Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 187

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 187 (NJ DDR 1987, S. 187); Neue Justiz 5/87 187 1375 Landbuch Kaiser Karls IV. im wesentlichen fertiggestellt (Aufzeichnung der landesherrlich nutzbaren Rechte auch in Berlin). 1391 Erste Eintragungen im Berlinischen Stadtbuch, der wichtigsten Quelle zur Geschichte Berlins des 14./15. Jh.; es enthält landesherrliche Privilegien, Aufzeichnung von Rechtsgeschäften, niedergeschriebenes Schöffenrecht. Der Rat erwarb vom Schulzen Tyle Brügge dem Jüngeren die Gerichte von Berlin und Cölln. 1415 Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg durch König Sigismund mit der Mark Brandenburg belehnt. Beginn der fast 500jährigen Herrschaft der Dynastie der Hohenzollern in der Mark Brandenburg. 1442 Der Kurfürst nutzte Auseinandersetzungen zwischen Räten und Gemeinden von Berlin und Cölln, um die Stadt zu unterwerfen. Berlin und Cölln wurden getrennt; Gerichtsbarkeit und Niederlagerecht5 gingen an den Landesherrn über. Die Stadt Cölln mußte dem Kurfürsten einen Platz zum Schloßbau abtreten. 1442/43 Abfassung des Cöllnischen Stadtbuches mit Angaben über Einnahmen des Rates, Besoldung, Eidesformeln, Innungen. 1448 Der „Berliner Unwille“, eine Rebellion der Bürger gegen kurfürstliche Unterdrückung, endete mit der endgültigen Unterwerfung der Städte und ihrer Einordnung in den territorialen Fürstenstaat. 1453 Beginn der Eintragungen in das älteste Berliner Bürgerbuch (letzte Eintragungen: 1700). 1486 Berlin wurde ständige Residenz der hohenzollernschen Kurfürsten. Alle zum kurfürstlichen Hof und zu den Regie-rungsdnstitutionen gehörenden Adligen und Beamten zählten zu den sog. Eximierten, d. h. sie brauchten das Bürgerrecht nicht zu besitzen und unterlagen nicht der städtischen Gerichtsbarkeit. Über das Hofgesinde des Kurfürsten übte der kurfürstliche Richter die Gerichtsbarkeit als Hausvogt aus. 1508 Der Berliner Rat stellte die Verschmutzung der Spree (u. a. durch -Hineinwerfen von Müll) unter Strafe. Teilweise Rückgabe der nach dem „Berliner Unwillen“ verlorenen Gerichtsbarkeit an die Stadt. Verstärkte Einführung des rezipierten römischen Rechts in die Rechtsprechung und Eintritt gelehrter Richter; die rechtliche Stellung der Schöffen wurde stark beschränkt. Kurfürst Joachim I. behielt sich die Einsetzung und Absetzung der Richter sowie die Halsgerichtsbarbeit vor. 1516 Konstituierung des Kurfürstlichen Kammergerichts in Berlin und Erlaß der ersten Kammergerichtsordnung. Nach dem Vorbild des Reichskammergerichts (1495) entsprechende Reorganisation des seif 1484 bestehenden Hof- und Kammergerichts zur Zentralisierung im Justiz- und Rechtswesen. Das Kammergericht galt nur für die kurfürstlichen Beamten und den Adel; es war Berufungsinstanz für Zivil- und schwere Strafsachen sowie für Dorf-, Stadt- und Landgerichtssachen In den. Territorialstaaten gelangten bedeutende Land-rechte zur Kodifikation. In" der Mark Brandenburg gab es die Constitution von 1527, die der Ordnung der Erbfälle und anderer Materien diente und statt der zahlreichen örtlichen Statuten eine Vereinheitlichung im territorialen Rahmen herbeiführte. Zu den Rechtsbüchern mit Berücksichtigung der Constitutio Criminalis Carolina (1532) bei vorwiegender Benutzung älterer Quellen des Straf- und Strafprozeßrechts gehörte die Brandenburgica von 1582. 1539 Einführung der Reformation auf obrigkeitlichem Weg. 1580 Erlaß einer Polizeiordnung für Berlin und Cölln. Sie regelte Hochzeits-, Verlobungs- und Tauffeiern nach 4 Ständen einschließlich der Kleiderordnung für jeden Stand. 