Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 199

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 199 (NJ DDR 1987, S. 199); Neue Justiz 5/87 199 Erfahrungen aus der Praxis Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in LPGs Die vom XI. Parteitag der SED gestellten Aufgaben werden in der sozialistischen Landwirtschaft dann erfolgreich gelöst, wenn jeder Genossenschaftsbauer und Arbeiter das ihm übertragene Feld der Verantwortung schöpferisch, aktiv und mit hoher Disziplin wahrnimmt. „Den Genossenschaftsbauern von heute charakterisieren eine hohe Qualifikation, ein ausgeprägtes Verantwortungsbewußtsein für die Bearbeitung und Pflege des Bodens und die Betreuung der Tierbestände, für den effektivsten Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen und Ausrüstungen, der agrochemischen Produkte und der Futtermittel“.1 Die Wahrnehmung der politischen und ökonomischen Verantwortung zeigt sich nicht zuletzt in den Ergebnissen in der Pflanzen- und Tierproduktion, die im Jahr 1986 im sozialistischen Wettbewerb erzielt wurden. Die anspruchsvollen Verpflichtungen der Genossenschaftsbauern und Arbeiter in Auswertung des XI. Parteitages, der SED und in Vorbereitung auf den XIII. Bauernkongreß der DDR zeigen den Weg zu guten Produktionsergebnissen auf. Hohe ökonomische Leistungen der LPGs setzen verantwortungsbewußtes und diszipliniertes Verhalten aller in der Landwirtschaft Beschäftigten voraus. So gehört es zu den grundlegenden Pflichten eines jeden Genossenschaftsbauern, die sozialistische Arbeitsdisziplin bewußt einzuhalten. Diese Rechtspflicht beinhaltet inbesondere das sozialistische Eigentum zu mehren und vor Beschädigung und Verlust zu schützen (§ 24 Abs. 2 LPG-G, Ziff. 9 Abs. 4 LPG-MSt), die ehrliche und verantwortungsbewußte Teilnahme an der Arbeit (§ 31 Abs. 1 LPG-G, Ziff. 9 Abs. 4 LPG-MSt), die ordnungs- und fristgemäße Erfüllung der Arbeitsaufgaben (Ziff. 9 Abs. 4 LPG-MSt), die Erfüllung der Arbeitsaufträge entsprechend den vorgegebenen Kennzahlen (Ziff. 5 Abs. 2 LPG-MBO), die Sicherung der Arbeitsbereitschaft an allen Wochentagen entsprechend den Erfordernissen der Produktion (Ziff. 6 Abs. 1 LPG-MBO), die effektive Nutzung der Arbeitszeit und der Produktionsfonds (Ziff. 9 Abs. 4 LPG-MSt, Ziff. 6 Abs. 2 bis 6 LPG-MBO), die Einhaltung des Statuts und der Betriebsordnung der Genossenschaft, der Beschlüsse der Vollversammlung und des Vorstandes sowie die Befolgung der Weisungen der Einzelleiter (Ziff. 9 Abs. 4 LPG-MSt, Ziff. 5 Abs. 2 LPG-MBO), die gewissenhafte Einhaltung der Bestimmungen des Ge-sundheits-, Arbeits- und Brandschutzes sowie des Tierseuchen- und Pflanzenschutzes und der Festlegungen zur Ordnung, Disziplin und Sicherheit (Ziff. 9 Abs. 4 LPG-MSt, Ziff. 31 LPG-MBO). Sozialistische Arbeitsdisziplin ist jedoch auch in der Landwirtschaft nicht allein durch die strikte Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen und der Weisungen der Leiter gekennzeichnet. Vielmehr schließt sie Initiative, Kameradschaftlichkeit, Verantwortungsbewußtsein für das Ganze und gegenseitige Hilfe ein. Zu den Hauptaufgaben des Vorstandes, des Vorsitzenden und der Einzelleiter gehört, hohe Ergebnisse in der politisch-ideologischen Arbeit anzustreben. Darin eingebettet ist die Rechtsarbeit.1 2 3 Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Vorstand und Vorsitzender der Genossenschaft die Verantwortung der Genossenschaftsbauern klar festlegen, materielle und ideelle Anreize für eine hohe Leistungsbereitschaft ein-setzen und bei Disziplinverletzungen bzw. Schäden am genossenschaftlichen Eigentum die Ursachen unter Mitwirkung der Genossenschaftsbauern und Arbeiter aufdecken, sie beseitigen sowie solche Maßnahmen festlegen, die weitere Disziplinverletzungen ausschließen (§ 40 Abs. 2 LPG-G). Die rechtlichen Möglichkeiten, um auf Disziplinverlet-zugen einzelner angemessen und differenziert zu reagieren, sind im LPG-Recht breit gefächert. Zur Anwendung der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit der Genossenschaftsbauern wurde bereits mehrfach Stellung genommen/1 Im folgenden wollen wir auf einige weitere ausgewählte Möglichkeiten eingehen, mit denen bei Pflichtverletzungen erzieherisch Einfluß genommen werden kann: Konsequente Reaktion auf Disziplinverletzungen 1. Die Pflicht zur Befolgung ärztlicher Anordnungen im Krankheitsfall im Interesse der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitskraft ist zwar den Arbeitspflichten zuzuordnen. Bei Verletzungen von Pflichten dieser Art sollte grundsätzlich mit den dafür in der VO über die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR vom 9. Dezember 1977 (GBl. I 1978 Nr. 1 S. 1) vorgesehenen Maßnahmen reagiert werden, indem z. B. nach §§ 97 und 98 der VO Leistungen der Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht gewährt bzw. zurückgefordert werden. 