Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 190

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 190 (NJ DDR 1987, S. 190); 190 Neue Justiz 5/87 die konservativen Kräfte in der Folgezeit nichts unversucht, um diese Grundsätze zu revidieren. Nach dem Motto „Handschellen für unsere Verbrecher, nicht aber für unsere Polizei“ (handcuff our criminals, not our police) forderten sie vor allem, die polizeilichen Durchsuchungs- und Festnahmebefugnisse auszuweiten sowie die Regeln der strafprozessualen Beweisführung zu erleichtern. In den 70er Jahren, als konservative Kräfte in den USA neuen Auftrieb erhalten hatten, begann das Oberste Gericht, von seiner eigenen Rechtsprechung abzurücken, mit der es Schutzrechte der Bürger gegen willkürliche Strafverfolgung anerkannt hatte. So ging es dazu über, auch unrechtmäßig erlangte Beweismittel zuzulassen, wenn diese für das gerichtliche Verfahren als bedeutsam angesehen werden. Geständnisse wurden bereits dann akzeptiert, wenn ihre Freiwilligkeit „überwiegend wahrscheinlich“ war. Der an den früheren Entscheidungen beteiligte Richter Brenn an bemerkte: „Das geht weit in Richtung auf ein Rückgängigmachen des Fortschritts, der bezüglich der Anpassung der Methoden der Polizei an die Anforderungen der Verfassung erreicht war.“10 11 Die veränderte Rechtsprechung des Obersten Gerichts wurde allgemein als eine direkte Unterstützung der von der Regierung geführten Kampagne für „Recht und Ordnung“ (law and Order) aufgefaßt. Diese Kampagne war in der Folgezeit immer deutlicher darauf gerichtet, unter der Losung des Kampfes gegen die Kriminalität zugleich gegen alle Gegner der Regierung zu Felde zu ziehen.11 „Verbrecher und Aufrührer“ wurden gleichermaßen als für die Bedrohung der persönlichen Sicherheit der Bürger verantwortlich bezeichnet Indem man sowohl Kriminelle als auch sich für demokratische Rechte und Freiheiten engagierende Persönlichkeiten und Organisationen zur Zielscheibe ordnungspolitischer Maßnahmen des Staates machte, wollte man die demokratische Bewegung diskreditieren und kriminalisieren. Sie sollte in die Isolation gedrängt und einem ständigen Drude rechtlicher, insbesondere strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt werden. Aushöhlung verfassungsmäßiger Rechtsgarantien durch die Exekutive und das Oberste Gericht Entsprechend ihrer konservativen rechtspolitischen Konzeption verstärkte die Reagan-Administration die repressive Rolle des Rechts vor. allem dadurch, daß sie die Kompetenzen der Überwachungs- und Ermittlungsbehörden ausbaute, die Strafpolitik an den Erfordernissen zur Sicherung der Machtverhältnisse und zur Abschreckung potentieller Straftäter orientierte sowie die Möglichkeiten für die Verfolgung oppositioneller politischer Aktivitäten vergrößerte.12 Damit sollte eine neue Qualität nicht nur bei der Eindämmung der allgemeinen Kriminalität, sondern auch bei der Kontrolle und administrativen Steuerung der Tätigkeit demokratischer Kräfte erreicht werden. Die Reagan-Administration knüpfte hierbei zwar an die Strategie der Verstärkung des staatlichen Zwanges durch rechtliche und außerrechtliche Methoden an, doch handelte es sich nicht bloß um eine Fortführung der Rechtspolitik der Nixon-Administration. Vielmehr besteht das Anliegen der Reagan-Administration vor allem darin, die rechtlichen Grundlagen repressiver Tätigkeit langfristig umzugestalten: „Sie wirkt systematisch an der Schaffung ideologischer und rechtlicher Voraussetzungen, um politisch Andersdenkende auf .legalem' Wege zu zähmen sowie ihre verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten einzuschränken.“13 14 Das Recht erhält damit innerhalb des Mechanismus staatlicher Repression einen höheren Stellenwert. Der vorrangige Einsatz des rechtlichen Instrumentariums soll den repressiven Maßnahmen Durchschlagskraft verleihen und zugleich in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, als ginge die Einschränkung der Schutzrechte der Bürger im Namen des Rechts und mittels des Rechts vonstatten. Die Befugnisse der Ermittlungsbehörden wurden durch Maßnahmen der Exekutive sowie durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichts der USA wesentlich erweitert. In diesem Zusammenhang wurden Rechtsgrundsätze, mit denen Bürger vor willkürlicher Strafverfolgung geschützt werden sollten, schrittweise zurückgenommen. Mit der Entscheidung in der Sache Nix gegen Williams stellte das Oberste Gericht im Jahre 1984 den neuen Grundsatz auf, daß von der Polizei ohne gerichtlichen Beschluß beschaffte Beweismittel immer dann im Strafverfahren zugelassen sind, „wenn die Polizei begründen kann, daß die Beweismittel zwangsläufig auch auf rechtmäßige Weise ermittelt