Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 230

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 230 (NJ DDR 1987, S. 230); 230 Neue Justiz 6/87 liengesetz ermöglichte vertragliche Vermögenstrennung während der Ehe angesehen. Das bislang geregelte System der ehelichen Vermögensgemeinschaft ließ keine Differenzierung trotz wachsender unterschiedlicher Vermögensbildung in der Ehe zu, die sich aus den Veränderungen der ökonomischen Verhältnisse in der Gesellschaft und wachsenden Risiken für die materielle Sicherheit der Familie herleitet. Aus diesen Gründen wurden durch die Novelle rechtlich unterschiedliche Vermögensverhältnisse für Ehepartner ermöglicht. So wurde festgelegt, daß die Partner entweder schon vor Eheschließung oder während der Ehe ihre Vermögensverhältnisse vertraglich mittels öffentlicher oder von einem Rechtsanwalt beglaubigter Urkunde regeln können. Mit diesem Vertrag können die Partner den Kreis des Sondervermögens bzw. das gemeinschaftliche Vermögen vom Grundsatz der ehelichen Vermögensgemeinschaft abweichend regeln. Erziehung der Kinder nach Ehescheidung Die Trennung der Eltern bei Ehescheidung wirkt sich in fast allen Fällen nachteilig auf die Erziehungsbedingungen und die Entwicklung der Kinder aus. Um diese Nachteile weitestgehend auszugleichen, gab es die unterschiedlichsten gesetzlichen Regelungsvorschläge. Alle hatten das Ziel, die Ehescheidung nicht zur Trennung von Eltern und Kindern werden zu lassen. Die neue Regelung fördert den Ausbau der sozialen Beziehungen, einen besseren, stärkeren Kontakt zwischen dem Kind und dem nichterziehungsberechtigten Elternteil sowie die Erweiterung seines Mitspracherechts. Die Verwirklichung dieser Regeln kann de facto eine gemeinsame Erziehung herbeiführen. Auf zwei Ebenen wird die Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehungen nach der Scheidung angestrebt Erstens haben die Eltern eine größere Entscheidungsfreiheit hinsichtlich ihrer Vereinbarung über die Unterbringung des Kindes nach der Scheidung, über die Ausübung des Umgangs und über den Kindesunterhalt erhalten. Der Gesetzgeber setzt ein größeres Vertrauen in die Eltern. Alle Vereinbarungen müssen natürlich dem Wohl des Kindes entsprechen. Können sich die Eltern nicht über die Ausübung des Umgangs einigen, entscheidet darüber detailliert die Vormundschaftsbehörde.8 Eine zweite Ebene sind die im Gesetz erweiterten Rechte des getrennt vom Kind lebenden Elternteils. Die getrennt lebenden Eltern, in der Regel die geschiedenen Ehegatten, entscheiden, sofern sie nicht durch das Gericht von diesem Recht ausgeschlossen wurden, über Fragen, die wesentlich die Entwicklung des Kindes berühren, gemeinsam (bisher nur Anhören des getrennt vom Kind lebenden Elternteils). Solche wesentlichen Fragen sind die Festlegung des Namens des minderjährigen Kindes, die Bestimmung seines Aufenthaltsortes, die Ausbildungsrichtung und andere sein weiteres Leben bestimmende Faktoren. Vereinbarungen der Eltern über die Unterbringung des Kindes nach Ehescheidung und die Gestaltung des Umgangs bzw. die Entscheidungen der Vormundschaftsbehörde darüber sind ebenso verbindlich wie gerichtliche Entscheidungen zu diesen Fragen. Unterhalt des Kindes Beim Kindesunterhalt sorgt die Novelle für flexiblere Regelungen. Die Vereinbarung der Eltern soll weiter als vorrangige Grundlage für die Unterhaltszahlung dienen. Geändert wurde die Bewertungsbasis für Kindesunterhalt. Der Unterhalt kann festgelegt werden als Prozentsatz vom Einkommen oder als fixer Betrag oder als Kombination von Prozentsatz und fixem Betrag. Bisher zog man vornehmlich die Einkünfte des Unterhaltsverpflichteten bei der Festsetzung des Unterhaltsprozentsatzes, grundsätzlich 20 Prozent des Einkommens je Kind, in Betracht.9 Nunmehr sind die Bedürfnisse des Kindes und die materielle Situation beider Eltern dazu zählen auch Stiefkinder sowie eventuelle eigene Einkünfte des Kindes zu berücksichtigen. Bei. der Anwendung eines Prozentsatzes als Unterhaltsbestimmungsmöglichkeit wird man unter Berücksichtigung der oben genannten Betrachtungskriterien nun auf einen Prozentsatz von 15 bis 25 Prozent des Einkommens des Verpflichteten kommen können. 