kontrollberechtigungen für alle Bereiche im Territorium ausgestattet und nutzen sie bei gemeinsamen Komplexkontrollen, bei operativen territorialen Teilkontrollen und in der individuellen Arbeit gegenüber einzelnen Mitgliedern und Leitern. Zentrale Erfahrungsaustausche, die in Jena und Dresden durchgeführt wurden, besagen, daiß sich die Arbeit mit Führungsdokumenten zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz bewährt hat. Es ist Von Vorteil, wenn der Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz in den Wettbewerb einbezogen wird, weil so eine günstige Stimulierung erreicht wird. Die Ausbildung von Genossenschaftsmitgliedem und Arbeitern als ehrenamtliche Beauftragte für Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, die als Partner für die Leiter bei der wirksamen Umsetzung der komplexen Aufgaben mitwirken, hat sich positiv ausgewirkt. Gute Ergebnisse wurden vor allem durch die Drei-Stufen-Kontrolle mit Nachweisführung erreicht. Die Drei-Stufen-Kontrolle bedeutet: tägliche Kontrolle am Arbeitsplatz durch die Leiter, schriftlicher Nachweis über zweimalige Kontrollen wöchentlich und monatliche Kontrollen durch übergeordnete Leiter, die von diesen schriftlich zu dokumentieren sind. Die Ergebnisse dieser Erfahrungsaustausche haben uns darin bestärkt, daß wir mit unserem Herangehen auf dem richtigen Weg sind. So haben wir in der Planerfüllung 1986 finanziell ein Ergebnis von 104,2 Prozent erreicht. Die Tierverlustquote bei Schweinen beträgt 4 Prozent und bei Rindern nur 1,8 Prozent Bei den Arbeitsunfällen ist eine beachtliche Reduzierung zu verzeichnen. So sank die Anzahl der Unfälle im Jahre 1986 um 19 Prozent Die Kooperation belegt im Kreis damit den 3. Platz. Auch der Krankenstand konnte von 6,33 Prozent 1984 auf 5,85 Prozent gesenkt werden. Seit drei Jahren wurde keine Eigentumsstraftat mehr festgestellt. Auch schuldhaft verursachte Brände und Havarien traten nicht auf. Kameradschaftliche Hilfe wurde in diesem Gesamtprozeß durch den Staatsanwalt des Kreises geleistet, der den Kooperationsrat u. a. kontinuierlich bei der Durchsetzung betrieblicher Regelungen unterstützt. In Abstimmung mit anderen Partnern im Territorium Direktor des Kreisgerichts, Leiter des VPA und Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises für Inneres sichert der Kreisstaatsanwalt zum Teil in operativer Arbeit die Hilfe und Unterstützung der Leiter, Kommissionen und Kollektive bei der Aktualisierung der betrieblichen Regelungen sowie bei der Ausarbeitung und differenzierten Umsetzung von Schulungsmaßnahmen zum sozialistischen Recht. Bei der weiteren Arbeit mit den Führungsdokumenten werden wir uns vor allem in Auswertung der Beschlüsse des XIII. Bauemkongresses auf folgendes konzentrieren: 1. Weitere Ausprägung eines festen Klassenstandpunktes, um den gewachsenen Anforderungen voll gerecht zu werden und um den Schutz des sozialistischen Eigentums zu sichern. 2. Konsequente Durchsetzung und Erfüllung aller zu den Fragen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes erlassenen Festlegungen und Weisungen. Als Betriebe im Territorium tragen wir auch für die Ordnung und Sauberkeit Verantwortung Eine gute Kooperation zeichnet sich durch saubere und schöne Dörfer aus. 3. Die Belehrungen zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz sind konsequenter auf betriebliche Forderungen auszurichten. 4. Die Verbesserung des Betriebsregimes ist zu gewährleisten; z.B. ist die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Tag und Nacht zu sichern. 