worden wären “M Dem Anliegen, der Polizei bei der Beweisführung weitgehend freie Hand zu lassen, dienen auch Entscheidungen des Obersten Gerichts, wonach Polizeibeamte das bei unzulässigen Durchsuchungen gefundene Beweismittel verwerten dürfen, wenn sie „im guten Glauben“ (in good faith) an die Rechtmäßigkeit ihres Handelns tätig geworden sind.15 Auch die bislang sehr eng gefaßten Voraussetzungen für Inhaftierungen ohne richterlichen Haftbefehl wurden erweitert. So ist es der Polizei nunmehr bei Vorliegen „dringlicher Umstände“ (exigent circumstances), die sie weitestgehend in eigener Kompetenz beurteilt, generell möglich, Inhaftierungen vorzunehmen. In bestimmten Fällen ist die Polizei sogar ermächtigt, ihr Vorgehen schlechthin mit Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit zu rechtfertigen. So kann sie mit einer solchen Begründung z. B. darauf verzichten, einer Straftat beschuldigte Bürger über ihre verfassungsmäßigen Rechte zu belehren.16 Zwar ist der Ausnahmetatbestand der öffentlichen Sicherheit (public safety exception) vorläufig noch auf verhältnismäßig wenige polizeiliche Vorgehens weisen beschränkt. Durch ihn wird aber gewissermaßen ein Brückenkopf geschaffen, von dem aus die Erweiterung der Polizeibefugnisse vorangetrieben werden kann. USA-Justizminister Edwin M e e s e vertritt die Ansicht, daß die vom Obersten Gericht der USA in den 60er Jahren getroffenen Grundsatzentscheidungen „die Findung der Wahrheit im Gerichtssaal behindern und nur schuldigen Personen helfen“ und daß „es bessere Wege zur Vermeidung von polizeilichen Mißbräuchen als diese Entscheidungen gibt“.17 Das bedeutet nichts anderes, als alle in der USA-Verfassung und in den Entscheidungen des Obersten Gerichts für die Strafverfolgung enthaltenen Rechtsgarantien der Bürger in Frage zu stellen. Daran, daß es „ nicht die Sache des Strafrichters ist, darüber zu entscheiden, wie die Polizeibeamten Vorgehen, sondern daß seine Funktion darin besteht, die Fakten zu finden“, läßt Edwin Meese keinen Zweifel. Die Verwirklichung dieser rechtspolitischen Konzeption des Justizministers in der Rechtsprechung des Obersten Gerichts hätte für die verfassungsmäßigen Rechte der USA-Bürger im Strafverfahren außerordentlich negative Konsequenzen. Das wird deutlich, wenn man bedenkt, daß das Justizministerium schon früher jährlich rund 10 000 Klagen von USA-Bürgern erhielt, in denen Beschwerde über physische Übergriffe von Polizeibeamten geführt wurde.18 Hinzu kommen die zahllosen, nicht an die Öffentlichkeit dringenden Fälle, in denen Polizeibeamte durch Drohung, Erpressung oder Bestechung Beschuldigte zu Geständnissen veranlassen und willkürliche Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Inhaftierungen vornehmen. 200 Jahre nach dem Inkrafttreten der USA-Verfassung sieht es ganz so aus, als sei die Bill of Rights nicht mehr Bestandteil dieses Dokuments. 10 Vgl. U.S.S.C. Bd. 401, S. 232. 11 Vgl. Autorenkollektiv, Der politische Mechanismus der Monopoldiktatur, Berlin 1977, S. 49. 12 Vgl. hierzu K.-H. Röder, a. a. O.; J. Dötsch/R. Lämmerzahl, „Aktuelle Tendenzen der Kriminalitätsentwicklung und der Strafverfolgung ln den USA“, NJ 1987, Heftl, S. 30 ff. (32). 13 W. A. WlasiChln, „Tendenzen ln der Strafpolitik der Administration“, SSChA 1984, Heft 8, S. 51 (russ). 14 Supreme Court Reporter Bd. 104, S. 2501. 15 Vgl. z. B. die Entscheidung Welsh gegen Wisconsin (1984), Supreme Court Reporter Bd. 104, S. 2091. 16 Vgl. die Entscheidung New York gegen Quartes (1984), Supreme Court Reporter Bd. 104, S. 2626. 17 Dieses und das folgende Zitat stammen aus: The New York Times Magazine vom 12. Oktober 1986, S. 92. 18 Vgl. U. S. News & World Report (Washington, D. C.) vom 1. Oktober 1982, S. 43.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 190 (NJ DDR 1987, S. 190) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 190 (NJ DDR 1987, S. 190)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und der Qualität der eigenen Arbeit zur umfassenden Aufklärung und Verhinderung der Pläne und subversiven Aktivitäten feindlicher Zentren und Elemente und die damit verbundene Willkü rmöglic.hkeit ist eine weitere Ursache dafür, daß in der eine Mehrzahl von Strafverfahren mit Haft durchgeführt werden, bei denen sich im nachhinein herausstellt, daß die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Fahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweis- mittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß sind von wesentlicher Bedeutung für den Beweisführungsprozeß im Diese Maßnahmen dienen der Auffindung von Gegenständen und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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