Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 232

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 232 (NJ DDR 1987, S. 232); 232 Neue Justiz 6/87 freigesprochen werden müssen, da sie nur Tötungsbefehle der Hitler und Himmler bürokratisch erledigt haben. Auch für die Strafbarkeit des Thälmann-Mordes soll nunmehr entscheidend sein, an welcher Stelle der SS-Diensttuer Otto seinen Tatbeitrag geleistet hat. Saß ,er nur an dem sauberen Schreibtisch, über den der nicht minder sauber ausgefertigte Mordbefehl ging, dann kann er „niemals“ bestraft werden. War er hingegen auch an der Schmutzarbeit am Ende der Befehlskette beteiligt, dann ereilt ihn 43 Jahre nach der Tat sein Schicksal. Eine seltsame Differenzierung, die dem Verdacht ausgesetzt ist, die endgültige Straflosigkeit des Thälmann-Mordes programmieren zu sollen. Der BGH weiß aus den Feststellungen des Krefelder Urteils, wie die Ermordung Thälmanns vor sich gegangen ist. Er weiß, daß eine Gruppe von SS-Chargen Thälmann im Bereich des Krematoriums erschossen hat. Er weiß, daß die zum Leichenträgerkommando gehörenden Häftlinge schon einige Stunden vor Beginn der Aktion in ihrer Unterkunft eingeschlossen wurden, so daß es keine unbeteiligten Zeugen des Verbrechens gab. Er weiß, daß die Mitglieder der SS-Clique, die dabei waren oder von der Sache wußten, getreu ihrem perversen Ehrenkodex geschwiegen haben bis auf einen, dem nunmehr von der Verteidigung des Angeklagten unterstellt wird, er sei schon im Jahre 1963, als er die Otto belastenden Aussagen gemacht hat, infolge seniler Demenz (er war damals 55 Jahre alt) nicht mehr aussagetüchtig gewesen, ein Vorbringen, das in Karlsruhe offene Ohren gefunden hat. Der BGH weiß also, daß die Teilnehmer des Exekutionskommandos nicht namentlich bekannt sind, es sei denn, man folgt der einsamen Aussage des treulosen SS-Zeugen. Und er weiß, daß dies auf der von der SS-Führungsclique des Konzentrationslagers planvoll angelegten Vertuschungs- und Beweisunterdrückungsstrategie beruht, die mit der Einsperrung der Funktionshäftlinge begann und in der Falschmeldung von Thälmanns Tod durch Luftangriff kulminierte. Sein Urteil setzt also einen Preis für die Perfektion des Mordes aus, den die SS arrangiert hat. Sollte sich bei der Neu Verhandlung in Düsseldorf erweisen, daß es wirklich keine Lücken in diesem perfekten Arrangement gab, dann kann sich Wolfgang Otto dort den' programmierten Freispruch abholen: Aber vielleicht muß das so sein? Vielleicht bietet unser Strafrecht kein griffiges Instrumentarium, um einer solchen von mehreren Tätern gemeinsam durchgeführten Straftat beizukommen? Weit gefehlt! Der Rechtsbegriff der Mittäterschaft ist sö alt wie unser Strafrecht Es kommt auf das bewußte und gewollte Zusammenwirken bei einer Tat an, um alle Beteiligten als Mittäter bestrafen zu können, und zwar auch den, der nicht selbst geschossen oder zugeschlagen oder weggenommen hat, wenn er nur die Tat der anderen durch sein Mittun gefördert hat. Dieses Mittun ist gerade für Otto mit Sicherheit festzustellen, weil er zu der konkreten Tat mindestens als Leiter der Schreibstube durch Weitergabe des Mordbefehls beigetragen hat. Jeder andere SS-Dienstgrad hätte sich mit der Ausrede verteidigen können, er sei bei dieser Hinrichtung nicht dabeigewesen, weil es keine Zeugen gibt, die das Gegenteil "bekunden könnten. Aber Otto durfte mit dieser Ausrede nicht durchkommen; denn er stand in der für den Mord kausalen Befehlshierarchie und leistete damit einen unverzichtbaren Tatbeitrag. Und er tat dies in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit den anderen SS-Chargen, die das Räderwerk der Tötungsmaschinerie bildeten. Man hätte mithin in Anwendung althergebrachter Grundsätze des Strafrechts Otto als Mittäter des Thälmann-Mordes bestrafen können und müssen, wenn man nicht ein Sonderrecht für Naziverbrecher etablieren wollte. Eben dies aber ist geschehen. Der BGH schreckt offenbar auch im Jahre 1987 noch vor der Konsequenz zurück, die SS-Führungsclique eines KZ zu einer Verbrecherbande zu erklären. Dazu bedarf es nicht der §§ 129, 129 a StGB, also kriminelle und terroristische Vereinigung, sondern schon die Rechtsfigur der Mittäterschaft erfaßt die kollektive Tatbegehung, wenn es um so konkrete bürokratisch organisierte Verbrechen wie hier geht. Gerade der BGH war sehr erfinderisch darin, bestimmte Straftaten einem Kollektiv zuzurechnen, vorausgesetzt, die Täter standen links. In den 50er Jahren gelang es ihm als Schrittmacher einer Poli- tik des militanten Antikommunismus, praktisch jedes politische Verhalten, das sich unter