Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 196

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 196 (NJ DDR 1987, S. 196); 196 Neue Justiz 5/87 die fachgebietsübergreifende Zusammenarbeit (Erfahrungsaustausch und Konsultation) besonders wichtig. Diesem komplexen Handlungsablauf muß bei der Untersuchung von fahrlässigem Verhalten im Gesundheitswesen unbedingt Rechnung getragen werden. Es ist erforderlich, das Modell zur Prüfung fahrlässiger Schuld4 in allen Fällen eines Fahrlässigkeitsvorwurfs anzuwenden und folgerichtig im Falle einer Fehlhandlung die Motivationslage herauszuarbeiten, um festzustellen, welches Motiv der Handlung zugrunde lag. Eine Betrachtung unter dem Blickwinkel des medizinischen Betreuungsverhältnisses verdienen auch die Aussagen von Hörz/Seidel zur Notwendigkeit von Bedingungsanalysen bei der Prüfung der Fahrlässigkeit. Sie stellen fest: „So kann es durch spontanes und schöpferisches Handeln von Menschen zur Modifizierung der Abläufe durch die Änderung entsprechender Bedingungen kommen. Deshalb sind konkrete Bedingungsanalysen erforderlich, die den Zeitfaktor beachten und die Bedingungen nach dem u. U. als strafrechtlich relevant klassifizierten Ereignis nicht auf die Zeit vor diesem Ereignis projizieren.“ (S. 374) Bei der Untersuchung von Sachverhalten und ihrer Bewertung durch Gutachter erweist sich, daß es mitunter kompliziert ist, einen medizinischen Sachverhalt ex ante zu beurteilen, weil sich hier insbesondere zwei spezifische Probleme auf tun: nicht alle für eine getroffene Entscheidung wesentlichen Ursachen lassen sich im Falle des Todes des Patienten im Rahmen einer Sektion morphologisch nachweisen, also objektivieren; physiologische und pathophysiologische Veränderungen, die nicht dem Einfluß der Handelnden unterliegen und dem als strafrechtlich relevant klassifizierten Ereignis folgen, gestatten es im Einzelfall nicht, exakt auf einen bestimmten Sachverhalt zu schließen. Das sozialistische Strafrecht verfolgt bekanntlich nicht das Ziel, ausgehend von den schädigenden Folgen eines Ereignisses um jeden Preis einen Schuldigen zu finden. Wichtig ist jedoch nicht zuletzt auch im Interesse der betroffenen Mitarbeiter selbst , daß in jedem Fall einer Schadensverursachung, in deren Folge eine erhebliche Gesundheitsschä- digung oder der Tod des Geschädigten eingetreten ist, eine gründliche rechtliche Würdigung aller Umstände mit dem Ziel vorgenommen wird, zweifelsfrei festzustellen, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorlag oder nicht. Im Einzelfall wird bei deren Vorliegen die Schuldfrage geklärt werden müssen, wobei die Anforderungen höher als bei der Prüfung der Pflichtverletzungen sind. Nicht jede durch objektive Pflichtverletzung herbeigeführte Gefahr oder jeder Schaden wird eine strafrechtliche Reaktion erfordern. Es muß gesichert sein, daß auf eindeutig als verantwort-tungslos zu kennzeichnende Pflichtverletzungen eine den Rechtsvorschriften entsprechende Reaktion erfolgt. Solche Reaktionen haben neben der Disziplinierung des Täters auch den Zweck, das Pflichtbewußtsein in dem jeweiligen Kollektiv zu festigen. Nichtgeahndete Pflichtverletzungen können zu negativen Auswirkungen im Kollektiv führen. Gesellschaftlich notwendiges und mögliches Verhalten wird mit den Mitteln des einzelnen realisiert. Daraus ergibt sich die Verantwortung des einzelnen Menschen für seinen Beitrag zu kollektivem Handeln. Der einzelne bringt bei gleichzeitiger Einordnung in das Kollektiv seine spezifischen, Potentiale ein und nimmt so unmittelbar Einfluß auf die Handlungen des gesamten Kollektivs. Unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts gewinnt die verantwortungsvolle Wahrnehmung von Rechten und Pflichten an Bedeutung; sie ist mehr als nur ein moralischer Anspruch. Verantwortung wird mehr und mehr zu einem grundlegenden Rechtsprinzip, für dessen Einhaltung alle verfügbaren Reserven erschlossen werden müssen.5 1 2 3 4 Für die staatlichen Leiter im Gesundheitswesen erwächst aus der zunehmenden Arbeitsteilung in der Medizin die Aufgabe, ihrer Leitungsfunktion derart gerecht zu werden, daß die Verantwortung des einzelnen stets erkennbar bleibt und dem Handelnden auch bewußt wird. 4 Vgl. Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 6. Plenartagung vom März 1973 (NJ-Beilage 3/73 zu Heft 9). 5 Vgl. D. Seidel, „Verantwortung und Ihre rechtliche Relevanz“, NJ 1981, Heft 3, S. 113. Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im I. Quartal 1987 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 1 bis 7 veröffentlichten Rechtsvorschriften. Entsprechend der Orientierung im Programm der SED, daß die materiellen Aufwendungen und finanziellen Leistungen, die mit der Geburt, Betreuung und Erziehung der Kinder verbunden sind, in wachsendem Maße von der Gesellschaft zu tragen und anzuerkennen sind1, hatten am 22. April 1986 das Zentralkomitee der SED, der Bundesvorstand des FDGB und der Ministerrat der DDR einen gemeinsamen Beschluß zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern sowie zur Förderung junger Ehen gefaßt.2 Er sieht vor, die Gründung von Familien und die Geburt von Kindern zu fördern und es den Müttern zu ermöglichen, ihre berufliche Tätigkeit noch besser mit ihren Aufgaben in der Familie zu verbinden. Nachdem auf der Grundlage dieses Beschlusses bereits einige Rechtsvorschriften erlassen wurden3, wird mit der VO über staatliches Kindergeld vom 12. März 1987 (GBl. I Nr. 6 S. 43) und der 1. DB dazu vom 12. März 1987 (GBl. I Nr. 6 S. 45) ab 1. Mai 1987 das staatliche Kindergeld für das 1. Kind von 20 M auf 50 M, für das 2. Kind von 20 M auf 100 M sowie für das 3. Kind und jedes weitere Kind von 100 M auf 150 M erhöht. In Anbetracht der sozialpolitischen Bedeutung der spürbaren Erhöhung des staatlichen Kindergeldes wurde für die bisher im Zusammenhang mit Bestimmungen zur besonderen Unterstützung von kinderreichen Familien geregelte Zahlung des Kindergeldes4 eine eigenständige Rechtsvorschrift erarbeitet. Neben .der Erhöhung des Kindergeldes ist in der VO unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung eines Zuschusses zum Familieneinkommen in Höhe von 50 M vorgesehen, wenn für ein drittes oder ein weiteres Kind der Anspruch auf staatliches Kindergeld endet. Dieser Zuschuß wird auch ge- währt, wenn bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zahlung des staatlichen Kindergeldes bereits vor dem 1. Mai 1987 beendet wurde. Das staatliche Kindergeld wird auch gezahlt, wenn Schüler eine freiwillige produktive Tätigkeit entsprechend den Rechtsvorschriften ausüben und Arbeitseinkommen erhalten. Für Kinder, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder des Gesundheits- und Sozialwesens betreut werden, weil ihre Entwicklung beim weiteren Verbleiben in der Familie gefährdet ist, wird künftig kein staatliches Kindergeld mehr gezahlt. Der Staat übernimmt die gesamten Kosten für die Versorgung dieser Kinder. Für Kinder, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der VO auf Grund von Maßnahmen der Jugendhilfe im Heim befinden, wird als Übergangsregelung das Kindergeld in der bisherigen, nicht in der neuen Höhe weitergezahlt. * Im System unseres Umweltschutzes kommt der neugefaßten 5. DVO zum Landeskulturgesetz Reinhaltung der Luft vom 12. Februar 1987 (GBl. I Nr. 7 S. 51) Bedeutung zu. Sie wurde im Hinblick auf die durch die VO über die Staatliche 1 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 25. 2 Vgl. ND vom 24. April 1986, S. 1. 3 Das sind die VO über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern vom 24. April 1986 (GBl. I Nr. 15 S. 261), die 1. DB dazu vom 24. Aprtl 1986 (GBl. I Nr. 15 S. 246) sowie die 2. DB dazu vom 8. Juli 1986 (GBl. I Nr. 24 S. 349); VO über die besondere Unterstützung der Familien mit schwerst-geschädigten Kindern vom 24. April 1986 (GBl. I Nr. 15 S. 243), die 1. DB dazu vom 24. April 1986 (GBl. I Nr. 15 S. 246) sowie die 2. DB dazu vom 8. Juli 1986 (GBl. I Nr. 24 S. 349); VO über die Gewährung von Krediten zu vergünstigten Bedingungen an junge Eheleute vom 24. April 1986 (GBl. I Nr. 15 S. 244). Zu diesen sozialpolitischen Maßnahmen vgl. die Gesetzgebungsübersichten in NJ 1986, Heft 8, S. 329, und Heft 11, S. 461, sowie Fragen und Antworten in NJ 1986, Heft 11, S. 465. 4 Vgl. die VO über die Gewährung eines staatlichen Kindergeldes sowie die besondere Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit drei Kindern vom 4. Dezember 1975 (GBl. I 1976 Nr. 4 S. 52) sowie die dazu erlassenen weiteren Rechtsvorschriften.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Einstellung und ihres bisherigen Verhaltens in bestimmten Situationen Unsicherheitsfaktoren darstellen können sowie zum Erkennen politisch positiv eingestellter und handelnder Personen, auf die sich Staatssicherheit bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben umerwartete Komplikationen, Schwierigkeiten oder veränderte Bedingungen auf-treten und ein entsprechendes operativ zweckmäßiges Reagieren Verhalten der operativen Kräfte notwendig ist.

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