8 Vgl. die genannte VO des Ministerrates Nr. 51/1986 vom 26. November 1986, a. a. O. 9 Vgl. hierzu O. Csiky, „Grundsätze zur Bestimmung des Unterhalts für minderjährige Kinder ln der Ungarischen Volksrepublik“, NJ 1985, Heit 3, S. 102. Dr. Kurt Cohn 19. Juli 1899 - 21. Februar 1987 Mit Dr. Kurt Cohn, ehemals Oberrichter am Obersten Gericht und Mitglied seines Präsidiums, ist ein kämpferischer Antifaschist und hervorragender Jurist von uns gegangen, der in verantwortungsvollen Funktionen an der Errichtung der antifaschistischdemokratischen Ordnung und am Aufbau des Sozialismus in der DDR mitgewirkt hatte. Kurt Cohn war nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Nationalökonomie, der Promotion zum Dr. jur. mit einem wirtschaftsrechtlichen Thema (1925) und dem Assessorexamen von 1929 bis 1933 Landgerichtsrat am Landgericht Chemnitz. Er war Mitglied des Republikanischen Richterbundes und schrieb für dessen Organ, „Die Justiz", Aufsätze, die schon damals seine juristische Vielseitigkeit verrieten: über Kohlenwirtschaftsrecht, Steuernotverordnungsrecht, Fragen der Richterablehnung. Die Nazis entfernten Kurt Cohn sofort aus der Justiz, nahmen ihn vorübergehend in „Schutzhaft“ und setzten ihn, der in der Folgezeit als Rechtsberater der Jüdischen Gemeinde und Geschäftsführender Vorsitzender des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (Landesverband Mitteldeutschland) tätig war, wiederholt Verfolgungen aus. Aus dem KZ Buchenwald entlassen, emigrierte er Anfang 1939 nach England, wurde während des Krieges dort und in Australien vorübergehend interniert und fand schließlich Arbeit als Buchhaltungsangestellter in einer Londoner Versicherungsgesellschaft. Nach seiner Rückkehr aus der Emigration im Jahre 1947 war Kurt Cohn wieder als Landgerichtsrat und Landgerichtsdirektor am Landgericht Chemnitz tätig, wurde danach als Ministerialrat mit der Leitung der Abteilung Strafrecht und Strafprozeßrecht im Justizministerium des Landes Sachsen betraut und schließlich als; Abteilungsleiter in das Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission der damaligen sowjetischen Besatzungszone berufen. Mit der Gründung des Obersten Gerichts der DDR im Dezember 1949 wurde Kurt Cohn von der Volkskammer zum Oberrichter und Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts gewählt eine Funktion, die er bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1971 innehatte. Er war zunächst Vorsitzender eines Strafsenats und später eines Zivilsenats. Aus den reichen Erfahrungen seines durch tiefen Humanismus und kämpferische demokratische Haltung geprägten Lebens schöpfend, hat Kurt Cohn die Rechtsprechung des Obersten Gerichts im Sinne der unablässigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht, der Rechtssicherheit und des Wohles der Bürger unseres Landes mitgestaitet und sich dadurch hohes Ansehen erworben. Kurt Cohns juristische Publikationen allein das Register der „Neuen Justiz“ weist 45 Beiträge und Urteilsanmerkungen aus machen die Breite seiner Kenntnisse und Interessen deutlich: neben grundsätzlichen und aktuellen Fragen des Straf-, des Zivil- und des Prozeßrechts wandte er sich vor allem dem Urheber-und dem Patentrecht sowie dem angloamerikanischen Recht zu. Seine letzten größeren Arbeiten waren „Rechtsfragen des Vertrages mit freiberuflich tätigen Künstlern“ (Berlin 1969), „Vom Recht der Persönlichkeit“ (im Sammelband „Urheberrecht und Musik”, Berlin 1975) sowie „Grundriß des englischen Handelsrechts* (Berlin 1978). Außerdem arbeitete er am Juristischen Wörterbuch Englisch-Deutsch (Leipzig 1980) mit. Noch als Rentner leistete er umfangreiche juristische Öffentlichkeitsarbeit, so in Gesprächen über Urheberrecht im Rahmen des Kulturbundes der DDR. Ferner wirkte er in Gesetzgebungskommissionen (ZGB und ZPO). Vielseitig war auch Kurt Cohns ehrenamtliche Tätigkeit: Er war Mitglied des Zentralvorstandes der LDPD (seit 1958), der Zervtralleitung des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR, des Zentralvorstandes der Vereinigung der Juristen der DDR (seit 1957) und des Bezirksvorstandes Berlin des Kulturbundes der DDR. Seine außerordentlichen Verdienste wurden wiederholt durch hohe staatliche Auszeichnungen gewürdigt. So erhielt er u. a. den Orden „Stern der Völkerfreundschaft“ in Gold, die Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold, den Orden „Banner der Arbeit“ und die Medaille „Kämpfer gegen den Faschismus“. Wir werden unserem Kollegen Dr. Kurt Cohn stets ein ehrendes Gedenken bewahren.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 230 (NJ DDR 1987, S. 230) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 230 (NJ DDR 1987, S. 230)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organ isierung politischer in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen.

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