irgendeinem Gesichtpunkt den ' Interesseq der SED zuordnen ließ, als Teil einer Kollektivstraftat zu deklarieren. Und in den 80er Jahren billigte der BGH die Erfindung der „Kollektivität“ als angebliches Planungs- und Handlungsprinzip der RAF mit der Folge, daß es keine Schwierigkeiten machte, jedes Gruppenmitglied, dessen man habhaft wurde, für Taten als Mittäter zu bestrafen, zu denen man mit Hilfe von Fingerabdrücken oder Verräteraussagen einen noch so geringen Handlungsbezug herstellen zu können glaubte. Musterbeispiel Peter-Jürgen Boock: der Mann wurde als Mittäter des Ponto-Mordes zu „lebenslänglich“ verurteilt, weil er an Vorbereitungshandlungen beteiligt und am Tattage in einer konspirativen Wohnung in der Nähe des Tatorts gewesen sein soll. Vorbereitungshandlungen zur Exekution Thälmanns und Nähe zum blutigen Tatort genügten dem BGH im Fall Otto nicht. Peter-Jürgen Boock wurde auch als Mittäter des Schleyer-Mordes verurteilt, obwohl er krank in Bagdad lag, als Schleyer im Elsaß erschossen wurde. Herr Otto war weder krank noch in Bagdad, als die tödlichen Schüsse im KZ Buchenwald fielen. Aber der eine Terrorist stand rechts, der andere links, und das machte für deutsche Richter seit je einen Unterschied. Politisches Strafrecht ist eine Waffe im politischen Kampf, und zwar eine Waffe in den Händen der herrschenden Klasse. Wer dies weiß, wird nicht erwarten, daß eine Justiz, die als politische Justiz notwendig Klassenjustiz ist, gerechte Urteile produziert, daß sie, einem abstrakten Gerechtigkeitsideal folgend, rechts und links mit gleichem Maßstab richtet und blindlings Freund und Feind trifft. Die einzige Blindheit von Klassenjustiz bezieht sich auf ihr eigenes politisches Bewußtsein. Man weiß daher, was von einer Justiz zu halten war, die für die Mörder der Rosa Luxemburg und des Karl Liebknecht, für die Mörder der unzähligen gemeuchelten Vorkämpfer des Sozialismus und des Kommunismus in Deutschland juristische Schlupflöcher bereithielt. Man brauchte sich auch nicht zu wundem, daß die in ihre Ämter zurückgekehrten, zu Anhängern der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ geläuterten Nazirichter von gestern an der Kriminalisierung der Widerstandskämpfer von gestern tatkräftig mitwirkten und andererseits die Verbrechen ihrer Gesinnungskumpane von gestern in juristische Watte verpackten. Aber im fünften Jahrzehnt nach dem Zusammenbruch des faschistischen Systems sollte das Volk, in dessen Namen Recht gesprochen wird, anfangen, aufzumerken und Konsequenzen zu ziehen, wenn den Mördern von gestern juristische Schlupflöcher geboten werden, die nur für diese Kategorie von Terroristen gelten. (Der vorstehende Beitrag ist gleichzeitig in „Deutsche Volles Zeitung! die tat“, Düsseldorf/Frankfurt a. M., Nr. 14 vom 3. April 1987 erschienen.) Oberstes Gericht der USA. bestätigt Recht junger Mütter auf unbezahlten Wochenurlaub Als die junge Afroamerikanerin Lillian Garland aus Los Angeles im Februar 1982 mit dem ersten Kind niederkam, gedachte sie ihre Tätigkeit als Empfangssekretärin bei der California Federal Savings and Loan Association (Cal Fed) einer Großbank nur für kurze Zeit zu unterbrechen. Da die Entbindung aber mit Kaiserschnitt erfolgte, verordnete ihr der Arzt drei Monate Schonung. Nach acht Wochen unbezahlten Urlaubs wollte sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, doch man bedeutete Lillian, der Job sei neu vergeben worden. Die junge Mutter büßte damit nicht nur ihr 850-Dollar-Gehalt ein. Fortan arbeitslos, konnte sie die Monatsmiete von 550 Dollar nicht länger aufbringen und wurde vom Wohnungseigner kurzerhand auf die Straße gesetzt. Lillian Garland verklagte die Bank wegen Verletzung eines 1978 in Kalifornien wirksam gewordenen Statuts, das Unternehmer mit mehr als 15 Beschäftigten dazu verpflichtet, schwangeren Frauen vor und nach der Entbindung insgesamt vier Monate un-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 232 (NJ DDR 1987, S. 232) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 232 (NJ DDR 1987, S. 232)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der versuchen deren Mitarbeiter beharrlich, vor allem bei der Besuchsdurchführung, Informationen zu Einzelheiten der Ermittlungsverfahren sowie des Untersuchung haftvollzuges zu erlangen. Das anfangs stark ausgeprägte Informationsverlangen der Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Begleitposten werden zur Absicherung von Inhaftierten bei Vorführungen außerhalb oder zur Begleitung von Personen und Fahrzeugen innerhalb der Abteilung eingesetzt.

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