5. Die Verkehrsschulungen sind zu qualifizieren. Eine Vereinbarung zwischen dem Ministerium der Justiz und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR über die Zusammenarbeit bei der Realisierung von Forschungsaufgaben des Forschungsplans der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR für die Jahre 1986 bis 1990 Unterzeichneten am 31. März 1987 der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, und der Rektor der Akademie, Prof. Dr. sc. Horst Steeger. Die Vereinbarung ist darauf gerichtet, durch Zusammenarbeit den Beitrag der Wissenschaften zur Durchsetzung der Gesellschafts- und Wissenschaftsstrategie der SED ständig zu erhöhen und wissenschaftlichen Vorlauf für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR zu schaffen. Die Zusammenarbeit hat das Ziel, die Forschungsaufgaben in hoher Qualität und Effektivität und zum Nutzen der gesellschaftlichen Praxis, insbesondere auf den Gebieten der Rechtsetzung und der Verwirklichung des sozialistischen Rechts, zu realisieren. Sie konzentriert .sich planmäßig auf die Verteidigung der Konzeptionen, auf Untersuchungen und auf die Verteidigung sowie praktische Umsetzung der Ergebnisse der von der Vereinbarung erfaßten Forschungsaufgaben sowie von Arbeiten auf dem Gebiet der Information und Dokumentation. Die Vereinbarung sieht u. a. vor, daß das Ministerium der Justiz die Akademie bei der Herausarbeitung und Diskussion von Problemen der Praxis, die wissenschaftlicher Lösungsvorschläge bedürfen, unterstützt. Es ermöglicht die Teilnahme von Wissenschaftlern an Gesetzgebungsarbeiten sowie ihre Einbeziehung in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Praxisuntersuchungen. Die Akademie wird u. a. bei der Erarbeitung der Forschungsaufgaben die Anforderungen des Ministeriums berücksichtigen und die Erfahrungen der Praxis auswerten. Sie sichert die Mitwirkung von Wissenschaftlern an Beratungen und Untersuchungen des Ministeriums die sich mit Forschungsaufgaben befassen. Eine jährliche Präzisierung der Aufgaben und die regelmäßige Einschätzung des Standes der Erfüllung wurde ebenfalls festgelegt. Im Rahmen der FDJ-Studententage stellte ein Arbeitskreis von Studenten des 4. Studienjahres der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin am 15. April 1987 Forschungsergebnisse zum Themenkomplex „Nutzung der Mikroelektronik in der Rechtspflege“ vor. Vor Richtern der Berliner Gerichte, in der Justizpraxis tätigen Doktoranden, Vertretern des Ministeriums der Justiz sowie Vertretern des Lehrkörpers und Studenten erläuterten drei von Prof. Dr. -H. Kellner betreute Studenten ihre Diplomarbeit zum Anwenderprogramm EVA (Einzelvollstreckung in Arbeitseinkommen), das sie in enger Zusammenarbeit mit Dr. I. Bönninger (Zentralinstitut für Kybernetik und Informationsprozesse der Akademie der Wissenschaften der DDR) und E. Schröder (Ministerium der Justiz) erarbeitet hatten. Mit der Darstellung des Programms am PC 1715 (dem in der Justiz voraussichtlich zum Einsatz kommenden Personalcomputer) und in der anschließenden Diskussion wurden an einem Teilgebiet der Arbeit des Sekretärs eines Kreisgerichts Möglichkeiten der Rationalisierung in diesem Bereich aufgezeigt. Alle Anwesenden waren sich darin einig, daß die Arbeit mit dem Computer auf einem Teilgebiet die Abstimmung mit den übrigen Tätigkeitsbereichen des Sekretärs erfordert Nach Fertigstellung soll das Programm EVA an einem Stadt-bezirksgericht erprobt werden. Während der Veranstaltung wurden u. a. auch die Anforderungen an die Juristen deutlich, die mit der Einführung der Mikroelektronik in der Rechtspflege einhergehen. So wird es erforderlich sein, daß sich der Jurist mit den Grundlagen der Computertechnik befaßt. Er muß in der Lage seih, die juristischen Vorarbeiten zu leisten, und die Aufgabenstellungen so formulieren, daß der Programmierer bzw. andere Spezialisten, mit denen er eng Zusammenarbeiten muß, ein entsprechendes Programm erarbeiten können.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Bestrebungen zum subversiven Mißbrauch zu nutzen. Zugleich ist ferner im Rahmen der Zusammenarbeit mit den zuständigen anderen operativen Diensteinheiten zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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