Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 212

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 212 (NJ DDR 1987, S. 212); 212 Neue Justiz 5/87 stück F.-Straße 18 abgestellte Moped des Geschädigten L. unbefugt zu benutzen! Zu diesem Zweck erbrach der Angeklagte das Lenkerschloß. Bevor er das Moped in Gang setzen konnte, wurde er beobachtet und lief deshalb davon. Auf Grund dieses Sachverhalts verurteilte das Kreisgericht den Angeklagten wegen versuchter unbefugter Benutzung von Fahrzeugen, begangen unter den strafverschärf enden Bedingungen des Rückfalls (Vergehen gemäß §§ 201 Abs. 1 und 3, 44 Abs. 1 StGB). Auf die Berufung hob das Bezirksgericht das Urteil des Kreisgerichts auf und sprach den Angeklagten frei. Der Generalstaatsanwalt der DDR hat die Kassation des Urteils des Bezirksgerichts zuungunsten des Angeklagten beantragt. Der Antrag, mit dem der Freispruch, des Angeklagten gerügt wurde, hatte Erfolg. Aus der Begründung: Die Überprüfung des Urteils des Bezirksgerichts hat ergeben, daß der mit dem Kassationsantrag gerügte Freispruch des Angeklagten nicht der Gesetzlichkeit entspricht. Entgegen der mit dem Antrag vertretenen Auffassung besteht die Verletzung des Strafgesetzes, auf der der Freispruch beruht, allerdings nicht in der Nichtanwendung der §§ 201 Abs. 1 und 3, 21 Abs. 3 StGB. Der Rechtsstandpunkt des Bezirksgerichts, der Angeklagte habe, indem er das Lenkerschloß des Mopeds des Geschädigten in der Absicht aufbrach, mit dem Moped ohne Einwilligung des Eigentümers nach Hause zu fahren, noch nicht damit begonnen gehabt, objektive Merkmale des Tatbestands der unbefugten Benutzung von Fahrzeugen (§ 201 Abs. 1 StGB) zu verwirklichen, ist zutreffend. Für die Anwendung des Tatbestands der unbefugten Benutzung von Fahrzeugen ist die Fortbewegung des Fahrzeugs das entscheidende Kriterium. Auf dieses Kriterium muß sich au’ch die Versuchshandlung erstrecken, denn der Versuch beginnt erst, wenn der Täter durch sein Handeln ein im gesetzlichen Tatbestand gekennzeichnetes objektives Merkmal der Straftat verwirklicht oder zumindest mit der Verwirklichung eines solchen Merkmals begonnen hat. Versuchte unbefugte Benutzung von Fahrzeugen liegt demnach dann vor, wenn die Handlung unmittelbar auf die Ingangsetzung des Fahrzeugs gerichtet ist, wie z. B. im Falle des Anlassens oder Antretens des Motors oder des Anschiebens des Fahrzeugs. Das Aufbrechen eines Unterschlosses ist demgegenüber noch nicht Beginn der Ausführungshandlung einer unbefugten Benutzung von Fahrzeugen gemäß § 201 Abs. 1 StGB, sondern dient ihrer Vorbereitung und ist deshalb straflos. Gleiches gilt für das Rütteln an den Türen eines Pkw oder das Ausprobieren von Zünd- oder Wagenschlüsseln. Obwohl das Bezirksgericht das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen für die Anwendung des Tatbestands des § 201 Abs. 1 und 3 StGB somit zutreffend verneint hat, ist seine Auffassung, die Anklage habe sich hinsichtlich der in Rede stehenden Handlung nicht als begründet erwiesen, falsch. Da es verabsäumt hat, die Handlung auch unter anderen in Frage kommenden Gesichtspunkten als nur denen der unbefugten Benutzung von Fahrzeugen rechtlich zu würdigen, ist unberücksichtigt geblieben, daß der Angeklagte durch die vorsätzliche Zerstörung des Lenkerschlosses sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht den Tatbestand der vorsätzlichen Sachbeschädigung (§ 183 Abs. 1 StGB) verwirklicht hat Durch die Tat ist zwar nur ein geringer Schaden entstanden. Gleichwohl trägt sie in Anbetracht dessen, daß der Angeklagte bereits zum wiederholten Mal straffällig geworden ist und er unmittelbar nach der Tat weitere Straftaten verübt hat, Vergehenscharakter. Da der Staatsanwalt öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erklärt hat, lagen für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung auch die prozessualen Voraussetzungen vor. Weil durch den Freispruch des Angeklagten das Gesetz infolge fehlerhafter Nichtanwendung des § 183 Abs. 1 StGB verletzt worden ist, kann das insoweit angefochtene Urteil des Bezirksgerichts keinen Bestand haben. Berichtigung in der Gesetzgebungsubersicht für das IV. Quartal 1986 (NJ 1987, Heft 2, S. 70 ff.) muß auf S. 73, rechte Spalte, der 4. Absatz von unten richtig heißen: „Neu ist, daß beim abschleppenden Fahrzeug das Abblendlicht einzuschalten bt.* COREPJKAHME r. BEHgJIAHg npoKypopH BCrynajOTCS 3a iiocTOimnoe yxpenaCHiie 33K0HH0CTU (K 35-jicthio nepBOro 3aKOHa o npoxypaType TOP) 174 JI. PIOCTEP MeacsyHapoflHO-npaBOBOö cra-ryc OB (O hoboh Kob-bchuhh o npanocnocoÖHOCTH, npuBiEjiemax u HMMyHHTCTax C3B) 176 B. XAOTE/B. 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Ottö, murderer of Thaelmann 188 Jochen Doetsch /Rolf Laemmerzahl: Conservative attacks on US citizens rights to protection against arbitrary prosecution 188 For discussion Gerhard K'oerner /Horst Willamowski : On the problem of admissibility of victim’s appeal or complaint in summary award of punishment proceedings 191 Wolfgang Rodewald : Once again on philosophical positions and legal consequences of criminal liability in cases of negligence 194 Gerhard Binder: Responsibility and legal liability for medical care for citizens 194 New legal provisions Survey of legislation in the first quarter of 1987 196 Practical experiences Siegfried Fichtler / Juergen L o e s c h e : Enforcement of Order, discipline and safety in cooperative farms 199 Manfred Schmidt: Extent of a Claim for damages for offences against socialist property and the national economy 200 Questions and ans wer 203 General Supervision of legality by the procurator 203 Jurisdiction in labour law, family, civil and criminal matters 204 Übersetzung: Angela BallasChk, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 212 (NJ DDR 1987, S. 212) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 212 (NJ DDR 1987, S. 212)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Beratungen beim Leiter der vermittelt wurden, bewußt zu machen und schrittweise durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt, Einsätze bei den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den örtlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Organisationen und Einrichtungen. Soweit zu einigen grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben, wie siesich aus den Veränderungen der Lage an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß die Besuche durch je einen Mitarbeiter ihrer Abteilungen abgesichert werden. Besuche von Diplomaten werden durch einen Mitarbeiter der Hauptabteilung abgesichert.

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