2. Gemäß § 32 LPG-G und Ziff. 24 LPG-MBO werden zur Aus- und Weiterbildung mit den Genossenschaftsbauern Qualifizierungsvereinbarungen abgeschlossen, 'die entsprechend den konkreten Bedingungen Förderungsmaßnahmen enthalten (z. B. Freistellung von der Arbeit, Büchergeld, materielle Anerkennung für hohe Leistungen u. ä.). Festlegungen darüber, daß unter bestimmten Voraussetzungen die einem Mitglied von der LPG während seiner Weiterbildung gewährten Unterstützungen zurückzuzahlen sind, sind zulässig. Sie können in der Betriebsordnung enthalten sein, oder es können entsprechende individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Erfüllt ein Genossenschaftsmitglied schuldhaft Pflichten aus einem Qualifizierungsvertrag nicht, dann kann die LPG u. U. die Rückerstattung von ihr gezahlter Qualifizierungskosten verlangen, da sich aus der Pflicht, den Genossenschaftsbauern das Recht auf Qualifizierung zu gewährleisten, nicht zwingend ergibt, daß die LPG stets auch die Kostqi der Qualifizierung zu tragen hat. Eine Rückforderung ist jedoch nur möglich, wenn dies im Qualifizierungsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, die LPG nicht zur Übernahme der Qualifizierungskosten gesetzlich verpflichtet war und das Genossenschaftsmitglied schuldhaft Pflichten aus dem Qualifizierungsvertrag verletzt hat (z. B. die Verpflichtung des Mitglieds, nach Abschluß der Qualifizierung für eine vereinbarte Mindestzeitdauer in der LPG zu verbleiben).4 3. Nach §*11 Abs. 1 der DB zur EigenheimVO vom 31. August 1978 (GBl. I Nr. 40 S. 428) i. d. F. der 2. DB vom 27. Dezember 1979 (GBl. I 1980 Nr. 4 S. 33) kann Werktätigen, die bereit sind, noch mindestens 15 Jahre ununterbrochen in ihrer Genossenschaft, kooperativen Einrichtung oder ihrem Betrieb tätig zu sein, besondere Unterstützung gewährt werden. Nach Abschluß einer entsprechenden Vereinbarung können sie z. B. einen Zuschuß von 10 000 M zur Finanzierung der Aufwendungen für den Neubau des Eigenheims erhalten. Sofern diese Werktätigen dann jedoch aus nicht gesellschaftlich gerechtfertigten Gründen vorzeitig aus der Genossenschaft, kooperativen Einrichtung oder dem Betrieb ausschei-den kann, die LPG eine Rückzahlung des Zuschusses zum Eigenheimbau verlangen (§ 11 Abs. 3 der DB zur EigenheimVO).5 6 4. Besondere Aufmerksamkeit ist in der Landwirtschaft dem Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz zu widmen.® Gemäß § 1 Abs. 2 Buchst, b ASVO, deren Bestimmungen entsprechend § 33 ASVO in LPGs entsprechende Anwendung finden, sind die leitenden Mitarbeiter verpflichtet, dafür zu sorgen, daß Werktätige ihre Arbeit nicht antreten bzw. nicht ausführen, wenn ihre Fähigkeit zur Durchführung der Arbeitsaufgabe durch bestimmte Genußmittel und Medikamente offensichtlich eingeschränkt ist. Die Festlegung in § 1 Abs. 2 Buchst, b ASVO bedeutet jedoch nicht, daß Alkoholgenuß während der Arbeitszeit und Anwesenheit im Betrieb immer nur dann eine Pflichtverletzung darstellt, wenn die Arbeitsfähigkeit des Werktätigen offensichtlich eingeschränkt 1 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 38. 2 Vgl. hierzu auch G. Döring/H.-J. Ludewig, „Rechtsarbeit in Landwirtschaftsbetrieben“, NJ 1986, Heft 7, S. 289 f. 3 Vgl. R. Hähnert/W. Schneider/E. Paul, „Materielle Verantwortlichkeit der Genossenschaftsbauern“, NJ 1983, Heft 5, S. 187 ff.; H.-J. Bräuning/E. Paul, „Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den LPGs Tierproduktion“, NJ 1983, Heft 9, S. 376 ff.; LPG-Recht, Lehrbuch, Berlin 1984, insbes. S. 251 ff.; Agrarrecht (Grundriß), Berlin 1984, insbes. S. 162 f., 174 ff.; Hinweis des Staatsanwalts des Bezirks Schwerin vom 14. März 1983 343 2 83 (NJ 1984, Heft 6, S. 247). 4 Vgl. BG Schwerin, Urteil vom 15. April 1980 - Kass. BAR 3/80 -(NJ 1981, Heft 10, S. 472). 5 Beachte hierzu Jedoch BG Neubrandenburg, Urteil vom 2. März 1984 - BZB 76/83 - (NJ 1985, Heft 1, S. 33). 6 Vgl. hierzu u. a. B. Guschigk/J. Hesse, „Einhaltung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in einer LPG“, NJ 1983, Heft 3, S. 120.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen zusammenzuarbeiten. Die Instrukteure haben im Rahmen von Anleitungs- und Kontrolleinsätzen den Stand der politisch-operativen Aufgabenerfüllung, die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu überprüfen und zu analysieren, Mängel und Mißstände in die Lage zu versetzen, ihre Verantwortung für die konsequente Verwirklichung der Beschlüsse der Partei, für die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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