1641 Erste Berliner Bauordnung (gültig bis 1853); sie legte u. a. Bauaufsicht durch Ratsvertreter fest, veaot den Bau von Schweineställen und Vorbauten in den Gassen und regelte Besitzverhältnisse. (Zusammenstellung: Dozent Dt. HORST KUNTSCHKE, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin) S Das Niederlagerecht (oder Stapelrecht) war das Recht einer Stadt, jeden Kaufmann, der Waren mit sich führte, zu zwingen, diese dort eine Zeitlang zum Verkauf zu stellen. Um die Kosten für das Aus- und Umlagern der Waren zu sparen, bemühten sich die Händler, ihre Waren zur Zeit der Ausstellung zu verkaufen. Berlin wurde zu einem Warenumschlagplatz von großer Bedeutung. Fortsetzung von S. 185 ihrer Kollektive bei der Verwirklichung unserer Gesetze. So werden in der Ausstellung Werktätige aus Berliner Betrieben als Neuerer, Mitglieder von gesellschaftlichen Gerichten, als Schöffen sowie im Zusammenhang mit vorbildlichen Leistungen im sozialistischen Wettbewerb für hohe Ordnung und Sicherheit in den Betrieben und Wohngebieten vorgestellt. Interesse finden sicher aber auch solche dokumentierten Ereignisse wie die Geschichte um den vergeblich um sein Recht kämpfenden Hans Kohlhase (literarisch verarbeitet durch H. v. Kleist als Michael Kohlhaas), den Hauptmann von Köpenick, nicht zuletzt aber auch die Ausstellung mittelalterlicher Folterinstrumente, alter Uniformen, beschlagnahmten Schmuggelgutes und interessanter Literatur. Es ist zu erwarten, daß diese Form der öffentlichen geschichtlichen Dokumentation eines nicht unbedeutenden Teils der Entwicklung Berlins reges Interesse finden wird. Wen würden Sie als Veranstalter vornehmlich in dieser Ausstellung begrüßen wollen? Wem empfehlen Sie einen Besuch? Die Ausstellung ist keineswegs eine „Fachausstellung“ etwa nur für Juristen. Sie ist für die breite Öffentlichkeit gedacht. Ich bin sicher, daß auch viele Berlin-Besucher Gelegenheit nehmen werden, einen Blick in die Ausstellung zu werfen. Sie ist bis Ende Oktober 1987 geöffnet. Besonders freuen würden wir uns, wenn Abgeordnete, Bürger, die auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit tätig sind, wenn Jugendliche, Arbeitskollektive, Angehörige der Sicherheits- und Justizorgane, unsere Veteranen, aber eben auch Gäste aus dem In- und Ausland unsere Ausstellung besuchen würden. Können Besuchergruppen empfangen werden, und sind auch Führungen vorgesehen? Wenn Kollektive den Wunsch äußern, durch die Ausstellung geführt zu werden, ist das nach entsprechender rechtzeitiger Anmeldung im Organisationsbüro der Ausstellung im Justizgebäude, Littenstraße, Telefon: 2 10 93 71, möglich. Gestatten Sie bitte abschließend noch die Frage, woher kommt die erstaunlich vielseitige und umfassende Dokumentation? Der Bezirksvorstand Berlin der Vereinigung der Juristen der DDR erarbeitete in Auswertung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED Schlußfolgerungen zur weiteren Profilierung der Arbeit der VdJ in der Hauptstadt. Dabei bildete die Unterstützung der Vorhaben zum Berlinjubiläum mit unseren spezifischen Mitteln und Möglichkeiten einen Schwerpunkt. Natürlich war die Gestaltung einer solchen Ausstellung nicht ohne das aktive Mitwirken zuständiger Organe und Einrichtungen möglich. Besonders unterstützt haben uns hier z. B. die Humboldt-Universität, das Märkische Museum und das Stadtarchiv der Hauptstadt. Auch die Sicherheits- und Justizorgane sowie andere Institutionen und Einrichtungen unterstützten uns mit sachkundigem Rat, stellten Exponate und Dokumente zur Verfügung. Schließlich haben viele Juristen auch Exponate aus ihrem persönlichen Besitz zur Verfügung gestellt. Besonders hervorheben möchte ich die leihweise Überlassung der Totenmaske Karl Liebknechts, aber auch wertvolle Bücher und Zeitdokumente. Das alles hat 'Wesentlichen Anteil am Gelingen der Ausstellung. Das gestalterische Arrangement übernahm die Fachschule für Werbung und Gestaltung Berlin. Ihnen allen gilt unser besonderer Dank. Genosse Dr. Beinarowitz, ich danke Ihnen sehr herzlich für dieses Gespräch. Wenn es möglichst viele unserer Leser veranlaßt, diese anregende Ausstellung aufzusuchen, dann wäre sein wichtigstes Anliegen erfüllt. Das Gespräch führte Dr. Gerhard Steffens;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 187 (NJ DDR 1987, S. 187) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 187 (NJ DDR 1987, S. 187)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein.

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